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Orwell 2.0

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Orwell 2.0 – Die totale Überwachung ist längst Realität

Das jüngst bekannt gewordene Internetüberwachungsprogramm Prism ist nur die Spitze des Eisbergs. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs wird die internationale Kommunikation systematisch von spezialisierten Geheimdiensten abgehört. Mit dem technischen Fortschritt wuchs auch das Ausmaß der Überwachung rasant an. Heute betreibt wohl jedes bedeutende Land ein eigenes Abhörprogramm, gegen das die Stasi wie ein graues Relikt aus der Vorzeit wirkt. Die USA sind in Sachen Überwachung jedoch eine Klasse für sich. Der Staat, der stets so tut, als habe er einen Patent auf den Begriff „Freiheit“, hat heute ein digitales Überwachungssystem, das jeder orwellschen Totalitarismusphantasie Ehre macht. Wer glaubt, es ginge dabei nur um die „Terrorismusbekämpfung“, beleidigt dabei die Geschichte durch einen Mangel an Phantasie. Von Jens Berger.

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Jagd auf Edward Snowden – Die Rückkehr des hässlichen Amerikaners

Stellen wir uns einmal vor, ein Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes, nennen wir in Aidéhuá Xuě, hätte der Öffentlichkeit bislang nicht für möglich gehaltene Details über die ganzen Ausmaße der digitalen Schnüffel- und Hackeraktivitäten des chinesischen Geheimdienstes enthüllt. Stellen wir uns nun vor, Xuě habe fluchtartig das Land verlassen und sei auf der Suche nach einem Land, das ihm politisches Asyl gewährt. Wahrscheinlich wäre in diesem Fall bereits ein geheimer Firmenjet der CIA unterwegs, um Xuě schnellstmöglich in die USA zu holen, wo er von Kongressabgeordneten und Senatoren als Held der Freiheit gefeiert würde. Die Wünsche Chinas oder beteiligter Drittstaaten wären in diesem Falle keinen US-Cent wert. Von Jens Berger

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Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb

ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde. Von Christine Wicht

Gläserne Schüler in Bayern – Daten erfassen, statt Probleme lösen

Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Von Christine Wicht

Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“

Auch der Inhalt der Verfassung unterliegt ständig der Gefahr, mit dem Status quo der politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse identifiziert zu werden. Im Widerstand gegen solche Vereinnahmungen muss sich wahrer Verfassungspatriotismus bewähren.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha beschreibt in seinem Aufsatz Einschnitte in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes am Beispiel der Beschwörung von Terrorismusgefahren und an der „marktgerechten“ Umgestaltung der Wissenschaftsfreiheit.

NATO-Gipfel

Am 3. und 4. April fand der NATO-Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden statt. Die Veranstaltung wurde begleitet von Demonstrationen, zu denen rund 600 Organisationen darunter Globalisierungskritiker, Friedens- und Menschenrechtsbewegungen aus insgesamt 33 Ländern aufgerufen hatten. In einer Zeit, in der offenkundig wird, dass die neoliberale Wirtschaftsordnung selbstzerstörerisch ist und schon gar nicht ein Angebot für Frieden, Wohlstand und Sicherheit in der Welt ist, setzten sich die Demonstranten für eine gerechtere Weltwirtschaft, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz und gegen Militäreinsätze im Kampf um einen privilegierten Zugriff auf die Rohstoffe in aller Welt ein. Christine Wicht

Schwarz, schwärzer… eine Lidl-Chronik

Inzwischen warnen Verbraucherschützer bei Lidl mit EC-Karte und Pin-Geheimnummer zu zahlen, weil nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden an der Kasse gefilmt werden.
Dass die Bespitzelung bei dem Discounter nicht erst seit den „Enthüllungen“ von „Spiegel“ und „Stern“ bekannt waren, sondern schon fünf Jahre vorher, belegt eine Chronik, die Petra Arana für uns zusammengestellt hat. Es scheint so, dass immer erst die sog. Leitmedien einen Skandal aufgreifen müssen, damit daraus eine öffentliche Debatte entsteht. Das belegt einmal mehr, wie stark der Mainstream bei uns die Meinungsbildung prägt und bestimmt.

Das neue BKA-Gesetz und die Gefahren für die Demokratie

Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und „Geist der Verfassung“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gefährdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon überschritten worden, wie etwa beim großen Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschränkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht

Deutschland und USA unterzeichnen im Alleingang ein bilaterales Abkommen, der den gegenseitigen Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung Schritt für Schritt durch. Am 11. März haben Deutschland und die USA ein bilaterales Abkommen nach dem Vorbild des so genannten “Prümer Vertrages” paraphiert, dessen Kernelement der Informationsaustausch durch gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken ist. Das Abkommen „über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ sieht vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts, im Einzelfall auch ohne Ersuchen, personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Das Bundesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung am 11. März erklärt, dass Daten zur Identifizierung einer Person und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen, übermittelt werden, z.B: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und daktyloskopische Daten. Nun sind Passagen der vertraulichen Vereinbarung bekannt geworden, die enthüllen, dass weit mehr Informationen, als im Vertrag von Prüm festgelegt, ausgetauscht werden sollen. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

ADAC-Rechtsgutachten: Nummernschild-Scannung ist verfassungswidrig

In immer mehr Bundesländern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Straßenverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verstößt laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning für März erwartet wird. Von Christine Wicht.

Der Bewusstseinswandel der Bevölkerung im Hinblick auf die freiwillige Angabe persönlicher Daten

Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht