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Gesundheitspolitik

Honorarsteigerungen für Ärzte aus dem Sozialausgleich der Kassen

Wenigstens in einem Punkt ist auf die FDP Verlass. Obgleich kaum Geld in den Kassen ist, konnte Gesundheitsminister Daniel Bahr Honorarsteigerungen in Milliardenhöhe für die Ärzte durchboxen. Um die Mehrkosten haushaltsneutral zu finanzieren, hat das Finanzministerium einen Passus in die Gesetzesnovelle schreiben lassen, der verhindert, dass die aus Bahrs Milliardengeschenken resultierenden Zusatzbeiträge über den Sozialausgleich abgefedert werden. Dies ist nicht der erste Frontalangriff auf den Sozialausgleich, der streng genommen nur vom Namen her existiert. Die Umverteilung von unten nach oben geht auch im Gesundheitssystem unaufhörlich weiter. Von Jens Berger

INSM und Raffelhüschen: Angriff auf die Familie

Dass Bernd Raffelhüschen mit seinem Freiburger „Zentrum Generationsforschung“ ein verlängerter pseudo-wissenschaftlicher Schreibtisch der Versicherungswirtschaft und der am gleichen Strick ziehenden „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) ist, das haben wir auf den NachDenkSeiten unzählige Male belegt (z.B. hier oder aktuell hier) Die neueste Raffelhüschen-„Studie“ mit dem Titel „Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung“, finanziert von der INSM, wird als ein besonders raffinierter Versuch genutzt, wieder einmal die Lieblingsthemen dieser allein in diesem Jahr mit über 7 Millionen Euro arbeitgeberfinanzierten PR-Agentur, nämlich die Senkung der sog. „Lohnnebenkosten“ zum öffentlichen Thema zu machen und gleichzeitig den (inzwischen finanziell schwächelnden) privaten Krankversicherern Kunden zuzutreiben. Von Wolfgang Lieb

Sollbruchstelle im Gesundheitssystem

Auf der einen Seite erzielt das gesetzliche Krankenversicherungssystem nach jüngsten Schätzungen auch in diesem Jahr gigantische Überschüsse, auf der anderen Seite droht immer mehr Kassen das wirtschaftliche Aus. Was sich zunächst wie ein Widerspruch anhört, hat System. Mit dem Gesundheitsfonds steht dem FDP-geführten Gesundheitsministerium genau das Instrument zur Verfügung, um schonungslose Klientelpolitik zu betreiben. Von Jens Berger

Medienpreis für „Pleite-Griechen-Kampagne“ der BILD – geht es auch noch absurder?

Was sich zunächst so anhört wie ein verspäteter Aprilscherz, ist bei näherer Betrachtung die Bankrotterklärung für den Journalismus und ein an Dreistigkeit kaum zu überbietender Affront des Stiftungsunwesens im Lande. Die Johanna-Quandt-Stiftung zeichnet in diesem Jahr eine Serie der BILD-Kampagne gegen die „Pleite-Griechen“ mit dem mit 10.000 Euro dotierten „Herbert-Quandt-Medien-Preis“ aus. Damit wird ausgerechnet die Kampagne ausgezeichnet, die den Medienforschern Hans-Jürgen Arlt und Wolfgang Storz als Untersuchungsobjekt für deren vernichtende Studie »Drucksache „Bild“ – Eine Marke und ihre Mägde« diente. Eine Berichterstattung, der man mit Fug und Recht das Attribut „journalistisch“ absprechen kann – ja sogar absprechen muss – gilt in der Belle Etage als journalistisches Meisterwerk. Das ist ein sehr trauriges Novum in der Mediengeschichte. Von Jens Berger

Demokratie = Durchsetzung des Willens der selbst ernannten Eliten

Am 2. September 2010 hatten wir auf eine eigenartige und zugleich typische Sendung im Presseclub hingewiesen (siehe in der Anlage hier) Der Moderator des Presseclub, Jörg Schönenborn, hatte viel Journalisten eingeladen, die sich mit ihm völlig einig waren, dass das Renteneintrittsalter auf 67, wenn nicht gar auf 70 Jahre erhöht werden müsste. Und man wunderte sich über die mangelnde Einsicht des Publikums. Derartiges erleben wir immer wieder. Der NachDenkSeiten-Freund R.S. machte jetzt auf eine ähnliche Konstellation beim Thema Kopfpauschale/Gesundheitsprämie aufmerksam. Dazu hatte sich der zuständige Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Kapferer, in einem Interview geäußert und dabei die Unterstützung des „Spiegel“ lobend hervorgehoben, die Mehrheitsmeinung im Sinne der Meinung der selbst ernannten Eliten umzudrehen. Albrecht Müller.

