Schlagwort:
Tarifverträge

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Angela Merkel will „betriebliche Bündnisse“, damit die „Weichen wieder aufwärts gestellt“ werden. Wie eine aktuelle Betriebsräte-Befragung des WSI zeigt, gibt es solche Bündnisse schon massenhaft.

Entweder fordert Frau Merkel etwas, was die Gewerkschaften schon längst mitmachen oder es steckt etwas ganz anderes hinter dieser scheinbar so harmlosen Forderung. In der Tat werden hier wieder einmal „Tarnwörter“ benutzt, die das Denken in die falsche Richtung lenken sollen(Oskar Lafontaine). In Wahrheit geht es darum, „betriebliche Bündnisse“ per Gesetz zu regeln. Das stellte aber eine staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes dar und das bedeutete einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Noch 1999 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Betriebsbündnisse ohne Zustimmung der Gewerkschaften illegal seien. IG-Metall Chef Peters hat also Recht, wenn er gegen einen solchen Systemwechsel eine Verfassungsklage einreichen will.

Was heißt „Häuserkampf“?

Der DGB-Vorsitzende Sommer wurde heftig kritisiert, weil er bei einer Abschaffung von Flächentarifverträgen einen tarifpolitischen „Häuserkampf“ in den Betrieben befürchtet. Einmal abgesehen davon, dass er dabei ausdrücklich auf einen Begriff des früheren Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt aus dem Jahre 2000 zurückgriff, hat Sommer in der Sache völlig Recht: Die Verlagerung der Tarifautonomie in die Betriebe bedeutet eine Streikermächtigung kleinster Spezialgewerkschaften, die zur Durchsetzung ihrer tarifpolitischen Forderungen ganze Betriebe oder Branchen bestreiken und damit lahm legen könnten. So sieht das jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einem erst kürzlich ergangenen Beschluss vom 14. Dezember 2004.

Unter der Überschrift „Tarifpolitik unter Druck“ veröffentlicht das WSI seinen tarifpolitischen Jahresbericht

Der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Reinhard Bispinck, stellt das Tarifjahr 2004 vor. Die Lohnanhebungen lagen durchschnittlich bei 1,5%. Es gab erhebliche Differenzierungen. Die Arbeitgeber konnten zufrieden sein. Auch der Sachverständigenrat meinte, dass die Abschlüsse „beschäftigungsfreundlich“ ausgefallen seien. Die Beschäftigungslage hat sich aber nicht verbessert, im Gegenteil. Geringe Löhne bedeuten eben geringe Kaufkraft und damit wenig Binnennachfrage, als Hauptursache der Wachstumsschwäche.

Lesetipp für Interessierte an Verteilungsfragen und Flächentarifvertrag

„Darf ich Ihnen und Ihren Leserinnen/Lesern bei dieser Gelegenheit noch einen Lesetipp geben?”, fragt eine unserer Leserinnen und gibt folgende nützlichen Hinweise:

In den neuen “WSI-Mitteilungen” Heft 11/2004 gibt es zwei ausgezeichnete Aufsätze (einer davon zum Downloaden, www.wsi-mitteilungen.de), die nahtlos an Ihre Ausführungen (gemeint ist „Die Reformlüge“) anschließen und meiner Meinung nach eine wertvolle Ergänzung zu den von Ihnen angeführten Denkfehlern 35 (“Steuersenkungen schaffen Investitionen und Arbeitsplätze”) und 24 (“Der Arbeitsmarkt ist zu unflexibel”) darstellen.

Arbeitszeitverlängerung – Eine Gespensterdebatte über eine Gespensterdebatte

Kaum waren die betriebsbezogenen Vereinbarungen zwischen Siemens und der IG-Metall über die Verlängerung der Arbeitszeiten in den Betrieben Kamp-Lintfort und Bocholt unter Dach und Fach kam es in der öffentlichen Debatte zum üblich gewordenen Ritual: Wer bietet mehr? Flächendeckend 40, 42, 45 oder gar 50 Stunden, die Streichung einer Woche Urlaub oder von Feiertagen ohne Lohnausgleich werden nicht nur von den üblichen Verdächtigen BDI, BDA, Ifo, DIW usw. in die Debatte gebracht. Nein, inzwischen haben wir auch noch unseren neuen Bundespräsidenten, der als oberster Stichwortgeber die Arbeitszeitverlängerung als ernsthaften Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit „der“ Wirtschaft erklärt und damit eine Gespensterdebatte über eine Gespensterdebatte anheizt.