Gutachten des Bundestags sieht Rechtsbruch der USA gegen Kuba

Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stützt die Einschätzung. Analysiert wurden Sanktionen der USA, Maßnahmen gegen Dritte und Folgen für die EU. Von Edgar Göll.
Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stützt die Einschätzung. Analysiert wurden Sanktionen der USA, Maßnahmen gegen Dritte und Folgen für die EU. Von Edgar Göll.
Viele Akteure blicken schon jetzt auf die Mitte Februar stattfindende Münchner Sicherheitskonferenz: Wird die NATO-Lobby die Konferenz erneut dafür nutzen, die Bevölkerung mit Kriegspropaganda im Gewand einer Friedensbotschaft hinters Licht zu führen und sie für die Kriegsvorbereitung zu gewinnen? Von Bernhard Trautvetter.
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Der militärische Angriff Israels und der USA auf den Iran wurde mit dem Nuklearprogramm Irans begründet. Schaue ich mir die Kommentarspalten von Mainstreammedien und sozialen Medien an, so fällt eines ganz deutlich auf. Es gibt in der gesellschaftlichen Debatte eine starke Polarisierung: Die einen, die den Angriff als eine imperialistische Machtdemonstration kritisieren; und die anderen, die den eindeutig völkerrechtswidrigen Angriff nichtsdestotrotz begrüßen, um dem Iran zu zeigen, dass sein „Regime“ nichts anderes verdient habe, bzw. die die Völkerrechtswidrigkeit des Angriffs selbst bestreiten. Und Atomwaffen oder auch nur die technischen Voraussetzungen zu ihrer Herstellung müssten dem Iran auf immer verwehrt bleiben. Von Alexander Neu.
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Im Zuge der Diskussion um die teilweise Aufhebung von US-Sanktionen gegen Russland kam in der Bundespressekonferenz die Frage auf, wie Deutschland und die EU sich dazu verhalten. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang wissen, wie die Bundesregierung die EU-Sanktionen gegen Russland völkerrechtlich bewertet, da die Verhängung dieser Sanktionen ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen erfolgte. Laut Regierungssprecher und Auswärtigem Amt sei dies kein Problem, die EU könne eigenständig Sanktionen verhängen. Doch die Rechtslage ist mitnichten so klar, wie von der Bundesregierung behauptet. Von Florian Warweg.
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Im Vorfeld der Vereidigung des alten und neuen Präsidenten von Venezuela, Nicolás Maduro, am 10. Januar wurden laut Angaben der venezolanischen Behörden mehrere Söldner aus Kolumbien, der Ukraine und den USA festgenommen, die „terroristische Akte“ geplant haben sollen. Vor diesem Hintergrund kamen in der Bundespressekonferenz Fragen zu diesem Vorfall und dem Umgang mit der aktuellen Regierung in Caracas auf. Dabei erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amtes „Wir erkennen keine Regierungen an, sondern wir erkennen Staaten an.“ Doch gegen genau dieses völkerrechtliche Prinzip hatte Deutschland mit der Anerkennung des selbsternannten Präsidenten Juan Guaidó und dessen „Regierung“ jahrelang verstoßen. Die NachDenkSeiten wollten folglich wissen, ob das Auswärtige Amt diesen Verstoß gegen deutsche Staatspraxis mittlerweile bedauert. Von Florian Warweg.
Russland wird derzeit von Politik, Nachrichtendiensten und Medien verdächtigt, Einfluss auf die kommende Bundestagswahl auszuüben. Doch wie sieht es mit den USA aus? Welche Interessen haben sie eigentlich am Ausgang der Wahl und welche Möglichkeiten haben sie, darauf Einfluss zu nehmen? Dies ist der zweite Teil einer dreiteiligen Serie, der sich mit transatlantischen Lobbynetzwerken beschäftigt. Im ersten Teil wurden die konkreten Belege für eine russische Einflussnahme näher untersucht. Im dritten Teil werden weitere Einflussmöglichkeiten der USA dargestellt. Von Karsten Montag.
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Die 1962 auf Initiative des Bundesnachrichtendienstes gegründete Denkfabrik „Stiftung für Wissenschaft und Politik“ (SWP), deren zentrale Aufgabe es ist, die Bundesregierung zu beraten, hat vor dem aktuellen NATO-Gipfel eine Analyse mit dem Titel „Dauerhafte Sicherheit für die Ukraine“ vorgelegt. Die Autorinnen, Claudia Major und Margarete Klein, erklären in dem Dokument, „drei Optionen können die Sicherheit der Ukraine maximal, verlässlich und dauerhaft gewährleisten“. Die dann aufgeführten Optionen sind ein Offenbarungseid für den Geisteszustand des wichtigsten regierungsnahen Thinktanks der Bundesrepublik. Von Florian Warweg.
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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gehen mit Blick auf die massive militärische Unterstützung der Ukraine durch den Westen der Frage nach, wann ein Staat zur Konfliktpartei wird. Nimmt man die Kriterien der WD ernst, ist Deutschland mit den NATO-Verbündeten angesichts der massiven Waffenlieferungen sowie den militärischen Ausbildungsprogrammen zur Verbesserung der Schlagkraft der ukrainischen Armee und kontinuierlichen nachrichtendienstlichen Informationen für die Kriegsführung Kiews inzwischen Kriegspartei, schlussfolgert Sevim Dagdelen, die die Untersuchung beauftragt hat.
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Der Bundestag hat diese Woche ein Gutachten mit dem Titel „Zur Pressearbeit von staatlichen Stellen – Erteilung von Informationen mit der Auflage, nicht als Informationsquelle benannt zu werden“ veröffentlicht. In diesem Gutachten stellen die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes klar, dass die bisherige Informationspraxis der Bundesregierung unter Berufung auf die Satzung des privaten Vereins Bundespressekonferenz e.V. (BPK) keine gültige Rechtsgrundlage darstellt. Die Satzung der BPK erlaubt es, dass Regierungsvertreter Journalisten Informationen zur Verfügung stellen können, ohne darin als Quelle benannt zu werden („zur Verwertung ohne Quelle“). Exemplarisch zeigt sich Relevanz und Brisanz des Gutachtens angesichts der Instrumentalisierung bundesdeutscher Medien durch staatliche Stellen hinsichtlich der Berichterstattung zum Terroranschlag auf Nord Stream. Von Florian Warweg.
Am 24. März 1999 begann der US-geführte NATO-Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, welcher von den meisten Völkerrechtlern als „völkerrechtswidrig“ bewertet wird. Im weiteren Verlauf kam es 2008 zur Anerkennung des Kosovos als eigenständiger Staat durch die USA und einen Teil der EU-Mitgliedsländer, darunter Deutschland. Doch selbst innerhalb der EU erkennen Spanien, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Zypern den Kosovo bis heute nicht an. Ebenso verneinen fast alle Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas diesen Schritt. Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages jetzt eine generelle völkerrechtliche Einschätzung bezüglich der Möglichkeit einer Rücknahme der Anerkennung von Staaten vorgelegt. Von Florian Warweg.
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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) hat als Auftragsarbeit ein juristisches Gutachten erstellt, welche potentiellen Möglichkeiten es gibt, Russland aus dem Sicherheitsrat sowie ganz aus den Vereinten Nationen auszuschließen, und ob diese Überlegungen aus völkerrechtlicher Sicht Aussicht auf Erfolg haben. Der bisher noch unveröffentlichte „Sachstand“ liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg.
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Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.










