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Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht

FAZ liefert ein Gaunerbrevier für Steuerhinterzieher

„Die deutsche Finanzverwaltung macht mobil…Der Grund: Die Jagd auf Bundesbürger, die ihr Geld ins steuerschonende Ausland gebracht haben oder „vergessen“ haben, Spekulationsgewinne und andere Kapitalerträge zu versteuern. Viele Sünder sehen ihre Rettung in einer so genannten Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO). Diese ist für viele Betroffene eine beliebte Möglichkeit, beim Fiskus „reinen Tisch“ zu machen und einer Bestrafung zu entgehen. Doch was muss man dabei beachten? Die steuerliche Selbstanzeige entpuppt sich in der Praxis als Minenfeld.“ So beginnt ein Beitrag der FAZ vom 15.2.08 unter der Überschrift „Sieben Tipps für eine steuerliche Selbstanzeige“.
Der eitle Werbetext der FAZ „Dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ sollte zutreffender lauten: Dahinter steckt häufig ein krimineller Kopf. Sonst wäre die Häufung von Beiträgen mit Tipps für Steuerhinterzieher wohl kaum zu erklären. Wolfgang Lieb

Land NRW zahlt an Flick-Erben 70 Millionen Euro Steuern zurück. Eine „steuerbefreiende Selbstanzeige“ des verstorbenen Unternehmers beim Finanzamt ist verjährt.

Nach einer Meldung der taz hat das Land an die Erben des Unternehmers Friedrich Karl Flick 70 Millionen Steuerschulden zurück bezahlt. Flick hatte wegen eines Verdachts der Steuerhinterziehung durch die Bunkerung von Schwarzgeld in Liechtenstein, 1997 eine steuerbefreiende Selbstanzeige erstattet und etwa 75 Millionen Steuern nachbezahlt. Die Ermittler stellten das Strafverfahren jedoch nicht ein. Jetzt ist die Straftat verjährt und die Erben Flicks verlangten das Geld zurück. Das Land darf jetzt den Betrag zurückzahlen.

Zweistellige Milliardenverluste für den Fiskus durch Steuerhinterziehungen

Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes über die Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und Steuervermeidung. Diese Bundestagsdrucksache [PDF – 268 KB] ist zwar schon vom 3.9.2003, angesichts der aktuellen steuerpolitischen Entscheidungen vor allem zu Lasten der Lohnabhängigen lohnt es sich aber, sich diese Ergebnisse in Erinnerung zu rufen. Man kann an der nachlässigen Verfolgung von Steuerhinterziehern feststellen, dass auch der Staat selbst, darin immer noch ein Kavaliersdelikt sieht. Zumal wenn man dagegen stellt, mit welchem personellem und Überwachungsaufwand man die Alg-II – Empfänger verfolgt.

Angesichts der aktuellen Steuersenkungsepidemie: Nochmals die Fakten! Jenseits der Kapitalismuskritik ist viel Raum für Selbstkritik

Im neuesten „Wirtschaftsdienst“ des HWWA stellt Lorenz Jarass einmal mehr dar,

  • dass die tatsächlich bezahlte Steuerbelastung der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen in Deutschland im EU-Vergleich mit 21% am niedrigsten ist,
  • dass Deutschland das einzige EU-15-Land ist, in dem die Kapitalsteuerbelastung von 1995 bis 2002 gesunken ist,
  • dass die Besteuerung von Vermögensbeständen (Substanzbesteuerung) mit Abstand am niedrigsten ist,
  • dass die tatsächliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften 2003 rund 11% war.

Auf einem Auge blind – Unternehmer dürfen betrügen und Steuern hinterziehen oder mindern. Gehalts- und Sozialhilfeempfänger werden abkassiert.

Wenn in Deutschland ein Sozialhilfeempfänger ein paar tausend Euro erschwindelt hat oder wenn Studierende durch falsche Angaben ihrer Vermögensverhältnisse einige hundert Euro Studienförderung zu Unrecht kassiert haben, dann regt sich die ganze Republik auf. Umsatzsteuerbetrug im gigantischen Ausmaß von 16 bis 20 Milliarden Euro, Steuerhinterziehung durch Verschiebung von Schwarzgeld ins Ausland in Höhe von 100 bis 500 Milliarden Euro oder Steuerminderung durch Gewinnverlagerung ins Ausland als alltägliche Praxis, darüber erfährt man allenfalls in kleinen Meldungen des Wirtschaftsteils der Zeitungen etwas.

“Schwarzgeld-Amnestie ist bisher ein Flop” – “Die Schweiz bleibt ein Paradies für Steuerhinterzieher”

Zwei Schlagzeilen an ein und dem selben Tag sagen eigentlich alles über die Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Kapital- und Lohneinkommen. Am 19. Mai berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger, dass trotz Steuer-“Amnestie” und Minibesteuerung von 25% von den geschätzten 100 Milliarden Euro, die vor der Steuer ins Ausland verschoben worden sind, seit in Kraft treten des Steueramnestie-Gesetzes noch nicht einmal eine halbe Milliarde zurückgeholt wurde. Gleichzeitig meldet die Frankfurter Rundschau, dass Schweizer Banken, bei denen schätzungsweise 1.300 Milliarden ausländische Gelder angelegt sind, auch künftig bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung den Finanzämtern jegliche Auskunft verweigern dürfen.