Schlagwort:
Rundfunkabgabe

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Ein Blick auf drei festgezurrte Zäsuren: 1. asozial ist hoffähig 2. die West-Ost-Konfrontation auch, 3. die Öffentlich-Rechtlichen geben sich selbst zum Abschuss frei

In der letzten Woche sind Entwicklungen manifestiert worden, die eine große Bedeutung für unser Leben haben. Deshalb mache ich Sie auf diese Vorgänge aufmerksam, auch wenn die Erkenntnisse nicht schön sind. Aber Sie sind von den NachDenkSeiten gewöhnt, dass wir auch Unangenehmes offenlegen.
Albrecht Müller.

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Der Krieg gegen das Bargeld eskaliert

Norbert Häring

Der Krieg gegen das Bargeld ist hervorragend international koordiniert. Weniger als eine Woche nachdem die indische Regierung über Nacht die Nutzung von 80 Prozent des Bargelds verbot, erklärte die US-Großbank Citigroup, sie werde künftig in ihren Filialen in Australien Ein- und Auszahlungen von Bargeld nicht mehr akzeptieren. „Diese Umstellung auf bargeldlose Filialen unterstreicht unser Engagement für den digitalen Zahlungsverkehr“, kommentierte Janine Copelin, Chefin für Retailbanking der Citigroup. Nur einen Tag später veröffentlichte die Schweizer Großbank UBS eine Analyse, in der sie die australische Regierung auffordert, es Indien nachzutun und die größeren Geldscheine aus dem Verkehr zu ziehen. Was erleben wir hier? Zu dieser Frage sprach Jens Wernicke mit dem Wirtschaftsjournalisten und Autor zahlreicher populärer Wirtschaftsbücher Norbert Häring, der argumentiert, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeobachtet ebneten die Eliten mehr und mehr den „Weg in die totale Kontrolle“, an dessen Ende die Bürger ihre soziale Existenz nur noch sicherstellen könnten, wenn die Zustimmung der Mächtigen hierzu besteht.

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„Die Kommerzialisierung ist der schleichende Tod für das Spiel“

Jens Berger

Noch immer sprechen wir in Deutschland von Fußballvereinen, obwohl wir es längst mit AGs und GmbHs zu tun haben. Mit Spiel und Spielspaß hat das Ganze immer weniger gemein. Und um die Fans geht es den meisten Klubs auch gar nicht mehr. Über die „Gentrifizierung“ des Fußballs sprach Jens Wernicke mit NachDenkSeiten-Redakteur Jens Berger.

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Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheit ist die Gewährleistung einer umfassenden und unabgeschlossenen Meinungsbildung

Vorgestern hat Sabine Schiffer die Antrittsvorlesung des heut-journal Moderators Claus Kleber an der Tübinger Universität analysiert und kritisiert. Sie arbeitete dabei heraus, dass Kleber von den Medien als „Markt“ redet und dass er Information als Ware betrachtet, die an die „Kunden“, nämlich das Publikum „verkauft“ werde.
Einen völlig anderen grundgesetzlichen Auftrag sieht der Professor für Öffentliches Recht Helge Rossen-Stadtfeld [*] speziell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kommunikationsverfassung sei nicht darauf angelegt, dass „Bekanntes Bestätigung erfahre“, wie das etwa im kommerziellen Dudelfunk oder in Talkshows zu finden sei, sondern „gesellschaftliche Kommunikation, wie das Grundgesetz sie als unabdingbar erachtet, ist frei nur dann, wenn sie sich auch immer wieder andere Gegenstände, in immer weiter neue Richtungen fortbewegen kann. Das Grundgesetz schützt Kommunikation als einen unaufhörlichen und wesentlich produktiven Vorgang. Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ist deshalb die Gewährleistung der Meinungsbildung. Diese ist frei nur, wenn sie umfassend sein und unabgeschlossen bleiben kann.“
Misst man die Berichterstattung dieser Tage etwa über Griechenland an diesem Maßstab, so wird in sträflicher Weise gegen die verfassungsnormative Verpflichtung der „Ent-Deckung des Neuen“, des „erst nur Möglichen“verstoßen.
Professor Rossen-Stadtfeld hat auf einer medienpolitischen Tagung des „Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk“ mit dem Thema „Freie Meinungsbildung im Netz?“ aus verfassungsrechtlicher Sicht über das Thema Kommunikationsfreiheit referiert, er hat uns gestattet, seinen nicht nur für Juristen hochinteressanten Vortrag, auf den NachDenkSeiten zu veröffentlichen. Dafür herzlichen Dank.