„Der von Trump angeordnete Raketenangriff ist eine schwere völkerrechtswidrige Straftat“. Ein Interview mit Dieter Deiseroth.
Eine völkerrechtswidrige militärische Aggressionshandlung und eine schwere völkerrechtliche Straftat: Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, findet im Interview mit Marcus Klöckner für die NachDenkSeiten klare Worte zum Vorgehen der USA vom 7. April in Syrien.
Für das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenvereinigung IALANA verletzt der Militärschlag, bei dem laut Medienberichten 59 Tomahawks abgefeuert wurden, „die territoriale Integrität des UN-Mitgliedsstaates Syrien gravierend.“
Deiseroth führt aus, dass, selbst wenn Assad tatsächlich für den Einsatz von Giftgas verantwortlich sein sollte, solch ein Verbrechen kein „Faustrecht“ rechtfertige.
„Niemand“, so Deiseroth, der sich immer wieder öffentlich zu den Themen Whistleblowing und Kriegsvölkerrecht äußert, „hat das Recht nach eigenem Gusto in solchen Fällen Selbstjustiz oder eigenmächtig ‘Vergeltung’ zu üben.“
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