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Außen- und Sicherheitspolitik

Furcht vor der Zivilklausel? Die Freiheit der Wissenschaft und die Verantwortung der Hochschulen für den Frieden

„Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen“, das ist der Leitsatz der Zivilklausel-Bewegung an vielen deutschen Hochschulen. Die FAZ vom 2. August bietet Professor Joachim Krause, Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel, mit einem Beitrag unter dem Titel „Verklausulierter Frieden“ eine Plattform für eine harsche Kritik daran, dass inzwischen an 14 deutschen Hochschulen sog. „Zivilklauseln“ in die Grundordnungen aufgenommen worden sind. Danach sollen Forschung, Lehre und Studium auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Krause schreibt: „Einige Klauseln verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre, denn sie machen es Wissenschaftlern unmöglich, mit der Bundes­wehr oder der Industrie im Bereich der Forschung zu kooperieren. Wenn keiner klagt (oder sich keiner zu klagen traut), bleiben solche Klauseln aber bestehen.“ Es werde Zeit, dass die Hochschulleitungen Rückgrat zeigen und er fordert Bund und Länder auf, die bestehenden Zivilklauseln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Zum Sachstand von Zivilklauseln an Hochschulen, zu den Erwägungen zur Freiheit der Wissenschaften und über den Zusammenhang von Zivilklauseln und Zivilcourage schreibt Dietrich Schulze.

Über den Syrienkonflikt werden vornehmlich Unwahrheiten und einseitige Geschichten verbreitet.

Auch in den Hinweisen der NachDenkSeiten vom 22.7.2013 ist ein einseitiger Beitrag erschienen. Es war keine böse Absicht unsererseits, den Aufruf „Helft Syrien jetzt“ zu übernehmen. Er hat mit Recht den Widerspruch von NDS-Nutzern ausgelöst. Der Konflikt ist anders zu sehen, als in jenem Aufruf. Einer, der sich besser auskennt und differenziert analysiert, ist Jürgen Todenhöfer. Deshalb verweisen wir Leser/innen, die sich differenziert unterrichten wollen, auf einen der neueren Beiträge von Todenhöfer. Hier im „Tagesspiegel“ vom 1.7.2013 Woran Syrien wirklich zerbricht. Die USA schlachten das falsche Schwein.“ Albrecht Müller.

Sind die linken lateinamerikanischen Präsidenten Maulhelden? Ich kann mich diesem Urteil nicht anschließen.

Manchmal gibt es Meinungsunterschiede zwischen den Machern der NachDenkSeiten. So kann ich dem Beitrag von Jens Berger vom 6. Juli in seinen wesentlichen Aussagen nicht folgen. Wir sind uns einig in der Sorge um Snowden. Siehe meinen Artikel vom 25.6. über den Hass auf den Boten des Unheils. Aber mein Urteil über das Verhalten der lateinamerikanischen linken Führer ist zunächst einmal geprägt von der unmittelbaren Erfahrung mit dem Putsch und der Ermordung Allendes durch die Mordbuben des chilenischen Generals und Diktators Pinochet und seiner Hintermänner in den USA. Auch die heutigen lateinamerikanischen linken Präsidenten müssen damit rechnen, verfolgt und eines Tages ermordet zu werden. Sie erleben, wie gegen sie mit orangenen Revolutionen mobil gemacht wird. Sie stehen unter wirtschaftlichem Druck der USA und wahrscheinlich auch der US-Gefolgsleute in Europa. Wenn sie ängstlich sind im Umgang mit den USA und damit auch mit Hilfen für Snowden, dann kann ich das verstehen. Von Albrecht Müller

Morales in Wien, ein Armutszeugnis für Europa

Es gibt Dinge, die sind ganz einfach unglaublich. Dazu gehört der Vorfall, der sich heute Nacht im Luftraum über Europa abgespielt hat. Auf das bloße Gerücht hin, Edward Snowden befinde sich an Bord der Maschine des bolivianischen Präsidenten Evo Morales, sperrten die EU-Staaten Spanien, Frankreich, Italien und Portugal ihren Luftraum – offenbar auf Wunsch der USA. Die bolivianische Präsidentenmaschine musste in Wien notlanden. Dies ist ein diplomatischer Affront der obersten Kategorie. Wenn vier europäische Staaten, auf bloßen Wink aus Washington hin, die diplomatische Immunität von Staatsoberhäuptern mit Füßen treten, ist dies ein ernstes Alarmzeichen. Von Jens Berger.

