Das neue Elterngeld. Oder: Wer gewinnt durch eine späte Geburt?

Ein Artikel von Helga Spindler

Frauenärzte warnen vor einem künstlichen Hinauszögern der Geburten bis zum Inkrafttreten des Elterngeldes. Bis zu 25.000 Euro könnte ein Kind den Eltern „bringen“, wenn es nach dem 1. Januar 2007 zur Welt kommt. Wer wird profitieren? Rund 155.000 Familien werden danach 3.600 Euro weniger im Geldbeutel haben. Spürbare Verbesserungen wird es erst bei einem ausfallenden Verdienst von 1.500 Euro netto geben.
Helga Spindler, Professorin für Sozial- und Arbeitsrecht, kritisiert das Missverhältnis zwischen einer Kürzung der Zuschüsse bei den armen Haushalten, die damit eine Erhöhung bei reicheren Familien gegenfinanzieren müssen, die um so größer ist, je reicher der Haushalt vorher war.

Wie man durch eine fürsorgliche ärztliche Pressemeldung den sozialpolitischen Skandal im Hintergrund des neuen Elterngeldes vertuschen kann.

Von Helga Spindler

Der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) Christian Albring hat sich vor einigen Tagen besorgt an dpa gewandt und die Meldung wurde am 20.11.2006 in vielen Zeitungen abgedruckt: Er warnte angesichts des minutengenauen Starts des neuen Elterngeldes zum 1. Januar 2007 vor künstlichen Verzögerungen der Geburten „Selbst Tausende Euro sind es nicht wert, dass man die Gesundheit des Kindes gefährdet und darum wird es aus ärztlicher Hand dafür keine Hilfen geben.“ Er hält diese Warnung für wichtig, denn nach den Angaben des Familienministeriums könne sich die Geburt ab ersten Januar im Geldbeutel der Eltern sehr stark bemerkbar machen und zwar mit bis zu 25.200 Euro.

Da möchte man ihm Recht geben und behält im Hinterkopf, dass es jedenfalls ab Januar 2007 deutlich mehr Geld für Menschen mit Babys geben wird. Phantasievolle Journalisten betiteln die Nachricht bereits „Die Verlockung der perfekt getimten Geburt“ oder gar „Die Gnade der späten Geburt“ oder etwas handfester in einer bekannten Boulevardzeitung: “Ich verschiebe die Geburt, bis es mehr Kohle gibt“.

Aber das ist ein verzerrtes Bild, wenn man einmal genauer hinsieht. Diese 25.200 Euro oder einen annähernd hohen Betrag wird es nur für eine Familie geben, in denen beide Eltern, besonders auch die Frau, vor der Geburt 2700 Euro netto ( das entspricht deutlich über 5.000 Euro brutto) verdient haben. Jeder mag sich vorstellen, wie viele Frauen in Deutschland zu dieser Gruppe gehören und bei wie vielen davon eine Niederkunft zwischen 31. Dezember 2006 und 1. Januar 2007 bevorsteht.

Eine andere Meldung aus dem Familienministerium ist Herrn Albring aber offenbar entgangen. Dort wurde versteckt hinter einem undurchdringlichen Zahlenwerk nämlich eingeräumt: Ca. 155 000 Familien werden durch die Neuregelung schlechter gestellt und das ganz bewusst. Diese Gruppe müsste eigentlich Interesse haben, die Geburt zu beschleunigen und hätte auch Grund dazu. Sie hat nämlich bei einer Geburt ab 1. Januar 2007 volle 3.600 Euro weniger im Geldbeutel und das ist bei ihren Einkommensverhältnissen sehr, sehr viel.

Betroffen davon sind einmal alle Arbeitslosengeld II- (bzw. Sozialhilfe- und Grundsicherungs-) bezieher/innen: Sie bekamen bisher über zwei Jahre hinweg 7.200 Euro und erhalten jetzt wahlweise über ein oder zwei Jahre hinweg nur noch 3.600 Euro. Diese Auswirkung ist auch gewollt, „um die für diese Personengruppe hohe Schwelle in den Arbeitsmarkt zu senken und schnell in Arbeit zu vermitteln“ um damit „positive Anreize zu Erwerbsarbeit“ zu setzen ( Pressemitteilung des BMFSFJ vom 11.5.2006 ).

Das gleiche gilt auch für Hausfrauen, deren Mann bisher so wenig verdiente, dass sie über zwei Jahre volles oder nur wenig gekürztes Erziehungsgeld bekamen oder etwa für Studentinnen. Es gilt sogar für die etwa 300 000 Ein- Euro- Jobber/innen, denen man bisher eine sozialversicherungspflichtige, geförderte Tätigkeit verweigert.

Erst wenn Alleinerziehende oder Familienmitglieder bisher zwischen 600 Euro oder ( bei nur 12-monatigem Bezug ) 750 Euro netto pro Monat verdient haben, erreicht das Elterngeld die Höhe des bisherigen Erziehungsgeldes. Wer darunter lag, ist ebenfalls noch gegenüber dem bisherigen Zustand mehr oder weniger benachteiligt.

Es gibt also Grund zur Annahme, dass etwas mehr Frauen aus der benachteiligten Gruppe zwischen 31. Dezember 2006 und 1. Januar 2007 Interesse an einer Geburtsbeschleunigung aus finanziellen Gründen haben müssten. Für diese Gruppe hat Herr Albring nur indirekt einige Ratschläge bereit: Anstatt Medikamente zu nehmen, könnten Frauen vom 28. Dezember an mit ein paar Verhaltenstricks die Wehen verschieben. „Entscheidend ist absolute Ruhe, zum Beispiel sich hinzulegen und zu lesen“. Wehen fördernd wirkten dagegen heißes Baden, Sex, schweres Heben, mangelnde Hygiene oder Reiben am Oberbauch.

Ob diese versteckten Hinweise die Benachteiligten erreichen ist genauso schwer zu beurteilen, wie die Tatsache, ob nach diesen Meldungen die breite Absenkung des Elterngelds für arme Haushalte in der Öffentlichkeit überhaupt noch wahrgenommen wird.

Aber auch die angekündigten Verbesserungen sind genauer zu betrachten:
Nur für die Monate, in denen der eine oder die beiden Elternteile pausieren, die bisher über 600 (750) Euro netto monatlich verdient haben, stellt sich zunächst eine leichte Verbesserung der Lage gegenüber vorher ein. Merkbare – mehrere tausend- Euro bleiben eigentlich erst ab einem ausfallenden Verdienst von 1.500 Euro netto und aufwärts im Geldbeutel der Eltern. (Die bekannte Boulevardzeitung arbeitet mit einem Beispiel, in dem die Frau ein Nettoeinkommen von ca.1.800 Euro hat, was sich aber nur der Leserschaft erschließt, die Prozentrechnen kann.)
Es gibt also vor allem mittlere Einkommensbezieher, die von der Neuregelung merkbar profitieren können. Und wegen des Wegfalls der bisherigen sehr niedrigen Einkommensobergrenzen profitieren nebenbei auch noch Niedrigverdienerinnen und Hausfrauen mit ab 3.600 Euro aufwärts , die mit einem Partner zusammenleben, der über 30.000 Euro im Jahr verdient, während die mit dem Partner, der unter 16.500 Euro verdient, eben diesen Betrag verlieren.

Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, dass Elterngeld anders als bisher auch Familien mit mittlerem Einkommen zugute kommt und dass arbeitende Eltern mehr finanziellen Freiraum erhalten. Das hätte man durch eine Erhöhung der Elterngeldbeträge, der Einkommensgrenzen und der Einführung zusätzlicher „Vätermonate“ aber auch einfacher haben können. Die in Zukunft notwendig werdenden Einkommensprüfungen für die Vergangenheit, werden demgegenüber – vor allem bei Selbständigen- zu einem erheblich ansteigenden Verwaltungsaufwand und bürokratischer Nachforschung führen. (Langfristig einfacher entlasten könnte man übrigens arbeitende Familien mit Kindern, wenn man endlich einmal den schon offensichtlich unter der Verelendungsgrenze liegenden Existenzminimumsfreibetrag für Kinder von 304 Euro pro Monat im Steuerrecht anheben würde. Das ist gerade auf das Jahr 2009 vertagt worden.)

Grundsätzlich ist auch nichts dagegen zu sagen, wenn Elterngeld teilweise auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet wird, – wenn die existenzsichernden Leistungen denn das Existenzminimum in diesem Lebensabschnitt abdecken würden. Warum aber bei den vielen Niedrigverdienern und Arbeitslosen zusätzlich zu den mit der Gesundheitsreform 2004 und mit den Hartz – Gesetzen 2005 erfolgten Kürzungen im Existenzminimum bei den Eltern und den älteren Geschwistern, 2007 noch weiter gekürzt wird, während bei überdurchschnittlichen Einkommen, obwohl angeblich kein Geld für finanzielle Wohltaten übrig ist, geradezu atemberaubend überdurchschnittlich erhöht wird, bis zu der gemeldeten Summe von 25.200 Euro, das ist rational und auch systematisch bei einer Sozialleistung, für die anders als in der Sozialversicherung nie Beiträge abgeführt wurden, nicht zu erklären.
Dieses Missverhältnis zwischen gleichzeitiger Kürzung in allen armen Haushalten, die damit eine Erhöhung gegen finanzieren müssen, die um so größer ist, je reicher der Haushalt vorher schon war, das ist der Skandal.
Ob es übrigens im Verhältnis „nur“ 155 000 durch die Neuregelung benachteiligte Familien gibt, denen 365 000 Familien gegenüberstehen, die davon profitieren, wie das Ministerium behauptet, lässt sich angesichts der vorgelegten und rein auf einer Auswahl statistischer Daten aus der Vergangenheit beruhenden Zahlenwerke nicht wirklich beurteilen. Man könnte das ganz einfach nachprüfen: Außer den Frauen, die am 1. Januar 2007 niederkommen, haben auch Frauen, deren Geburtstermin auf den 20. Dezember 2006 oder später errechnet worden ist, und deren Kind nicht vorzeitig entbunden wird, ein Wahlrecht, ob sie das alte Erziehungsgeld oder das neue Elterngeld beziehen möchten. Ende des Jahres 2007 hätte man dann schon einen guten Überblick, wie viele durch die Neuregelung begünstigt werden und wie viele nicht und der Berufsverband der Frauenärzte mit seinem
(zufällig ?) in Hannover praktizierenden Präsidenten hätte erst einmal eine Sorge weniger.

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