Schlagwort:
Existenzminimum

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Soziale Kälte unter dem Deckmantel der Integrationsdebatte

Während sich die Schlagzeilen, die Kommentatoren und das Feuilleton darüber auslassen, ob „der Islam zu Deutschland gehört“ (Wulff), beschleunigt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Kurs der sozialen Kälte. Unter dem Deckmantel der „Integrationsdebatte“ wird zum einen, ohne dass das Gesetz verabschiedet ist, den Hartz IV-Beziehern schon mal vorab das Elterngeld entzogen und zum anderen beschließt die Regierungskoalition über Nacht eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen, wonach einige wenige Hartz IV-Aufstocker gerade mal bis zu 20 Euro im Monat hinzuverdienen dürfen. Solche Meldungen verschwinden unter Verschiedenes.
Der Verlust des Elterngeldes für Hartz IV-Beziehern von 300 Euro pro Monat und 3.600 Euro für ein Jahr ist nur noch Nebensache. Ein „Minischritt“ beim Zuverdienst für etwa dreihundert Tausend der 1,4 Millionen Aufstocker, darf als „Anreiz“ zur Aufnahme zur eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schöngeredet werden, ohne dass ein lautes Hohngelächter ausbricht. Wolfgang Lieb

Von der Leyen spielt die Bildungskarte aus – oder die Kapitulationserklärung der Bildungspolitik

Lassen wir uns nichts vormachen, hinter dem mit viel öffentlichem Wirbel angekündigten „Bildungspaket für Kinder und Jugendliche“ stehen folgende Prämissen:

  • das (Vor-)Urteil, dass die Hartz IV beziehende Eltern das Sozialgeld, das sie für ihre Kinder bekommen, (um es mit den beschönigenden Worten der Sozialministerin zu sagen) nicht „zielgenau“ für „mehr Bildung“, für „mehr soziale Integration“, für „mehr positive Persönlichkeitsentwicklung“ und für „mehr Lebenschancen“ ihrer Schul- und Kitakinder einsetzen,
  • dass die Regelsätze zur Sicherung des Existenzminimums minderjähriger Kinder nicht entsprechend des kinder- und alterspezifischen Bedarfs deutlich erhöht werden sollen,
  • dass gleichzeitig das „Lohnabstandsgebot“ gegenüber niedrig verdienenden Vollzeiterwerbstätigen eingehalten wird,
  • und schließlich, dass die staatlichen Investitionen in auch Benachteiligte fördernde Kitas und Schulen und damit die Steuern nicht erhöht werden müssen.

Aus diesen politisch selbst aufgestellten „Fallen“ will nun die Sozialministerin organisatorisch mit dem „Bildungspaket“ und technisch mit der „Bildungskarte“ entkommen. Eine Kapitulationserklärung der Bildungspolitik und ein schleichender Leitbildwechsel vom Sozial- in den Almosenstaat. Wolfgang Lieb

Die Bild-Zeitung hetzt Arbeitnehmer und Rentner gegen Hartz-IV-Empfänger auf

Was die Bild-Zeitung mit ihrer Kampagne gegen eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreibt, hat kein anderes Ziel als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden. Mit dieser Kampagne wird gleichzeitig einer weiteren Senkung der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet.
Es ist bekannt, dass die Bild-Zeitung überwiegend von Menschen mit niedrigem Einkommen gelesen wird. Deshalb ist es geradezu zynisch, dass gerade diese Menschen den Kakao auch noch trinken sollen, durch den sie gezogen werden. Wolfgang Lieb

Das Existenz–Minimum der HabendHerrschenden – Hartz IV, das Bundesverfassungsgericht und die etablierte bundesdeutsche Politik

Der 1. Senat hat mit seinem Urteil vom 9.2.2010 nicht eine überfällige Debatte über gesellschaftliche Ungleichheit angestoßen und selbst eröffnet, allen Grund- und Menschenrechten und jeder Form der Demokratie abträglicher als alle anderen Gegebenheiten. Er hat die feinen und groben Unterschiede würdig abgesegnet. Nicht die Grund- und Menschenrechte als normae normantes, als täglich dirigierende politische Normen sind von ihm mit neuem Leben versehen worden. Nein: die normative Kraft des Faktischen. Das, wie es mit katastrophischen Unterschieden und schlimmen Effekten nach innen und außen ist, wie es ist, wird gelobt, dass es so ist. Von Wolf-Dieter Narr

Abweichende Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil

Es ist schon ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil fällende Ersten Senats, nachträglich in einem Interview mit der konservativen Welt seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-Jürgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man könnte geradezu von einem nachträglichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat für uns die einschlägigen Passagen des Interviews analysiert.

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Der Kampf um die Umsetzung

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:
Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.
So soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung geführt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von Rüdiger Frohn

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb

Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU

Wenn die Befürworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerstörerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinemäßig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten Überblick verschafft. Albrecht Müller.

