Schlagwort:
Regelsatz

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Zur Denkschrift der EKD über Armut in Deutschland.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland schließt seinen Frieden mit dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung. Er macht viele moralisch und theologisch begründete Vorschläge zur Armutsbekämpfung und zur gerechten Teilhabe an der Gesellschaft. Über die Bekämpfung der Ursachen von Armut und Ausgrenzung schweigt er sich in seiner Denkschrift leider weitgehend aus.

Union will den Regelsatz für die Sozialhilfe und das Alg II auf 331 Euro senken. Müntefering lehnt diese Kürzung ab. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass die amtliche Berechnung den realen Bedarf nur begrenzt abbildet.

Beim amtlichen Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen [PDF – 88 KB], die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht. (WL)

Quelle: freiepresse.de

Nationale Armutskonferenz: Armut breitet sich aus.

Zur gleichen Zeit als Finanzminister Steinbrück in der Haushaltsdebatte im Bundestag forderte, die Bevölkerung müsse ihre Ansprüche an den Staat zurückschrauben, legte die Nationale Armutskonferenz (nak), ein Zusammenschluss von mehr als einem Dutzend Sozial- und Wohlfahrtsverbänden eine kritische Bilanz der Auswirkungen der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform vor: Es habe sich gezeigt, dass 345 Euro Arbeitslosengeld für viele nicht ausreiche. Nak-Sprecher Hans-Jürgen Marcus sieht für viele ALG-II-Empfänger den Weg in die “Verschuldensspirale” vorgezeichnet. In Deutschland gebe es 3,1 Millionen überschuldete Haushalte.

Die Große Koalition nimmt den Kampf gegen die jugendlichen „Sozialschmarotzer“ auf

Arbeitslose Jugendliche bis 25 Jahren erhalten statt 345 nur noch 276 Euro. Wer als Jugendlicher von zu Hause auszieht, braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur, sonst bekommt er keinerlei Leistungen für seine Unterkunft mehr. Das Vermögen und Einkommen der Eltern ist künftig auch für den Unterhalt der bis zu 25-Jährigen heranzuziehen.
Der Beitrag für die Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird von 78 auf 40 Euro gesenkt, d.h. deren Rente sinkt noch mehr.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und als Entrechtung von jungen Erwachsenen. Die Novelle ist aber wohl auch ein Testlauf für eine generelle Absenkung der Transferleistungen für Bedürftige.