Köhlers Weltbild
Eine Glosse Glosse zum Appell des Bundespräsidenten zur „sozialen Verantwortung der Unternehmen“ (bezeichnenderweise in Südamerika) von Joke Frerichs.
Eine Glosse Glosse zum Appell des Bundespräsidenten zur „sozialen Verantwortung der Unternehmen“ (bezeichnenderweise in Südamerika) von Joke Frerichs.
Nach Lektüre jenes Tagebucheintrages vom 12.3. wiesen auffallend viele NDS-Leser daraufhin, dass es namentliche Abstimmungen doch gäbe und diese auch vom Bundestag veröffentlicht würden. Auch wenn ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass es aus meiner Sicht bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmungen auch innerhalb der Fraktionen – im konkreten Fall der SPD-Fraktion – geben sollte, will ich dies noch einmal wiederholen und betonen. Es geht dabei um die Förderung der innerparteilichen Willensbildung und darum, dass die Wähler eines Wahlkreises zum Beispiel wissen, wie sich ihr/e Abgeordnete/r bei der Willensbildung in der Fraktion verhielt. Bei der Abstimmung im Bundestag kann man sich mit gutem Recht darauf berufen, nicht anders zu können, als die Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion zu vertreten. Innerhalb der Fraktionsabstimmung gilt dieser Einwand nicht.
Dies alles ist nicht graue Theorie. Demnächst steht die Entscheidung über den Börsengang der Bahn an. Da würden wir gerne wissen, wie die Abgeordneten sich bei der Willensbildung ihrer Fraktion entscheiden.
Der Bundestag befasste sich am 18.1.07 in erster Lesung mit der Zulassung von sog. „REITs“ (Real Estate Investment Trusts). Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung [PDF – 2.3 MB] sollen diese Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, von der Körperschaftsteuer befreit und nur die ausgeschütteten Gewinne bei den Aktionären nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert werden.
Die Linksfraktion fordert in einem Antrag [PDF – 128 KB], auf „REITs“ in Deutschland zu verzichten, weil sie mit erheblichen negativen Auswirkungen auch auf den Wohnungsmarkt und auf die Kommunen verbunden seien. Neue Steuervergünstigungen müssten verhindert werden. Zudem würden die Erwartungen, Gewinnverlagerungen ins Ausland unattraktiver zu machen, nicht erfüllt. Wolfgang Lieb.
Es war schon lange klar, dass eine Krankenkasse, die überwiegend junge und/oder gesunde Menschen versichert, ganz automatisch gute Bilanzergebnisse erzielt. Damit das so bleibt, führen die Privaten mit jedem Bewerber einen Gesundheits-Check durch, der eine Abwägung des Versicherungsrisikos und des individuellen Tarifes ermöglicht. Im Extremfall kann ein wirklich kranker oder risikoreicher Bewerber auch abgelehnt werden. Daher sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen den Gesetzlichen – vor allem den AOKs – und den Privaten schon von recht zweifelhafter Natur. Von Reinald Babirat.
In den üblichen Erklärungen um die Jahreswende rühmten die Bundesregierung, CDU, SPD, ja sogar der Bundespräsident die „Erfolge“ der Bundesregierung. Eine etwas andere Erfolgsbilanz zieht einer unserer Leser.
Was beim Selbstlob der Regierenden unter den Tisch fällt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag in die entscheidende gesetzgeberische Phase getreten. Durch die zwei aktuellen Streitpunkte zwischen der CSU und der Gesundheitsministerin erstens über die Höhe der finanziellen Belastungen für Krankenkassen in wirtschaftlich stärkeren Bundesländern durch den neu geschaffenen Gesundheitsfonds und zweitens dem Konflikt über eine Öffnungsklausel, wonach künftig auch private Krankenversicherungen verpflichtet werden sollen, einen Basistarif anzubieten, der für jeden offen steht, wird die viel grundsätzlichere Problematik über den Sinn und die Konsequenzen des Wettbewerbs im Gesundheitswesens aus dem Blickfeld verloren. Unseren Leserinnen und Lesern, die sich über die politische Ökonomie des Gesundheitswesens, also etwa über das Mantra der Senkung der Lohnnebenkosten, etwas grundlegender informieren wollen, wollen wir auf zwei interessante grundlegende Darstellungen hinweisen.
