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Steuern und Abgaben

Eine Rede von Sahra Wagenknecht, Konstantin Weckers „Denkt mit dem Herzen“ und Gedanken zu einem notwendigen Pakt zur Flüchtlingsfrage

„Was wir zur Zeit erleben, ist eklatantes Staatsversagen“, so Sahra Wagenknecht in ihrer Antwort auf die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 15.10.2015 zur Flüchtlingsfrage. Wir verlinken diese Rede nachträglich, weil es lohnt, diese anzuhören. Dauer: 11 Minuten 41 Sekunden. Sahra Wagenknecht setzt ein bisschen andere Akzente als sonst auf der linken Seite üblich. Offenheit für Flüchtlinge und zugleich ein konsequenter Kampf gegen die Fluchtursachen gehört bei ihr zusammen. – Weil Konstantin Weckers Text gut dazu passt und er diesen Text gestern Abend bei einem Konzert in Karlsruhe vortrug, ist dieser unten eingefügt. – Mit ihm habe ich anschließend über den Sinn eines zu überlegenden „Paktes der sozialen und wirtschaftlichen Vernunft“ gesprochen. Albrecht Müller.

Von der „Willkommenskultur“ zur Fremdenabwehr?

Zuwanderung als Bewährungsprobe des Wohlfahrtsstaates
Ulrike Herrmann hat in einem Kommentar der taz (v. 12.10.2015) davor gewarnt, Steuererhöhungen zwecks Bewältigung der aktuellen „Flüchtlingskrise“ ins Gespräch zu bringen, weil damit Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten geleitet würde. Christoph Butterwegge widerspricht der renommierten Journalistin: Seines Erachtens war die Gelegenheit nie günstiger, um Steuererhöhungen auf Kapitalerträge, Vermögen und große Erbschaften durchzusetzen, als derzeit. Er plädiert dafür, die vermehrte Zuwanderung als schlagendes Argument für die Notwendigkeit einer Umverteilung des Reichtums von oben nach unten zu nutzen, und hält es für eine Illusion zu glauben, man könne die Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von Asylsuchenden leugnen oder herunterspielen.

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Grönemeyer bei Jauch – wer auch nur in Richtung einer Reichensteuer denkt, wird von den Medien gnadenlos plattgemacht

Das politische Deutschland schwankt in der Flüchtlingsfrage zwischen „Das Boot ist voll“ und „Wir schaffen das“. Wie „wir“ das schaffen sollen, ist in der öffentlichen Debatte jedoch erstaunlicherweise kein Thema. Dabei sollte klar sein, dass die hohen Flüchtlingszahlen nicht nur kurz-, sondern vor allem mittel- und langfristig auch immens hohe Kosten für den Staat mit sich bringen. Wer den sozialen Frieden erhalten und die gesellschaftliche Akzeptanz von Flüchtlingen nicht vollends vernichten will, sollte sich daher tunlichst Gedanken darüber machen, wer die Mehrkosten schultern wird. Der Sänger Herbert Grönemeyer hat dies in der ARD-Talkshow Günther Jauch getan – „man kann sich auch überlegen, ob man nicht den Besserverdienern in Deutschland etwas ans Geld geht“, so Grönemeyer. Nach diesem – eigentlich harmlosen – Satz brach jedoch die publizistische Hölle über den Barden zusammen. War er gerade eben noch der gefeierte Musikstar, galt er nach diesem Satz als „wirr“, „bizarr“, „populistisch“ und „niveaulos“. Auch die sozialen Netzwerke kochten nur so vor heiligem Zorn gegen den „Heuchler“ und „Phrasendrescher“. Armes Deutschland! Wenn diese Meinungen repräsentativ sein sollten, ist der Rechtsruck wohl bereits vollzogen. Von Jens Berger.

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Rezension – Volker Handon „Die Psycho-Trader. Aus dem Innenleben unseres kranken Finanzsystems“

Volker Handon - Die Psycho-Trader

Volker Handon ist ein Wertpapierhändler, ein Day-Trader. Schon sein BWL-Studium finanzierte er sich durch ausgiebiges Backgammonspielen sowie durch das Verticken von Gebrauchtwagen in Frankfurt am Main. Seinen „Spieltrieb“ lebte Handon später bei der Commerzbank wie auch als Market-Maker an der Deutschen Terminbörse (DTB) aus. Das war in den neunziger Jahren. Damals hatte man Leute wie ihn noch als Spekulanten bezeichnet. Heute spricht man von Anlegern oder Investoren. Handon ist jetzt selbstständig. Aber vieles an der Börsenwelt gefällt ihm nicht mehr. Er will jetzt aufklären, einige „dunkle Stellen auf dem Spielfeld besser ausleuchten“. Deswegen hat er ein Buch geschrieben. „Die Psycho-Trader. Aus dem Innenleben unseres kranken Finanzsystems“, heißt es. Erschienen ist es vergangene Woche im Westend Verlag. Von Thomas Trares [*]

Deutschlands Rekord-Handelsüberschuss ist eine größere Bedrohung für den Euro als Griechenland

Wenn die EU-Gesetze konsequent angewendet würden, müsste Deutschland mit Strafzahlungen rechnen wegen der Gefährdung der Stabilität der Eurozone und der Nichteinhaltung des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichtsverfahrens im fünften Jahr in Folge. Ein Kommentar von Ambrose Evans-Pritchard aus dem britischen Telegraph ins Deutsche übersetzt von Carsten Weikamp.

Die Lage spitzt sich zu – Zum Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“

Die Hängepartie zwischen Athen und den Finanzministern der EU geht weiter. Die innergriechischen Kontroversen über einen „ehrenvollen Kompromiss“ nehmen zu.
Niels Kadritzke gibt einen Überblick über den Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“. Er zeigt auf welche Annäherungen und Kompromisse bereits erreicht wurden und wo die wichtigsten Differenzen liegen und wie sie überbrückt oder entschärft werden könnten.

