Nochmals zur Rheinischen Post: „So viel kosten die Pläne der Linken“
Viele unserer Leserinnen und Leser haben uns gebeten, der Polemik in der Rheinischen Post unter dem Titel „So viel kosten die Pläne der Linken“ einmal etwas genauer nachzugehen. Darin wird behauptet, die Vorschläge der Partei Die Linke seien finanzpolitisch unseriös oder unbezahlbar. Damit wird – wie üblich – der Vorwurf der Unseriosität und des „Populismus“ dieser Partei begründet. Man muss kein Anhänger der Linkspartei sein und man muss z.B. ihre steuerpolitischen Vorschläge nicht als den Stein der Weisen betrachten, aber die Horrorgemälde, die da von konservativer Seite gemalt werden, dienen zu nichts anderem, als die Politik des „Weiter-so“ als alternativlos darzustellen.
Gehen wir deshalb einmal der Kritik der Rheinischen Post im Einzelnen etwas genauer nach. Wolfgang Lieb
1. „Zehn Euro Mindestlohn“
Da wird gegen das „Lohndiktat“ von 10 Euro Mindestlohn eingewandt, damit würden hunderttausende von Arbeitsplätzen abgebaut.
Dieser Behauptung ist Folgendes entgegen zu halten:
Die Gegner eines Mindestlohns betrachten den Arbeitsmarkt, wie einen Kartoffelmarkt. Die Logik lautet: Preis (= Lohn) runter, Angebot (= Arbeit) auf dem Markt (=Arbeitsmarkt) geräumt und damit Arbeitslosigkeit beseitigt. So das schlichte gedankliche Konstrukt. Dieser „Preismechanismus“ trifft jedoch noch nicht einmal für den „Gütermarkt“ zu, denn dieser besteht aus einer riesigen Vielzahl von Märkten mit ganz unterschiedlichen Produkten, vom Brötchen bis zum Rolls Royce. Noch weniger passt dieses gedankliche Konstrukt für den Arbeitsmarkt, wo ja auch ganz unterschiedliche Fähigkeiten nachgefragt werden.
Keiner der neoklassisch inspirierten Ökonomen hat außer in der Welt ihrer Grenzprodukt-Modelle jemals auch nur näherungsweise ausrechnen können, was jeder einzelne im jeweiligen Produktionsprozess erwirtschaftet. Die Anhänger solcher Denkmodelle müssten ja sonst auch ausrechnen können, wie viel mehr der millionenschwere Manager gegenüber dem Portier „im Wettbewerb“ (Grenzprodukt) „erwirtschaftet“. Lohnverhandlungen oder Aufsichtsratsbeschlüsse über Managerbezüge könnte man sich ersparen. Vom Fegen des Hofes, bis zur Entwicklung eines Designs für ein Produkt, ja sogar der strategische Meinungsfindungsprozess des Topmanagers müsste danach nämlich exakt ausgerechnet werden können, was ihre letzte im Produktionsprozess eingesetzte „Arbeitseinheit“ erwirtschaftet (Grenzprodukt).
Die Anhänger des neoliberalen Angebotsansatzes starren lediglich auf die Angebotsbedingungen für die Unternehmen, die Nachfragebedingungen bleiben hingegen nahezu völlig außer Acht. Ob die Produkte auf eine kaufkräftige Nachfrage stoßen ist für diese Lehre vernachlässigbar, denn für sie gilt ein vor 300 Jahren aufgestelltes Gesetz von Jean-Baptist Say. Say`s Law lautet: Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage.
Dass ein Anbieter auf seinem Angebot sitzen bleibt, muss aber keineswegs an fehlenden Konsumwünschen der Konsumenten liegen, sondern schlicht daran, dass mangels Einkommen der Konsumenten sie sich das Angebot einfach nicht leisten können.
