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Hartz-Gesetze/Bürgergeld

Beschwerde gegen Chefredakteur der WAZ

Der Chefredakteur der WAZ Reitz hat in einem Kommentar zu Hartz IV „eine schmarotzerhafte Mitnahme-Mentalität“ beklagt. Jürgen Voss hat deshalb Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Reitz erhoben. Diese Beschwerde ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Deshalb übernehmen wir sie in unsere Rubrik „Andere interessante Beiträge“. Ich finde zusätzlich bemerkenswert, dass Personen wie der Chefredakteur der WAZ, die Reformen wie die Hartz-Reformen immer wieder gefordert haben, jetzt nachträglich in schrillen Tönen die Folgen und Nebenwirkungen beklagen. Hartz I, II, III und IV ist ja nun wahrlich nicht von den Betroffenen erfunden worden, denen Reitz Schmarotzertum vorwirft. Der Kommentar von Reitz ist ein weiterer Beleg dafür, dass die neoliberalen Kreise das Scheitern ihrer Ideologie damit zu kaschieren versuchen, dass sie den Missbrauch übertreiben und ihn für das Scheitern verantwortlich machen. Grotesk.

Eine sehr informative Stellungnahme von Erika Biehn, Vorsitzende der BAG-SHI, zum Entwurf eines Gesetzes zur „Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“.

Erika Biehn ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- Sozialhilfeinitiativen e.V. Sie kommt in ihrer schriftlichen Stellungnahme [PDF – 200 KB] zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Mai 2006 zu folgendem Fazit: Die BAG-SHI sieht im Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Fortentwicklung des SGB II in der Summe Neuregelungen, die zu einer weiteren drastischen Verschlechterung der materiellen und rechtlichen Lage von erwerbslosen und mittellosen Menschen führen werden. Der Entwurf enthält zahlreiche Vorschläge, die den Zugang zum Arbeitslosengeld II weiter erschweren und Selbstbestimmungsrechte von erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Menschen stark einschränken. Zudem wird das von den Betroffenen als entwürdigend empfundene Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium weiter in unzulässiger Weise ausgebaut.

Hartz IV einmal nicht aus dem weichen Sessel eines „Stern“-Chefredakteurs betrachtet.

„Der Kommunismus siegt“, „Arbeit wird verhöhnt, Nichtstun belohnt.“ So titelte Ulrich Jörges, stellvertretender Chefredakteur des „Stern“ im Heft 22 seinen wöchentlichen „Zwischenruf aus Berlin“ über den nach seiner Ansicht „komfortabelsten Ausbau“ des Sozialstaats durch Hartz IV. Jörges beweist mit seinen Kolumnen schon seit langem, dass er zu den eitelsten Journalisten gehört, dem es weniger um Aufklärung, sondern darum geht mit seinen pseudointellektuellen Zuspitzungen sich selbst darzustellen.

Auf welcher „Wolke der Unwissenheit“ ein „Star“-Journalist schweben darf, ohne dass er nur noch Hohn und Spott erntet, zeigt die Sicht eines Hartz IV-Betroffenen [PDF – 352 KB].

Suchanzeige hatte Erfolg!

Wir danken allen unseren aufmerksamen Leserinnen und Lesern, die uns geholfen haben, die Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finden.
Bei der Gegenüberstellung der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem neuen Recht (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem alten Recht (Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfe) handelt sich zwar um eine Ausschussdrucksache, die formal nicht öffentlich ist, aber da Sie offenbar öffentlich kursiert und auch auszugsweise in einzelnen Medien zitiert ist, halten wir uns für legitimiert, unsere Nutzerinnen und Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen. Wolfgang Lieb.

Quelle 1: Unterrichchtung I [PDF – 177 KB]
Quelle 2: Unterrichchtung Andres [PDF – 97 KB]

Ein Staat, der zu Lasten der Anspruchsberechtigten “spart”, hat ein sozialpolitisches Problem.

Der Sozialpolitiker Professor Richard Hauser macht mich auf eine interessante Zusammenstellung von Dr. Irene Becker aufmerksam.
Die öffentliche Diskussion über eine Reform der Hartz IV Reform, die vor allem mit Kostenargumenten und Mißbrauchsvorwürfen geführt wird, ist allzu ärgerlich. Irene Becker hat eine Zusammenstellung der Empfängerzahlen und der Kosten angefertigt, die bei richtiger Berechnung und unter Berücksichtigung der verdeckten Armut (d.h. jener Personen, die einen Sozialhilfeanspruch hatten, ihn aber nicht geltend machten) zu erwarten gewesen wären. Lediglich die falschen Erwartungen der Regierung wurden widerlegt.

Suchanzeige!

Wir suchen den Bericht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, an den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales von Anfang Mai 2006, wonach Hartz IV gegenüber den alten sozialen Sicherungssystemen keine Kostenexplosion ausgelöst hat.

