Mittendrin statt nur dabei: Das politische Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ läuft an – nun sollen die Handlungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) erweitert werden. Für Sabotageaktionen wird in dem Entwurf grünes Licht signalisiert. Das berichtet Tagesschau.de. Von Marcus Klöckner.
Die Regierung bringt den Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik auf „Vordermann“. Ein neuer Gesetzesentwurf beinhaltet in Bezug auf den BND 139 Paragraphen, das alte Gesetzeswerk umfasste 69 Paragraphen – ein Anstieg um 100 Prozent. Darüber berichtet Tagesschau.de unter Berufung auf WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung.
Der Gesetzesentwurf, der laut diesen Leitmedien vorliegen soll, gehe „in die Offensive“. Er enthalte „neue Befugnisse und Regelungen, die für Diskussionen im politischen Raum sorgen dürften“, heißt es.
Die Aufgaben des BND waren – aus gewissen Gründen, die in der Vergangenheit des Landes liegen … – beschränkt. Der BND war bisher ein Nachrichtendienst, das heißt: Aufgabe des BND war es, Nachrichten zu sammeln, die im Hinblick auf deutsche Sicherheitsinteressen von Relevanz waren. Geht es nach dem Kanzleramt, sollen die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes massiv erweitert werden. Tagesschau.de spricht davon, in Sachen Landes- und Bündnisverteidigung werde der BND „hemdsärmeliger“. „Operative Anschlussmaßnahmen“, wie es technokratisch in dem Gesetzesentwurf stehe, sollen dem BND alsbald gestattet sein. Tagesschau.de führt dazu aus:
Gemeint sind damit laut Entwurf „insbesondere solche, die die gegnerischen Angriffsfähigkeiten schwächen”. Demnach können „zum Beispiel heimliche Sabotagehandlungen im Ausland erforderlich sein, um eine Bedrohung durch gegnerische Streitkräfte oder durch sonstige Handlungen eines anderen Staates (…) zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland abzuwehren.”
Doch wie wird dieses Vorhaben konkret auf der formalen Ebene ablaufen?
Aktionen dieser Art sollen dem BND dann gestattet sein, „wenn der Nationale Sicherheitsrat eine besondere Sicherheitslage ausruft, die als ‚Nachrichtendienstliche Sonderlage‘ mit einer ‚systematischen Gefährdung‘ bezeichnet wird.“
In einem solchen Falle würde dann das Parlament oder genauer das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) einbezogen.
Kurz: Das PKGr ist als Gremium zur Kontrolle der deutschen Geheimdienste vorgesehen. Auf Bundesebene ist es in der Regel mit sechs bis acht vom Parlament gewählten Mitgliedern besetzt.
Das PKGr „müsste der Bewertung der Lage mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen“, heißt es weiter auf Tagesschau.de.
In dem Gesetzesentwurf heißt es laut Tagesschau.de:
Im Rahmen der nationalen Sonderlage darf der Bundesnachrichtendienst operative Anschlussbefugnisse durchführen, wenn geeignete polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann oder die Maßnahme im Hoheitsgebiet eines fremden Staates durchgeführt werden soll.
Doch damit nicht genug. Die „Wunschliste des Kanzleramtes“ gehe weit, so kommentierend Tagesschau.de.
Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren sollen als „Quellen“ angeworben werden dürfen, das Begehen von bestimmten Straftaten im Ausland im Rahmen der Quellentätigkeit soll gestattet werden.
In der Begründung heißt es, es könnte notwendig sein, dass ein deutscher Söldner auf Seiten Russlands, der insgeheim für den BND arbeitet, in ein Auto einbricht, um Unterlagen zu entwenden. In Ausnahmefällen sollen zudem sogar Personen ab 16 Jahren als Quellen geworben werden dürfen.
Das Kanzleramt möchte dem BND auch eine erweiterte Handhabe bei Cyberangriffen einräumen. Und das heimliche Eindringen in Wohnungen von Zielpersonen zur Installation von Spionagesoftware auf dem Computer soll dem Geheimdienst ermöglicht werden.
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