Der schlichte Zusammenhang „Löhne runter – Beschäftigung rauf“ mag das Denken eines einzelnen Unternehmers bestimmen und einzelwirtschaftlich tendenziell vielleicht eine gewisse Plausibilität haben, in einer gesamten Wirtschaft hängen jedoch Angebot und Nachfrage insgesamt voneinander ab. Die Zusammenhänge sind also etwas komplizierter als uns vorgegaukelt wird, und deswegen ist es ziemlich einfältig, den Arbeitsmarkt mit dem Kartoffelmarkt gleichzusetzen.
Ein Unternehmer stellt doch nicht allein deshalb einen Mitarbeiter ein, weil er billig ist, sondern weil er, um mehr Produkte auf dem Markt absetzen zu können, dessen Arbeitskraft zur Herstellung der Produkte braucht – sofern er sie auf dem Gütermarkt absetzen kann, weil eine entsprechende Nachfrage danach besteht und der Unternehmer durch den Absatz einen entsprechenden Gewinn erwarten darf.
In ihrer eindimensionalen ökonomischen Welt verweigern die Angebotstheoretiker die Tatsache, dass Löhne nicht allein der Preis für das Gut Arbeit sind, sondern in der Summe das Einkommen der abhängig Beschäftigten, die immerhin die Hälfte das gesamten Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Sicher nimmt mit steigendem (gesamtwirtschaftlichen) Lohn die Kostenbelastung der Unternehmen zu, und das mag ihre (gesamtwirtschaftliche) Nachfrage nach Arbeitskräften dämpfen, aber andererseits nimmt mit steigenden Löhnen die (gesamtwirtschaftliche) Güternachfrage zu, was wiederum die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften steigert. Diese Zusammenhänge sind jedenfalls erheblich komplexer als sie durch die eindimensionale Angebots- und Nachfragekurve des gängigen Marktschemas erfasst werden könnten.
Die Nachfrage nach Produkten findet für die herrschende Lehre vom Mindestlohn offenbar allenfalls im Export, aber nicht auf dem Binnenmarkt aufgrund der Kaufkraft auch der Arbeitnehmer statt. Sie meinen wohl, dass der mehrjährige „Exportweltmeister“ Deutschland zur weiteren Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit die Löhne so weit senken müsse, dass sie billiger sind, als der Einsatz des Produktionsfaktors Kapital. Deutsche Autos kaufen eben dann die Ausländer (und vielleicht noch die Besserverdienenden im Inland).
Diese ökonomische Lehre, weist letztlich den Weg zurück in die Steinzeit. Sie unterstellt nämlich die sog. Substitutionsthese. Will sagen: je billiger der Faktor Arbeit im Verhältnis zum eingesetzten Faktor Kapitel (Investitionen) wird, desto mehr Arbeit wird eingesetzt und desto weniger Anreiz besteht für den Unternehmer Kapital zu investieren, will heißen, kapitalintensiver zu produzieren. Denkt man diesen Weg zu Ende, dann gelangt man ins vorindustrielle Zeitalter, denn billige Arbeit lohnt die Investitionen in Maschinen ja nicht mehr. D.h. es besteht kein Anreiz mehr zu Steigerung der Produktivität.
Dementsprechend lautet ja auch das neoklassische Rezept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Reallohnsteigerungen möglichst gering zu halten. Nach dem Motto, wenn die Produktivität langsamer zunimmt, werden auch weniger Arbeitsplätze wegrationalisiert. Wettbewerb findet nicht über innovative Produkte und über die Steigerung der Produktivität statt, sondern vor allem über die Angleichung der Löhne an die Wettbewerber in Asien.
