Schlagwort:
Tarifverträge

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Wie die Grundlagen unseres Sozialstaates zerfallen

Die weltweite Wirtschaftskrise und ihre Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt stehen derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Alle Signale werden vor allem auf Wachstum und weiteren Strukturwandel gestellt. Dabei werden die negativen Folgen fortschreitender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt, von Stellenabbau, Einkommenskürzungen, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, für die Produktivität, Innovation und soziale Sicherheit häufig ausgeblendet. Walter Edenhofer

Leiharbeit: kompakt

Nach der Aufdeckung von Lohndumping durch die Drogeriekette Schlecker, die Teile der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter ersetzte, die nur die Hälfte des üblichen Gehalts bekommen, ist Leiharbeit zu einem öffentlichen Thema geworden. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen will „genauer hinschauen“. Sie tut so, als hätte sie dieser arbeitsmarktpolitische Skandal völlig überrascht. Dabei sind die Probleme schon längst bekannt. Wir dokumentieren aus aktuellem Anlass einige einschlägige Studien und Artikel. Wolfgang Lieb

Dienstleistungsrichtlinie – die Vollendung des Binnenmarkts oder Unterbietungswettlauf und Chaos für alle?

Am 15.11.2006 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) verabschiedet, mit der die im EU-Vertrag festgelegten Zielen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des in der Lissabon-Strategie formulierten Ziels der EU, bis zum Jahr 2010 „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertesten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“. Merkwürdigerweise gibt es kaum eine öffentliche Wahrnehmung darüber, dass die Dienstleistungsrichtlinie (Siehe dazu Informations- und Service-Portal zur europäischen Dienstleistungsrichtlinie ) bis zum 28.12.09 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Alle staatlichen und vom Staat mit Rechtssetzungsbefugnissen ausgestatteten Ebenen sind davon betroffen. Wir sind den Fragen nachgegangen: Wie soll die Umsetzung erfolgen, welche Auswirkungen hat die DL-RL auf Arbeitnehmerrechte, die Liberalisierung und Privatisierung von Dienstleistungen und ist der Datenschutz gewährleistet? Von Annette Groth und Christine Wicht

Schul- und Bildungspolitik der CDU in Hessen

Deregulierung, Privatisierung und Entprofessionalisierung einhergehend mit einem sozialen Kahlschlag sind die Kennzeichen der Regierung Koch in Hessen: Abkassieren bei den sozial Benachteiligten, bei Studierenden und bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Dem Gehaltsabbau und der Arbeitszeitverlängerung für die Landesbediensteten folgten der Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die Zunahme deregulierter Beschäftigungsverhältnisse gepaart mit dem Abbau professioneller Standards und staatlicher Verantwortung bei öffentlichen Dienstleistungen. Entstaatlichung ging Hand in Hand mit größer werdender sozialer Ungleichheit und Selektion vor allem im Bildungswesen.
Von Jens Wernicke

INSM-Manipulation: Höhere Preise durch Mindestlohn? Nein danke!

“Mindestlohn macht Friseur und Urlaub teurer.” Das berichtet die BILD-Zeitung unter Berufung auf eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Nach Einschätzung von Experten würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde Waren und Dienstleistungen bis zu 40 Prozent verteuern. Das würden die Deutschen nicht hinnehmen, obwohl sie grundsätzlich mehrheitlich für eine staatlich festgelegte Lohnuntergrenze sind. So das Ergebnis einer Befragung des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung und TNS emnid für die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft).“
Ein typisches Beispiel dafür, dass es der Propaganda-Organisation INSM nur um die Verbreitung von Arbeitgeberinteressen in Sachen Mindestlohn geht, dabei scheut sie vor Täuschung und Irreführung nicht zurück. Das ach so „wissenschaftliche“ Ifo-Institut von Professor Sinn und das Meinungs-„Forschungs“- Institut TNS emnid leisten Beihilfe zu dieser Manipulation. Wolfgang Lieb

Mindestlohn in Deutschland notwendig – Kein Gegensatz zwischen sozialer Gerechtigkeit und Beschäftigung

Niedriglohnbeschäftigung ist in Deutschland in den letzten Jahren durch die Erosion des Tarifsystems stark gewachsen. Gleichzeitig hat sich die Struktur des Niedriglohnsektors geändert. Er ist an den Rand des Arbeitsmarktes gewandert, die Aufstiegschancen haben sich vermindert. Im Vergleich zu Ländern mit Mindestlöhnen ist die Lohndifferenzierung nach unten sehr hoch. Sie kann durch einen Mindestlohn ohne Beschäftigungsverluste korrigiert werden. Die ökonomische Theorie sieht Gestaltungsspielräume für Mindestlöhne durch Produktivitätssteigerungen oder bei Nachfragemacht der Unternehmen (Monopson, Oligopson). Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen zeigen, dass die Beschäftigung von Erwachsenen nicht beeinträchtigt wird und geringe Risken bei Jugendlichen bestehen. Durch eine schrittweise Einführung wie in Großbritannien mit begleitender Evaluation kann man die Risiken auch in Deutschland beherrschen. Es kommt nicht nur auf das „Ob“, sondern auch auf das „Wie“ von Mindestlöhnen an. Mindestlöhne sind ein notwendiges Korrektiv auf Arbeitsmärkten mit ungleicher Machtverteilung, wie sie sich in Deutschland herausgebildet
haben. Gerhard Bosch, Präsident des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, hat uns diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

Verteilungsbericht des DGB für das Jahr 2008. Wir zitieren das Wichtigste in Kürze

Trotz des Konjunkturaufschwungs der Jahre 2006 und 2007 sind nicht nur nach den im vergangenen Jahr vorgelegten Zahlen aus amtlicher Statistik und Forschungsarbeiten unabhängiger Institute, sondern auch nach dem Empfinden der breiten Mehrheit der Bundesbürger die Unterschiede zwischen Arm und Reich eher größer geworden. Nur noch 15 Prozent der Bundesbürger sind laut einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung davon überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland „im Großen und Ganzen gerecht zugeht“. Weit mehr als 50 Prozent halten die Einkommensverteilung dagegen für ungerecht. Trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums der vergangenen zwei Jahre haben sich die Stimmung in der Bevölkerung und die Zufriedenheit mit der Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland kontinuierlich verschlechtert. Dies steht in krassem Gegensatz zu Erfahrungen in vorherigen
Aufschwungsphasen, in denen die Mehrheit der Deutschen stets die Einschätzung vertrat, die Boomzeiten würden zu mehr Verteilungsgerechtigkeit beitragen. Wolfgang Lieb

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb

Mindestlohn und Maximalgehalt

Zurzeit findet in Deutschland eine äußerst interessante Debatte statt, bei der es offenbar um zwei Seiten der gleichen Medaille geht. Auf der einen Seite wird heftig diskutiert, ob sich Deutschland einen Mindestlohn leisten kann, auf der anderen stehen die nach Meinung der meisten Beobachter weit überzogenen Gehälter vieler Vorstandsmitglieder in der öffentlichen Kritik. Heiner Flassbeck hat uns diesen Beitrag aus WuM, Januar 2008, zur Verfügung gestellt.

Gerhard Bosch: Auflösung des deutschen Tarifsystems

Noch Anfang der 90er Jahre lag die Tarifbindung in Deutschland bei rund 90%. 72% der Beschäftigten arbeiteten damals in Unternehmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband waren. 2006 fielen nur noch 68% der westdeutschen und 53% der ostdeutschen Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Bei hoher Arbeitslosigkeit und schwächeren Gewerkschaften verschafft sich eine wachsende Zahl von Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch Unterbietung der Tariflöhne. Der Niedriglohnsektor expandierte parallel zur Abnahme der Tarifbindung.

Die Zukunft der Hochschulen – Politische Ökonomie der Hochschulpolitik in der Ära des Finanzmarkt-Kapitalismus

Das deutsche Bildungssystem – Hochschulen und Schulen – befindet sich seit Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in einem von den ökonomischen und politischen Eliten gewollten Transformationsprozess. Das bisher staatliche Hochschulsystem verliert dabei schrittweise seinen Charakter als Öffentliches Gut und entwickelt sich hin zu einem formell halbstaatlichen Teilsystem unter indirekter Kontrolle der privaten Wirtschaft. Für diese Umgestaltung wird es nach dem Vorbild der privaten Wettbewerbswirtschaft reorganisiert, ökonomisch rationalisiert und technokratisch gesteuert. Zugleich wird es einer internen Partizipation wie einer externen parlamentarischen Kontrolle entzogen. Günter Buchholz stellte uns seinen Beitrag zur Verfügung.

Zur Aktualität der Kritik an Axiomen der neoklassischen Theorie

Der neoliberale Umbau der Gesellschaft ist langfristig angelegt, wird mit dem Anspruch objektiver Notwendigkeit durchgesetzt und vor allem ordnungspolitisch begründet. Kritik an der daran ausgerichteten Politik genügt daher nicht. Ebenso wichtig ist es, das marktgläubige, ökonomische Weltbild kritisch zu hinterfragen und als Legitimation zu entwerten. Hans-Peter Büttner hat dazu im Blog „Oeffinger Freidenker“ einen Beitrag geleistet. Mit seinem Text „Die Nutzlosigkeit der neoklassischen Nutzenlehre – eine Kritik der Grundlagen der subjektiven Werttheorie“ stellt er ein zentrales Element neoklassischer Ideologie in Frage. Der Wert dieser Kritik für tagesaktuelle Diskussionen kann anhand von konkreten Beispielen verdeutlicht werden. Kai Ruhsert