Schlagwort:
Elmer, Rudolf

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Bargeldlos gegen Geldwäsche und Kriminalität? So einfach ist es dann doch nicht

Auf unseren Beitrag zu den Profiteuren eines möglichen Verbots des Bargelds haben wir wieder einmal viel Feedback bekommen. Häufig war darunter auch ein Argument der Bargeldgegner zu hören: Je schärfer man gegen das Bargeld vorgeht, desto wirkungsvoller kann man Geldwäsche und Kriminalität bekämpfen. Oberflächlich betrachtet mag das ja sogar einen Sinn ergeben. Wer sich die Formen moderner Geldwäsche einmal anschaut, erkennt jedoch schnell, dass selbst ein Verbot des Bargelds hier nur marginale Auswirkungen hätte. Allenfalls Kleinkriminelle und ärmere Bürger, die sich schwarz nebenbei ein paar Euro verdienen wollen, müssten wohl Nachteile in Kauf nehmen. Aber das kann ja wohl kein ernsthaftes Argument für einen derart drastischen Eingriff sein, der zahlreiche Nachteile für Alle mit sich bringt. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Versteckt hinter vielen aktuellen schwierigen Problemen blühen die Steueroasen. Eine Broschüre der europäischen Linken klärt auf.

Ausdrücklich möchte ich auch Anhänger der Union, der SPD, der Grünen und Ungebundene unter unseren Leserinnen und Lesern auf diese Broschüre aufmerksam machen. Keine der anderen Parteien wird so etwas zusammenstellen, weil sie mit jenen, die wie zum Beispiel Dijsselbloem und Juncker, in Steuertricks und Steueroasen involviert sind, eng verbunden sind. – Die Broschüre “Lux Leaks: Von Oasen und Briefkästen” kann unter Angabe einer Liefermenge und Lieferadresse kostenfrei unter der E-Mail Adresse [email protected] bestellt oder hier als PDF heruntergeladen werden. Albrecht Müller.

Endlich sagt das mal einer: Die hinterzogenen Steuern auf die Zinserträge sind nur die Spitze der Eisberge „Steueroase“ und „Schwarzgeld“

Im Club 2 des ORF gab es in der vergangenen Woche eine Diskussion zum Thema „Schwarzgeld-Paradies Schweiz? Milliarden auf anonymen Konten: Wird das Bankgeheimnis auf Dauer zu halten sein?“ (Ankündigung und Teilnehmer siehe unten in der Anlage 1). Die Sendung war in mehrerer Hinsicht spannend: Die Taktik der Schweizer Banken wurde sichtbar, Kritiker wie Jean Ziegler und der Whistleblower“ und frühere Bankmanager Rudolf Elmer werden mit Gegenattacken niedergemacht. Besonders interessant: der vom Wiener Professor für Finanzrecht Werner Doralt eindringlich vorgetragene Hinweis, dass bei den in der Diskussion stehenden Steuerabkommen Österreichs und Deutschlands mit der Schweiz wie in der gesamten Debatte immer nur über die hinterzogenen Steuern auf die Zinserträge gesprochen wird, während tatsächlich sehr viel höhere Einkommen hinterzogen werden, die dann als Schwarzgelder die Basis der Zinserträge sind. Auf den NachDenkSeiten haben wir darauf im Zusammenhang mit dem Fall Zumwinkel schon mehrmals hingewiesen (siehe Anlage 2). Albrecht Müller.

Whistleblower Rudolf Elmer kämpft um seinen Ruf

Zürich – Am Zürcher Obergericht findet heute ein Prozess mit internationaler Ausstrahlung statt. Vor dem Richter steht Ex-Banker Rudolf Elmer, der sich gegen seine Verurteilung wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Bankgeheimnisverletzung wehrt.
Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber mit E-Mails und Faxen bedroht und mehrmals Kundendaten veröffentlicht, indem er sie der Enthüllungsplattform Wikileaks zuspielte. Nach eigenen Aussagen wollte er damit die Machenschaften der Banken ans Licht bringen.
Quelle 1: St.Gallen online
Quelle 2: Verteidigungsrede im heutigen Berufungsverfahren. Möglicherweise können Sie den Prozess per Live Stream unter folgendem Link beobachten: Liberté Info

Ein verhängnisvoller Deal

Über drei Billionen Euro Privatvermögen werden in der Schweiz gebunkert. Schätzungen gehen davon aus, dass 50% bis 70% dieses Geldes illegaler Herkunft sind. Ein dreistelliger Milliardenbetrag stammt von deutschen Steuerflüchtlingen. Eine Studie der Bundesbank geht davon aus, dass 500 Milliarden Euro ohne Kenntnis des Fiskus im Ausland schlummern, ein Drittel davon in der Schweiz. Doch wer nun denkt, dass der deutsche Fiskus ein übermäßiges Interesse daran hätte, diese Straftaten zu ahnden, der irrt. Wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda meldet, haben die deutschen Behörden hinter den Kulissen einen Deal mit dem Schweizer Bankhaus Julius Bär abgeschlossen. Die Bank zahlt einmalig 50 Mio. Euro Bußgeld, dafür stellen die Behörden die laufenden Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Das ist bereits skandalös – vollends skandalös wird dieser Deal allerdings, wenn man sich vor Augen hält, dass der Whistleblower, der die Verfahren gegen Julius Bär ermöglichte, seit Januar diesen Jahres ohne Verfahren und ohne Anklageerhebung in der Schweiz in Untersuchungshaft sitzt. Jens Berger