Heiner Flassbeck und Friedericke Spieker haben in ihrem Buch „Das Ende der Massenarbeitslosigkeit“ empirisch genau das Gegenteil nachgewiesen: Die Länder mit vergleichsweise guter Reallohnentwicklung (z.B. USA oder Großbritannien) haben eine vergleichsweise bessere Beschäftigungslage, als diejenigen mit stagnierenden Löhnen, also z.B. Deutschland und Japan. Und ganz anders als die Neoklassiker in ihrem Denkmodell annehmen, hat z.B. Japan mit der schlechtesten Beschäftigungsentwicklung gleichzeitig die niedrigste Produktivitätsrate. Nach Flassbeck/Spiecker belegt die Erfahrung der letzen zehn Jahre: „Hohes Reallohnwachstum geht einher mit einem hohen Produktivitätszuwachs und guter Beschäftigungsentwicklung.“
Die Gegner von Mindestlöhnen ignorieren aber nicht nur theoretische Einwände gegen ihr schlichtes Denkmodell, sie sind auch resistent gegen die Empirie. Für sie gilt das Motto: Umso schlimmer für die Wirklichkeit, wenn sie mit unserer Theorie nicht übereinstimmt. In 20 von 27 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne und wo es – wie etwa in Schweden – keinen gibt, ist die Gewerkschaftsmacht so groß, dass man gar keine braucht.
Nun mag man zehn Euro Mindestlohn für zu hoch angesetzt halten, aber immerhin hat Luxemburg zum 1. Januar 2009 den Mindestlohn auf 9,49 Euro erhöht. In Frankreich liegt er bei 8,71 Euro, in Irland bei 8,65 Euro, in den Niederlanden bei 8,47 Euro und in Belgien bei 8,41 Euro [PDF – 190 KB]. Mit 10 Euro in die politischen „Tarifverhandlungen“ zu gehen ist also keine Forderung, die man im Vergleich zu dem schon Erreichten bei unseren unmittelbaren Nachbarländern, als abwegig betrachten müsste.
2. Rente mit 67 abschaffen
Einmal davon abgesehen, dass es bis hinein in die FDP inzwischen „Lockerungsübungen“ gegenüber der Rente mit 67 gibt. Z.B. auch Seehofer (CSU) gestern in der Bild am Sonntag: „Wir haben gesetzlich festgelegt, dass die Bundesregierung im Jahr 2010 dem Bundestag einen Bericht vorlegt über die tatsächliche Beschäftigung der Arbeitnehmer über 50 Lebensjahre. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Lebensjahre ist nur vertretbar, wenn die Beschäftigungsmöglichkeiten für die älteren Arbeitnehmer auch real verbessert werden. Erhöht man das Rentenalter, ohne dass die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert werden, betreibt man in Wahrheit Rentenkürzung.“
Heute liegt das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 63 Jahren. Nur eine kleine Minderheit geht mit 65 Jahren direkt aus einer Beschäftigung in den Ruhestand. Wer vor 65 in Rente gehen muss, erhält für jedes vorzeitige Jahr 3,6 Prozent Abschlag auf die Rente. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten hat daher bereits heute eine gekürzte Rente. Die Rente ab 67 verschärft das Problem. Wer vorgezogen in Rente gehen muss, erhält dann Abschläge von bis zu 14,4 Prozent.
Die Rheinische Post schreibt nun: „Nach Berechnungen der Bundesregierung würde eine Beibehaltung der Rente mit 65 und eine Abschaffung aller Dämpfungsfaktoren im Jahr 2030 Mehrkosten von über 60 Milliarden Euro verursachen. Das entspricht sechs bis sieben Beitragspunkten…Zahlen müssen die Arbeitnehmer.“
Solche Rentenberechnungen bis ins Jahr 2030 sind kompletter Unsinn. Die Bundesregierung weiß noch nicht einmal, wie viel Arbeitslose und wie viel Wachstum wir im nächsten Jahr haben werden, geschweige denn wie hoch die Werte in zwanzig Jahren sein werden.
Dass die derzeitige Bundesregierung, die die Rente mit 67 vehement verteidigt, solche Berechnungen anstellt, kann man verstehen. Damit werden sie aber nicht plausibler. Die entscheidende Frage für das demografische Problem ist, ob wir in Zukunft so „reich“ sind, dass künftig Unternehmen und Arbeitnehmer höhere Rentenbeiträge verkraften können. Das hängt vom Wachstum der Wirtschaft, von der tatsächlichen Erwerbsquote und von der Steigerung der Produktivität ab.
Aber selbst wenn man dieser unsinnige Rechnung der Bundesregierung folgt, was würde eine Steigerung von 6 bis 7 Beitragspunkten bedeuten?
Wenn das allein die Arbeitnehmer bezahlen müssten, wird offenbar davon ausgegangen, dass der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rente dauerhaft auf dem derzeitigen Wert „gedeckelt“ bleiben soll. Unterstellt man aber einmal die Beibehaltung der paritätischen Finanzierung, so wären das für die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite jeweils 3 bis 3,5 Prozent mehr, für die Arbeitnehmer also statt 19,9% etwa 24 %. Das ist genau der Betrag, der heute schon von den Arbeitnehmern aufgebracht werden muss, wenn sie eine Riesterrente, die zurückliegenden Rentenkürzungen ja ausgleichen wollen, abschließen: nämlich 19,9% plus 4% vom Bruttolohn.
3. Hartz-IV-Satz auf 500 Euro
Nebenbei: Auch die Grünen fordern eine Erhöhung auf 450 Euro, ohne dass ein Aufschrei durch die Republik ginge. Wie das Bundesverfassungsgericht den Regelsatz beurteilen wird, ist eine offene Frage. Die SPD verspricht schon seit langer Zeit eine Überprüfung der Höhe des Regelsatzes.
Die Rheinische Post behauptet nun, dass die Anhebung des Regelsatzes auf 500 Euro pro Jahr 10 Milliarden Euro kosten würde und bezieht sich dabei auf eine IAB-Studie [PDF – 758 KB]. Die Argumentationskette ist: Die Erhöhung des Regelsatzes würde 200.000 Menschen zur Nichtarbeit „anreizen“, weil der „Soziallohn“ höher wäre als der Arbeitslohn.
Dieses IAB-Rechenmodell bezieht aber die Möglichkeit, etwa den Abstand zu den niedrigsten Löhnen mit einem Mindestlohn zu stabilisieren, nicht mit ein. Keine Rede ist dort auch davon, dass nur Erwerbstätigkeit die eventuelle Chance bietet, wieder in höhere Einkommensgruppen aufzusteigen, und auch dies eine Motivation für Arbeit sein kann. Das IAB-Mikrosimulationsmodell basiert auf dem neoliberalen Menschenbild des homo oeconomicus. Mit der Wirklichkeit hat es kaum etwas zu tun.
4. Steuern rauf
Bevor man sich von den Zerrbildern, die über die Steuerpläne der Linkspartei verbreitet werden, in einen „kollektiven Schockzustand“ versetzen lässt, sollte man deren Steuerkonzept [PDF – 68 KB] einfach einmal überfliegen.
Selbst das von der Rheinischen Post zitierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich für eine Wiederbelebung der Vermögenssteuer aus. Bei einer Belastung auf der Höhe des Durchschnittsniveaus anderer europäischer Länder könnte nach Berechnungen dieses Instituts die Finanzverwaltung dadurch 25 Milliarden mehr einnehmen. Dabei wurde allerdings nur die abgeschaffte allgemeine persönliche Vermögenssteuer diskutiert und nicht das betriebliche Vermögen.
Eine Anhebung der Vermögenssteuer wäre alles andere als eine Umverteilung sondern allenfalls eine Rückverteilung, denn das gleiche Institut hat nämlich unlängst auch die Vermögensumverteilung von 2002 bis 2007 ermittelt. Danach entfallen vom deutschen Netto-Gesamtvermögen in Höhe von 6,6 Billionen Euro
- auf die obersten 20% der Bevölkerung in 2007 80,1% (2002: 77,8%)
- auf die unteren 60% der Bevölkerung in 2007 2,8% (2002: 3,3%)
- auf die unteren 10% der Bevölkerung in 2007 -1,6% (2002: -1,2%).





