Kategorie:
Agenda 2010

Anmerkungen zum Bildungsbericht 2008 im Auftrag der KMK und des BMBF

Wer sich für Bildung interessiert, sollte den von einer Autorengruppe aus 4 Bildungsforschungsinstituten, den statistischen Ämtern und weiteren mit dem Thema befassten Einrichtungen erstellten „Bildungsbericht 2008“ im Auftrag der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unbedingt studieren.

Die 214 Seiten Text und 125 Seiten Tabellenanhang bieten eine unerschöpfliche Quelle von Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Bildung von der Vorschulerziehung bis zur Weiterbildung im Beruf. Man sollte allerdings nicht erwarten, dass mit den Auftraggebern allzu kritisch umgegangen wurde. Der „Bericht“ liefert Bestandsaufnahmen und Beschreibungen und warnt allenfalls vor problematischen Entwicklungen. Dennoch kann man sich aus der Lektüre des Berichts ein weitgehend realistisches Bild über den Zustand der Bildung im Lande machen.
Das Zeugnis lautet: Ungenügend.

Bewerbungsrede aus abgehobener Warte

Horst Köhler genießt nach letzten Umfragen unter allen Politikern das höchste Ansehen. Ob ihm aber die Bürgerinnen und Bürger jemals zugehört haben? Hätten Sie ihm jemals zugehört, dann müssten sie feststellen, dass er eine Meinung vertritt und politische Ziele postuliert, die von der überwiegenden Mehrheitsmeinung der Bürgerinnen und Bürgern diametral abweicht. So auch in seiner Berliner Rede 2008, die eigentlich keine Rede an die Bevölkerung war, sondern die Rede eines schwarz-gelben Präsidenten, der um die Anhänger des Agenda-Kurses bei Rot und Grün warb.

EU-Richtlinie über die Arbeitszeit – Entsetzen in Spanien

Der deutsche Ressortchef Olaf Scholz (SPD) wurde in der FR, zitiert: “Das sind wichtige Bausteine eines sozialen Europas. Sie sorgen dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird.” In Spanien wird das völlig anders gesehen. Es waren Großbritannien und Deutschland, diejenigen Länder, die in den letzten Jahren nach der für sie ungünstigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über Ruhezeiten und Bereitschaftsdienste eine Novellierung der Arbeitszeitregelung vorantrieben haben. Ihre Erfolgsaussichten verbesserten sich schlagartig, als in Frankreich und in Italien die Rechte die Regierung übernahmen. Spanien hatte bis dato mit Hilfe der Regierung Prodis und Chiracs die jetzig eingetretene Novellierung verhindern können. Die Berichterstattung in Spanien ist dementsprechend anders als in Deutschland. Bereits am 9.06.08, also vor Übereinkunft der Arbeitsminister, berichtete die spanische Presse hierüber und über die Ablehnung der spanischen Regierung des deutschen und britischen Standpunktes. Entsprechend bestürzt reagierte die Öffentlichkeit in Spanien nach der Übereinkunft. Widerstand im Europäischen Parlament, über die IAO, aber auch über Streiks ist angekündigt. Unser Leser Ulrich Fischbach hat für uns zwei Beiträge aus der spanischen Zeitung El Pais übersetzt.

Mindestlohn in Deutschland notwendig – Kein Gegensatz zwischen sozialer Gerechtigkeit und Beschäftigung

Niedriglohnbeschäftigung ist in Deutschland in den letzten Jahren durch die Erosion des Tarifsystems stark gewachsen. Gleichzeitig hat sich die Struktur des Niedriglohnsektors geändert. Er ist an den Rand des Arbeitsmarktes gewandert, die Aufstiegschancen haben sich vermindert. Im Vergleich zu Ländern mit Mindestlöhnen ist die Lohndifferenzierung nach unten sehr hoch. Sie kann durch einen Mindestlohn ohne Beschäftigungsverluste korrigiert werden. Die ökonomische Theorie sieht Gestaltungsspielräume für Mindestlöhne durch Produktivitätssteigerungen oder bei Nachfragemacht der Unternehmen (Monopson, Oligopson). Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen zeigen, dass die Beschäftigung von Erwachsenen nicht beeinträchtigt wird und geringe Risken bei Jugendlichen bestehen. Durch eine schrittweise Einführung wie in Großbritannien mit begleitender Evaluation kann man die Risiken auch in Deutschland beherrschen. Es kommt nicht nur auf das „Ob“, sondern auch auf das „Wie“ von Mindestlöhnen an. Mindestlöhne sind ein notwendiges Korrektiv auf Arbeitsmärkten mit ungleicher Machtverteilung, wie sie sich in Deutschland herausgebildet
haben. Gerhard Bosch, Präsident des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, hat uns diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Wer sich bei seiner Urteilsbildung auf eines unserer Leitmedien verlässt, sollte stattdessen besser Achterbahnfahren.

