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Europäische Union

Der Europäische Gerichtshof schafft die „soziale Marktwirtschaft“ ab

„Der Staat ist der Hüter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenmaß und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien müssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise führen. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.

Und das ist die Chance, die in dieser Krise steckt, die Chance für internationale Regeln, die sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientieren. Ich werde nicht locker lassen, bis wir solche Regeln erreicht haben.“ So redete Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache. Schaut man auf die Entwicklung in der Europäischen Union, wird jedoch die soziale Marktwirtschaft mehr und mehr abgebaut. Vorreiter ist dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir haben auf den NachDenkSeiten schon mehrfach kritisiert, wie dieses Gericht nationale Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten den wirtschaftsliberalen Verträgen der Europäischen Union unterordnet und soziale Standards aushebelt. Christine Wicht schildert dies am Beispiel des jüngsten Urteils über die Sitzverlagerung des ungarischen Unternehmens Cartesio nach Italien.

EU: Autos sollen Autos kaufen

EU-Industriekommissar Verheugen unterstützt die Forderung der Automobilindustrie nach zinsvergünstigten Krediten in Höhe von 40 Milliarden Euro. Der Absatzkrise auf dem Automarkt soll also mit Subventionen begegnet werden. Glaubt man in Brüssel wirklich, dass mit Geschenken an die Automobilhersteller mehr Autos gekauft würden? Wolfgang Lieb

Es ist die Politik und nicht die Rechtsprechung, die ein „soziales Europa“ gefährdet

Gestern haben wir in den Hinweisen Ziffer 17 auf ein Interview mit dem früheren Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung verwiesen. Fritz Scharpf kritisiert im Magazin Mitbestimmung scharf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und vertritt die These, dass Europäisches Recht „auf der Grundlage der geltenden Verträge im Prinzip ausschließlich von Juristen definiert“ werde, da seien weder der Ministerrat noch das Parlament beteiligt. Die sechs Gründungsländer hätten 1957 den europäischen Verträgen zugestimmt, in denen die Grundfreiheiten und ein Wettbewerbsrecht formuliert wurden. Aber dass diese Rechtsnormen in einer Weise interpretiert würden, die nationale Unterschiede unmöglich machten, das wäre seinerzeit nicht die Absicht der Regierungen gewesen. Letztlich habe sich der EuGH von der Politik abgekoppelt und sei zur höchsten Instanz der EU geworden. Dieser These widerspricht unser Leser Gerold Schwarz und sieht im EuGH nur den konsequenten Exekutor einer ordoliberalen Politik, die von Anfang an vor allem von den Deutschen der Europäischen Gemeinschaft aufgezwungen wurde.

Warum die Europäer immer wieder NEIN zu Europa sagen

Jedes Mal, wenn man die Europäer fragt, ob sie Europa zusätzliche Kompetenzen geben wollen, ist die Antwort dieselbe: nein! Und jedes Mal erklären unsere Eliten dies mit einem Mangel an inhaltlicher Auseinandersetzung, an Pädagogik. Anders gesagt, sie glauben zu wissen, dass dieses „Nein“ daraus resultiert, dass die Bürger nicht verstanden hätten. Jenseits von Partikularinteressen und lokalen Eigenheiten kann man einen anderen Erklärungsvorschlag wagen. Von Arnaud Parienty, aus dem Französischen übertragen von Florian Baum.

Die Angst der europäischen Eliten vor den verängstigten Europäern

Die Motive der gut 800.000 Iren, die Nein zum EU-Reformvertrag gesagt haben, sind vielfältig und mögen vielfach irrational erscheinen, sie lassen sich jedoch nahezu alle auf Ängste zurückführen, dass Irland durch den Lissabon-Vertrag nur verlieren könne.
Die Kampagne der Befürworter für den Reform-Vertrag war jedoch gleichfalls nur ein angstgetriebener Reflex der abgehobenen proeuropäischen Eliten gegenüber diesem Misstrauen der Bevölkerung. Wenn es nicht gelingt diese Angstparalyse der Bürgerinnen und Bürger der EU einerseits zu überwinden und andererseits die Angststarre, mit der sich die europäischen Eliten unbeweglich an ihrem politischen Kurs für Europa festklammern, aufzulösen, wird das die europäische Einheit früher oder später sprengen.

