Menschen mit Behinderung – Angriff auf ein selbstbestimmtes Leben

Menschen mit Behinderung – Angriff auf ein selbstbestimmtes Leben

Menschen mit Behinderung – Angriff auf ein selbstbestimmtes Leben

Detlef Koch
Ein Artikel von Detlef Koch

Unter beschönigenden Begriffen wie Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin wird aktuell klammheimlich über Teilhaberechte von behinderten Menschen verhandelt. So wird Selbstbestimmung von Politikern auf eine Kostenstelle reduziert. Von Detlef Koch.

Aktuell läuft ein offizieller Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen bezüglich Teilhaberechten von Menschen mit Behinderungen. Der Prozess birgt folgende Gefahren.

1. Kürzungen tarnen sich als Effizienz, Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin

Einfache Verfahren und weniger Reibung zwischen Leistungsträgern. Das, was zunächst vernünftig klingt, gerade auch für Kommunen, die unter Finanzdruck stehen und in Verwaltungen, die seit Jahren überlastet sind, ist in Wirklichkeit ein knallharter materieller Eingriffe in Rechte von Behinderten. Die Eingliederungshilfe bildet nicht irgendein Verwaltungsthema ab, sondern entscheidet, ob Menschen mit Behinderungen wohnen, lernen, arbeiten, mobil sein, ein Familienleben führen und Assistenz nach ihrem Bedarf erhalten können. Genau dafür wurde das Bundesteilhabegesetz mit dem Anspruch der Personenzentrierung eingeführt.

Der offizielle Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen enthält durchaus sinnvolle Punkte: gemeinsame Anträge, bessere Zuständigkeitsklärung, barrierefreie Digitalisierung. Gleichzeitig stehen daneben geleakte und diskutierte Vorschläge, die Zugänge erschweren, Leistungen bündeln, Kosten deckeln oder in andere Systeme verschieben würden. So wird Behindertenpolitik zur Haushaltsfrage gemacht, obwohl es eigentlich um Menschenrechte geht.

2. Wer entscheidet über das Leben behinderter Menschen?

Nach 1945 doch hoffentlich die Behinderten selbst, könnte man meinen. Aber da ist ja noch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (DST, DLT, DStGB), die den Behinderten, hilfsbereit wie sie sind, die Arbeit abnehmen möchte. Sie empfiehlt, die Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts, geregelt im §104 SGB IX, einzuschränken und damit für Menschen mit

Behinderungen das Recht auf Wunsch in einer eigenen Wohnung zu leben unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.

3. Vom Individualanspruch zur Sammellösung

Die Sammellösung, auch Pooling genannt, kann sinnvoll sein, wenn es freiwillig geschieht, den Bedarf tatsächlich deckt und von den Betroffenen akzeptiert wird. Gemeinsame Unterstützung in einer Schule, einer Freizeitgruppe oder einer Wohnsituation ist nicht automatisch schlecht. Problematisch wird es dort, wo Pooling verordnet und individuelle Assistenz nur unter Kostengesichtspunkten betrachtet wird. Genau dieser Grundrechtseingriff von Teilhabe und Selbstbestimmung soll in ein Gesetz gegossen werden. So ordnen sich Teilhabe und Selbstbestimmung der Bedarfsdeckung und Zumutbarkeit unter. Nicht „Was braucht diese Person?“, sondern „Wie organisieren wir möglichst viele Fälle mit möglichst wenig Personal?“ lautet die Frage jetzt.

4. Die Kinder machen den Anfang

Besonders wirksam ist die Kürzung bei Kindern. Schulbegleitung ist oft die Voraussetzung dafür, dass ein Kind überhaupt am Unterricht, an Pausen, Ausflügen und sozialem Leben teilnehmen kann. Nach den Plänen der Regierung wird Inklusion auf bloße Anwesenheit reduziert. Bald sitzen Kinder im Klassenraum unter Bedingungen, in denen es weder bedarfsorientiert lernen oder sich dazugehörig fühlen kann. Dann gehören niedrigschwellige Bildungsassistenz, Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams und barrierefreie Schulen der Geschichte an. Es ist gut, wenn Zuständigkeitsprobleme zwischen verschiedenen Hilfesystemen gelöst werden. Dabei muss aber das Ziel sein: Die Hilfe soll besser werden. Es darf nicht nur darum gehen, Geld zu sparen. Die Reform im SGB VIII soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver machen. Das heißt: Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen einfacher und besser Unterstützung bekommen.

Aber Infrastruktur darf den individuellen Anspruch nicht ersetzen. Ein Kind, das eine persönliche Assistenz braucht, braucht sie nicht deshalb weniger, weil im Gebäude irgendwo ein Pool vorhanden ist. Wenn Schulbegleitung aus der Einzelfallhilfe in gruppenbezogene Ressourcenzuteilung verschoben wird, steht nicht mehr der Bedarf des Kindes steht im Zentrum, sondern der Personalplan. Gerade Kinder mit komplexen Unterstützungsbedarfen würden dann zum Risiko für die Kalkulation. Das ist keine inklusive Schule. Das ist Mangelverwaltung mit inklusivem Etikett.

5. Wenn Teilhabe zur Pflege reduziert wird

Ein weiterer Konflikt entsteht, wo Eingliederungshilfe und Pflege aufeinandertreffen. Im offiziellen Dialogprozess konnten sich die Beteiligten nicht auf einen allgemeinen Vorrang der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe einigen. Pflege und Eingliederungshilfe unterscheiden sich deutlich voneinander. Während Pflege vor allem Versorgung, Körperpflege, Ernährung, Gesundheit und Alltagsverrichtungen sicherstellt, liegt der Fokus der Eingliederungshilfe auf Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Beteiligung. Beides zu vermischen führt dazu, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf als Pflegefall zu definieren. Nicht selbstbestimmtes Leben, die Pflege von Freundschaften, politisch aktiv sein oder zu arbeiten steht dann im Mittelpunkt, sondern nur noch, ob die Grundversorgung irgendwie gesichert ist.

Auch die Situationen in besonderen Wohnformen sind reformbedürftig. Menschen in Einrichtungen dürfen gegenüber anderen Pflegebedürftigen nicht schlechter gestellt werden sagt § 43a SGB XI. Pflege zuerst, Teilhabe danach kann wohl kam die Antwort sein. Wer Teilhabe zur Pflege macht, reduziert den Menschen auf seinen Unterstützungsbedarf.

6. Die Betroffenen werden in finanzielle Haftung genommen

Die Frage, wer behinderungsbedingte Mehrkosten trägt, sollte klar sein. Nicht so im offiziellen Dialogprozess. Da gab es zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen keine einigungsfähige Maßnahme. Im geleakten Kürzungsdokument denkt man ernsthaft über Absenkung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen bei behinderten Menschen nach. Da wird Eingliederungshilfe ganz schnell mal zur Armenfürsorge im historischen Sinne gemacht. Dabei ist sie eine Teilhabeleistung, die Nachteile ausgleichen soll, die durch Behinderung in einer nicht barrierefreien Gesellschaft entstehen. Hier werden Menschen mit Behinderung dafür bestraft, dass sie arbeiten, sparen, erben oder in einer Familie leben, die unterstützend und begleitend Teilhabe ermöglicht.

Auch wenn wohlhabende Personen finanzielle Lücken eher schließen können, darf Geld keine Rolle spielen, denn Menschen mit niedrigen Einkommen, Familien mit mehreren Belastungen und Menschen in schlecht bezahlten Jobs werden härter getroffen. Staatlich verordnete Sparsamkeit wird sehr schnell zur Klassenfrage und entscheidet, ob Teilhabe ein Recht für alle bleibt oder das recht unter Finanzierungsvorbehalt steht.

7. Barrierefreiheit bleibt vielerorts ein frommer Wunsch

Besonders absurd wird die Sparlogik bei Mobilität und Hilfsmitteln. Im Kürzungskatalog wurden Eigenanteile oder Höchstwerte bei Fahrtkosten, eine stärkere Verweisung auf den öffentlichen Nahverkehr sowie Positivlisten oder Finanzierungsobergrenzen bei Hilfsmitteln diskutiert.

Natürlich sollen Busse und Bahnen genutzt werden können. Aber solange der ÖPNV vielerorts nicht barrierefrei, nicht verlässlich und im ländlichen Raum oft kaum vorhanden ist, ist die pauschale Verweisung darauf keine Inklusion. Sie ist eine Leistungskürzung durch Realitätsverweigerung. Wer einen Fahrdienst braucht, braucht ihn nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil die allgemeine Infrastruktur versagt.

Dasselbe gilt für Hilfsmittel, Kommunikation, Kultur und digitale Teilhabe. Wenn Wohnungen, Schulen, Arztpraxen, Bahnhöfe und Veranstaltungsorte nicht barrierefrei sind, entstehen zusätzliche Unterstützungsbedarfe. Diese Kosten dann den Betroffenen aufzubürden, heißt: Der Staat spart an Barrierefreiheit und schickt die Rechnung an diejenigen, die von den Barrieren ausgeschlossen werden.

8. Rechte werden durch Verfahren verengt

Nicht jede Verfahrensreform ist ein Anschlag auf die Grundrechte von Menschen mit Behinderung. Ein gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen kann sinnvoll sein und auch Digitalisierung kann entlasten, wenn sie barrierefrei ist, leichte Sprache mitdenkt, Unterstützung ermöglicht und analoge Wege offenhält. Auch längere Überprüfungsintervalle im Gesamtplan können vernünftig sein, wenn sich Bedarfe stabil nicht ändern und die leistungsberechtigte Person zustimmt.

