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Europäische Union

Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG „Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel“. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.”.
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Griechenland nach den Kommunalwahlen (I)

Die Kommunalwahlen vom 7. und 14. November sind ein geeigneter Anlass, um die Entwicklung der ökonomischen Krise, die Krisensymptome des politischen Systems und die Reaktionen der griechischen Gesellschaft etwas genauer einzuschätzen. Und das nicht nur, weil Ministerpräsident Giorgos Papandreou diese Wahlen zum potentiellen „Vertrauensbeweis“ für seine Politik der Krisenbewältigung ausgerufen hat. Nur einen Tag nach dem zweiten Wahlgang wurden die neuesten Zahlen veröffentlicht, die Eurostat für das griechische Haushaltsdefizit des Jahres 2009 ermittelt hat. Das belief sich auf 15,4 des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und nicht auf 13,6 Prozent wie bisher angenommen. Ebenfalls am 15. November traf in Athen die Delegation der „Troika“ (EU-Kommission, EZB und IWF) ein, die mit der griechischen Regierung unter anderem zu diskutieren hat, wie sich die um 1,8 Prozent nach oben korrigierte Staatschuld auf Haushaltsplanung und Verschuldung für 2010 und die darauffolgenden Jahre auswirkt. Von Niels Kadritzke

Dienstleistungs- und Entsenderichtlinie: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF – 77,3 KB] räumt die Bundesregierung ein, dass eine seriöse eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-Ländern, die – weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind – ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes beschäftigen, sieht die Regierung nicht, da über die über das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestlöhne auch von den ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifverträge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.
Darüber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenmaßnahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschränkt. Wolfgang Lieb

EU bzw. IMF haben Ungarn gezwungen, ein obligatorisches System der privaten Rentenversicherung einzuführen. Nicht nur Ungarn.

EU und IMF waren die Handlanger der privaten Rentenversicherer während des Transformationsprozesses in Mittel- und Osteuropa. Diese Machenschaften kommen jetzt wieder hoch, weil Ungarn bei Verhandlungen mit EU (und Merkel) ohne Erfolg darauf dringt, die mit der Privatisierung notwendig gewordenen staatlichen Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der Defizitberechnung herausnehmen zu können. Ähnliches gilt für Polen. Zum Gesamtkomplex erreichte uns die Übersetzung von Teilen eines interessanten Artikels aus der Tageszeitung “Népszabadság” zum Thema „Ungarn, die EU, der IMF und die privaten Rentenkassen“. Albrecht Müller

Ist die Europäische Bürgerinitiative ein Demokratiegewinn oder ein Windei?

SPD und die österreichische SPÖ haben angekündigt, im Herbst gemeinsam eine Europäische Bürgerinitiative zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu starten. Die Parteien wollen das mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffene Instrument der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 des EU-Vertrages (EUV) und Art. 24 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) nutzen, um Druck zu machen, falls die Regierungen der Mitgliedstaaten keine europäische Finanztransaktionssteuer auf den Weg bringen sollten. Ist die Europäische Bürgerinitiative ein wirksames Instrument einer Demokratie von unten? Von Christine Wicht

EU endlich auf dem richtigen Weg – jetzt sollte noch die Subventionierung der Täter beendet werden (Finanzkrise XL)

Die Beschlüsse vom Wochenende können dazu beitragen, die Spekulation gegen einzelne Länder und gegen den Euro zu beenden. Da teile ich die Meinung von Gustav Horn vom IKM (siehe Anlage 1). Allerdings halte ich es für sinnvoll und notwendig, die Strategie und Beschlüsse demnächst so zu verändern, dass die Spekulanten nicht auch noch für ihr mieses Verhalten belohnt werden. Dazu unten zwei Vorschläge. Albrecht Müller

Maggie Merkel

Bundeskanzlerin Merkel ähnelt in Auftritt und Argumentation immer mehr der „eisernen Lady“ Margret Thatcher, der Regierungschefin des Vereinigten Königreichs von 1975 bis 1990. Zu Merkels Vorgehen gegenüber der Schuldenkrise Griechenlands und zur Stabilisierung der Währungsunion und des Euros gebe es „keine Alternative“. Die Zukunft Europas liege ausschließlich in der Einhaltung des Stabilitätspaktes, in der strafferen Anwendung und verstärkten Sanktionen, sei es durch eine Suspendierung vom EU-Haushalt, sei es dem Entzug des Stimmrechts oder gar einer geordneten Insolvenz von Staaten mit einer „unsoliden Finanzpolitik“. Von den europäischen Staaten mit „mangelnder Wettbewerbsfähigkeit“ fordert sie „maximale Eigenanstrengungen“. An der deutschen „Schuldenbremse“ soll Europa genesen. Wolfgang Lieb

Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Wie Europa seine Zukunft verspielt

