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Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb

BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitslose: „85% der Arbeitslosen würden für Job nicht umziehen!“

„Die Hartz-Reformen haben nicht dazu geführt, dass Arbeitslose eher bereit sind, einen neuen Job anzunehmen! Im Gegenteil: Viele Arbeitslose sind mit den Hartz-IV-Leistungen zufrieden und würden auch keine Lohneinbußen in einem neuen Job in Kauf nehmen.“ So lautet ein „alarmierendes Ergebnis“ das in der Ausgabe vom 5.2.08 mit Kommentar von BILD auf Seite 2 gehoben wird.
BILD zieht dabei offenbar auf eine schon etwas länger zurückliegende Studie des IAB [pdf – 272KB] noch einmal hoch.
Dabei wurde nach der Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber ihrer letzten Arbeit im Hinblick auf Lohneinbußen gefragt, in einer Grafik wurde u.a. dargestellt, ob Arbeitslose längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtswegen gegenüber ihrer früheren Arbeit oder ggf. ein Umzug in Kauf nehmen würden.
Was BILD verschweigt ist der laut Studie dabei von den Arbeitslosen erwartete Lohn: dieser lag durchschnittlich bei knapp 6,80 Euro.
Wer würde aber für einen solchen Niedriglohnjob mit unsicherer Dauer einen teuren Umzug und den Verlust seiner sozialen Bezüge in Kauf nehmen?

Mindestlohn und Maximalgehalt

Zurzeit findet in Deutschland eine äußerst interessante Debatte statt, bei der es offenbar um zwei Seiten der gleichen Medaille geht. Auf der einen Seite wird heftig diskutiert, ob sich Deutschland einen Mindestlohn leisten kann, auf der anderen stehen die nach Meinung der meisten Beobachter weit überzogenen Gehälter vieler Vorstandsmitglieder in der öffentlichen Kritik. Heiner Flassbeck hat uns diesen Beitrag aus WuM, Januar 2008, zur Verfügung gestellt.

Heiner Flassbeck zum Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst: Der Wert der Arbeit

Wenn die Tarifrunde der öffentlichen Dienstes in den nächsten Wochen in die heiße Phase gerät und eine durch die letzten Landtagswahlen gestärkte SPD lauter nach einem Mindestlohn ruft, wird sich wieder die alte Frage stellen, was Arbeit eigentlich wert ist. Auf diese für unsere Wirtschaft fundamentale Frage hat die herrschende Lehre von der Ökonomie leider nur eine sehr unbefriedigende Antwort gegeben. Man sagt, Arbeit sei genau so viel wert, wie der letzte eingesetzte Arbeiter produziert. Der Lohn pro Stunde müsse in einem funktionierenden Markt immer der Produktivität pro Stunde entsprechen. Sei er höher, sei Arbeitslosigkeit unvermeidlich. Für den öffentlichen Dienst und viele andere Menschen, die in Dienstleistungsberufen arbeiten, ist das eine frustrierende Vorstellung.
Diesen am 31.01.08 im Rheinischen Merkur erschienen Artikel hat uns Heiner Flassbeck zur Verfügung gestellt.

Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung: 2006 bereits rund 6,5 Millionen Beschäftigte betroffen

  • Unter allen abhängig Beschäftigten liegt der Anteil von Niedriglöhnen (unterhalb von zwei Dritteln des Medians) 2006 bei gut 22% – d.h. mehr als jede/r Fünfte ist gering bezahlt.
  • Gegenüber 1995 ist der Niedriglohnanteil in Deutschland damit um gut 43% gestiegen.
  • Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken, während er in den Vorjahren gestiegen ist.
  • Überdurchschnittlich betroffen von Niedriglöhnen sind insbesondere Minijobber/innen, Jüngere, gering Qualifizierte, Ausländer/innen und Frauen.
  • Der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnbereich ist von 58,6% (1995) auf 67,5% (2006) deutlich gestiegen.
  • Im internationalen Vergleich hat Deutschland inzwischen einen hohen Anteil von Niedriglöhnen und eine fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf vom Institut Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) [PDF – 112 KB].

