Buchtipp: Recht auf Arbeit – Recht auf Faulheit –
Udo Achten, Petra Gerstenkorn, Holger Menze
Arbeit: Haben oder Nichthaben bestimmt das Sein
Dazu die Besprechung von Gunter Lange in „ver.di NEWS“ 04/2007
Udo Achten, Petra Gerstenkorn, Holger Menze
Arbeit: Haben oder Nichthaben bestimmt das Sein
Dazu die Besprechung von Gunter Lange in „ver.di NEWS“ 04/2007
Am 30.11.2002(!) hat der Berliner Dipl. Ingenieur Reinhard Dunkel vor der Delegiertenversammlung der IG Metall Berlin eine Rede zu den Hartz-Gesetzen u.a.m. gehalten. Weil das eine gute Vorhersage war und zugleich belegt, dass unsre Verantwortlichen wissen konnten, was sie tun, und dennoch einige heute aus der Verantwortung fliehen wollen, geben wir den Text wieder, einschließlich eines aktuellen Nachtrags des Autors. Albrecht Müller.
In einem Namensartikel im Handelsblatt poltert Michael Glos gegen den Mindestlohn. Für den gelernten Müller ist der Arbeitsmarkt nichts anderes als der Handel mit Getreide: Sinkt der Preis des Mehls nur tief genug, dann wird man das Mehl auch los. Glos: „Mindestlöhne sind Jobvernichter“ weil sie den Preis der Arbeit nicht so weit fallen lassen, dass die Anbieter von Arbeit „am Arbeitsmarkt Fuß fassen“ können. Im ökonomischen Weltbild des mittelständischen Müllers Glos gibt es offenbar nur zwei Grundwahrheiten: Erstens der Arbeitsmarkt ist ein Markt wie der Getreidemarkt und zweitens, die Erde ist eine Scheibe. Wolfgang Lieb.
Der „Aufschwung“, von dem jetzt überall die Rede ist, erreicht im verarbeitenden Gewerbe jedenfalls nicht den Arbeitsmarkt. Das Umsatzwachstum im Verarbeitenden Gewerbe von 6,5% im Jahre 2006 geht ausschließlich auf „die Knochen“ der Arbeitnehmer: 0,6% weniger Arbeitnehmer schaffen laut Statistischem Bundesamt nicht nur mehr Umsatz sondern leisten auch 0,1% mehr Arbeitsstunden. Dabei wurden doch in den letzten Jahren ständig die Legende verbreitet, dass durch die Arbeitszeitverlängerungen (ohne Lohnausgleich) Arbeitsplätze gesichert würden, ja das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft behauptete sogar, sie hätten sogar „beschäftigungsfördernde Wirkung“.
Wir versuchen Ihnen immer wieder auch praktische Beispiele zu geben, mit deren Hilfe Sie Ihre Argumentation anderen im privaten Bereich oder im Betrieb anschaulicher machen können. Dabei kommt uns die Aufmerksamkeit unserer NutzerInnen sehr zugute. Danke. Heute geben wir eine Mail weiter, die über einen praktischen Fall von Leiharbeit berichtet. Anstoß war vermutlich unsere Meldung zu den Klötzen am Bein unserer Volkswirtschaft, Ziffer 5.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die sog. sozialen Arbeitsgelegenheiten untersucht. Danach erweisen sich Soziale Arbeitsgelegenheiten aus der Perspektive der befragten Betriebe vorerst nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt.
Alle Bundesländer seien schon heute vom demographischen Wandel betroffen, behauptet der neueste „Demografiemonitor“: „Zwar schrumpft die Bevölkerung nur in den neuen Bundesländern, aber in allen Bundesländern steigt das Durch-schnittsalter der Bevölkerung. Konsequenz dieser Alterung ist der Rückgang der Aktivenquote, also des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung. Insbesondere bei den Männern geht die Tendenz seit Jahren in die falsche Richtung.“ So heißt es da wirklich. Demografie ist also die Ursache am Rückgang der Erwerbstätigen nicht die fehlenden Arbeitsplätze!
An solchen Aussagen lässt sich mit Händen greifen, wie die „Demografie“ dazu missbraucht wird, um von den wirklichen Ursachen abzulenken und wie die demographische Entwicklung als Propagandamittel für die von Bertelsmann angeratenen, immer gleichen „Handlungsoptionen“ eingesetzt wird.
In der Großen Koalition gibt es ein zähes Ringen um die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Als Kompromiss zwischen SPD und CDU wird über eine Ausweitung des sog. Entsendegesetzes auf weitere Branchen diskutiert, was ja nur auf die Abwehr von Billig-Lohn-Konkurrenz aus EU-Niedriglohnländern zielt. Dabei brauchte nur ein uraltes Gesetz aus dem Jahre 1952 angewandt oder falls erforderlich erweitert werden, das “Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen” (MiArbG). Dort heißt es in § 1 Abs. 2:
Mindestarbeitsbedingungen können zur Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen festgesetzt werden, wenn
- Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen oder nur eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber umfassen und
- die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint und
- eine Regelung von Entgelten oder sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nicht erfolgt ist.
Jürgen Voss, Statistiker aus Oberhausen, hat dem Sprecher der genannten Stiftung, Jörg Tremmel, der zur Zeit in vielen Medien herumgereicht wird, eine erhellende Mail geschickt. Zur besseren Einordnung ist die Mail von Jürgen Voss an mich davor gesetzt.
Einer unserer Nutzer schickt uns zum gestrigen Tagebucheintrag eine sehr informative Mail mit seinen eigenen praktischen Erfahrungen.
Erweiterte Fassung eines Vortrages im Rahmen einer Tagung von DeutschlandRadio und FU Berlin zum Thema: “Wer dreht am Rad der Politik?” – Über Zustand und Zukunft von Lobbyismus und Politikberatung am 17.1.2007
VON ACHIM TRUGER
Peter Hartz, früher Personalvorstand des größten Automobilkonzerns in Europa, Leiter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und Miturheber der nach ihm benannten vier Gesetze (Hartz I-IV), steht wegen seiner Verwicklung in den sog. VW-Skandal um „Lustreisen“ für Manager wie Betriebsräte vor Gericht und mit einem Bein im Gefängnis. Hier geht es allerdings weder um ihn als Person noch um sein Konzept, das die Arbeitslosigkeit nicht verringert, aber die Armut erhöht hat, sondern um einen Namensvetter von Peter Hartz, der bisher weitgehend unbekannt, aufgrund seiner Rolle als geistiger Vorläufer aktueller und Pionier während der Weimarer Republik entwickelter „Reformpläne“ jedoch sehr interessant ist. Es mutet wie ein Treppenwitz der Geschichte an, dass die „Sozialstaatsreformer“ damals und heute denselben Familiennamen hatten. Christoph Butterwegge hat uns die Langfassung seines heute in der FR veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt.
Mit den Stellungnahmen der Vertreter der Unternehmen und der Vertreter der Arbeitnehmer.
DGB-Chef Sommer sieht darin ein „ordentliches Stück Arbeit“. Er begrüßt die Darlegung im Bericht, „dass die deutsche Mitbestimmung kein Standortnachteil ist, sondern ein Standortvorteil. Und dass sie ein wirksames Instrument zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen ist – mit positiven Auswirkungen auf die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf den Erhalt des sozialen Friedens. Es ist deshalb nur konsequent, die bestehende Mitbestimmung weiter zu entwickeln.“
Quelle 1: Der Bericht [PDF – 288 KB]
Quelle 2: Stellungnahme des DGB-Vorsitzenden
Der Beitrag vom 8. Januar wurde heute ergänzt.