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Europäische Union

Darf man nicht mehr für eine gesamteuropäische Friedensordnung sein?

Gestern hatten wir davon berichtet, dass jetzt der Druck auf die Linkspartei, sich anzupassen, wächst. Als besonderes Test-Beispiel für die angeblich dringende Notwendigkeit zur Anpassung wird in den öffentlichen Debatten die Außen- und Sicherheitspolitik bemüht. Wenn sich die Linkspartei nicht zum Lissabon-Vertrag und nicht zur NATO und ihrer Politik bekennt, dann steht sie quasi außerhalb des politischen Anstands – so der von allen konkurrierenden Parteien vermittelte Gesamteindruck. Das Thema wird auffallend hochgespielt. Am Beispiel der Äußerungen Egon Bahrs bei Anne Will wird die Widersprüchlichkeit dieses Ansinnens besonders deutlich. Albrecht Müller

Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke

Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige. Von Andreas Fisahn*

Nachtwächter über den Nachtwächterstaat

Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. Wolfgang Lieb

Lissabon-Vertrag – Bundesverfassungsgericht hält sich an einer Fiktion fest

Mal abgesehen von manchen bemerkenswerten Seiten dieses Urteils, die Gegenstand der Kommentierung der Prozessparteien und der Medien sind, mir fiel beim Zuhören auf, wie sehr die Verfassungsrichter an das Funktionieren der Demokratie und an die tatsächliche Macht des Volkes glauben. Dieser Glaube war offensichtlich wichtig für das Urteil. – Die Erkenntnis, dass einzelne Personen und Interessengruppen, die über viel Geld und publizistische Macht verfügen, in Europa wie auch hierzulande die Entscheidungen bestimmen, hat sich noch nicht bis Karlsruhe herumgesprochen. Selbst Berlusconi stört das schöne Bild von der Demokratie in Europa nicht. Fast schon bewundernswert, wenn es nicht auch jämmerlich wäre. Albrecht Müller.

Würden Sie diesen Finanzexperten trauen?

Eine Kurzstudie der Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Oberservatory, Friends of the Earth Europe, LobbyControl und Spinwatch kritisiert, dass sich die EU-Kommission bei der Bewältigung der Finanzkrise einseitig auf Experten aus der Finanzindustrie verlasse, die maßgeblich zur gegenwärtigen Krise beigetragen haben. Die Studie „Would You Bank on Them?“ [PDF – 1.5 MB] untersucht die Zusammensetzung und Hintergründe der so genannten de Larosière Expertengruppe, die der EU-Kommission Vorschläge für die Reform der Finanzmärkte unterbreiten soll, die wiederum die Grundlage für eine gemeinsame europäische Position beim Frühjahrstreffen des Europäischen Rates bilden soll. Die Vorschläge des Expertenteams beeinflussen maßgeblich die Verhandlungen des G20-Finanzgipfels, der am 2. April 2009 in London stattfindet. Die eingangs genannten Organisationen haben die achtköpfige Expertengruppe, die extrem einseitig besetzt ist, durchleuchtet. Übertragen von Christine Wicht und Roger Strassburg

Der Europäische Gerichtshof schafft die „soziale Marktwirtschaft“ ab

„Der Staat ist der Hüter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenmaß und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien müssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise führen. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.

Und das ist die Chance, die in dieser Krise steckt, die Chance für internationale Regeln, die sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientieren. Ich werde nicht locker lassen, bis wir solche Regeln erreicht haben.“ So redete Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache. Schaut man auf die Entwicklung in der Europäischen Union, wird jedoch die soziale Marktwirtschaft mehr und mehr abgebaut. Vorreiter ist dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir haben auf den NachDenkSeiten schon mehrfach kritisiert, wie dieses Gericht nationale Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten den wirtschaftsliberalen Verträgen der Europäischen Union unterordnet und soziale Standards aushebelt. Christine Wicht schildert dies am Beispiel des jüngsten Urteils über die Sitzverlagerung des ungarischen Unternehmens Cartesio nach Italien.