15% Rendite auf Kosten der Patienten – ein Irrweg der Privatisierung

In letzter Zeit vergeht kaum ein Tag, an dem sich die Mitarbeiter deutscher Krankenhäuser nicht wutentbrannt an die Öffentlichkeit wenden, um auf untragbare Missstände aufmerksam zu machen. Die meisten dieser Fälle werden nur in der Lokalpresse wahrgenommen und von den professionell agierenden PR-Abteilungen der großen Krankenhausbetreiber als Einzelfälle heruntergespielt. Diese Einzelfalltheorie zerfällt jedoch wie ein Kartenhaus, wenn man die umfassenden Studien über den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern genauer betrachtet. Jahrelang wurde die Rendite der Betreiber auf dem Rücken des Personals erwirtschaftet. Nun scheint ein Punkt erreicht, an dem sich das Personal nicht mehr mit den immer katastrophaler werdenden Zuständen abfinden will und sich an die Öffentlichkeit wendet. Von Jens Berger

Schwarz-Gelb führt den Sozialausgleich im GKV-System ad absurdum

Das Bild der gesetzlichen Krankenkassen, das in der letzten Woche in den Medien gezeichnet wurde, könnte negativer kaum sein. Zunächst bilanzierte das Bundesgesundheitsministerium einen Verlust von einer halben Milliarde Euro, den die Kassen im letzten Jahr erzielten. Wenige Tage später sorgte die Meldung für Aufsehen, dass die Kassen nicht entrichtete Zusatzbeiträge nun über die Hauptzollämter eintreiben lassen und dabei auch von Gehaltspfändungen Gebrauch machen wollen. Wer nun an die immer wieder vorgetragenen – und immer wieder falschen – Behauptungen denkt, nach denen gesetzliche Sozialversicherungssysteme nun einmal nicht mit Geld umgehen könnten, sollte anfangen, zwischen den Zeilen zu lesen: Der Gesundheitsfonds, dessen Aufgabe die Zuteilung der Versicherungsbeiträge an die Kassen ist, hat im letzten Jahr nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss von stolzen 4,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Wenn man die Einnahmen nur an das GKV-System weiterreichen würde, müssten die Kassen also gar keine Zusatzbeiträge erheben und würden dann im letzten Jahr immer noch einen Überschuss von drei Milliarden Euro erwirtschaftet haben. Von Jens Berger

Wen pflegt Rösler?

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kündigte unlängst an, eine privat finanzierte, kapitalgedeckte Zusatzversicherung als Ergänzung zur bestehenden Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Damit sollte der im Koalitionsvertrag festgehaltene „Ausbau der gesetzlich finanzierten Bereichs Gesundheits- und Pflegeleistungen und einer Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen“ umgesetzt werden. Neuerdings rudert Rösler plötzlich wieder ein Stück weit zurück. Von einer privaten Zusatzversicherung ist augenblicklich nicht mehr die Rede, hingegen von einer gesetzlichen Neuregelung des Pflege-TÜVs zu Jahresbeginn. Das derzeitige Pflegesystem ist in der Tat äußerst marode und liegt weitgehend im Verborgenen. Wer einen Blick hinter die Kulissen wirft, muss erkennen, dass zwar eine Reform bezüglich Qualität und Transparenz dringend erforderlich ist, nicht jedoch eine private Zusatzversicherung. Von Christine Wicht

Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG „Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel“. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.”.
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Gesundheitsreform: Abriss der solidarischen Krankenversicherung

