Kein Staat darf das Recht haben, einen Staatsbürger zum Töten zu zwingen

Kein Staat darf das Recht haben, einen Staatsbürger zum Töten zu zwingen

Kein Staat darf das Recht haben, einen Staatsbürger zum Töten zu zwingen

Marcus Klöckner
Ein Artikel von: Marcus Klöckner

Boris Pistorius äußerte sich am Wochenende zur Regel im neuen Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung erteilen lassen müssen. Der Verteidigungsminister sprach davon, die Regelung sei „seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen“. „Weder mir oder meinem Haus noch dem Kabinett oder dem Parlament – und auch den Medien erst später. Wenn so ein Fehler auftritt, gilt es, so schnell wie möglich für Klarheit zu sorgen: Wir haben dies per Erlass und Allgemeinverfügung getan.“ Also, alles gut? Nein, das eigentliche Problem ist nicht gelöst. Die Regelung kann jederzeit scharfgestellt werden, sobald eine allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird – und im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt sie ohnehin. Die Existenz der Regelung ist für eine freie Gesellschaft eine Zumutung (siehe zum Thema auch: Alles wieder ruhig um das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz). Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kein Mensch darf gegen seinen Willen gezwungen werden, einen anderen Menschen zu töten. Er darf auch nicht in eine Situation gebracht werden, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides aber wird zur Realität, wenn ein Staat einen Menschen gegen seinen Willen in eine Uniform steckt und ihn zwingt, in einem Krieg an die Front zu gehen. Das ist meine feste Überzeung!

Warum ist es notwendig, diese Selbstverständlichkeit im Zusammenhang mit dem neuen Wehrdienstgesetz anzusprechen? Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Oder doch?

Die Erfahrung lehrt: Der Schrecken muss von seinem Ende her gedacht werden. Das Parlament strebt Deutschlands Kriegstüchtigkeit an. Ohne Unterlass ist von einem möglichen Krieg zwischen Russland und der NATO die Rede. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat gerade gesagt, an der Einführung der Wehrpflicht „führt kein Weg dran vorbei“.

In dieser Situation ist Nachlässigkeit unangebracht. Mit der Stellungnahme von Pistorius, nach der – man achte auf den Begriff – „derzeit“ die Genehmigung pauschal erteilt sei, darf sich nicht zufriedengegeben werden. Im Kern bedeutet das: Die Regierung hält an der Regelung fest. „Derzeit“ spürt sie nur niemand. Sie kann aber jederzeit scharfgestellt werden. Und da lauert große Gefahr.

Sobald der neue Wehrdienst kommt – und vieles spricht dafür, dass er kommt –, ist mit einer Scharfstellung zu rechnen. Spätestens im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Der Grund ist klar: Die Bundeswehr ist an der „Wehrerfassung“ interessiert, will wissen, wer im Falle eines Falles zur Verfügung steht.

In der Ukraine ist zu sehen, was mittlerweile passiert. Furchtbare Videos von regelrechten Menschenjagden sind zu beobachten. Wehrpflichtige, die sich dem Frontdienst entziehen, werden teilweise unter Anwendung von Gewalt eingefangen.

Deutschland ist nicht die Ukraine. Hier gibt es ein Recht auf Befreiung vom Kriegsdienst. Aber was ist, wenn es ernst wird?

Alleine schon die Existenz einer Regel, die Männer an der Ausreise hindern kann, ist für ein freies, demokratisches Gemeinwesen eine Zumutung. Was hinter ihr steht, ist klar: die Staatsmacht, die sich herausnehmen will, im Kriegsfall Verfügungsgewalt über Männer zu haben.

Es ist schier unfassbar, dass über eine solche Regelung, auch wenn sie in ähnlicher Form schon in der alten Fassung des Gesetzes stand, die Öffentlichkeit erst Monate nach Verabschiedung des Gesetzes informiert wird. Ein Zumutung ist es, dass keine Diskussion über die Grundsätzlichkeit der Regel geführt wird.

Wie wird ein Staat reagieren, wenn es ihm eine Regel gestattet, im Ernstfall Männer an der Ausreise zu hindern? Womit ist zu rechnen? Mit freundlichen Ansprachen? Mit Watte, die er nach flüchtenden Männern wirft? Der Schrecken in der Ukraine muss nicht der Schrecken Deutschlands sein – dass er es aber sein kann, darf nicht ausgeschlossen werden.

Jetzt ist der Zeitpunkt, wo dringend – dringend! – eine kritische Debatte über die derzeit noch festverankerte Regelung zu führen ist. Im Ernstfall ist es zu spät.

Zu beachten gilt: Das Gerede vom Verteidigungsfall bedient die Agenda der Kalten Krieger und Kriegstreiber. Anzunehmen, dass Russland die NATO oder Deutschland angreifen und deshalb der „Verteidigungsfall“ ausgerufen wird, ist absurd. Zu beobachten ist allerdings, wie Politiker den Konflikt immer weiter verschärfen. Das Verhältnis zwischen Russland und dem Westen ist auf einem Tiefpunkt. Manche reden einen realen Krieg regelrecht herbei.

Gerade schreibt die Bild-Zeitung: „Plus 24 Prozent! Deutschlands Rüstungsausgaben explodieren“.

Die Entwicklung zeigt, wohin es geht.

Unter diesen Bedingungen darf nicht so getan werden, als sei mit den jüngsten Aussagen von Pistorius die „Kuh“ jetzt vom Eis. Die Gewalt, die in dem Wehrdienstgesetz angelegt ist, besteht fort. Warum?

Titelbild: Juergen Nowak / shutterstock.com

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