EU: Autos sollen Autos kaufen

EU-Industriekommissar Verheugen unterstützt die Forderung der Automobilindustrie nach zinsvergünstigten Krediten in Höhe von 40 Milliarden Euro. Der Absatzkrise auf dem Automarkt soll also mit Subventionen begegnet werden. Glaubt man in Brüssel wirklich, dass mit Geschenken an die Automobilhersteller mehr Autos gekauft würden? Wolfgang Lieb

Es ist die Politik und nicht die Rechtsprechung, die ein „soziales Europa“ gefährdet

Gestern haben wir in den Hinweisen Ziffer 17 auf ein Interview mit dem früheren Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung verwiesen. Fritz Scharpf kritisiert im Magazin Mitbestimmung scharf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und vertritt die These, dass Europäisches Recht „auf der Grundlage der geltenden Verträge im Prinzip ausschließlich von Juristen definiert“ werde, da seien weder der Ministerrat noch das Parlament beteiligt. Die sechs Gründungsländer hätten 1957 den europäischen Verträgen zugestimmt, in denen die Grundfreiheiten und ein Wettbewerbsrecht formuliert wurden. Aber dass diese Rechtsnormen in einer Weise interpretiert würden, die nationale Unterschiede unmöglich machten, das wäre seinerzeit nicht die Absicht der Regierungen gewesen. Letztlich habe sich der EuGH von der Politik abgekoppelt und sei zur höchsten Instanz der EU geworden. Dieser These widerspricht unser Leser Gerold Schwarz und sieht im EuGH nur den konsequenten Exekutor einer ordoliberalen Politik, die von Anfang an vor allem von den Deutschen der Europäischen Gemeinschaft aufgezwungen wurde.

Warum die Europäer immer wieder NEIN zu Europa sagen

Jedes Mal, wenn man die Europäer fragt, ob sie Europa zusätzliche Kompetenzen geben wollen, ist die Antwort dieselbe: nein! Und jedes Mal erklären unsere Eliten dies mit einem Mangel an inhaltlicher Auseinandersetzung, an Pädagogik. Anders gesagt, sie glauben zu wissen, dass dieses „Nein“ daraus resultiert, dass die Bürger nicht verstanden hätten. Jenseits von Partikularinteressen und lokalen Eigenheiten kann man einen anderen Erklärungsvorschlag wagen. Von Arnaud Parienty, aus dem Französischen übertragen von Florian Baum.

Die Angst der europäischen Eliten vor den verängstigten Europäern

Die Motive der gut 800.000 Iren, die Nein zum EU-Reformvertrag gesagt haben, sind vielfältig und mögen vielfach irrational erscheinen, sie lassen sich jedoch nahezu alle auf Ängste zurückführen, dass Irland durch den Lissabon-Vertrag nur verlieren könne.
Die Kampagne der Befürworter für den Reform-Vertrag war jedoch gleichfalls nur ein angstgetriebener Reflex der abgehobenen proeuropäischen Eliten gegenüber diesem Misstrauen der Bevölkerung. Wenn es nicht gelingt diese Angstparalyse der Bürgerinnen und Bürger der EU einerseits zu überwinden und andererseits die Angststarre, mit der sich die europäischen Eliten unbeweglich an ihrem politischen Kurs für Europa festklammern, aufzulösen, wird das die europäische Einheit früher oder später sprengen.

EU-Richtlinie über die Arbeitszeit – Entsetzen in Spanien

Der deutsche Ressortchef Olaf Scholz (SPD) wurde in der FR, zitiert: “Das sind wichtige Bausteine eines sozialen Europas. Sie sorgen dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird.” In Spanien wird das völlig anders gesehen. Es waren Großbritannien und Deutschland, diejenigen Länder, die in den letzten Jahren nach der für sie ungünstigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über Ruhezeiten und Bereitschaftsdienste eine Novellierung der Arbeitszeitregelung vorantrieben haben. Ihre Erfolgsaussichten verbesserten sich schlagartig, als in Frankreich und in Italien die Rechte die Regierung übernahmen. Spanien hatte bis dato mit Hilfe der Regierung Prodis und Chiracs die jetzig eingetretene Novellierung verhindern können. Die Berichterstattung in Spanien ist dementsprechend anders als in Deutschland. Bereits am 9.06.08, also vor Übereinkunft der Arbeitsminister, berichtete die spanische Presse hierüber und über die Ablehnung der spanischen Regierung des deutschen und britischen Standpunktes. Entsprechend bestürzt reagierte die Öffentlichkeit in Spanien nach der Übereinkunft. Widerstand im Europäischen Parlament, über die IAO, aber auch über Streiks ist angekündigt. Unser Leser Ulrich Fischbach hat für uns zwei Beiträge aus der spanischen Zeitung El Pais übersetzt.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht