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Agenda 2010

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

Verteilungsbericht des DGB für das Jahr 2008. Wir zitieren das Wichtigste in Kürze

Trotz des Konjunkturaufschwungs der Jahre 2006 und 2007 sind nicht nur nach den im vergangenen Jahr vorgelegten Zahlen aus amtlicher Statistik und Forschungsarbeiten unabhängiger Institute, sondern auch nach dem Empfinden der breiten Mehrheit der Bundesbürger die Unterschiede zwischen Arm und Reich eher größer geworden. Nur noch 15 Prozent der Bundesbürger sind laut einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung davon überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland „im Großen und Ganzen gerecht zugeht“. Weit mehr als 50 Prozent halten die Einkommensverteilung dagegen für ungerecht. Trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums der vergangenen zwei Jahre haben sich die Stimmung in der Bevölkerung und die Zufriedenheit mit der Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland kontinuierlich verschlechtert. Dies steht in krassem Gegensatz zu Erfahrungen in vorherigen
Aufschwungsphasen, in denen die Mehrheit der Deutschen stets die Einschätzung vertrat, die Boomzeiten würden zu mehr Verteilungsgerechtigkeit beitragen. Wolfgang Lieb

Am Geld der Roland Berger Stiftung kleben der Schweiß und das Leid von Millionen Menschen – und amnesty international bildet die Staffage

Gestern wurde in München eine neue Stiftung, die Roland Berger Stiftung des Unternehmensberaters Roland Berger, vorgestellt. Pressemitteilung siehe im Anhang.
Die Stiftung verpflichtet sich dem weltweiten Schutz der Menschenwürde. Viel zynischer geht es eigentlich nicht: Roland Bergers Firma hat mit ihren Beratungs-„Leistungen“ viel Geld verdient, indem sie half, Arbeitsplätze wegzurationalisieren und den Abbau des Sozialstaats und der sozialen Sicherungssysteme voranzutreiben; nun soll mit diesem Geld zum Schutz der Menschenwürde beigetragen werden. Und Amnesty International gibt dazu noch einen guten Namen her. Albrecht Müller

Verlängertes Arbeitslosengeld für Ältere noch nicht in Kraft

Wir wurden gestern von einer internen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung informiert, dass bis auf Weiteres § 319 c SGB VI, welcher durch die Neuregelung durch das 7. SGB III- Änderungsgesetz das verlängerte ALG I geregelt hätte, noch nicht in Kraft getreten und somit nicht zu anzuwenden ist. Dadurch, dass diese gesetzliche Neuregelung (noch) nicht im Bundesgesetzblatt steht und es auch nicht absehbar ist, ob dies geschehen wird, gelten die alten Regelungen. Also können bereits 60.-jährige zur Rentenantragstellung aufgefordert und somit aus dem ALG 1-Bezug herausgenommen werden. Mit dem Änderungsgesetz sollte auch die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr von 350 Euro auf 400 Euro erhöht werden, auch dies liegt “auf Eis”. (WL)

Arm – aber frei? Zur sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstlern

Es bedarf immer mal wieder eines Anschubs wie zuletzt des Abschlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur für Deutschland“ des Deutschen Bundestages vom Dezember 2007, damit die soziale Situation von Kulturschaffenden in die öffentliche Wahrnehmung rückt und eine Misere deutlich wird: Die hochqualifizierten, meist jüngeren Menschen in den Kulturberufen verdienen jämmerlich wenig und gehören auch von ihrer sozialen Absicherung her dem sog. modernen Prekariat an. Von Petra und Joke Frerichs.

