Schlagwort:
Schulze, Svenja

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Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von polemischen Äußerungen abzuschirmen, die durch Meinungsfreiheit gedeckt seien. Julian Reichelt hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einer Entscheidung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten könnte, wurde festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ Auch wenn diese Aussage eigentlich selbstverständlich sein sollte, so war es doch wichtig, diese Feststellung zu erzwingen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Was ist von Scholz und Co. zu erwarten?

Was ist von Scholz und Co. zu erwarten?

Bei dieser Frage muss ich mit einer Erinnerung beginnen, die zur Vorsicht mahnt: Für den späten Wahlabend des 27.9.1998 hatten wir Freundinnen und Freunde zum Feiern eines ersehnten Regierungswechsels von Kohl zu Schröder/Lafontaine eingeladen. Alle waren irgendwie glücklich, als sich bei den Hochrechnungen herausstellte, dass der Regierungswechsel wirklich gelingen kann. Wir hatten gehofft, es gäbe einen Neuanfang, einen politischen Wechsel unter rot-grünem Vorzeichen. Und dann sind die meisten von uns bitter enttäuscht worden: Oskar Lafontaine wurde abserviert, Eichel profilierte sich als Sparkommissar, Joschka Fischer schloss Madeleine Albright in sein Herz, Walter Riester brachte die Teilprivatisierung der Altersvorsorge und Schröder profilierte sich als Schöpfer des besten Niedriglohnsektors in der Welt – ordentlich befeuert von Agenda 2010 und Hartz IV. Keine und keiner unserer Gäste hätte das erwartet. Und was erwarten wir jetzt? Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.