Quelle 1: Hartmut Reiners, Der Homo oeconomicus im Gesundheitswesen, in einer Veröffentlichung des Wissenschaftszentrums Berlin [PDF – 192 KB]
Quelle 2: Nadja Rakowitz, Kritik der politischen Ökonomie des Gesundheitswesens, in links-netz
Wenn Bundespräsident Horst Köhler, der Chefredakteur des Spiegels Stefan Aust, und der Leiter des Berliner Büros, Gabor Steingart zusammensitzen, dann sind neoliberale „Reformer“ unter sich. Da wird, wie Tom Schimmeck in der taz schrieb, den Schwachen mal so richtig Druck gemacht und den Mächtigen devot am Bauch gekrault. Ein solches Interview hat auch sein Gutes: Unser Bundesaufsichtsratsvorsitzender wird so richtig aus seiner ideologischen Reserve gelockt. Hier ein paar Kostproben.
Nicht nur der Bundespräsident in seiner Weihnachtansprache, jetzt auch Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache haben die Fortsetzung der Reformen angemahnt [16 KB]. Zur Begründung dieser Forderung wird eine Verbindung hergestellt zwischen den Reformen und dem verbesserten Wirtschaftswachstum, auch Aufschwung genannt. Wir kennen diesen Versuch. Dabei wird in der Regel die Stärke der wirtschaftlichen Erholung über die Maßen verklärt. Der Zusammenhang zwischen Reformen und Aufschwung wird nicht erklärt und begründet, sondern einfach behauptet. So z. B. im Absatz 12 der Merkel-Rede. Die strategisch angelegte Indoktrination mit den Botschaften „die Reformen wirken, die Reformen brauchen Zeit, wir brauchen Geduld“ geht offenbar munter weiter. Das Ziel ist klar. Der Akteure wollen weitere Strukturreformen zulasten der Sozialstaatlichkeit und der Arbeitnehmerschaft durchsetzen. Dass die wirtschaftliche Belebung ganz andere Hintergründe hat, stört solange nicht, wie die mediale Kraft für das beabsichtigte Brainwashing ausreicht. Albrecht Müller.
Selbst in seiner Weihnachtsansprache fällt unserem Bundespräsidenten keine wichtigere Botschaft ein, als dass wir „in einem internationalen Qualitätswettbewerb“ stehen, „der alle Bereiche unseres Zusammenlebens betrifft: Welcher Nation gelingt es am besten, die schöpferischen Kräfte ihrer Menschen zu wecken? Wie offen ist eine Gesellschaft für Neues?“
Die „Qualität von Politik“ misst Köhler am Erfolg im internationalen Wettbewerb und nicht etwa an einer Wirtschaftspolitik die Wohlstand für alle schafft. Er misst „gute Politik“ nicht an der annäherungsweisen Umsetzung des politischen Willens des Parlaments oder gar der Wünsche und Vorstellungen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. „Gute Politik“ hat aus der Köhlerschen Sicht eines Diktats des Wettbewerbs nichts mit aufklärerischer Vernunft, nichts mit Fortschritt als Verwirklichung humaner Ideale oder gar mit Emanzipation im Sinne einer Befreiung der Menschen von irrationalen Zwängen zu tun. Wolfgang Lieb.
Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.