Ökonomisierung von Bildung und Privatisierung von Bildungspolitik – Pädagogische An- und Einsprüche

Die „Wissensgesellschaft“ ist heutzutage in aller Munde. Im Vergleich zu früheren Begriffen wie Industrie- oder Dienstleistungsgesellschaft soll der Begriff der Wissensgesellschaft eine strukturelle Verschiebung in Bezug auf die Wertigkeit von Ressourcen beschreiben: Nicht mehr Rohstoffe, Arbeit und Kapital stehen danach an erster Stelle, sondern Wissen. Die Aneignung, der Zugang, das Haben von und der Umgang mit Wissen soll eine immer größere Bedeutung erlangen. Diese Zeitdiagnose könnte bei Lehrern und Pädagogen Anlass zur Freude sein, könnte mit dem Bedeutungszuwachs von Wissen doch auch das Verstehen, das Begreifen und das Erkennen zum Thema werden. Doch Wissen reduziert sich in der Wissensgesellschaft auf die Vermittlung von „Beschäftigungsfähigkeit“ und Selbstverantwortung im Kontext ökonomischer Sachzwänge. Der philosophische Hintergrund von Bildung durch Effektivitäts- und Effizienzinstrumente aus der Ökonomie abgelöst.
Die Übertragung privatwirtschaftlicher Regulative auf die Bildungseinrichtungen ebnet den Weg zur Ökonomisierung von Bildung.
Von Monika Witsch, Hochschullehrerin für Pädagogik an der Universität DuisburgEssen.

Tod auf dem Hochsitz

Vor einigen Tagen meldeten die Medien, dass sich ein 58 Jahre alter Mann auf einem Hochsitz zu Tode gehungert hat. Er hinterließ ein Tagebuch, in dem er sein Sterben dokumentierte. Weiter heißt es: „Aus dem in blaues Plastik eingebundenen Büchlein geht hervor, dass der frühere Außendienstler schon länger arbeitslos war. Seine Ehe sei gescheitert, seine erwachsene Tochter habe sich von ihm losgesagt“. Er bekam kein Arbeitslosengeld mehr. Er musste seine Wohnung räumen. Er hätte Hartz IV beantragen können, tat dies aber nicht, so dass er völlig ohne Geld dastand. Das Tagebuch des Toten wird an seine Tochter geschickt. Der Tote hatte in dem Büchlein darum gebeten.

Soweit die Meldung. Was mag in dem Büchlein gestanden haben? Vielleicht das Folgende.
Von Joke Frerichs.

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb

BILD: Wozu Arbeiten? Hartz IV reicht doch!

Die BILD-Hetze gegen Arbeitslose und die Kampagne für eine Senkung der Hartz IV-Regelsätze gehen weiter. „Deutschland diskutiert über Hartz IV“ brüstet sich BILD seiner Selbstinszenierung. Dabei zieht das Boulevardblatt nur einige abgestandene „Studien“ noch einmal hoch, über die selbst ihre Urheber sagen, sie seien „in der abgedruckten Form fehlerhaft“ [PDF – 44 KB]. In der bei BILD üblichen Personalisierung von Botschaften werden einige passende Arbeitslose präsentiert, die sich als Hartz IV-Empfänger über diejenigen lustig machen, die einer Arbeit nachgehen: „Wer arbeiten geht, ist doch richtig schön blöd“. Und natürlich lässt die BILD-Zeitung wieder einmal ihre „Hausexperten“ Sinn, Straubhaar, Rürup und das arbeitgebernahe „Institut der deutschen Wirtschaft“ zu Wort kommen, die übereinstimmend verlangen, die Arbeitslosen mehr zu fordern und die Sozialabgaben zu senken. BILD schürt Ressentiments gegen Arbeitslose und stigmatisiert sie als Sozialschmarotzer. Wolfgang Lieb

12. BILD: Wer arbeitet, ist der Dumme!

So lautete am 11.2.08 in Riesenlettern die Schlagzeile von BILD. „Immer mehr Arbeitnehmer bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger“ und „Ohne Arbeit hätten wir 1 Euro mehr!“ wird eine Familie aus Dortmund zitiert. BILD stützt sich dabei auf eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und Vergleichsgrafiken des Bundes der Steuerzahler und nicht zuletzt schreibt Hugo Müller-Vogg noch einen Kommentar „Mehr Netto, damit sich Arbeit lohnt“.
Wieder einmal sollen Arbeitnehmer gegen Arbeitslose ausgespielt werden. Wolfgang Lieb

Zur Erinnerung: Die Zusammensetzung der Hartz-Kommission

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Ich habe deren Zusammensetzung leider selbst längst verdrängt oder vergessen. Die Auswahl der Mitglieder sagt aber mehr über den Geist und das Weltbild, das hinter den Hartz-Gesetzen steht, als tausend Worte. Deshalb auch für Sie nochmals die Liste zu Ihrer Erinnerung.

BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitslose: „85% der Arbeitslosen würden für Job nicht umziehen!“

„Die Hartz-Reformen haben nicht dazu geführt, dass Arbeitslose eher bereit sind, einen neuen Job anzunehmen! Im Gegenteil: Viele Arbeitslose sind mit den Hartz-IV-Leistungen zufrieden und würden auch keine Lohneinbußen in einem neuen Job in Kauf nehmen.“ So lautet ein „alarmierendes Ergebnis“ das in der Ausgabe vom 5.2.08 mit Kommentar von BILD auf Seite 2 gehoben wird.
BILD zieht dabei offenbar auf eine schon etwas länger zurückliegende Studie des IAB [pdf – 272KB] noch einmal hoch.
Dabei wurde nach der Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber ihrer letzten Arbeit im Hinblick auf Lohneinbußen gefragt, in einer Grafik wurde u.a. dargestellt, ob Arbeitslose längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtswegen gegenüber ihrer früheren Arbeit oder ggf. ein Umzug in Kauf nehmen würden.
Was BILD verschweigt ist der laut Studie dabei von den Arbeitslosen erwartete Lohn: dieser lag durchschnittlich bei knapp 6,80 Euro.
Wer würde aber für einen solchen Niedriglohnjob mit unsicherer Dauer einen teuren Umzug und den Verlust seiner sozialen Bezüge in Kauf nehmen?

Mindestlohn und Maximalgehalt

Zurzeit findet in Deutschland eine äußerst interessante Debatte statt, bei der es offenbar um zwei Seiten der gleichen Medaille geht. Auf der einen Seite wird heftig diskutiert, ob sich Deutschland einen Mindestlohn leisten kann, auf der anderen stehen die nach Meinung der meisten Beobachter weit überzogenen Gehälter vieler Vorstandsmitglieder in der öffentlichen Kritik. Heiner Flassbeck hat uns diesen Beitrag aus WuM, Januar 2008, zur Verfügung gestellt.

Heiner Flassbeck zum Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst: Der Wert der Arbeit

Wenn die Tarifrunde der öffentlichen Dienstes in den nächsten Wochen in die heiße Phase gerät und eine durch die letzten Landtagswahlen gestärkte SPD lauter nach einem Mindestlohn ruft, wird sich wieder die alte Frage stellen, was Arbeit eigentlich wert ist. Auf diese für unsere Wirtschaft fundamentale Frage hat die herrschende Lehre von der Ökonomie leider nur eine sehr unbefriedigende Antwort gegeben. Man sagt, Arbeit sei genau so viel wert, wie der letzte eingesetzte Arbeiter produziert. Der Lohn pro Stunde müsse in einem funktionierenden Markt immer der Produktivität pro Stunde entsprechen. Sei er höher, sei Arbeitslosigkeit unvermeidlich. Für den öffentlichen Dienst und viele andere Menschen, die in Dienstleistungsberufen arbeiten, ist das eine frustrierende Vorstellung.
Diesen am 31.01.08 im Rheinischen Merkur erschienen Artikel hat uns Heiner Flassbeck zur Verfügung gestellt.

Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung: 2006 bereits rund 6,5 Millionen Beschäftigte betroffen

  • Unter allen abhängig Beschäftigten liegt der Anteil von Niedriglöhnen (unterhalb von zwei Dritteln des Medians) 2006 bei gut 22% – d.h. mehr als jede/r Fünfte ist gering bezahlt.
  • Gegenüber 1995 ist der Niedriglohnanteil in Deutschland damit um gut 43% gestiegen.
  • Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken, während er in den Vorjahren gestiegen ist.
  • Überdurchschnittlich betroffen von Niedriglöhnen sind insbesondere Minijobber/innen, Jüngere, gering Qualifizierte, Ausländer/innen und Frauen.
  • Der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnbereich ist von 58,6% (1995) auf 67,5% (2006) deutlich gestiegen.
  • Im internationalen Vergleich hat Deutschland inzwischen einen hohen Anteil von Niedriglöhnen und eine fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf vom Institut Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) [PDF – 112 KB].