Die Lügen über den Missbrauch von Hartz IV

Der Missbrauch von Hartz IV beherrscht die Schlagzeilen. Regierungsoffiziell wird von „Schmarotzern“ und „Parasiten“ geredet, bei Christiansen behauptete Ex-Superminister Clement dreist eine Missbrauchsquote von 25%. In dieser Stimmungslage wird mit Schnellgesetzen ein Reformgesetz nach dem anderen zur Verhinderung des Hartz IV- Missbrauchs durchs Parlament gejagt. 4 bis 5 Milliarden sollen durch das jüngst verabschiedete „Optimierungsgesetz“ eingespart werden.
Ganz versprengt, in der Thüringer Allgemeinen findet man eine knappe Meldung der Bundesagentur für Arbeit: Nach belastbaren Zahlen seien lediglich 26 Millionen Euro an Leistungen zu Unrecht ausgezahlt worden. Allenfalls 5 % der Langzeitarbeitslosen hätten Alg II zu Unrecht neben weiteren, nicht angegebenen Einkünften erhalten.
Wetten, dass auf diese Zahlen kaum jemand reagieren wird, sie passen schlicht nicht in die Lügenkampagne, mit der die Bevölkerung gegen die Langzeitarbeitslosen aufgehetzt werden soll.

„Mehrheit der Deutschen befürwortet Reform der Reform“ – ein Lehrstück an Irreführung

Diese Meldung von SPIEGEL ONLINE vom 1.6. ist ein Klasse-Kandidat für unserer Rubrik “Manipulation des Monats”. Wer schon einmal mit Umfragen umgegangen ist und erfahren hat, wie man als Partei oder Ideologie Umfragen zur Meinungsbildung einsetzen kann, weiß: Wenn du eine Mehrheit von Befragten erreichen willst, dann formuliere die Frage so, dass sich Gruppen aus gegensätzlichen Lagern addieren.

Die neue Hartz Debatte – ein paar Fragen und Anmerkungen zur Einordnung.

Die neue Debatte um Mehrkosten und Missbräuche wird immer unverständlicher. Entweder die Meinungsführer wissen nicht mehr, was sie tun, oder sie betreiben ein gigantisches Ablenkungsmanöver. Wenn wir jetzt über die Missbräuche, über die Kürzung der Zahlungen nach Hartz IV und andere Revisonen der gerade 1 ½ Jahren geltenden Gesetze diskutieren, dann vergessen wir allzu schnell, was die Hartz-Reformen eigentlich sollten und was sie schon angerichtet haben und wie eine Politik und Wissenschaft zu beurteilen ist, die eine solche Malaise zu verantworten hat.
Ich mache im folgenden in Stichworten den Versuch, diese Debatte etwas einzuordnen.

Stellungnahme nunmehr aller Wohlfahrtsverbände

Als Antwort auf unsere kritische Berichterstattung zum Vorstoß einiger Wohlfahrtsverbände erreicht uns eine Mail aus den Wohlfahrtsverbänden mit einem wichtigen Dokument: „Beiliegend übersende ich Ihnen die differenziertere Stellungnahme nunmehr aller Wohlfahrtsverbände zum Entwurf eines Gesetzes zur “Fortentwicklung” der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ich bedanke mich für die kritische Begleitung dieses sehr ärgerlichen Alleingangs von AWO, BRK und DW.“

Quelle: Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege [PDF – 210 KB]

FinanzFachFrauen: In der Debatte um Kürzungen bei Hartz IV werden der angebliche Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt

Eine der Neuregelungen des am 1. August in Kraft tretenden „Fortentwicklungsgesetz“ zu Hartz IV betrifft das so genannte „Schonvermögen“. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge. Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro Lebensjahr aufzustocken. Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt.

Steigende Verwaltungskosten bei Hartz IV

Ein Hinweis eines Freundes der NDS: Die Regierung klagt über “Kostenexplosion” bei HARTZ IV und begründet diese unter anderem mit “Leistungsmissbrauch”. Tatsächlich hat Hartz IV nur in einem Bereich für neue Arbeitsplätze gesorgt: Mit den sogenannten ARGEN sind neue Bürokratiemonster entstanden. Und tatsächlich sind die Verwaltungskosten pro Hartz-IV-Empfänger trotz gesunkener Zahl der Leistungsbezieher enorm gestiegen. Im Klartext: Die Verwaltungskosten pro Hartz-IV-Empfänger/in sind offenbar höher als die an diese/n ausgezahlte Leistung. Die Regierung klagt also über Kosten, die sie selbst verursacht hat. Vgl. dazu unseren Eintrag vom 19.5.06.

Die Chefs von AWO, Diakonie und Rotem Kreuz und der Kommunalverbände plädieren in einem Brief an die Große Koalition für eine Senkung der „passiven Leistungen“ bei Hartz IV

Die Chefs dieser Verbände fordern – angeblich in „persönlichen Erklärungen“ -, „die gegenwärtigen Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen“ zu überprüfen. Diese verringerten nämlich den „Anreiz zur Arbeitsaufnahme“. Den Chefs der Wohlfahrtsverbände und Kommunen kann es da – angesichts der Arbeitsmarktlage – wohl kaum um eine „Arbeitsaufnahme“ auf dem regulären Arbeitsmarkt gehen, sondern eher darum, den Druck auf die Arbeitslosen zur Annahme von 1-Euro-Jobs gerade auch bei ihren Organisationen zu erhöhen. Schließlich verdienen sie an den ihnen erstatteten Verwaltungskosten für die 1-Euro-Jobber reichlich Geld und können unter dem Mantel der Wohlfahrt billigste Arbeitskräfte ausnutzen. Bei der Nächstenliebe sind sich eben auch die Chefs der Wohlfahrtsindustrie selbst am nächsten.

Union will den Regelsatz für die Sozialhilfe und das Alg II auf 331 Euro senken. Müntefering lehnt diese Kürzung ab. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass die amtliche Berechnung den realen Bedarf nur begrenzt abbildet.

Beim amtlichen Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen [PDF – 88 KB], die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht. (WL)

Quelle: freiepresse.de