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Agenda 2010

Wie das Herbstgutachten 2014 eine Kampagne gegen Mindestlohn und Rente mit 63 lostrat

Zweimal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst, legen mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute im Auftrag der Bundesregierung ein gemeinsames Gutachten zur ökonomischen Lage vor. Regelmäßig nutzen sie diese Gelegenheit, um in Politik und Öffentlichkeit neoliberal Stimmung zu machen – diesmal einmal mehr gegen Mindestlohn und gegen Verbesserungen bei der Rente. Diese seien für die derzeit zu beobachtende Dämpfung des Wirtschaftsaufschwungs mitverantwortlich, so suggerieren die Autoren. Medien und CDU/CSU sprangen sofort darauf an. Von Patrick Schreiner[*].

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Strukturreformen als Mittel zur Lösung der Eurokrise?

Wann immer hierzulande in Politik, Medien und Wissenschaft über die Eurokrise diskutiert wird, darf ein Begriff nicht fehlen, nämlich derjenige der „Strukturreformen“.[1] Das Wort „Strukturreform“ ist für den Mainstream so etwas wie das Zauberwort der Krisenlösung, klingt es doch so schön nach grundlegenden, ja radikalen Maßnahmen und damit nach dem Gegenteil von nur oberflächlichen, kosmetischen Korrekturen. Und wer wollte schon bestreiten, dass die Überwindung der tiefen Eurokrise fundamentale Veränderungen erfordert? Von Günther Grunert[*].

(Kein) Mindestlohn für Jugendliche: Über Diskriminierung und Ausgrenzung wird nicht gesprochen

Am 1. Januar tritt in der Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Kraft – theoretisch jedenfalls. Faktisch ist er löchrig wie ein Schweizer Käse; zahlreiche Ausnahmen wurden beschlossen, einige Branchen mit Privilegien bedacht. Dass der Mindestlohn (auch) für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gilt, ist schlimm genug. Dass in der Debatte hierzu über Diskriminierung und Ausgrenzung niemand zu sprechen bereit war, noch schlimmer. Von Patrick Schreiner[*].

Akademisierung in der Wissensgesellschaft – Wahn oder Notwendigkeit?

So lautet das Thema über das ich heute auf der 8. Wissenschaftskonferenz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit dem ehemaligen Berliner Senator für Wissenschaft und Forschung, Professor George Turner, in Haltern am See ein „Streitgespräch“ führe.
Im letzten Jahr begann erstmals mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs ein Studium. Der sprunghafte Anstieg der Studienanfängerquote in den letzten Jahrzehnten ging zu Lasten der betrieblichen Berufsausbildung. Seit einiger Zeit hat deshalb eine Debatte über einen „Akademisierungswahn“ und über die Krise der beruflichen Bildung eingesetzt.
Es gibt eine hohe Plausibilität für die These, dass die hohe Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft aus dem Ineinandergreifen von beruflicher und akademischer Bildung resultiert. Ist die deutsche Bildungspolitik mit der steigenden Zahl von Studierenden und dem Rückgang der beruflichen Bildung also auf dem Holzweg?
Hierzu meine Thesen, an denen ich mich in der Diskussion orientieren werde. Von Wolfgang Lieb

Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards

Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA sollen Arbeit und Wohlstand bringen, so heißt es. Dazu sollen die Vertragspartner zwar gleichwertige Normen und Standards gegenseitig anerkennen – senken aber wolle man soziale und ökologische Standards nicht. So versprechen es jedenfalls die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen. Schlüssig und überzeugend sind solche Beschwichtigungen nicht. Denn gerade die indirekte Senkung von Standards ist eine reale Gefahr. Dies sei nachfolgend an einem kleinen Beispiel aufgezeigt: dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Von Patrick Schreiner[*].

