Der Begriff „Staatsräson“ sollte in unseren Beziehungen zum Staat Israel nicht mehr verwendet werden

Gerhard Fulda
Ein Artikel von Gerhard Fulda

Ich habe Jura studiert. In meinem Studium kam das Wort nicht vor. Jedenfalls steht es nicht im Grundgesetz. Nur wer sich mit Rechtsgeschichte befasste, stieß um das Jahr 1500 bei Machiavelli auf den Begriff Staatsräson. Dessen Thesen hatten mit Demokratie rein gar nichts zu tun. Von Gerhard Fulda.

Der Fürst übte die Gewalt aus, um den Staat und seine eigene Macht zu erhalten – ohne irgendwelche Einschränkungen. Er durfte lügen und betrügen, einsperren und töten. Recht, Moral oder der Wille der Bürger spielten keine Rolle. wenn er glaubte, fremde Mächte nicht anders abwehren zu können. Der Zweck des Staates – seine Staatsräson – war der Fortbestand dieses Staates gegen jegliche Gefährdung.

Wie konnte ein solches Wort Eingang finden in den Text der Rede der deutschen Bundeskanzlerin vor der Knesset am 18. März 2008?

Erstmals vier Jahre zuvor war die Sicherheit Israels in einem Essay des damaligen deutschen Botschafters in Israel, Rudolf Dreßler, als deutsche Staatsräson bezeichnet worden (in: Aus Politik und Zeitgeschehen vom 4.4.2004).

Dreßler war, bevor er als Seiteneinsteiger Diplomat wurde, mit dem Schwerpunkt Sozialpolitik langjähriger Abgeordneter der SPD im Bundestag. Davor hatte er als Gewerkschaftler reüssiert mit einer handwerklichen Ausbildung als Schriftsetzer – jedenfalls kein Lebenslauf, in dem vertiefte Studien der Rechtsgeschichte eine Selbstverständlichkeit gewesen sein können.

Er dürfte wohl kaum gewusst haben, welchen bedeutungsschweren Hintergrund er mit seiner Veröffentlichung in das allgemeine Bewusstsein getragen hat. Bisher schweigt Dreßler zu der Frage, wer ihn zum Gebrauch dieser Formel überzeugt hat. Der Aufsatz war so etwas wie ein Resümee seiner fünf Jahre in Israel. Es ist also nicht auszuschließen und sogar wahrscheinlich, dass die geistigen Wurzeln der Wiederbelebung eines aus dem Gebrauch gekommenen Begriffs bei israelischen Gesprächspartnern zu finden sind.

Dafür spricht auch ein weiteres Element in Dreßlers Aufsatz: Das Wort Staatsräson steht zwar auffällig im Titel und als letzter Satz – jeweilig bezogen auf Deutschland. Mitten im Text kommt es aber zuerst vor als „israelische Staatsräson“:

„Der Holocaust-Gedenktag in Yad Vashem ist Teil der israelischen Staatsräson.“

Das würde vor allem dann Sinn machen, wenn man mit dem Begriff Staatsräson beschreiben wollte, welche Gründe zum Entstehen des Staates geführt haben: Der Holocaust hat den zionistischen Bemühungen, weg von unterdrückten Minderheiten in mehreren Staaten jetzt eine Heimstatt mit einem eigenen Staat zu finden, den entscheidenden politischen Auftrieb gegeben.

Trotzdem hat die Kenntnis solcher historischer Zusammenhänge offenbar nicht zu einem verbreiteten Sprachgebrauch der Staatsräson in israelischen Medien beigetragen.

Niemand unter den mir bekannten und hebräisch sprechenden Kennern Israels hat dafür eine Fundstelle gefunden. Auf Fragen hieß es bei allen, von diesem Gedanken nie etwas gehört zu haben.

Aber Dreßler kann sich das auch nicht einfach ausgedacht haben.