Die Propaganda und Meinungsbildung zum Thema Verlagerung von Arbeitsplätzen ist ein Musterbeispiel dafür, wie sehr die Meinungsbildung bei uns von modischen Trends geprägt ist und im übrigen von manchen Journalisten als eine Art von Sport betrieben wird. Allerdings mit einem erkennbaren Ziel: Druck auf Löhne und Lohnnebenkosten auszuüben.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht anders können, als die Achterbahnfahrt der Meinungsbildung in manchen Medien mitzumachen. Das geht soweit, dass man vor ungefähr zwei Jahren auch in gut ausgebildeten Kreisen wirklich meinte, jetzt würden alle Arbeitsplätze nach draußen verlagert. Weil dort die Löhne niedriger sind. Diese Vorstellung, die Löhne seien allein entscheidend, hatte sich damals in den Köpfen festgesetzt. Deshalb die Panik.

Jetzt hat der „Spiegel“ mal wieder entdeckt, dass es mit der Job-Verlagerung doch nicht so schlimm ist und dass auch andere Standort-Faktoren eine Rolle spielen: Albrecht Müller.

Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

Verteilungsbericht des DGB für das Jahr 2008. Wir zitieren das Wichtigste in Kürze

Trotz des Konjunkturaufschwungs der Jahre 2006 und 2007 sind nicht nur nach den im vergangenen Jahr vorgelegten Zahlen aus amtlicher Statistik und Forschungsarbeiten unabhängiger Institute, sondern auch nach dem Empfinden der breiten Mehrheit der Bundesbürger die Unterschiede zwischen Arm und Reich eher größer geworden. Nur noch 15 Prozent der Bundesbürger sind laut einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung davon überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland „im Großen und Ganzen gerecht zugeht“. Weit mehr als 50 Prozent halten die Einkommensverteilung dagegen für ungerecht. Trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums der vergangenen zwei Jahre haben sich die Stimmung in der Bevölkerung und die Zufriedenheit mit der Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland kontinuierlich verschlechtert. Dies steht in krassem Gegensatz zu Erfahrungen in vorherigen
Aufschwungsphasen, in denen die Mehrheit der Deutschen stets die Einschätzung vertrat, die Boomzeiten würden zu mehr Verteilungsgerechtigkeit beitragen. Wolfgang Lieb

Am Geld der Roland Berger Stiftung kleben der Schweiß und das Leid von Millionen Menschen – und amnesty international bildet die Staffage

Gestern wurde in München eine neue Stiftung, die Roland Berger Stiftung des Unternehmensberaters Roland Berger, vorgestellt. Pressemitteilung siehe im Anhang.
Die Stiftung verpflichtet sich dem weltweiten Schutz der Menschenwürde. Viel zynischer geht es eigentlich nicht: Roland Bergers Firma hat mit ihren Beratungs-„Leistungen“ viel Geld verdient, indem sie half, Arbeitsplätze wegzurationalisieren und den Abbau des Sozialstaats und der sozialen Sicherungssysteme voranzutreiben; nun soll mit diesem Geld zum Schutz der Menschenwürde beigetragen werden. Und Amnesty International gibt dazu noch einen guten Namen her. Albrecht Müller

Verlängertes Arbeitslosengeld für Ältere noch nicht in Kraft

Wir wurden gestern von einer internen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung informiert, dass bis auf Weiteres § 319 c SGB VI, welcher durch die Neuregelung durch das 7. SGB III- Änderungsgesetz das verlängerte ALG I geregelt hätte, noch nicht in Kraft getreten und somit nicht zu anzuwenden ist. Dadurch, dass diese gesetzliche Neuregelung (noch) nicht im Bundesgesetzblatt steht und es auch nicht absehbar ist, ob dies geschehen wird, gelten die alten Regelungen. Also können bereits 60.-jährige zur Rentenantragstellung aufgefordert und somit aus dem ALG 1-Bezug herausgenommen werden. Mit dem Änderungsgesetz sollte auch die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr von 350 Euro auf 400 Euro erhöht werden, auch dies liegt “auf Eis”. (WL)

Arm – aber frei? Zur sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstlern

Es bedarf immer mal wieder eines Anschubs wie zuletzt des Abschlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur für Deutschland“ des Deutschen Bundestages vom Dezember 2007, damit die soziale Situation von Kulturschaffenden in die öffentliche Wahrnehmung rückt und eine Misere deutlich wird: Die hochqualifizierten, meist jüngeren Menschen in den Kulturberufen verdienen jämmerlich wenig und gehören auch von ihrer sozialen Absicherung her dem sog. modernen Prekariat an. Von Petra und Joke Frerichs.