Der „Bildungsmonitor“, die bildungspolitische Messlatte der Arbeitgeber

Seit 2004 erstellt das „Institut der deutschen Wirtschaft“ (IW), der „wissenschaftliche Schreibtisch“ für die arbeitgeberfinanzierte PR-Agentur „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) jährlich einen sog. „Bildungsmonitor“. Mit „Bildung“ im allgemeinen Verständnis haben jedoch die in diesem Ranking miteinander verglichenen Handlungsfelder und Indikatoren allenfalls am Rande etwas zu tun. Schon der Begriff „Bildungs“-monitor ist eine Irreführung, die Studie ist allenfalls ein „Fachkräftesicherungs“-monitor. Doch selbst für dieses bildungspolitisch beschränkte Leitziel hat das durch die Medien geisternde Länder-Ranking kaum einen sachlich begründeten Aussagewert. Der „Bildungsmonitor“ ist – wie eben auch andere Studien des IW – die Übertragung von arbeitgeberinteressengebundenen Anforderungen auf das Feld der Bildungspolitik.
Von Wolfgang Lieb

Nochmals zum Spiegel-Artikel „Bundesagentur lässt ältere Arbeitslose im Stich“

Gestern haben wir in den Hinweisen des Tages auf einen Spiegel Online Beitrag unter der Überschrift „Bundesagentur lässt ältere Arbeitslose im Stich“ hingewiesen, den auch wir – gemessen an der sonst beim Spiegel üblichen Unterstützung der Hartz-Reformen – als kritisch empfunden und deshalb beachtlich fanden. Eine Mitarbeiterin einer Agentur für Arbeit, die – verständlicherweise – anonym bleiben möchte, hat uns dazu geschrieben: „Das was auf den ersten Blick nach einem „endlich-traut-sich-der-SPON-mal-Kritik-zu-äußern“-Artikel aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als der übliche „der-SPON-recherchiert-dürftig-bis-gar-nicht-verlässt-sich-dafür-lieber-auf-Meinungsmache“-Artikel. So sehr ich Kritik mag und wichtig finde, erst recht Kritik an meinem (noch-)Arbeitgeber (da ich eine der vielen Befristeten bin), so muss diese schon fundiert sein, damit sie gerechtfertigt sein kann.“ Wir finden diesen Kommentar wichtig und interessant für unsere Leserinnen und Leser.

Last Exit Weltkulturerbe?

Sinkende Zuschauerzahlen beim Stadttheater, erfundene Institutionsgeschichte, prekäre Einkommen

Die Zuschauerzahlen der hiesigen Stadttheater sinken trotz anderslautender Erfolgsmeldungen seit Jahren. Das Einkommen der Mehrheit der dort beschäftigten Schauspieler ist prekär. Diskutiert wird darüber im Verborgenen schon länger. Jetzt soll die Musealisierung der „deutschen Theaterlandschaft“ das Theater hierzulande als „Weltkulturerbe“ retten. Von Wolfgang Hippe [*]

TTIP- Generalangriff auf Sozialstaat?

Was die herrschenden neoliberalen Kräfte in der EU durch die Finanzkrisen sowie die Staats- und Bankenrettung zu Lasten der Steuerzahler nicht geschafft haben, könnte über das Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) bittere Realität werden: Der Sozialstaat europäischer Prägung soll sturmreif geschossen werden. Damit scheint sich zu bestätigen, was der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Italiener Mario Draghi erst kürzlich in mehreren Interviews deutlich gesagt hat, dass der Sozialstaat in Europa keine Zukunft mehr habe. Diese Abwärtsspirale ist längst in Gang gesetzt. In den EU Krisenländern müssen die Menschen für die finanziellen Rettungsoperationen rigorose Kürzungsauflagen bei Löhnen, Renten, Gesundheitsversorgung und sonstigen sozialen Maßnahmen hinnehmen. Auch in der Bundesrepublik sind spürbare Einschränkungen bei den steuerlichen Zuschüssen für die soziale Sicherheit und die öffentlichen Leistungen bereits eingeleitet. Von Ursula Engelen-Kefer.

