EU-Bürger wehren sich gegen Kommerzialisierung des Wassers
Die Vereinten Nationen haben am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 [PDF – 551 KB] den „Anspruch auf reines Wasser“ in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Weil diese Resolution jedoch kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts erwirkt, haben der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) und dessen europäischen Mitgliedsgewerkschaften (in Deutschland ver.di) mit Unterstützung diverser Nichtregierungsorganisationen die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ initiiert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, allen EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt verbindliche Ziele zu setzen. Von Christine Wicht.