Wirbel um den Aachener Friedenspreis an die Hulda-Pankok-Gesamtschule – Schulleiterin ignoriert Beschluss der Schulkonferenz

Am 1. September, dem Antikriegstag, sollte der Aachener Friedenspreis an drei deutsche Schulen verliehen werde, die beschlossen haben, keine Werbeauftritte der Bundeswehr in ihrer Schule zuzulassen. Eine der Preisträgerinnen ist die Hulda-Pankok-Gesamtschule in Düsseldorf, benannt nach der Frau des bekannten Malers Otto Pankok, selbst engagierte Friedenskämpferin. Die Schulkonferenz hatte im Oktober 2010 einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Schulleiterin Alexandra Haußmann teilte nun dem Friedenspreiskomitee mit, sie lehne den Preis ab. Einen entsprechenden Schulkonferenzbeschluss habe es nämlich nie gegeben. Die Vertreterin des Friedenspreises dagegen hat den Beschluss gesehen, der damalige Schulsprecher versichert, er wurde einstimmig gefasst. Den Lehrerinnen und Lehrern wurde die Ablehnung des Preises und die obrigkeitlich angeordnete Nichtexistenz des Konferenzbeschlusses auf einer Dienstbesprechung offiziell mitgeteilt. Von Karl-Heinz Heinemann.

Das Verteidigungsministerium ein „Staat im Staate“

Seien es nun 260 Millionen, wie der Verteidigungsminister einräumt, oder sei es eine halbe Milliarde, wie andere sagen, die da in den Sand gesetzt wurden, die gestrigen Aussagen de Maizières weisen darauf hin, dass das Verteidigungsministerium offenbar wie ein Staat im Staat agiert. Da wird, um den Minister zu „schützen“, einer „in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gelebten Tradition des Verteidigungsministeriums zu Rüstungsangelegenheiten“ folgend, Unangenehmes vom politisch verantwortlichen Minister ferngehalten. Und umso weniger erfuhr vom Unangenehmen das Parlament. Da bewilligt also der Haushaltsgesetzgeber Milliarden von Steuergeldern und weder der Minister noch die Abgeordneten wissen vorher oder erfahren wenigsten im Verlauf, was damit geschieht. Diese „Tradition“ des Verteidigungsministeriums erinnert doch stark an eine üble Tradition der Kommissköpfe in der Weimarer Zeit, die nie viel von der Politik und schon gar nichts von der Demokratie hielten und sich als eigenständiger Machtfaktor im Staat im Sinne ihrer militärischen Logik verstanden haben. Von Wolfgang Lieb.

Fortsetzung des Blicks auf die uns umstellenden Manipulationen durch Falschinformation, PR, Weglassen, Nachlässigkeit, usw.

Am 15. April hatten wir Sie wieder einmal auf eine Reihe der üblichen Irreführungen hingewiesen und die Fortsetzung insbesondere zum Thema „Wir sind die Guten, die Russen sind die Bösen“ angekündigt. Auch beim Gebrauch des Wortes Sparen und der so genannten Staatsschuldenkrise und im Fall Hoeneß wird über weite Strecken manipuliert, gezielt desinformiert, verschwiegen. Manchmal ist die Manipulation nicht nur die Folge gezielter PR Strategien sondern der Nachlässigkeit von eigentlich zur Aufklärung geneigten Zeitgenossen. Von Albrecht Müller

Zum 27. Januar – Zwei Jahrestage und zwei Tagebücher

Für Anne Frank, Tanja Sawitschewa und all die Anderen

An diesem Tag gedenken wir der Befreiung von Auschwitz [1]. Als die Rote Armee 1945 die Tore öffnete, boten sich ihr Bilder, die in ihrer Grausamkeit durch nichts zu überbieten sind [2]. Gott sei Dank ist der 27. Januar inzwischen ein offizieller Gedenktag!
Aber wir dürfen auch einen anderen Gedenktag nicht vergessen, denn genau ein Jahr zuvor hatte die Rote Armee schon einmal bestialische Verbrechen von Deutschen im Nationalsozialismus beendet: Am 27. Januar 1944 „endete die Blockade von Leningrad“ [3], die Stadt, die heute wieder (Sankt) Petersburg bzw. Petrograd heißt. Von Nadja Thelen-Khoder

Zu Syrien und weit darüber hinaus

In einem breit angelegten Interview erkundet Nahost-Experte Günter Meyer die mannigfachen Dimensionen des syrischen Bürgerkriegs und seine Folgen – ökonomische und geostrategische – für andere Länder in der Region. Er ist der Überzeugung, dass die USA und Israel bislang den meisten Nutzen aus der Situation gezogen haben. Das Interview führte Lars Schall.