Gerhard Bosch: Auflösung des deutschen Tarifsystems

Noch Anfang der 90er Jahre lag die Tarifbindung in Deutschland bei rund 90%. 72% der Beschäftigten arbeiteten damals in Unternehmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband waren. 2006 fielen nur noch 68% der westdeutschen und 53% der ostdeutschen Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Bei hoher Arbeitslosigkeit und schwächeren Gewerkschaften verschafft sich eine wachsende Zahl von Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch Unterbietung der Tariflöhne. Der Niedriglohnsektor expandierte parallel zur Abnahme der Tarifbindung.

„Nur wenige arbeiten bis 65“

So beginnt eine Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.12.2007 über eine Studie des Instituts. Und weiter heißt es dort: „Ende 2004 waren nur rund fünf Prozent aller 64-jährigen Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei 64-jährigen Frauen lag die Beschäftigungsquote mit drei Prozent im Westen und einem Prozent im Osten sogar noch erheblich darunter. Wer die Regelaltersrente erreicht, ist demnach meist gar nicht mehr erwerbstätig, …“ „Bereits ab 55 sinken die Beschäftigungsquoten, ab 60 Jahren sogar rapide.“
Trotz dieser klaren und auch bekannten Lage wurde in diesem Jahr das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht – auf ein Alter das heute fast niemand erreicht. Was zu diesem korrupten Irrsinn zu sagen ist, finden Sie auf den NachDenkSeiten an vielen Stellen, u. a. im Nachwort zu „Machtwahn“.

Erste Deutsche Mindestlohnstudie löst heftiges Gackern im Hühnerstall der Ökonomen aus

Gestern noch berichteten wir über das Eingeständnis des neuen IAB-Chefs Möller, dass sich noch keiner die Daten zum Mindestlohn im Baugewerbe angeschaut habe, obwohl alle ihr Urteil darüber abgäben. Was etwa in England längst als erwiesen gilt [PDF – 268 KB], aber als nicht übertragbar abgestritten wurde, konnte jetzt eine neue empirische Studie auch für Westdeutschland feststellen: Der Mindestlohn im Baugewerbe hatte keine negativen Beschäftigungseffekte. Entsprechend groß ist die Aufregung im Hühnerstall der deutschen Wirtschaftsexperten. Das Handelsblatt dokumentiert das Kikeriki unserer eitlen ökonomischen Hähne auf ihren Misthaufen. Ein herrlicher Beleg für die Grundhaltung unserer „Experten“ namens Franz, Snower, Rürup, Zimmermann etc., die sich so zusammenfassen lässt: Umso schlimmer für die Wirklichkeit, wenn sie unserer Glaubenslehre nicht entspricht. Wolfgang Lieb

Arbeitsmarkt: 2007 fast wie 1994, aber doch ganz anders

Nach der Statistik des BIAJ [PDF – 272 KB] ist die ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen mit 3,434 Millionen im Oktober 2007 etwa genau so hoch wie im Oktober 1994, als 3,447 Millionen Arbeitslose registriert wurden. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Im Oktober 1993 hatten 1,709 Millionen Arbeitslose einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Im Oktober 2007 waren dies noch 933.000.
Insgesamt gibt es immer noch 6,8 Millionen erwerbsfähige Menschen, die im Oktober 2007 entweder als Arbeitslose registriert sind, Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Alg) und/oder Arbeitslosengeld II (SGB II: Hartz IV) erhalten.
Nicht eingerechnet sind dabei die 1,943 Millionen Empfänger/innen von Sozialgeld (darunter etwa 96,5% Kinder unter 15 Jahren) – und natürlich nicht gerechnet sind auch diejenigen, die ohne “Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit” und ohne (ergänzendes) Arbeitslosengeld II an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teilnehmen, wie z.B. Weiterbildung im Rechtskreis SGB III und ABM ohne ergänzenden Alg II-Bezug.

Rückblick – nur noch Meinungsmache entscheidet. Die Sache – nahezu irrelevant.