Was soll der Mindestlohn? Grundsätzliche Gedanken zur ökonomischen Mindestlohndebatte

Seit Jahren wird die Einführung eines „flächendeckenden“ Mindestlohnes in Deutschland rege diskutiert. Während konservative Wirtschaftskreise den Untergang der deutschen Wirtschaft aufziehen sahen, wurde von anderer Seite her kritisiert, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich nicht ganz so viel abdecken wird, wie es ursprünglich im Wahlkampf 2013 angekündigt war. Vom Mindestlohn ausgenommen sind z. B.:

  • Jugendliche ohne Berufsausbildung
  • Verpflichtende Praktika während des Studiums, der Ausbildung oder der Schule
  • bis zu sechs Wochen dauernde Praktika zur Orientierung für Beruf oder Studium
  • Personen, die an einer Eingliederungsmaßnahme (in den Arbeitsmarkt) teilnehmen
  • Auszubildende und
  • ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wer direkt aus der Langzeitarbeitslosigkeit eine Anstellung findet, ist für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung (gleichbedeutend mit der Probezeit) ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen (zu diesen Ausnahmen siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014; Thomas Lakies via Gegenblende 2014). Jetzt hat sich die große Koalition auch noch dazu „durchgerungen“, in der Zeitungsbranche und der Saisonarbeit Ausnahmen zu machen (siehe auch die NachDenkSeiten).

Nun könnte die Kritik an diesen Ausnahmen die Diskussion um den Mindestlohn zumindest ein Stück weit davon lösen, allein die Mindestlohnwirkung auf Arbeitsplätze zu debattieren. Tatsächlich wird auch in gewerkschaftlichen Kreisen der Mindestlohn damit verbunden, „verbesserte Arbeits- und Einkommens- und Lebensbedingungen“ (Bettina Csoka) zu fordern. Ähnlich auch die Mindestlohnkampagne des Deutschen Gewerkschaftsbunds, in der es ausdrücklich hieß, dass (Menschen-) Würde keine Ausnahme kennt (siehe Flyer DGB).

Allerdings dringen Aspekte wie Arbeits- und Lebensbedingungen oder Menschenwürde nur sehr zögerlich in die breitere öffentliche Diskussion vor. Von Sebastian Thieme.

Warum werden eigentlich ausgerechnet Zeitungszusteller vom Mindestlohn ausgenommen?

Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern. So gilt der vorgeblich flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht für die rund 160.000 Zeitungszusteller in diesem Lande. Warum ausgerechnet Zeitungszusteller? Die Kritik der Medien an diesem lächerlichen Kuhhandel bleibt erwartungsgemäß aus. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland. Von Jens Berger.

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Hintertür für Hartz V?

Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als „Hartz IV“ bezeichnet wird. Zunächst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen „Einkommen und Vermögen“, „Kosten der Unterkunft und Heizung“ sowie „Verfahrensrecht“ ausgearbeitet, anschließend die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Änderungsvorschläge dazu unterbreitet.
Seither wird das Thema von Zeit zu Zeit häppchenweise in die Öffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen für die Durchsetzbarkeit besonders heikler Änderungen zu ziehen. Von Christoph Butterwegge.

Schein und Sein einer Nachricht

Gleich zu Beginn des Beitrags muss ich Abbitte leisten. Durch den Hinweis der NachDenkSeiten am 10.04. auf einen Artikel im „Spiegel“ zu einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus aufmerksam gemacht, hatte ich schnell meine Einschätzung dazu an der Hand. Zu schnell, wie ich an späterer Stelle erst bemerkte. Schienen doch die im „Spiegel“ dargelegten Fakten eine eindeutige Sprache zu sprechen.

Nun ist es einfach meist aus Kapazitätsgründen gar nicht möglich, alle Nachrichten und Informationen vollständig zu erfassen, zu verarbeiten und anschließend gar zu hinterfragen sowie auf Richtigkeit gegenzurecherchieren. Zur Verzerrung der Realität genügt es aber oftmals schon, kleine – aber wichtige – Details fortzulassen, ohne welche ein Sachverhalt eine völlig andere Wendung erhält. So stellen sich für mich in der Zwischenzeit auch die Zusammenhänge des Rechtsstreits des wegen Lohndumping verklagten Rechtsanwalts und des klagenden Jobcenters in einem völlig anderen Licht dar.
Von Lutz Hausstein[*]