Anfang der achtziger Jahre gab es eine heftige Diskussion um Nachrüstung – wegen der sowjetischen SS 20. Damals hat die Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes Sinus Heidelberg und Infratest beauftragt, eine Umfrage zu außenpolitischen Themen zu starten. Die Ergebnisse veröffentlichen wir als Dokument Nummer 64 in unserer Serie interessanter Dokumente.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg.
„Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung.“ Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Von Gerhard Fulda.
Die USA und Großbritannien bombardieren seit dem Wochenende Ziele im Jemen. Dabei berufen sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung. Das ist absurd. Es gibt kein völkerrechtliches Mandat für Gewaltakte auf dem Gebiet des souveränen Staates Jemen. Auch fuhr keines der Schiffe, die in den letzten Wochen von den jemenitischen Huthi-Rebellen angegriffen wurden, unter britischer oder US-amerikanischer Flagge. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der Schifffahrtswege durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt wird. Das haben fast alle Staaten der Welt ratifiziert, die USA haben es noch nicht einmal unterschrieben. Die USA treten einmal mehr das Völkerrecht mit Springerstiefeln und weder die Bundesregierung noch die Kommentatoren in den Leitmedien interessiert dies. Das Völkerrecht ist offenbar nur dann ein Thema, wenn man es gegen Russland ins Feld führen kann. Von Jens Berger.
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Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht, so heißt es im § 78 des deutschen Strafgesetzbuches. Gilt dieser Grundsatz nur im Inland, oder ist er auch gegenüber Mördern im Ausland relevant? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien in Bezug auf den De-facto-Herrscher des Königsreichs am Golf, Kronprinz Mohammed bin Salman. Von Jürgen Hübschen.
Der Krieg gegen Gaza bestimmt seit 100 Tagen den Alltag der Menschen im Mittleren Osten und in der islamischen Welt. Anfang des Jahres erschienen zahlreiche Umfragen, die die Ansichten der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten sowie in Israel und in den USA – den beiden Hauptakteuren im Krieg gegen Gaza – widerspiegeln. Ob Israel, Palästina, ob in den arabischen Golfstaaten oder der gesamten arabisch-muslimischen Welt – Regierungen und Denkfabriken, Versicherungen und weltumspannende Unternehmen und nicht zuletzt die Medien wollen wissen, was die Menschen über den Krieg und die daraus resultierenden Folgen denken. Eine deutliche Tendenz zeigt sich in der arabischen Welt. Zustimmung und Vertrauen in die USA und ihre Partner in der EU oder NATO ist deutlich gesunken, dafür stieg das Ansehen von China, Iran und Russland. Von Karin Leukefeld, Damaskus.
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Nach der Unsicherheit im ersten Kriegsjahr hat sich Russland in der zweiten Jahreshälfte 2023 erholt. Es hat sich gut an die neuen Realitäten angepasst, wie die Verlängerung des Krieges und die Sanktionen. Der Kreml kann nun zuversichtlich auf das Jahr 2024 blicken, das wahrscheinlich immer noch vom Krieg geprägt wird, aber das wird die Wiederwahl von Wladimir Putin in keiner Weise beeinträchtigen. Von Gábor Stier, Übersetzung von Éva Péli.
Die Gewerkschaften sind für jeden Streik ein wichtiger Grundpfeiler. Denn nicht nur haben sie allein das Streikrecht inne, sie bieten auch Rechtshilfe und zahlen Streikgelder aus. Auf diese Weise können Gewerkschaften das Durchhaltevermögen Streikender stärken. Wenn allerdings Gewerkschaften etwa die Bewaffnung der Ukraine unterstützen, dann ist ein Streik zum Beispiel gegen Waffenlieferungen nahezu ausgeschlossen. Zudem gibt es in Deutschland viele juristische Fragen um „politische Streiks“. Ein Kommentar von Felix Feistel und Dejan Lazić.
