Schlagwort:
Menschenwürde

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Die Würde des Menschen ist unantastbar …

… so steht es zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik. Doch grau ist alle Theorie. Und auch das Papier der millionenhaften Auflage des Grundgesetzes ist geduldig. Mag es dort auch schwarz auf weiß geschrieben stehen – die reale Praxis ist eine andere. Schon seit 2011 beschreitet Ralph Boes seinen ganz eigenen Weg, die Außerkraftsetzung von Grundrechten öffentlich publik zu machen und sich für eine grundgesetzkonforme Sozialgesetzgebung einzusetzen. Schon einmal hat er sich mit einem öffentlichen, von ihm so benannten, Brandbrief an die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, und die jeweilige Arbeitsministerin gewandt und hierbei die Missachtung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Rechte angeprangert. Boes beschränkt sich dabei nicht nur auf den Sanktionsmechanismus im SGB2, auch wenn dieser der zentrale Dreh- und Angelpunkt der repressiven Hartz-Gesetzgebung ist. Er beklagt gleichfalls die faktische Außerkraftsetzung des Artikels über die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie weiterer, elementarer Grundrechte. Denn mittels unterschiedlicher Umstände werden ebenfalls das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), der Schutz der Familie (Art. 6 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) unterlaufen. Die Sanktionen bilden für die Umsetzung der Grundrechtsverletzungen allerdings den überaus wirksamen Hebel. Von Lutz Hausstein[*].

Das Ende des Zweiten Weltkrieges – ein Beitrag von Oskar Lafontaine zum 8.5.2015

„Wir brauchen endlich eine eigenständige europäische Außenpolitik, die den Werten Europas, der Freiheit, der Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenwürde verpflichtet ist und auf Interventionskriege und neokoloniale Abenteuer verzichtet. Unsere Verantwortung besteht darin, einer verhängnisvollen US-Politik in den Arm zu fallen und darauf zu bestehen, dass Russland seinen Platz im gemeinsamen Europäischen Haus hat. Wir wollen mit Russland in Frieden leben, weil wir gemäß dem Schwur der Überlebenden von Buchenwald eine Welt des Friedens und der Freiheit bauen wollen.“
Das ist der Schlussabsatz dieses Artikels von Oskar Lafontaine

Was soll der Mindestlohn? Grundsätzliche Gedanken zur ökonomischen Mindestlohndebatte

Seit Jahren wird die Einführung eines „flächendeckenden“ Mindestlohnes in Deutschland rege diskutiert. Während konservative Wirtschaftskreise den Untergang der deutschen Wirtschaft aufziehen sahen, wurde von anderer Seite her kritisiert, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich nicht ganz so viel abdecken wird, wie es ursprünglich im Wahlkampf 2013 angekündigt war. Vom Mindestlohn ausgenommen sind z. B.:

  • Jugendliche ohne Berufsausbildung
  • Verpflichtende Praktika während des Studiums, der Ausbildung oder der Schule
  • bis zu sechs Wochen dauernde Praktika zur Orientierung für Beruf oder Studium
  • Personen, die an einer Eingliederungsmaßnahme (in den Arbeitsmarkt) teilnehmen
  • Auszubildende und
  • ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wer direkt aus der Langzeitarbeitslosigkeit eine Anstellung findet, ist für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung (gleichbedeutend mit der Probezeit) ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen (zu diesen Ausnahmen siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014; Thomas Lakies via Gegenblende 2014). Jetzt hat sich die große Koalition auch noch dazu „durchgerungen“, in der Zeitungsbranche und der Saisonarbeit Ausnahmen zu machen (siehe auch die NachDenkSeiten).

Nun könnte die Kritik an diesen Ausnahmen die Diskussion um den Mindestlohn zumindest ein Stück weit davon lösen, allein die Mindestlohnwirkung auf Arbeitsplätze zu debattieren. Tatsächlich wird auch in gewerkschaftlichen Kreisen der Mindestlohn damit verbunden, „verbesserte Arbeits- und Einkommens- und Lebensbedingungen“ (Bettina Csoka) zu fordern. Ähnlich auch die Mindestlohnkampagne des Deutschen Gewerkschaftsbunds, in der es ausdrücklich hieß, dass (Menschen-) Würde keine Ausnahme kennt (siehe Flyer DGB).

Allerdings dringen Aspekte wie Arbeits- und Lebensbedingungen oder Menschenwürde nur sehr zögerlich in die breitere öffentliche Diskussion vor. Von Sebastian Thieme.