Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.
Beiträge von Florian Warweg
Wieso kritisiert Bundesregierung die Repression gegen Oppositionspolitiker in der Türkei, aber nicht in Rumänien?
Am 24. März verkündete Außenministerin Annalena Baerbock in Bezug auf die Türkei: „Politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht“. Das Auswärtige Amt erklärte: „Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie“. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso die Bundesregierung so vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei kritisiert, aber mit keinem Wort die Instrumentalisierung von Wahlbehörde und Gerichten gegen führende Oppositionspolitiker in Rumänien. Sowohl Călin Georgescu, der in den Umfragen mit Abstand führte, als auch Diana Șoșoacă wurde mit der höchst fragwürdigen Begründung, sie würden sich EU- und NATO-kritisch äußern, die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl untersagt. Die Bundesregierung verteidigte diesmal merklich zurückhaltender als noch vor wenigen Wochen die Vorkommnisse in Rumänien. Von Florian Warweg.
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Stellt gezielte Tötung von Journalisten durch Israel für Bundesregierung ein Kriegsverbrechen dar?
Die israelische Armee (IDF) hat am 24. März zwei Journalisten im Gazastreifen getötet, den für Al Jazeera tätigen Hossam Shabat sowie den für Palestine Today arbeitenden Mohammad Mansour. Im ersten Fall wurde das Auto des Al-Jazeera-Journalisten gezielt ins Visier genommen, was die IDF auch offiziell einräumt, im zweiten Fall die Wohnung des Journalisten, dabei starben auch seine Frau und Kind. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung die gezielte Tötung von Journalisten als Kriegsverbrechen bewertet und wieso es angesichts von 206 durch Israel seit Oktober 2023 getöteten Journalisten allein im Gazastreifen, einer historisch einmalig hohen Zahl, keine proaktiven Stellungnahmen von Seiten der Bundesregierung gab. Von Florian Warweg.
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Bundesregierung zum Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999: „Einsatz war nicht völkerrechtswidrig“
Am 24. März jährt sich zum 26. Mal der erste „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. An diesem waren auch Bundeswehrsoldaten beteiligt, die ohne explizites UN-Mandat 400 Kampfeinsätze flogen und dabei über 200 Raketen auf das Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien abfeuerten. Ein souveränes Land, das weder Deutschland noch einen NATO-Partner je angegriffen hatte. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, ob die Bundesregierung noch plant, sich für diesen völkerrechtswidrigen Angriff bei der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu entschuldigen. Gerade auch eingedenk der Tatsache, dass die NATO massiv Streu- und Uranmunition einsetzte und 40 Prozent der von NATO-Bomben verstümmelten Opfer Kinder waren. Die Antwort wirft ein bezeichnendes Licht auf das Völkerrechtsverständnis der Bundesregierung. Von Florian Warweg.
Wieso log Bundesregierung bei Beantwortung der CDU-Anfrage zur Parteienwerbung durch NGO „Campact“?
Die Bundesregierung hat die 551 Fragen umfassende „Kleine Anfrage“ der Unionsfraktion zur politischen Neutralität und staatlichen Finanzierung von sogenannten NGOs nachweislich wahrheitswidrig beantwortet. Exemplarisch sei auf die Antwort zur Kampagnen-NGO Campact verwiesen. Auf die Frage, ob es Fälle gibt, „in denen der Verein Campact e.V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat“, erklärt die Bundesregierung, „hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“ Tatsächlich hatte Campact aber öffentlich bei den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg zur Wahl der Grünen aufgerufen und diesen einen sechsstelligen Betrag gespendet. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, mit welcher Begründung die Bundesregierung hier den Bundestag belügt. Von Florian Warweg.
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Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche
Am 23. April um 24:00 Uhr endet für Auslandsdeutsche die Frist zur Einlegung von Einsprüchen wegen der verhinderten Teilnahme an der Bundestagswahl 2025. Auslandsdeutsche, die sich derzeit bei der Bundeswahlleiterin beschweren, erhalten folgende Standardantwort: „Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutscher und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in dem bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern und für Heimat bekannt.“ Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie viele Beschwerden bisher von Auslandsdeutschen eingereicht worden sind. Ebenso kam die Frage auf, wieso das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben vom 21. Februar bei 213.000 registrierten Auslandsdeutschen nur 9.000 Stimmzettel nach Deutschland transportierte. Von Florian Warweg.
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