Gefährlich wird es, wenn Verfahren nicht mehr Rechte sichern, sondern Ansprüche filtern. Der offizielle Dialogprozess empfiehlt eine Flexibilisierung der Gesamtplan-Überprüfung von zwei auf bis zu fünf Jahre mit Zustimmung der Leistungsberechtigten. Er will außerdem gute Beispiele für KI in der Bedarfsermittlung sammeln. Genau hier braucht es klare rote Linien: Kein Algorithmus darf vorsortieren, wessen Bedarf plausibel erscheint. Keine Standardmaske darf komplexe Lebenslagen unsichtbar machen. Keine längere Frist darf dazu führen, dass veränderte Bedarfe jahrelang unberücksichtigt bleiben. Verwaltung muss einfacher werden? Ja, aber die Verwaltung ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Verwaltung.

9. Der Anspruch bleibt, die Infrastruktur wird geschwächt

Rechte können auch dann entwertet werden, wenn sie formal im Gesetz stehen bleiben. Das geschieht über Vertragsrecht, Vergütung und Personal. Im offiziellen Dialogprozess geht es unter anderem um anlasslose Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, einseitige Vergütungskürzungen bei Pflichtverletzungen, die Prüfung der Tarifrefinanzierung und Belegungsfragen in Leistungsvereinbarungen. Im geleakten Katalog standen weitergehende Eingriffe wie die Einschränkung der Schiedsstellenfähigkeit, Personalkostendeckel und abgesenkte Fachkraftquoten.

Qualitätsprüfungen sind nur sinnvoll, wenn die Macht nicht einseitig zu den Kostenträgern verschoben wird. Dann geraten Leistungserbringer unter Druck und letztlich die Menschen, die Unterstützung brauchen. Kleine Träger könnten so verdrängt werden und der Druck Angebote zu standardisieren, Personalstandards zu senken und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu verschlechtern steigt.

Wer bei Assistenz, Heilerziehungspflege, Schulbegleitung und sozialer Unterstützung Löhne drückt, Expertise abwertet oder Budgets zu knapp bemisst, kürzt nicht nur bei Geld bei den Trägern, sondern auch Lebensqualität im Alltag der Leistungsberechtigten.

10. Zurück ins Heim?

Am härtesten zeigt sich die Verwaltungsmentalität bei sogenannten Belegungsrechten und verbindlicher Bedarfsplanung. Der offizielle Dialogprozess will prüfen, in wieweit Ämter und Kostenträger stärker festlegen können, welche Plätze bei welchen Anbietern freigehalten und besetzt werden. Eine Einigung über eine ausdrückliche Belegungssteuerung im SGB IX gab es nicht.

Im Klartext bedeutet es, dass dann nicht mehr gefragt wird, wo der Mensch mit Behinderung leben möchte, sondern nur noch, wo Kapazität frei ist. So wird aus selbstbestimmtem Wohnen schlimmstenfalls eine Zwangszuweisung und behinderte Menschen werden wieder ins Heim gesperrt.

11. Eine menschenwürdige Alternative

Der Maßstab für Menschenwürde ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben. Sie verlangt Achtung von Würde, individueller Autonomie, Freiheit eigener Entscheidungen und Unabhängigkeit. Sie verlangt Nichtdiskriminierung, volle und wirksame Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit. Sie verpflichtet Staaten, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen. Sie verlangt, verfügbare Ressourcen zur fortschreitenden Verwirklichung sozialer Rechte einzusetzen.

Vor allem aber garantiert sie selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft aller Menschen, die freie Wahl von Wohnort und Wohnform, Zugang zu persönlicher Assistenz, inklusive Bildung mit individuell erforderlicher Unterstützung, persönliche Mobilität zu erschwinglichen Kosten sowie soziale Sicherung und Unterstützung bei behinderungsbedingten Aufwendungen.

Während die UN-BRK davon spricht Barrieren abzubauen, Wahlfreiheit zu sichern, individuell zu unterstützen und Menschen zu beteiligen, will die Bundesregierung Ansprüche begrenzen, Zumutbarkeit verschärfen, poolen, pauschalieren, deckeln.

Wir müssen nicht alles beim Alten zu lassen. Echte Effizienz ohne menschenfeindliches Mindset bedeutet weniger Sonderstrukturen, weniger Zuständigkeitskrieg, mehr Barrierefreiheit, inklusivere Schulen, inklusiveren Wohnraum, inklusiveren Arbeitsmarkt, barrierefreier ÖPNV, gute Assistenzarbeit, Bürokratieabbau ohne Rechtsverlust und solidarische Finanzierung. Mit einem intakten ethischen Kompass ordnet sich die Kostenfrage neu: Nicht behinderte Menschen, sondern deren Ausgrenzung ist zu teuer. Wer Teilhaberechte einer kapitalistischen Effizienzlogik unterwirft, spart nicht an Bürokratie – er spart an Freiheit.

Verwendete Quellen:

  1. Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) (2026): Anlage zum Positionspapier der KBB vom 23. April 2026: Bewertung der einzelnen Kürzungsvorschläge.
  2. United Nations (2006): Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. A/RES/61/106).
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026): Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  4. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (2026): Drohender Kahlschlag im Sozialen. Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

Titelbild: Andrii Yalanskyi / Shutterstock

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