In den USA hat Präsident Obama gerade den Beginn einer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung mit vielen Anfeindungen und inhaltlichen Abstrichen durchboxen können. Bislang waren 45 Mio. Amerikaner ohne eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttosozialprodukt liegt mit inzwischen über 18 Prozent am höchsten im internationalen Vergleich.
In der Bundesrepublik geht die schwarz-gelbe Regierungskoalition den umgekehrten Weg: Durch die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesundheitsreform wird der Abriss der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung eingeläutet. Von Ursula Engelen-Kefer

So schlimm wie die soziale Unwucht ist auch die Konstruktionsschwäche der “Gesundheitsreform“

Von den Kritikern der so genannten Gesundheitsreform (siehe Anlagen) wird vor allem die schräge Lastenverteilung beklagt: zulasten der Arbeitnehmer, zulasten der Beitragszahler, „vollkommen unsozial“, entgegen den Versprechungen nicht mehr netto vom brutto, im Gegenteil. Diese Kritik ist berechtigt. Aber sie ist einseitig und damit nicht massiv genug. Die neuen Regelungen haben nicht nur eine Verteilungsschwäche, sie haben eine massive Konstruktions- und Effizienzschwäche. Albrecht Müller.

Widerstand gegen Privatisierung von Kliniken ist erfolgreich. Bitte nachmachen.

Eine NachDenkSeiten Leserin machte auf folgendes aufmerksam: Nach einer Meldung von Kanal 8 haben sich über 89% der Wähler beim gestrigen Bürgerentscheid der Initiative „Krankenhäuser in Bürgerhand“ „gegen die Privatisierung der drei Kreis-Krankenhäuser in Pfarrkirchen, Eggenfelden und Simbach am Inn ausgesprochen, die Wahlbeteiligung lag bei rund 54%. Nur rund 11% der Stimmberechtigten folgten damit dem Beschluss des Kreisstags. Danach sollten die Kliniken an die Rhön Klinikum AG verkauft werden. Albrecht Müller

Callcenters, eine windige Branche

Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sich Arbeitnehmer in der Vergangenheit vehement eingesetzt. 1956 erkämpften Beschäftigte der Metallindustrie nach 114 Tagen Streik einen Tarifvertrag, der beinhaltete dass Arbeiterinnen und Arbeitern der Lohn bei Krankheit für eine bestimmte Zeitdauer weiter gezahlt wird. Damit wurde der Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelegt. („Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“ [PDF – 18 KB]). Das Gesetz war den Arbeitgebern von Anfang an ein Dorn im Auge. Es gab zahllose Versuche die Regelung zu umgehen oder zu unterlaufen. Ein gängiges Mittel sind Ausschlussregelungen in Arbeitsverträgen. Eine besonders dreiste Klausel hat sich das Callcenter „Bestseller“ für seine Arbeitsverträge ausgedacht: Es wird monatlich wird ein Gesundheitsbonus gezahlt, dieser Bonus, der 25 Prozent des Gehalts ausmacht, wird aber schon ab dem ersten Krankheitstag vollständig gestrichen. Eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Callcenters hat nun dagegen geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht München der Klägerin eine Zahlung von lediglich 100 Euro zugesprochen. Am 11.08. 2009 entschied die Revisionsinstanz, das Landesarbeitsgericht München, in mündlicher Verhandlung, dass der Klägerin der Anspruch auf den vollen Gesundheitsbonus für zwei Monate zusteht, das Callcenter „Bestseller“ wurde verurteilt 900 Euro plus Zinsen an die Beklagte zu zahlen. Der Richter bewertete den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch. Allerdings wurde eine Revision dieses Urteils zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09). Von Christine Wicht

Amflora – unkalkulierbare Saat?

Noch im April erlaubte Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) den Anbau der umstrittenen genmanipulierten Kartoffelsorte Amflora in Deutschland mit der Begründung, dass von dieser Freisetzung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) publizierte am 11. Juni 2009 eine positive Stellungnahme zur Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen, obwohl die Meinungen der Experten divergieren. Die BASF, die mit jährlichen Lizenzeinnahmen von 20 Mio. bis 30 Mio. EUR allein für Amflora rechnet, forderte nun die EU-Kommission auf, die Zulassung für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel zu erteilen. Von Christine Wicht