Gestern hatte ich die Versuche unserer Eliten kritisiert, durch den Gebrauch und Austausch von Leerformeln (wie z.B. von der Wissensgesellschaft) mehr zu verkleistern als zu erhellen. Das hat einen Leser der NDS dazu angeregt, auf den Internetseiten des Ministeriums von Müntefering zu recherchieren. Seine Ausbeute, wörtlich: „Ich habe nur mal kurz die Seite des Bundesarbeitsministeriums begutachtet und sofort einige weitere Beispiele gefunden.“
Schön verpackt mit einer „Initiative 50plus“ und dem Rentenbericht 2006 [PDF – 332 KB] hat das Bundeskabinett die Rente mit 67 auf den Weg gebracht. Die IG Metall [PDF – 48 KB] hat die beschönigenden Behauptungen der Bundesregierung mit den nackten Tatsachen konfrontiert. Fazit: Eine gesicherte und auskömmliche Altersversorgung ist keine Frage der demografischen Entwicklung, sondern eine Frage der künftigen Erwerbsquote und der Verteilung der erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen. Dafür hat die Große Koalition aber keine Konzepte. Wolfgang Lieb.
„Ungenützte Chancen“ (Sachverständigenrat), „weder im Guten noch im Schlechten Entscheidendes bewegt“ (FTD), „Erwartungen enttäuscht“(Volksstimme), „Trippelschritte und Kompromisse“ (Berliner Zeitung), so oder so ähnlich lauten die meisten Schlagzeilen zur Jahresbilanz der Großen Koalition. Nahezu alle diese negativen oder Enttäuschung ausdrückende Urteile legen die Mainstream-Meßlatte an, dass „die Reformen“ schneller und weiter vorangetrieben werden müssten.
Dass aber Stagnation keineswegs das Kennzeichen des ersten Jahres von Schwarz-Rot waren, belegt der Beitrag den Christoph Butterwegge uns zur Verfügung gestellt hat: Im Bereich der Renten, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitswesens wurde die rot-grüne „Reformpolitik“ erheblich verschärft.
Am 28.9. erschien ein Interview mit Altkanzler Helmut Schmidt in der „Zeit“. Überschrift: “Es gab keinen Streit. Helmut Schmidt über die Große Koalition von 1966 – und über den fatalen Einfluss der Ministerpräsidenten heute“. Mich hat es bei Lektüre dieses Interviews schon gereizt, etwas dazu zu schreiben. Ich ließ davon ab, weil ich die alten Männer nicht gerne kritisiere. Jetzt kommt aber auch noch Erhard Eppler mit einem ähnlichen Tenor in der Frankfurter Rundschau. Sein Beitrag über die große Koalition ist überschrieben mit: “Undiszipliniertes Palaver”.
Die Aussagen sind sachlich nicht ganz richtig. Auch zwischen Dezember 1966 und September 1969 gab es Konflikte. Noch wichtiger: die beiden Altpolitiker erwecken den Eindruck, als sei das Hauptproblem der heutigen Großen Koalition der Streit und die Disziplinlosigkeit.
Der Bundespräsident hat bisher dem vom Bundestag verabschiedeten Privatisierungsgesetz der Deutschen Flugsicherung (DFS), wonach der Bund 74,9 Prozent seiner Anteile an private Investoren veräußern will, seine Unterschrift verweigert. Der Fiskus erhofft sich von dem Verkauf bis zu einer Milliarde Euro.
Nun hat das Landgericht Konstanz die Bundesrepublik zum Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an die russischen Fluglinie Bashkirian Airlines verurteilt. Das Flugzeug der Klägerin war vor vier Jahren mit 71 Menschen an Bord wegen „schwerwiegender organisatorischer Mängel“ der privaten Schweizer Flugsicherung „Skyguide“ mit einer Frachtmaschine zusammengestoßen und abgestürzt.
Die Richter wiesen der Bundesrepublik die alleinige Verantwortung für Fehler von „Skyguide“, die den süddeutschen Raum kontrolliert, zu. Das Gericht sah u.a. einen Verstoß gegen die Verfassung, wonach die Luftverkehrssicherung als eine hoheitliche Aufgabe in bundeseigener Verantwortung bleiben müsse.
Man darf nun gespannt sein, ob der Bundespräsident ein Gesetz ausfertigt, das Gefahr läuft, dass die Gewinne bei der Luftsicherung privatisiert werden können und die Risiken für organisatorische Mängel am Staat haften bleiben.