Schlagwort:
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

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Denkfabrik SWP präsentiert drei Optionen für „dauerhafte Sicherheit der Ukraine“: Demilitarisierung Russlands, Aufbau eines Atomwaffenarsenals oder NATO-Beitritt

Denkfabrik SWP präsentiert drei Optionen für „dauerhafte Sicherheit der Ukraine“: Demilitarisierung Russlands, Aufbau eines Atomwaffenarsenals oder NATO-Beitritt

Die 1962 auf Initiative des Bundesnachrichtendienstes gegründete Denkfabrik „Stiftung für Wissenschaft und Politik“ (SWP), deren zentrale Aufgabe es ist, die Bundesregierung zu beraten, hat vor dem aktuellen NATO-Gipfel eine Analyse mit dem Titel „Dauerhafte Sicherheit für die Ukraine“ vorgelegt. Die Autorinnen, Claudia Major und Margarete Klein, erklären in dem Dokument, „drei Optionen können die Sicherheit der Ukraine maximal, verlässlich und dauerhaft gewährleisten“. Die dann aufgeführten Optionen sind ein Offenbarungseid für den Geisteszustand des wichtigsten regierungsnahen Thinktanks der Bundesrepublik. Von Florian Warweg.

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Deutschland ist faktisch Kriegspartei

Deutschland ist faktisch Kriegspartei

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gehen mit Blick auf die massive militärische Unterstützung der Ukraine durch den Westen der Frage nach, wann ein Staat zur Konfliktpartei wird. Nimmt man die Kriterien der WD ernst, ist Deutschland mit den NATO-Verbündeten angesichts der massiven Waffenlieferungen sowie den militärischen Ausbildungsprogrammen zur Verbesserung der Schlagkraft der ukrainischen Armee und kontinuierlichen nachrichtendienstlichen Informationen für die Kriegsführung Kiews inzwischen Kriegspartei, schlussfolgert Sevim Dagdelen, die die Untersuchung beauftragt hat.

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Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz

Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz

Der Bundestag hat diese Woche ein Gutachten mit dem Titel „Zur Pressearbeit von staatlichen Stellen – Erteilung von Informationen mit der Auflage, nicht als Informationsquelle benannt zu werden“ veröffentlicht. In diesem Gutachten stellen die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes klar, dass die bisherige Informationspraxis der Bundesregierung unter Berufung auf die Satzung des privaten Vereins Bundespressekonferenz e.V. (BPK) keine gültige Rechtsgrundlage darstellt. Die Satzung der BPK erlaubt es, dass Regierungsvertreter Journalisten Informationen zur Verfügung stellen können, ohne darin als Quelle benannt zu werden („zur Verwertung ohne Quelle“). Exemplarisch zeigt sich Relevanz und Brisanz des Gutachtens angesichts der Instrumentalisierung bundesdeutscher Medien durch staatliche Stellen hinsichtlich der Berichterstattung zum Terroranschlag auf Nord Stream. Von Florian Warweg.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: „Rücknahme der Anerkennung von Staaten“ ist grundsätzlich möglich

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: „Rücknahme der Anerkennung von Staaten“ ist grundsätzlich möglich

Am 24. März 1999 begann der US-geführte NATO-Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, welcher von den meisten Völkerrechtlern als „völkerrechtswidrig“ bewertet wird. Im weiteren Verlauf kam es 2008 zur Anerkennung des Kosovos als eigenständiger Staat durch die USA und einen Teil der EU-Mitgliedsländer, darunter Deutschland. Doch selbst innerhalb der EU erkennen Spanien, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Zypern den Kosovo bis heute nicht an. Ebenso verneinen fast alle Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas diesen Schritt. Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages jetzt eine generelle völkerrechtliche Einschätzung bezüglich der Möglichkeit einer Rücknahme der Anerkennung von Staaten vorgelegt. Von Florian Warweg.

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages erstellt Gutachten zum Thema: „Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat“

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages erstellt Gutachten zum Thema: „Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) hat als Auftragsarbeit ein juristisches Gutachten erstellt, welche potentiellen Möglichkeiten es gibt, Russland aus dem Sicherheitsrat sowie ganz aus den Vereinten Nationen auszuschließen, und ob diese Überlegungen aus völkerrechtlicher Sicht Aussicht auf Erfolg haben. Der bisher noch unveröffentlichte „Sachstand“ liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg.

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Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland

Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.