Schlagwort:
Tarifverträge

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Sprechen wir doch mal über die Zuwanderung

Die SPD will es wissen. In ihrem neuen Entwurf für ein „Einwanderungsgesetz“ wollen die Sozialdemokraten auf eine Punktesystem und Quoten setzen – eine offensichtliche Anlehnung an das viel zitierte kanadische Modell. Damit will man dem demografischen Wandel trotzen und den vermeintlichen Fachkräftemangel entschärfen. Obgleich ein modernes Einwanderungsgesetz sicherlich notwendig ist, verfolgt die SPD dabei einen mehr als fragwürdigen Ansatz. Nach ihren Vorstellungen soll nicht die Gesellschaft, sondern die Wirtschaft bestimmen wer einwandern darf. Damit spielt man – wahrscheinlich ohne dies zu wollen – jedoch nur den Rechtspopulisten in die Hände. Heute ist es wichtiger denn je, das Thema „Einwanderung“ offen zu diskutieren. Denn wer die Debatte der Wirtschaft und den Rechten überlässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn man Ende nichts Gescheites dabei herauskommt. Von Jens Berger.

Streikrecht verteidigen – Politischen Streik erkämpfen

Der Druck wird stärker: Das Tarifeinheit-Gesetz rückt näher. Die Stimmungsmache gegen die Streikenden und deren Recht auf Arbeitsverweigerung wird forciert. Riesige gesundheitliche Folgen und kaum verkraftbare Schäden werden von Sachverständigen zusammenfantsiert. Da muss jedem einleuchten, dass das mit der Streikerei so nicht weitergehen kann. – Jetzt bereitet die CSU einen neuen Angriff vor. Zusammengefasst von Hermann Zoller.

Post will Tausende von Jobs mit niedrigeren Löhnen schaffen

So verkündet die Post ihre „frohe Botschaft“ in der Hoffnung von ihrer skandalösen Vorgehensweise abzulenken: „Die Deutsche Post DHL wird in den kommenden Jahren mehrere tausend neue Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Bis 2020 rechnet der Konzern aufgrund des nachhaltig anhaltenden Wachstums im Paketgeschäft mit einem Mehrbedarf an Arbeitskräften im Umfang von bis zu 10.000 neuen Stellen im Bereich der Paketzustellung. Bis 2025 könnten es sogar 20.000 neue Arbeitsplätze sein.“ Hinter die Kulissen schaut Hermann Zoller

Die Bundesregierung verursacht „Millionenschäden“

Nachdem die 4-tägigen Streikpläne der GDL am Donnerstag und Freitag letzter Woche durch zwei Instanzen der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit für rechtmäßig erklärt worden waren, hat die GDL ihre Arbeitsniederlegung als Zeichen der Deeskalation vorzeitig beendet. Zum Ende des Streiks erklärte der Vorsitzende der GDL, Claus Weselsky seine Bereitschaft, mit der deutschen Bahn AG und zeit- und ortsgleich wie die EVG, aber eigenständig, über den Abschluss eines Tarifvertrages für das gewerkschaftliche organisierte Betriebspersonal, zu verhandeln. Er warte nun auf eine entsprechende Einladung der Bahn AG. Damit wiederholt Weselsky offenbar einen Vorschlag, den er bereits am vergangenen Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt unterbreitet hatte, der jedoch von der Bahn AG abgelehnt wurde. Von Erik Jochem.

Worum geht es im GDL-Streik eigentlich?

Einige Leser haben uns gestern geschrieben, dass sie trotz der beiden Artikel „Ich bin ein GDL-Versteher!“ und „Aus den Zeilen tropft Hass“ immer noch nicht richtig verstanden haben, für was die GDL eigentlich streikt. In einigen Fällen kam dabei auch der aus den Medien bekannte Begriff „Machtkampf“ vor. Um hier ein wenig mehr Klarheit zu schaffen, versuche ich zunächst mit eigenen Worten noch einmal den Hintergrund zu erläutern. Als Anhang veröffentlichen wir dazu noch eine Zuschrift unseres Lesers Erik Jochem, in der das komplexe Thema allgemeinverständlich erklärt wird. Von Jens Berger

ver.di gelingt es auch im “Aufschwung” nicht, Verteilungsspielraum auszuschöpfen: Eine Faustregel für kommende Tarifverhandlungen

Gestern früh meldete der Deutschlandfunk unter der Überschrift “Einigung im Tarifstreit: Drucker bekommen mehr Geld”, dass die rund 150.000 Beschäftigten der Druckindustrie mehr Geld erhalten. ver.di und der Bundesverband Druck und Medien hätten sich in der Nacht auf einen neuen Flächentarifvertrag geeinigt. Danach sollen die Löhne ab Mai um drei und im April nächsten Jahres noch einmal um ein Prozent steigen. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate. Damit hat Verdi innerhalb kürzester Zeit bereits das zweite Mal in Folge den gesamtwirtschaftlichen Verteilungsspielraum (Produktivitätsentwicklung plus Inflationsziel der Europäischen Zentralbank) nicht ausgeschöpft. Und das, obwohl sich Deutschland doch im “Aufschwung” befindet, wie der Bundeswirtschaftsminister gleichfalls gestern wieder betont hat: Ein “Aufschwung auf breitem Fundament”, “die Einkommen der privaten Haushalte nehmen kräftig zu“, so Gabriel. Von Thorsten Hild [*]

Bio-Branche: Dasselbe in Grün

Am Anfang stand die Vision: Bio-Produkte unter die Menschen bringen. Für jeden erschwinglich und in erreichbarer Entfernung. Die Antwort lag auf der Hand: Ein gut sortierter Großhändler und ein flächendeckendes Filialnetz von Verbrauchermärkten.
Die Vision, die Welt auf diesem Weg zu einem etwas besseren Ort zu machen, teilen sehr viele der Beschäftigten in den Märkten. Ohne das aus dieser Vision resultierende überdurchschnittliche Engagement bis hin zur Selbstausbeutung wären die Pioniere der Biobranche damals erfolglos geblieben. Aber darf im Umkehrschluss ein Arbeitgeber der Biobranche seine Arbeitnehmer ausbeuten? Oder sie dahingehend manipulieren, dass sie sich selbst ausbeuten? Von Florian Pfenning.