Eine kritische Bilanz von Hartz IV fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005

Die sog. Hartz-Gesetze, vor allem das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene vierte als ihr unrühmlicher Höhepunkt, sind Kernbestandteil eines Projekts zur Restrukturierung der Gesellschaft, das die ganze Architektur und die innere Konstruktionslogik des bisherigen Sozialstaates in Frage stellt. Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. Die rot-grüne, durch eine Mehrheit der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP im Bundesrat und die Kompromissbereitschaft der Regierungsparteien radikalisierte Arbeitsmarktreform hat unser Land so tiefgreifend verändert, dass es kaum übertrieben erscheint, von der „Hartz-IV-Republik“ oder der „Hartz-IV-Gesellschaft“ zu sprechen. Von Christoph Butterwegge

Die Weißwäscher aus Nürnberg

Eine „grundsätzlich positive Einschätzung“ hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [PDF – 895 KB] nach fünf Jahren Hartz IV. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn das IAB ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und die BA hat „ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts“ durchzuführen. Erstaunlich wäre allenfalls, wenn das IAB das geltende Recht der Hartz-Gesetze in Frage stellen würde. Das muss nicht heißen, dass die vorgelegten Zahlen falsch sind, aber bei ihrer Interpretation fungiert das IAB als Weißwäscher einer gescheiterten „Reform“. Wolfgang Lieb

Was uns noch bevorsteht: Sozialstaat im Abbruch

In der gegenwärtigen Weltfinanzwirtschaftskrise leidet unser Land mehr denn je unter den Arbeitsmarktreformen, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinem damaligen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier unter dem hochtrabenden Titel „Agenda 2010“ durchgesetzt wurden. Die rot-grüne Koalition hatte der Bundesrepublik eine Rosskur verordnet, die den „Wirtschaftsstandort D“ fit für die Globalisierung bzw. den Weltmarkt machen sollte: Beschönigend als „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ bezeichnet, schaffte Hartz IV mit der Erstgenannten eine für Millionen Menschen existenzielle Sozialleistung ab und schuf mit dem Arbeitslosengeld II einen fragwürdigen Ersatz, der nur das Existenzminimum abdeckt und eigentlich „Sozialhilfe II“ heißen müsste. Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD blieb trotz ein paar sozialen Zugeständnissen auf „Agenda“-Kurs und machte eine Regierungspolitik, die an das Matthäus-Evangelium erinnert, in dem es sinngemäß heißt: Wer viel hat, dem wird gegeben. Und wer nur wenig hat, dem wird auch das noch genommen. Von Christoph Butterwegge

Wie die Bertelsmann Stiftung neues Vertrauen zurückgewinnen will – Ein Rückblick

Am 17.09.2009 berichteten wir in den Hinweisen des Tages über die Bildung einer „Task-Force“ durch die Bertelsmann Stiftung zum Thema “Perspektive 2020 – Deutschland nach der Krise”.
Solche Aktivitäten der Bertelsmann Stiftung, die gesellschaftspolitische Agenda zu bestimmen, sind nicht neu. Schon über 10 Jahre lang arbeitet die Stiftung auf ihre Weise z.B. auch an der Änderung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. So wurde auch die Hartz-Reform vorbereitet, mit Versprechen die nicht eingehalten wurden und die über die wahren Absichten täuschten.
Wenn jetzt nach dem Scheitern der Bertelsmann Mission von weniger Staat, mehr Wettbewerb und Flexibilisierung neues „Vertrauen in der Gesellschaft zurückgewonnen und stabilisiert“ werden soll, dann braucht man offenbar eine neue Strategie.
Man hat wohl erkannt, dass die alten Formeln vom “aktivierenden Sozialstaat” und vom “Fördern und Fordern” angesichts der Erfahrungen, die die Menschen mit dieser Politik gemacht haben, nicht mehr ausreichen. Man muss also nach neuen Formeln suchen, wie „Vertrauen in die demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung in Krisen bewahrt und gestärkt werden“ kann.
Wie die Bertelsmann Stiftung bisher vorgegangen ist, um ihre Mission zu erfüllen, das lässt sich u.a. recht gut an der Vorbereitung und Begleitung der Hartz-Gesetze studieren. Um sich einen kritischen Blick auf die neue „Task-Force“ und hinter die wohlklingenden Ankündigungen zu bewahren, halten wir es für interessant noch einmal den Blick zurück zu werfen.
Welchen Einfluss die Stiftung auf die Vorbereitung und Begleitung der Hartz-Gesetze genommen hat, das kann man in der materialreichen Untersuchung von Helga Spindler nachlesen, die im Sammelband “Bertelsmann – Netzwerk der Macht” 2007 veröffentlich wurde. Die Autorin hat diesen Beitrag 2008 um ein Nachwort ergänzt.