EU-Richtlinie über die Arbeitszeit – Entsetzen in Spanien

Der deutsche Ressortchef Olaf Scholz (SPD) wurde in der FR, zitiert: “Das sind wichtige Bausteine eines sozialen Europas. Sie sorgen dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird.” In Spanien wird das völlig anders gesehen. Es waren Großbritannien und Deutschland, diejenigen Länder, die in den letzten Jahren nach der für sie ungünstigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über Ruhezeiten und Bereitschaftsdienste eine Novellierung der Arbeitszeitregelung vorantrieben haben. Ihre Erfolgsaussichten verbesserten sich schlagartig, als in Frankreich und in Italien die Rechte die Regierung übernahmen. Spanien hatte bis dato mit Hilfe der Regierung Prodis und Chiracs die jetzig eingetretene Novellierung verhindern können. Die Berichterstattung in Spanien ist dementsprechend anders als in Deutschland. Bereits am 9.06.08, also vor Übereinkunft der Arbeitsminister, berichtete die spanische Presse hierüber und über die Ablehnung der spanischen Regierung des deutschen und britischen Standpunktes. Entsprechend bestürzt reagierte die Öffentlichkeit in Spanien nach der Übereinkunft. Widerstand im Europäischen Parlament, über die IAO, aber auch über Streiks ist angekündigt. Unser Leser Ulrich Fischbach hat für uns zwei Beiträge aus der spanischen Zeitung El Pais übersetzt.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

Die Wüste wächst – Über die Selbstzerstörung der deutschen Universität

Vortrag an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Einladung des Kritischen Gesprächskreises an der Universität Bonn (KGK), in Zusammenarbeit mit dem Studium Universale, am 23. Januar 2008 von Peter J. Brenner, Professor für Neuere deutsche Literaturgeschichte und Fakultätsbeauftragter für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Universität der Universität zu Köln sowie Leiter des privaten Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung.

ALTER-EU kritisiert das Transparenzregister der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 21. März 2007 beschlossen, ein öffentliches Register für alle Interessenvertreter einzurichten, die Einfluss auf Entscheidungen der EU-Organe nehmen wollen. Die Registrierung soll allerdings auf freiwilliger Basis beruhen. Die Alliance for Lobbying Transparency & Ethics Regulation (ALTER-EU) hat nun einen offenen Brief an EU-Kommissar Barroso geschrieben und darin moniert, dass das so genannte Lobbyisten-Register, das im Frühjahr 2008 eingeführt werden soll, nutzlos sei, da es zu wenig detaillierte Informationen enthalte. Bei einem aktuellen Treffen mit der EU-Kommission stellte die ALTER-EU fest, dass in dem von der EU-Kommission ausgearbeiteten Register zwei entscheidende Informationen fehlen: Das Register enthält zum einen nicht die Namen der einzelnen Lobbyisten und zum anderen werden die Geldbeträge, die für Lobbying ausgegeben werden, nicht erfasst. Die ALTER-EU ist eine breite Koalition von über 160 Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaften, wissenschaftlichen Gruppen, die sich unter anderem für effektive Maßnahmen zur öffentlichen Prüfung der Entscheidungsfindung der Europäischen Union einsetzt. Christine Wicht

Nach dem Stocken der Doha-Runde ist der Hydra der neoliberalen Globalisierung ein neuer Kopf gewachsen – die „Global Europe Strategie“ der EU-Kommission steht für den Ausbau der Macht europäischer Konzerne

Die „Global Europe-Strategie“ soll durch Freihandelsabkommen den Außenhandels- und globalen Investitionsinteressen europäischer Unternehmen dienen. Kernpunkt des „Global Europe“ ist eine Handelsstrategie der Europäischen Union, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber anderen konkurrierenden Wirtschaftsräumen zu verbessern. Zur Verringerung und Beseitigung von Handelshemmnissen beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen sollen alle verfügbaren, politischen Instrumente eingesetzt werden. Da die so genannten Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen) in der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) von den Entwicklungsländern abgelehnt wurden, benötigt die EU diese neue Strategie, um die Ansprüche der europäischen Exportwirtschaft statt über eine internationale Abmachung praktisch durch die Hintertür in Form von bilateralen Verträgen doch noch durchzusetzen. Von Christine Wicht

Die Abstimmung über die Aufhebung des Genmais-Importverbots Österreichs zeigt die undemokratischen Strukturen der Europäischen Union und der WTO

Am 30. Oktober 2007 haben die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über die Aufhebung des Import-Verbots von Genmais abgestimmt. Obwohl sich die Mehrheit der Minister gegen den Import von Genmais ausgesprochen hat, kam aufgrund der Abstimmungsmodalitäten, nach welchen die qualifizierte Mehrheit 73,91 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren muss, keine qualifizierte Mehrheit zustande. Eine Einigung im Ministerrat konnte nicht erzielt werden, weil die Länder Großbritannien, Spanien, Schweden, Niederlande, Lettland und Estland für den Import von Genmais votierten. Nun fällt nach den Bestimmungen der Europäischen Union die Entscheidung an die EU-Kommission zurück. Die Entscheidung der EU-Kommission steht unmittelbar bevor. Sie wird wohl gegen die Österreicher ausfallen zumal die EU unter dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Christine Wicht