IMK zu Reallohnverlusten

Neue Befunde aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), nach denen vor allem Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen in den vergangenen zehn Jahren große Reallohnverluste hinnehmen mussten, haben für große Aufmerksamkeit gesorgt. Mehrere aktuelle Studien und Analysen von Forschern der Hans-Böckler-Stiftung leuchten Hintergründe dieser Entwicklung aus. Eine Mitteilung der Hans-Böckler-Stiftung

Rechtsgutachten von Wolfgang Däubler zur Schaffung einer neuen Form von „Tarifeinheit“

DGB und BDA haben unter dem Titel „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ eine gemeinsame Initiative ergriffen und am 4. Juni 2010 auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Unmittelbarer Anlass war die am 27. 1. 2010 erfolgte Ankündigung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufzugeben und die Geltung von zwei (oder mehr) Tarifen in einem Betrieb zu akzeptieren, wenn der Arbeitgeber oder sein Verband Tarifverträge mit zwei verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen hat.
Der Bremer Rechtsprofessor Wolfgang Däubler hat dazu im Auftrag u.a. der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und des Marburger Bundes ein Rechtsgutachten erstellt. Er hat den NachDenkSeiten den Nachdruck erlaubt.

Griechenland (V): Gibt es einen Ausweg aus der Sackgasse?

Die Diagnose zum Zustand des „griechischen Patienten“ am Ende des Jahres 2010 soll mit diesem Teil abgeschlossen werden. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember hat das griechische Parlament den Haushaltsplan für 2011, der an dieser Stelle bereits dargestellt wurde, mit 156 Stimmen der Pasok gegen 142 Stimmen der Opposition beschlossen. Bei dieser Abstimmung verlor die Regierungspartei zwar keine abtrünnigen Abgeordneten mehr, aber in der Debatte waren die kritischen Töne unüberhörbar. Bemerkenswert war vor allem, dass die frühere EU-Kommissarin Vasso Papandreou (kein Mitglied der etablierten Familie) ganz offen die „Haltbarkeit“ der Haushaltsplanung bezweifelt. Andere Pasok-Abgeordnete verlangten, man müsse den Bürgern endlich demonstrieren, dass „die Wohlhabenden zahlen“, weil bislang vor allem die ärmeren Schichten belastet worden seien. Von Niels Kadritzke (überarbeitete und ergänzte Fassung vom 2.1. 2011)

Tarifeinheit und Tarifautonomie

Für die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere Hängepartie: Den gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010 erheblichen Wirbel verursacht. Danach wurde mit dem bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr gültig, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden.
Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die Möglichkeit zu Tarifverträgen mit den erforderlichen Arbeitskampfmaßnahmen wären die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer

Dienstleistungs- und Entsenderichtlinie: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF – 77,3 KB] räumt die Bundesregierung ein, dass eine seriöse eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-Ländern, die – weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind – ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes beschäftigen, sieht die Regierung nicht, da über die über das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestlöhne auch von den ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifverträge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.
Darüber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenmaßnahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschränkt. Wolfgang Lieb

Fortsetzung: SPD-Arbeitsmarktkonzept: Eiertanz in der Sackgasse

Olaf Scholz nannte das Arbeitsmarktkonzept [PDF – 106KB] „eine konsequente Weiterentwicklung unserer Politik“. Die einzelnen Vorschläge des SPD-Arbeitsmarktkonzepts stellen also keinen Neuanfang dar, mit dem die Enttäuschung vieler früheren Anhänger und Sympathisanten der SPD wieder aufgefangen werden könnte. Solange der „Consigliere“ von Schröder, Frank-Walter Steinmeier, in der SPD etwas zu sagen hat, wäre eine Abkehr vom Agenda-Kurs ein Schlag gegen das eigene Führungspersonal.
Weil keine Abrechnung mit dem bisherigen Kurs erfolgt und kein neues Leitbild zugrunde gelegt wird, stehen alle Vorschläge des Arbeitsmarktkonzepts unter dem Verdacht der politischen Kosmetik – um sich etwa gegenüber den Gewerkschaften aufzuhübschen, um die innerparteilichen Narben zu verdecken, um sich gegenüber der Linkspartei etwas Rouge aufzulegen oder gegenüber den Vorstößen von CDU und FDP (etwa im Hinblick auf das Schonvermögen) nicht all zu blass auszusehen.
Wenn man überhaupt ein Umdenken erkennen will, so vielleicht an der Erkenntnis, dass der Sozialstaat nicht mehr durch weiteres zurückschneiden erhalten werden kann. Doch was durch die Hartz-Gesetze schon völlig kahl geschnitten wurde, kann nicht durch das Aufpfropfen einiger neuen Triebe wieder zum Blühen gebracht werden. Wolfgang Lieb

Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-„Beamten“?

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb