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Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof

Der Stolz der Bundesregierung auf das Lob durch den Economist zeigt den Verfassungsrichtern, dass sie über einen Täuschungsversuch zu entscheiden haben.

Heute trifft sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes zur Beratung über die Klagen gegen die Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten. Die Bundesregierung hat rechtzeitig zu dieser Verhandlung eine Übersetzung des von ihr hochgelobten Economist ins Netz gestellt. Diese Texte zeigen einmal mehr, dass der Bundespräsident, um die Auflösung des Deutschen Bundestages zu begründen, in seiner Rede vom 21. Juli nicht die Wahrheit über die Lage unseres Landes gesagt und Deutschland schlecht geredet hat. Dass die Bundesregierung und die SPD Bundestagsfraktion sich die Aussagen des englischen marktradikalen Wirtschaftsblattes so eindeutig zu eigen machen, zeigt zugleich: Wer glaubt, dass es am 18. September um eine Richtungswahl gehe, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Memo – Karlsruhe berät über ein Phantom

Nächste Woche berät der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Klagen gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten zur Auflösung des Deutschen Bundestages. Das wird ein spannender Vorgang, denn bei einer der Hauptbegründungen für Neuwahlen haben wir es mit einem Phantom zu tun. Mehr und mehr Beobachter glauben, Blockaden seien schuld an unserem wirtschaftlichen Desaster. Der Bundespräsident hat diese Einschätzung in besonderer Weise befördert, als er in seiner Begründung für die Auflösung des Bundestags davon sprach, die föderale Ordnung sei überholt.

Studiengebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ein politisches Urteil

Das Karlsruher Urteil, den Grundsatz der Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz zu kippen, ist weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil.
Ein politisches Urteil, weil es sich erstens die Position der CDU-regierten Länder in der Föderalismuskommission zu eigen macht und dem Bund nahezu jede Zuständigkeit in der Bildungspolitik abspricht. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibt nur noch ein „Rahmen“ ohne Kompetenz.
Weil es zweitens das aus der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl (Art 12 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abwägungen komplett ausblendet.
Weil es drittens alle Argumente für das „Erfordernis“ einer bundesgesetzlichen Regelung der Gebührenfreiheit ohne jede Begründung negiert, dafür aber allen Behauptungen und Annahmen der Gebührenbefürworter kritiklos folgt.

Mit der Ablehnung der „Juniorprofessur“ weist das Bundesverfassungsgericht den Weg zurück ins 19. Jahrhundert: Der „Muff unter den Roben“ hebt den „Muff unter den Talaren“ aus der Gruft.

Mit seiner heutigen Entscheidung, die bundeseinheitliche Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz als insgesamt nichtig zu erklären, gibt das Bundesverfassungsgericht den konservativen Verteidigern der Ordinarienuniversität Recht.

Bundesverfassungsgericht unterstützt die Entscheidung der Koalition, die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung anzuheben

Die Verfassungsbeschwerden zweier Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die sich gegen die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze durch das Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002 wandten, sind von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden. Ein interessanter Vorgang. In Karlsruhe gibt es noch Juristen, die wissen, dass wir die gesetzliche Krankenversicherung nicht der Erosion preisgeben können. Die Presseerklärung des BVerfG von heute dürfte für einige der Nutzer von NachDenkSeiten von Interesse sein. Deshalb ist sie in die Rubrik “Andere interessante Beiträge” aufgenommen worden.