Ökonomenaufruf für Griechenland

Folgt man den deutschen Medien, könnte man glatt glauben, dass die Politik der Troika von fast allen namhaften europäischen Wirtschaftswissenschaftlern geteilt wird. Doch dies ist ein Trugschluss und entspricht nicht der Realität. Um zu zeigen, dass Ökonomie auch kritisch sein kann, haben zahlreiche namhafte international Ökonomen einen Aufruf verfasst, der sehr lesenswert ist. Sabine Tober hat diesen Aufruf für die NachDenkSeiten ins Deutsche übersetzt.

Ohne Existenzminimum geht nichts – für niemanden!

Dass das Geld zum Leben nicht reicht, ist sowohl Hartz IV-Empfängern als auch Erwerbstätigen unterer Einkommensgruppen bestens bekannt. Die Armut im Lande wächst immer mehr an. Was hiergegen jedoch zu unternehmen ist – darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Die Vorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien unterscheiden sich dabei in Teilen deutlich von jenen der Betroffenen, denen in den Medien selten das Wort erteilt wird. Jens Wernicke sprach daher mit Edgar Schu vom Aktionsbündnis Sozialproteste über seiner Meinung nach unmittelbar notwendige Maßnahmen gegen Armut und zur Sicherstellung eines wirklichen Existenzminimums für jedermann im Land.

Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden

„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.

Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.

Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich erst einmal im Abklingbecken

„Wir sollten nicht versuchen, Bundesländer oder Regionen gegeneinander auszuspielen“, schrieb Hannelore Kraft in einem Gastartikel für die Frankfurter Rundschau und rechnete im gleichen Atemzug öffentlichkeitswirksam vor, dass dem Land Nordrhein Westfalen nach dem Länderfinanzausgleich 500 Euro weniger pro Kopf übrigblieben als dem ostdeutschen Bundesland Sachsen. In einem Gastartikel für die NachDenkSeiten relativiert Linken-Finanzexperten Axel Troost die Berechnungen, die Krafts FR-Artikel zugrunde liegen und appelliert seinerseits, Bundesländer und Regionen nicht gegeneinander auszuspielen.

Wenn es in Europa anständig zuginge, dann wäre der Rücktritt des gerade ernannten Präsidenten der Europäischen Kommission fällig.

Kommissionspräsident Juncker war Ministerpräsident und Finanzminister des Großherzogtums Luxemburg, als dieses mit einer Reihe von Großkonzernen Vereinbarungen traf, die diesen Konzernen erlaubten, mit Tricks Milliarden von Steuern zu vermeiden. Siehe dazu den Bericht der Süddeutschen Zeitung. Das ist in vielerlei Hinsicht ein Skandal: den Völkern Europas fehlen Finanzmittel, die sie, wie wir alle wissen, dringend bräuchten. Es ist weiter ein übler Skandal, weil durch solche Machenschaften kleine und mittlere Unternehmen sowie die Lohnsteuerzahler benachteiligt werden. Damit wird mit der Steuervermeidung der großen Konzerne die Konzentration der Wirtschaft in großen Unternehmen gefördert. Man braucht nur durch deutsche Innenstädte zu gehen, wo kleine Einzelhandelsgeschäfte verschwinden und durch die Filialen von steuerhinterziehenden Großkonzernen ersetzt werden. Das mindeste, was wir von Herrn Juncker verlangen können, ist, dass er als Kommissionspräsident aktiv wird, um solche Steuervermeidungstricks in Europa künftig unmöglich zu machen. Albrecht Müller.

Länderfinanzausgleich: Ist Bayern sogar im Minus?

„Der Länderfinanzausgleich belohnt das Nichtstun“, ähnlich wie für Griechenland in der Eurokrise müsse es für schwache Bundesländer in Deutschland Anreize und Druck geben, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen und Strukturreformen anzustoßen, so äußerte sich Bayerns Finanzminister vor ein paar Tagen im Deutschlandfunk Bayern zahle fast 60 Prozent des Länderfinanzausgleichs, das Land habe 40 Milliarden an andere Länder gegeben, Bayern habe in den 40 Jahren als Nehmerland dagegen nur 5 Milliarden bekommen. Axel Troost der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE stellt eine etwas andere Rechnung auf.

Von Leistung und Gegenleistung, oder: Oppermann und das unternehmerische Risiko

Der Chef der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, hat heute in einem Interview mit dem Stern Forderungen nach einer stärkeren Wirtschaftsnähe seiner Partei bekräftigt. In diesem Zusammenhang warnt er unter anderem davor, über Steuern zu sehr umverteilen zu wollen. Er führt dazu ein altbekanntes Argument an: Jeder Unternehmer gehe ein Risiko ein, was der Grund dafür sei, dass man ihn nicht zu stark besteuern dürfe. Überzeugend ist dieses Argument nicht. Von Patrick Schreiner[*]

Wie der Bund der Steuerzahler die Öffentlichkeit täuscht

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat dem Deutschlandfunk anlässlich der letzten Haushaltsdebatte im Bundestag ein Interview gegeben. Darin ging es um die üblichen steuerpolitischen Themen, etwa die Steuerbelastung der Bevölkerung, die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags oder die Beseitigung der kalten Progression. Bemerkenswert an dem Interview ist, dass es einerseits ein sehr gutes Lehrbeispiel für Meinungsmache und Manipulation darstellt, andererseits aber auch einen Steuerzahlerpräsidenten zeigt, der offenbar nur schlecht über die Funktionsweise des deutschen Steuersystems informiert ist. Von Thomas Trares[*].