Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer – der Sittenverfall beschleunigt sich
„Der hat gut hetzen, der hat ein dickes Polster“, meinte meine Nachbarin, als sie Roman Herzogs Äußerungen in der Bild-Zeitung las. Einer unserer Leser machte mich auf § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches aufmerksam. Text und Geist dieses Paragraphen passen auf die Warnungen Herzogs vor einer „Rentner-Demokratie“. Albrecht Müller