Kategorie:
Agenda 2010

Ergänzung zu Klotz am Bein, konkret zur Leiharbeit

Wir versuchen Ihnen immer wieder auch praktische Beispiele zu geben, mit deren Hilfe Sie Ihre Argumentation anderen im privaten Bereich oder im Betrieb anschaulicher machen können. Dabei kommt uns die Aufmerksamkeit unserer NutzerInnen sehr zugute. Danke. Heute geben wir eine Mail weiter, die über einen praktischen Fall von Leiharbeit berichtet. Anstoß war vermutlich unsere Meldung zu den Klötzen am Bein unserer Volkswirtschaft, Ziffer 5.

IAB Studie über Soziale Arbeitsgelegenheiten: Nur bei 2% aller geeigneten Zusatzjobbern wird beabsichtigt, diese in die Belegschaft zu übernehmen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die sog. sozialen Arbeitsgelegenheiten untersucht. Danach erweisen sich Soziale Arbeitsgelegenheiten aus der Perspektive der befragten Betriebe vorerst nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt.

Mal wieder ein „Demografiemonitor“ der Bertelsmann Stiftung

Alle Bundesländer seien schon heute vom demographischen Wandel betroffen, behauptet der neueste „Demografiemonitor“: „Zwar schrumpft die Bevölkerung nur in den neuen Bundesländern, aber in allen Bundesländern steigt das Durch-schnittsalter der Bevölkerung. Konsequenz dieser Alterung ist der Rückgang der Aktivenquote, also des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung. Insbesondere bei den Männern geht die Tendenz seit Jahren in die falsche Richtung.“ So heißt es da wirklich. Demografie ist also die Ursache am Rückgang der Erwerbstätigen nicht die fehlenden Arbeitsplätze!
An solchen Aussagen lässt sich mit Händen greifen, wie die „Demografie“ dazu missbraucht wird, um von den wirklichen Ursachen abzulenken und wie die demographische Entwicklung als Propagandamittel für die von Bertelsmann angeratenen, immer gleichen „Handlungsoptionen“ eingesetzt wird.

Mindestlohn: Man braucht nicht immer nur neue „Reformen“, man könnte auch einfach das vorhandene alte Recht anwenden oder erweitern.

In der Großen Koalition gibt es ein zähes Ringen um die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Als Kompromiss zwischen SPD und CDU wird über eine Ausweitung des sog. Entsendegesetzes auf weitere Branchen diskutiert, was ja nur auf die Abwehr von Billig-Lohn-Konkurrenz aus EU-Niedriglohnländern zielt. Dabei brauchte nur ein uraltes Gesetz aus dem Jahre 1952 angewandt oder falls erforderlich erweitert werden, das “Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen” (MiArbG). Dort heißt es in § 1 Abs. 2:

Mindestarbeitsbedingungen können zur Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen festgesetzt werden, wenn

  1. Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen oder nur eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber umfassen und
  2. die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint und
  3. eine Regelung von Entgelten oder sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nicht erfolgt ist.

Die Sozialstaatsreformer vor der großen Weltwirtschaftskrise vertraten nicht nur dieselben Konzepte, sie trugen – Ironie der Geschichte – auch noch den gleichen Namen

Peter Hartz, früher Personalvorstand des größten Automobilkonzerns in Europa, Leiter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und Miturheber der nach ihm benannten vier Gesetze (Hartz I-IV), steht wegen seiner Verwicklung in den sog. VW-Skandal um „Lustreisen“ für Manager wie Betriebsräte vor Gericht und mit einem Bein im Gefängnis. Hier geht es allerdings weder um ihn als Person noch um sein Konzept, das die Arbeitslosigkeit nicht verringert, aber die Armut erhöht hat, sondern um einen Namensvetter von Peter Hartz, der bisher weitgehend unbekannt, aufgrund seiner Rolle als geistiger Vorläufer aktueller und Pionier während der Weimarer Republik entwickelter „Reformpläne“ jedoch sehr interessant ist. Es mutet wie ein Treppenwitz der Geschichte an, dass die „Sozialstaatsreformer“ damals und heute denselben Familiennamen hatten. Christoph Butterwegge hat uns die Langfassung seines heute in der FR veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt.

Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Mitbestimmungskommission

Mit den Stellungnahmen der Vertreter der Unternehmen und der Vertreter der Arbeitnehmer.
DGB-Chef Sommer sieht darin ein „ordentliches Stück Arbeit“. Er begrüßt die Darlegung im Bericht, „dass die deutsche Mitbestimmung kein Standortnachteil ist, sondern ein Standortvorteil. Und dass sie ein wirksames Instrument zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen ist – mit positiven Auswirkungen auf die Motivation und das Verantwor­tungsbewusstsein der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer und auf den Erhalt des sozialen Friedens. Es ist deshalb nur konsequent, die bestehende Mitbestimmung weiter zu entwickeln.“
Quelle 1: Der Bericht [PDF – 288 KB]
Quelle 2: Stellungnahme des DGB-Vorsitzenden

SPD will durch Subventionierung von Armutslöhnen, den Niedriglohnsektor ausweiten

Der SPD-Parteivorstand will laut „Bremer Erklärung“ vom 6. Januar [PDF – 104 KB] „einfache Arbeiten besser fördern.“ Basis hierfür ist der Vorschlag des Sachverständigenratsmitglieds Professor Bofinger sowie Dr. Walwei, nach der die Sozialbeiträge von Geringverdienern subventioniert werden sollen. Im September 2006 hatten sie ein Konzept für den Niedriglohnbereich [PDF – 716 KB] vorgelegt.
In einer Studie setzt sich ver.di [PDF – 144 KB] mit der negativen Einkommenssteuer als Kombilohn auseinander: Mehr Arbeit fürs gleiche Geld für viele arbeitende Arme und mehr Armut trotz Arbeit – das wären die Wirkungen der Subventionierung von Niedrigstlohnbeschäftigung in Vollzeit oder längerer Teilzeit. Wolfgang Lieb.

Arbeitsmarktexperte Paul Schröder: Keiner weiß, wie viele Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger es gibt.

Die Hartz-Gesetze hätten zu einem statistischen Chaos geführt, in dem niemand mehr den Durchblick behält. Vergangenes Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen um knapp 600.000 gesunken, aber bis Ende Oktober sind nur 392.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen entstanden. Oder: Wenn man die Bezieher von Arbeitslosengeld I und II zusammenrechne, dann habe sich ihre Zahl letztes Jahr nur um 257.000 vermindert. Hier tue sich also eine Lücke von rund 340.000 Menschen auf, die irgendwie aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden seien.
Es sei nicht einmal klar, wie viele Hartz-IV-Empfänger es wirklich gibt. Auch der Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Stellen sei keine verlässliche Zahl. Es irritiere, dass immer mehr Beschäftigte mit regulären Jobs nebenher noch Hartz-IV beziehen müssen. Offenbar nähmen vor allem Teilzeitstellen und Niedriglohnjobs zu.
Auch die Angabe der Bundesagentur, dass „nur“ 43 Prozent aller Arbeitslosen Langzeitarbeitslose seien, müsse in Frage gestellt werden: Ein Langzeitarbeitsloser müsse nur einen 1-Euro-Job machen oder eine Trainingsmaßnahme absolvieren, dann gelte er wieder als “kurzzeitig arbeitslos”.
Quelle: Interview mit Ulrike Herrmann in der taz

“Die Zeit drängt – Deutschland braucht einen dritten Arbeitsmarkt”

Unter diesem Titel hat Iris Gleicke, Sprecherin der ostdeutschen SPD- Bundestagsabgeordneten ein 15-Punkte-Papier vorgelegt, das zum Jahresende einige Aufmerksamkeit auf sich zog. Text siehe unten. Obwohl die Vorschläge inzwischen wieder ziemlich aus der Diskussion verschwunden sind, will ich einige Anmerkungen dazu machen und Fragen stellen. Auch deshalb, weil unsere Leser sich für dieses Dokument sehr interessiert haben.