Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es
Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab. Von Helmut Lorscheid [*]




Jens Berger hat wieder ein wichtiges Buch geschrieben. Er klärt auf über “unsere Verhältnisse” und zeigt nicht nur, wem Deutschland gehört, sondern trägt zur Versachlichung der Diskussion bei, indem er die wichtigsten Fakten zur Einkommens- und Vermögensverteilung weit über Deutschland hinaus präsentiert und erläutert. Das ist wichtig, weil die Menschen verstehen müssen, dass Reichtum kein Naturgesetz ist, sondern das Resultat historischer gesellschaftlicher Ereignisse, von Glück und Zufall, aber auch dem Ausnutzen aller legalen und manchmal illegalen Möglichkeiten, anderen das Fell über die Ohren zu ziehen. Von Heiner Flassbeck[