Erstens über den Ausgang der Tarifauseinandersetzung der Lokführer mit der Bahn. Zweitens über das Urteil über den SPD Parteitag. Drittens darüber, wem der kleine Aufschwung zu verdanken ist. Viertens Börsengang der Bahn. Fünftens Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h. Ich skizziere in Stichworten, was mir aufgefallen ist. Der durchgehende Grundzug – was sachlich richtig ist, ist vergleichsweise zweitrangig, entscheidend ist die Potenz der öffentlichen Meinungsführung. Albrecht Müller.

Zur Parteitagsrede Kurt Becks: Allen wohl und Keinem Weh

Kurt Beck ist keine großer Redner, die Kunst der Zuspitzung ist nicht seine Sache und es dauert lange (manchmal ewig lange) bis er seine Sätze zu Ende bringt. Mit unendlich vielen Rücksichtnahmen und Einschränkungen landen seine Gedanken häufig im Nirgendwo. Es ist oft kaum noch zu erkennen, was Sache ist – so verschwurbelt war seine fast zweistündig Rede vor allem bei den streitigen Themen. So konnten aus seiner Eröffnungsrede wieder einmal Viele Vieles heraushören. Kurt Beck hat artig alle und alles gelobt, was Sozialdemokraten machen und gemacht haben, von Gerhard Schröder über die Regierungsmitglieder bis hin zu den Wahlkämpfern in den Ländern. Der Parteivorsitzende hat alles unterlassen, womit er mit Schröder oder Müntefering anecken hätte können und er hat alle, die auf einen klareren Kurs hofften, mit einem Wortschwall überschwemmt, bei dem sich jeder seine ihm passenden Versatzstücke auswählen kann. Allen Wohl und keinem Weh und möglichst wortreich um Streitpunkte herumreden, das zeichnet Kurt Beck aus. Viel Statur als Parteivorsitzender und viel Profil für die SPD hat er durch diese Parteitagsrede nicht gewonnen. Wolfgang Lieb.

Unbeantwortete Fragen an die Gegner des Mindestlohns

Der Wirtschaftswissenschaftler Ulrich Blum ist Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH). Das Institut war dieses Jahr neu am Gemeinschaftsgutachten der Konjunkturforschungsinstitute beteiligt. Dieses Gutachten spricht sich vehement gegen die Einführung von Mindestlöhnen aus. Blum hat in einem Editorial zu einer von seinem Institut herausgegebenen Broschüre „Wirtschaft im Wandel“ [PDF – 544 KB] seine ablehnende Haltung mit den in der vorherrschenden ökonomischen Lehre üblichen Behauptungen begründet.
Unser Leser Karl Mai stellt in einem Brief zu den dort aufgestellten Hypothesen ein paar kritische Fragen, die belegen, wie hohl bzw. ideologiebehaftet die „Begründungen“ des ökonomischen Mainstreams für die Ablehnung von Mindestlöhnen sind.

ILO-Studie: Warum sich Arbeitsmarktregulierung auszahlt: In Arbeitsmotivation, Arbeitskoordination und Produktivitätswachstum

Neben den ständig wiederholten Behauptungen, wonach die Deregulierung des Arbeitsmarktes mehr Beschäftigung und den Abbau von Arbeitslosigkeit brächte, werden Studien, die das Gegenteil und die Vorteile von Regulierungen belegen, nicht zur Kenntnis genommen und in den Medien allenfalls am Rande erwähnt. So ergeht es offenbar auch einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation [PDF – 292 KB], einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Wolfgang Lieb

Tarnen und Täuschen in der Diskussion über die Hartz-Reform

Die Diskussion über die Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld macht alte Fronten sichtbar. Vordergründig geht es um die Frage, ob es zumutbar und gerecht sein kann, wenn ein lterer Arbeitsloser nach spätestens 18 Monaten auf ein Sozialhilfeniveau heruntergestuft wird und einen Gutteil seiner privaten Altersvorsorge auflösen muss, falls er bis dahin keinen Arbeitsplatz gefunden hat.
Der Streit jedoch wird deswegen so heftig geführt, weil die Kotrahenten sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie das Verhältnis zwischen Fördern und Fordern in der Arbeitsmarktpolitik aussehen soll. Ein Beitrag eines Arbeitsmarktfachmanns, der nicht genannt werden möchte.