Ökonomisierung von Bildung und Privatisierung von Bildungspolitik – Pädagogische An- und Einsprüche

Die „Wissensgesellschaft“ ist heutzutage in aller Munde. Im Vergleich zu früheren Begriffen wie Industrie- oder Dienstleistungsgesellschaft soll der Begriff der Wissensgesellschaft eine strukturelle Verschiebung in Bezug auf die Wertigkeit von Ressourcen beschreiben: Nicht mehr Rohstoffe, Arbeit und Kapital stehen danach an erster Stelle, sondern Wissen. Die Aneignung, der Zugang, das Haben von und der Umgang mit Wissen soll eine immer größere Bedeutung erlangen. Diese Zeitdiagnose könnte bei Lehrern und Pädagogen Anlass zur Freude sein, könnte mit dem Bedeutungszuwachs von Wissen doch auch das Verstehen, das Begreifen und das Erkennen zum Thema werden. Doch Wissen reduziert sich in der Wissensgesellschaft auf die Vermittlung von „Beschäftigungsfähigkeit“ und Selbstverantwortung im Kontext ökonomischer Sachzwänge. Der philosophische Hintergrund von Bildung durch Effektivitäts- und Effizienzinstrumente aus der Ökonomie abgelöst.
Die Übertragung privatwirtschaftlicher Regulative auf die Bildungseinrichtungen ebnet den Weg zur Ökonomisierung von Bildung.
Von Monika Witsch, Hochschullehrerin für Pädagogik an der Universität DuisburgEssen.

Tod auf dem Hochsitz

Vor einigen Tagen meldeten die Medien, dass sich ein 58 Jahre alter Mann auf einem Hochsitz zu Tode gehungert hat. Er hinterließ ein Tagebuch, in dem er sein Sterben dokumentierte. Weiter heißt es: „Aus dem in blaues Plastik eingebundenen Büchlein geht hervor, dass der frühere Außendienstler schon länger arbeitslos war. Seine Ehe sei gescheitert, seine erwachsene Tochter habe sich von ihm losgesagt“. Er bekam kein Arbeitslosengeld mehr. Er musste seine Wohnung räumen. Er hätte Hartz IV beantragen können, tat dies aber nicht, so dass er völlig ohne Geld dastand. Das Tagebuch des Toten wird an seine Tochter geschickt. Der Tote hatte in dem Büchlein darum gebeten.

Soweit die Meldung. Was mag in dem Büchlein gestanden haben? Vielleicht das Folgende.
Von Joke Frerichs.

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb

BILD: Wozu Arbeiten? Hartz IV reicht doch!

Die BILD-Hetze gegen Arbeitslose und die Kampagne für eine Senkung der Hartz IV-Regelsätze gehen weiter. „Deutschland diskutiert über Hartz IV“ brüstet sich BILD seiner Selbstinszenierung. Dabei zieht das Boulevardblatt nur einige abgestandene „Studien“ noch einmal hoch, über die selbst ihre Urheber sagen, sie seien „in der abgedruckten Form fehlerhaft“ [PDF – 44 KB]. In der bei BILD üblichen Personalisierung von Botschaften werden einige passende Arbeitslose präsentiert, die sich als Hartz IV-Empfänger über diejenigen lustig machen, die einer Arbeit nachgehen: „Wer arbeiten geht, ist doch richtig schön blöd“. Und natürlich lässt die BILD-Zeitung wieder einmal ihre „Hausexperten“ Sinn, Straubhaar, Rürup und das arbeitgebernahe „Institut der deutschen Wirtschaft“ zu Wort kommen, die übereinstimmend verlangen, die Arbeitslosen mehr zu fordern und die Sozialabgaben zu senken. BILD schürt Ressentiments gegen Arbeitslose und stigmatisiert sie als Sozialschmarotzer. Wolfgang Lieb