Bisher hat sich niemand dazu bekannt, in den von wem auch immer verfassten Entwurf für Merkels Rede vor der Knesset die Staatsräson eingefügt und die Kanzlerin davon überzeugt zu haben.

Frau Merkel hatte damals in außenpolitischen Fragen drei enge, vertraute Berater. Die Büroleiterin Beate Baumann hatte Germanistik und Anglistik studiert. Unwahrscheinlich, dass es ihre Initiative war. Der Leiter der Abteilung Außenpolitik im Kanzleramt, Christoph Heusgen, hat erklärt, er habe den Begriff nicht vorgeschlagen. Der Dritte war der israelische Botschafter Shimon Stein. Beobachter sprachen von „einer richtigen Freundschaft“ mit Frau Merkel. Abgeschlossenes Studium im Fach Geschichte. Im Ruhestand Senior Research Fellow an der Universität Tel Aviv. Wiederholte Stellungnamen zu den Themen Staatsräson und Antisemitismus.

Seit 2005 war Stein der Kanzlerin ein gern gesehener, häufiger Gast. Das hing auch mit Merkels Aufwachsen in der früheren DDR zusammen. Dort hatte die Regierung mit Wiedergutmachung nie etwas im Sinn. Schließlich waren die Kommunisten ebenfalls Opfer und nicht schuld am Holocaust, sondern „die da drüben“. Jetzt könnte ihr in Aussicht gestellt worden sein, sie könne die Hauptrolle in einer „historischen Aufarbeitung“ übernehmen. In der Knesset-Rede hat sie selbst solche Zusammenhänge angesprochen.

Ihr scheint nicht bewusst geworden zu sein, dass ihr möglicherweise in dieser persönlichen Beziehung eine einseitig von israelischen Interessen gesteuerte Sichtweise suggeriert worden ist.

Das alles bleiben bisher nur Vermutungen. Trotzdem sind die Indizien, die eine Einwirkung von außen nahelegen, bereits ein Grund, nicht mehr ohne sorgfältige Prüfung die Staatsräson in den Mund zu nehmen.

Dreßler hatte noch leichtfertig geschrieben: „Die gesicherte Existenz Israels liegt im nationalen Interesse Deutschlands, ist somit Teil unserer Staatsräson“. Da fehlte nicht nur eine sorgfältige Prüfung, sondern auch einfachste Logik. „Liegt im nationalen Interesse Deutschlands, i s t s o m i t Teil unserer Staatsräson“!! Dann hatte seine Staatsräson also viele, viele Teile; was liegt nicht alles in unserem nationalen Interesse.

Trotz alledem – Heute tragen viele Politiker die Staatsräson wie eine Monstranz vor sich her. Damit wird gern jede Israelkritik verhindert.

Tatsächlich weiß aber niemand, wie man diesen Begriff verstehen sollte. Das ging auch Frau Merkel in der Knesset so: Sie hielt es für nötig, einen Satz mit der Einleitung „Das heißt“ nachzuschieben:

„Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.“

Merkwürdig, dass sie sich dann schon mit dem nächsten Satz selbst widersprochen hat. Sie erwähnte die Nuklearverhandlungen mit dem Iran, an denen die Bundesrepublik maßgeblich beteiligt war. Dort ging es letztlich darum, dass Israel in der Region die einzige Nuklearmacht bleiben sollte, mit starkem Potential der Abschreckung.

In Wirklichkeit wurde also bereits über die Sicherheit Israels verhandelt. Die Kanzlerin offenbarte also mit der Definition, dass der scheinbar so gewichtige Grundsatz nicht wirklich belastbare neue Substanz enthielt.

Man kann mit guten Gründen die Meinung vertreten, dass eine Staatsräson mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ihr „Basta“-Charakter verletzt die Meinungsfreiheit und die Menschenwürde. Ihre Verwendung beamt uns im Verständnis unserer Staatslehre um 400 Jahre zurück. Dann könnten wir auch gleich wieder glauben, die Sonne drehe sich um die Erde.

Gerhard Fulda, Berlin

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