Ein weiterer Tabubruch: Bundesverfassungsgericht lässt den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu

Die strikte Trennung von innerer Gefahrenabwehr durch die Polizei und äußerer Gefahrenabwehr durch das Militär war eine bewusste Reaktion der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes auf den offenen oder verdeckten Einsatz der Reichswehr im Innern in der Weimarer Republik. Diese Trennung wurde zwar schon mit der Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 gelockert (Einfügung des Art. 87a Abs. 4 GG). Dennoch blieb es bei einer strikten Unterscheidung bei der Regelung des Katastrophen-Notstandes und des Staats-Notstandes. Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind, blieben prinzipiell ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht weicht nun mit seiner heutigen Entscheidung die bisherige Trennung von Polizei und Militär weiter auf.
Die Regelungen für den Katastrophenschutz nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, ließen bisher – auch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes – den Einsatz der Streitkräfte im Innern mit militärischer Waffengewalt nicht zu. Die 16 Richter des Plenums haben nun entschieden, dass die „Verwendung spezifischer militärischen Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich“ ausgeschlossen ist. Damit ist ein fundamentales Prinzip unserer Verfassung – unter Umgehung einer Verfassungsänderung durch den Gesetzgeber – durchbrochen. Wenn auch in engen Grenzen, ist damit die Tür für eine weitere Militarisierung im Innern aufgestoßen. Von Wolfgang Lieb

Freiheit und Terror – Nach Irak, Afghanistan, Libyen nun Syrien

Wer sind eigentlich Freiheitskämpfer und wer sind Terroristen? Für unsere Regierung wie auch für die Medien, die maßgeblich unsere öffentliche Meinung bilden, scheint das eindeutig zu sein: Die aufständischen Taliban in Afghanistan sind zum Beispiel Terroristen, weil sie bekanntlich gegen die von den USA und ihren Verbündeten eingesetzte Regierung kämpfen. Dagegen sind die Aufständischen in Syrien Freiheitskämpfer, obwohl sie gegen die (nicht von den USA und ihren Verbündeten eingesetzte) Regierung kämpfen, wobei sie die unter ihren Betten aufbewahrten Maschinengewehre, Panzerfäuste und Raketen einsetzen können. In Libyen durften sie sogar das Staatsoberhaupt ermorden, nachdem die NATO das Land in Grund und Boden gebombt hatte. Von Wolfgang Bittner.

„Nie wieder Krieg“– Diese Einsicht soll offensichtlich endgültig der Vergangenheit angehören. Eine Art Wochenrückblick.

Weil ich jeden Krieg für Wahnsinn halte, hat mich die Rede des Bundespräsidenten beim Antrittsbesuch bei der Bundeswehr in der zu Ende gehenden Woche sehr beschäftigt. Ähnlich erging es offensichtlich auch vielen Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten. Es war eine Rede zur Gewöhnung an Militäreinsätze. Das Echo auf die beiden Beiträge in den NachDenkSeiten vom 12. Juni und vom 13. Juni war sehr groß und es ist sehr interessant. Auch für unsere Leserinnen und Leser. Deshalb dokumentieren wir unten einen Teil der Mails. Es gab sehr viel mehr Mails. Ihnen allen ein großes Dankeschön. Von Albrecht Müller

Nachtrag zum kritischen Beitrag über die Worte des Bundespräsidenten zu Militäreinsätzen

Ein Freund der NachDenkSeiten macht mich darauf aufmerksam, dass der in meinem gestrigen Beitrag kritisierte Satz des Bundespräsidenten – „Und dass es wieder deutsche Gefallene gibt, ist für unsere glücksüchtige Gesellschaft schwer zu ertragen” – im Text der Rede, die vom Bundespräsidialamt veröffentlicht wurde, nicht enthalten sei. Außerdem hält er meine Qualifizierung („ekelhaft“) für zu hart. Von Albrecht Müller