Nach der von EU-Kommissionspräsident Barroso vorgestellten Strategie für Wachstum und Beschäftigung “Europa 2020” soll die EU künftig wirtschaftlich stabiler, bildungspolitisch erfolgreicher und umweltfreundlicher werden. Die neue Strategie löst die “Lissabon-Strategie” der EU ab, die als gescheitert gilt. Nach der neuen Strategie sollen bis 2020 mindestens 75 Prozent der Bevölkerung eines jeden Landes einen Arbeitsplatz haben. Mindestens 40 Prozent der jüngeren Menschen sollen über einen Hochschulabschluss verfügen. Die Zahl armer Menschen soll um 20 Millionen auf 60 Millionen Menschen sinken.
Strategien und soziale Wirklichkeit klaffen in der EU seit Jahren weit auseinander. Von Walter Edenhofer

Dienstleistungsrichtlinie – die Vollendung des Binnenmarkts oder Unterbietungswettlauf und Chaos für alle?

Am 15.11.2006 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) verabschiedet, mit der die im EU-Vertrag festgelegten Zielen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des in der Lissabon-Strategie formulierten Ziels der EU, bis zum Jahr 2010 „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertesten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“. Merkwürdigerweise gibt es kaum eine öffentliche Wahrnehmung darüber, dass die Dienstleistungsrichtlinie (Siehe dazu Informations- und Service-Portal zur europäischen Dienstleistungsrichtlinie ) bis zum 28.12.09 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Alle staatlichen und vom Staat mit Rechtssetzungsbefugnissen ausgestatteten Ebenen sind davon betroffen. Wir sind den Fragen nachgegangen: Wie soll die Umsetzung erfolgen, welche Auswirkungen hat die DL-RL auf Arbeitnehmerrechte, die Liberalisierung und Privatisierung von Dienstleistungen und ist der Datenschutz gewährleistet? Von Annette Groth und Christine Wicht

Darf man nicht mehr für eine gesamteuropäische Friedensordnung sein?

Gestern hatten wir davon berichtet, dass jetzt der Druck auf die Linkspartei, sich anzupassen, wächst. Als besonderes Test-Beispiel für die angeblich dringende Notwendigkeit zur Anpassung wird in den öffentlichen Debatten die Außen- und Sicherheitspolitik bemüht. Wenn sich die Linkspartei nicht zum Lissabon-Vertrag und nicht zur NATO und ihrer Politik bekennt, dann steht sie quasi außerhalb des politischen Anstands – so der von allen konkurrierenden Parteien vermittelte Gesamteindruck. Das Thema wird auffallend hochgespielt. Am Beispiel der Äußerungen Egon Bahrs bei Anne Will wird die Widersprüchlichkeit dieses Ansinnens besonders deutlich. Albrecht Müller

Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke

Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige. Von Andreas Fisahn*

Nachtwächter über den Nachtwächterstaat

Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. Wolfgang Lieb

Lissabon-Vertrag – Bundesverfassungsgericht hält sich an einer Fiktion fest

Mal abgesehen von manchen bemerkenswerten Seiten dieses Urteils, die Gegenstand der Kommentierung der Prozessparteien und der Medien sind, mir fiel beim Zuhören auf, wie sehr die Verfassungsrichter an das Funktionieren der Demokratie und an die tatsächliche Macht des Volkes glauben. Dieser Glaube war offensichtlich wichtig für das Urteil. – Die Erkenntnis, dass einzelne Personen und Interessengruppen, die über viel Geld und publizistische Macht verfügen, in Europa wie auch hierzulande die Entscheidungen bestimmen, hat sich noch nicht bis Karlsruhe herumgesprochen. Selbst Berlusconi stört das schöne Bild von der Demokratie in Europa nicht. Fast schon bewundernswert, wenn es nicht auch jämmerlich wäre. Albrecht Müller.

Würden Sie diesen Finanzexperten trauen?

Eine Kurzstudie der Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Oberservatory, Friends of the Earth Europe, LobbyControl und Spinwatch kritisiert, dass sich die EU-Kommission bei der Bewältigung der Finanzkrise einseitig auf Experten aus der Finanzindustrie verlasse, die maßgeblich zur gegenwärtigen Krise beigetragen haben. Die Studie „Would You Bank on Them?“ [PDF – 1.5 MB] untersucht die Zusammensetzung und Hintergründe der so genannten de Larosière Expertengruppe, die der EU-Kommission Vorschläge für die Reform der Finanzmärkte unterbreiten soll, die wiederum die Grundlage für eine gemeinsame europäische Position beim Frühjahrstreffen des Europäischen Rates bilden soll. Die Vorschläge des Expertenteams beeinflussen maßgeblich die Verhandlungen des G20-Finanzgipfels, der am 2. April 2009 in London stattfindet. Die eingangs genannten Organisationen haben die achtköpfige Expertengruppe, die extrem einseitig besetzt ist, durchleuchtet. Übertragen von Christine Wicht und Roger Strassburg