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Chile wird die Situation in Palästina der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vorlegen, um „eine Untersuchung der in den besetzten Gebieten begangenen internationalen Verbrechen” zu beantragen. Dies gab die ständige Vertreterin Chiles bei den Vereinten Nationen (UN), Paula Narváez, bekannt. Chile beherbergt mit rund 500.000 Menschen die größte palästinensische Gemeinschaft außerhalb Israels und der arabischen Welt. Von Vilma Guzmán.
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Das vorliegende Konzept für eine „Breite Koalition der Vernunft“ genannte ‚Friedensbewegung 2.0‘ hatte der Autor als Tischvorlage für das letzte Treffen von Egon Bahr, Antje Vollmer und Michail Gorbatschow (u.a.) im Sommer 2015 in Moskau verfasst. Anlass dieses Treffens war die Vorstellung der russischen Übersetzung des Buches „Am Abgrund: Streitschrift für einen anderen Umgang mit Russland“ des CSU-Politikers Wilfried Scharnagl gewesen. Den prominenten Deutschen und Russen sollten mit diesem Papier Anregungen für einen internationalen Neustart der Friedensbewegung geliefert werden. Von Leo Ensel.
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Am 11. Januar jährte sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des Gefangenen- und Folterlagers Guantánamo innerhalb der gleichnamigen US-Militärbasis auf Kuba. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet. Während der Vertreter des Auswärtigen Amtes für bundesdeutsche Verhältnisse recht deutliche Worte zur Weiterexistenz des Folterlagers fand, war für ihn die grundsätzliche Tatsache, dass die USA gegen den ausdrücklichen Willen der kubanischen Regierung auf der Insel einen Militärstützpunkt betreiben, nicht kritikwürdig. Von Florian Warweg.
Vor genau 22 Jahren, am 11. Januar 2002, verschleppten US-Militärs die ersten der von ihnen des Terrors verdächtigten Menschen vor allem aus Afghanistan nach Kuba, in „ihren“ Marinestützpunkt Guantánamo. Nach einem Jahr Erfahrung konstatierte Erwin Chermerinsky, Rechtsprofessor an der Staatsuniversität von Kalifornien: „Diese inhaftierten Individuen sind aus ihrem Land ausgeflogen worden, ihnen wurden die Augen verbunden, sie wurden unter Drogen gesetzt, geknebelt und in Käfige gesteckt. Es muss sich jetzt jemand um ihre Rechte kümmern.“ Diese Art des Kümmerns aber geschah nicht durch die US-Regierung und ihre Behörden, denn sie nahmen sich ihre Freiheit und interpretierten den Marinestützpunkt als Territorium, in welchem US-Recht nicht gelten würde und in dem sie und ihr Personal nach eigenem Belieben mit den Gefangenen ihre Ängste, Rache, Wut, Langeweile sowie ihren Puritanismus und Sadismus ausagieren könnten. Von Edgar Göll.
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Mary Elise Sarotte enthüllt in ihrem Buch „Nicht einen Schritt weiter nach Osten“ bisher wenig bekannte Hintergründe der NATO-Osterweiterung. Die US-amerikanische Historikerin folgt dabei den Akteuren von einst – das ist teilweise spannend wie ein Krimi. Eigentlich bewegt sich die Autorin in Kreisen, die Russland nicht gerade freundlich gesonnen sind. So möge man sich nicht wundern, wenn Sarotte bemüht ist, die US-Politik zu verteidigen. Analytisch aber liefert sie Begründungen, wie die USA zu der heute so gefährlichen Situation beigetragen haben. Von Irmtraud Gutschke.
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Dass die Ukraine den Krieg militärisch verloren hat, ist spätestens seit ihrer gescheiterten Frühlings-/Sommer-Offensive offensichtlich. Mittlerweile muss allerdings davon ausgegangen werden, dass Kiew den Kampf gegen Russland auch politisch nicht mehr gewinnen wird, dass der Krieg also insgesamt verloren ist. Stellt sich die Frage, warum das niemand im „Westen“ sagt oder wahrhaben will. Die Gründe dafür sind vielfältig und sowohl innenpolitischer als auch außenpolitischer Natur. Von Jürgen Hübschen.