Nachtrag zum letzten Wochen-Rückblick die namentlichen Abstimmungen betreffend.

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Nach Lektüre jenes Tagebucheintrages vom 12.3. wiesen auffallend viele NDS-Leser daraufhin, dass es namentliche Abstimmungen doch gäbe und diese auch vom Bundestag veröffentlicht würden. Auch wenn ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass es aus meiner Sicht bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmungen auch innerhalb der Fraktionen – im konkreten Fall der SPD-Fraktion – geben sollte, will ich dies noch einmal wiederholen und betonen. Es geht dabei um die Förderung der innerparteilichen Willensbildung und darum, dass die Wähler eines Wahlkreises zum Beispiel wissen, wie sich ihr/e Abgeordnete/r bei der Willensbildung in der Fraktion verhielt. Bei der Abstimmung im Bundestag kann man sich mit gutem Recht darauf berufen, nicht anders zu können, als die Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion zu vertreten. Innerhalb der Fraktionsabstimmung gilt dieser Einwand nicht.
Dies alles ist nicht graue Theorie. Demnächst steht die Entscheidung über den Börsengang der Bahn an. Da würden wir gerne wissen, wie die Abgeordneten sich bei der Willensbildung ihrer Fraktion entscheiden.

Rubriken:

Bundestag

Schlagwörter:

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!