Schlagwort:
elektronische Patientenakte

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Die Verbindungen der elektronischen Patientenakte zum Wirecard-Skandal und Marsalek-Netzwerk

Die Verbindungen der elektronischen Patientenakte zum Wirecard-Skandal und Marsalek-Netzwerk

Mit der digitalen Umsetzung der am 29. April bundesweit gestarteten elektronischen Patientenakte (ePA) wurde die österreichische Firma RISE beauftragt. Hinter dieser Firma steht der Wiener Geschäftsmann und IT-Professor Thomas Grechenig. Dieser wiederum war langjähriger Projektpartner des von der deutschen Justiz gesuchten Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek. Der österreichische Inlandsgeheimdienst DSN hat laut eigener Darstellung wegen der Einbindung dieser Firma in das Marsalek-Netzwerk die Zusammenarbeit mit RISE eingestellt. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso das Bundesgesundheitsministerium und auch das Verteidigungsministerium nicht dem österreichischen Beispiel gefolgt sind, gerade in so hochsensiblen Bereichen wie Gesundheits- und Verteidigungsdaten. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wieso führt Lauterbach trotz belegter Sicherheitsprobleme die elektronische Patientenakte am 29. April bundesweit ein?

Wieso führt Lauterbach trotz belegter Sicherheitsprobleme die elektronische Patientenakte am 29. April bundesweit ein?

Der geschäftsführende Gesundheitsminister hat für den 29. April die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verkündet. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten unter anderem wissen, aus welchen Gründen Karl Lauterbach beschlossen hat, die ePA trotz der von IT-Experten des Chaos Computer Clubs aufgedeckten und laut diesen bis heute nicht gelösten Sicherheitsproblemen noch kurz vor Antritt der neuen Bundesregierung einzuführen. Ebenso wurde thematisiert, dass Karl Lauterbach von den negativen Folgen der ePA, etwa bei Datenleaks, nicht betroffen sein wird, da er wie auch ein Großteil der Ministerialbeamten privatversichert ist und die ePA-Einführung sowie die geplante Bereitstellung dieser Daten „für die Forschung und für weitere gemeindienliche Zwecke“ in dieser Form nur Kassenpatienten betrifft. Von Florian Warweg.

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