Der Fall George Floyd hat eine kritische Diskussion über die Rolle der Polizei in den USA und in Deutschland ausgelöst. Das ist einerseits zu begrüßen. Andererseits treibt die Debatte teils seltsame Blüten. Von Tobias Riegel.
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Bundesarbeitsminister Heil will in der Fleischindustrie „aufräumen“: Da soll es keine Werkverträge mehr geben und sogar auch keine Leiharbeit mehr! Das klingt radikal. Die plötzlich bekannt gewordenen hohen Corona-Infektionsraten bei den osteuropäischen Fleischzerlegern waren zum „Skandal“ geworden. Da musste reagiert werden.[1] Aber diese Bundesregierung und andere brauchen für das Ziel noch ganz anderen Druck. Der geht auch von Gewerkschaften nicht aus, die jetzt freudig zustimmen. Von Werner Rügemer.
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Um die Folgen der Coronakrise abzumildern, hat die deutsche Bundesregierung im März 2020 ein Rettungspaket in einer bisher noch nie dagewesenen Höhe von 156 Mrd. Euro aufgelegt. Nachdem zuerst vor allem die häufig sehr schnelle und in der Regel recht großzügige Unterstützung großer und mittlerer Unternehmen im Fokus stand, nahm man parallel dazu auch die wirtschaftliche und soziale Situation der vielen Kleinunternehmer und Soloselbstständigen völlig zurecht ernst und gewährte ihnen Unterstützung. Doch nicht allen wird geholfen. Von Lutz Hausstein.
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Ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hat Medien eine brisante Analyse zugespielt: Demnach ist die Corona-Krise ein „Fehlalarm“, eine besondere Gefahr bestand „zu keinem Zeitpunkt“. Die Zwangsmaßnahmen seien unnötig und lebensgefährlich: Sie sollten „kurzfristig und vollständig“ aufgehoben werden. Die Bevölkerung werde „desinformiert“. Die Krisenmanager hätten „großen Schaden“ angerichtet, würden sich aber weigern, die irrationale Strategie zu ändern. Von Tobias Riegel.
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Diese Bilanz würde ich nicht ziehen, wenn die Mehrheit der etablierten Medien – vom Spiegel über die Süddeutsche bis zur Tagesschau, von Heute über die Bild-Zeitung bis zur FAZ – nicht ständig gegen die Medien im Netz austeilen würden. Die Kampagne gegen die sogenannten Verschwörungstheoretiker auf Demos und im Netz geht weiter, siehe gestern wieder bei Tagesschau und Heute. Deshalb ist die Frage angebracht, wie die Bilanz des Mitwirkens dieser Medien an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung aussieht. Heute erschien ein Artikel von Heiner Flassbeck, der zeigt, wie das etablierte Medium ZDF beim Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur EWU versagt. Dieser aktuelle Vorgang bestätigt die Gesamtbilanz. Albrecht Müller.
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Im Jemen kämpft eine achtköpfige Koalition unter Führung Saudi-Arabiens und der Emirate gegen die aufständischen Houthi-Rebellen. Die Leidtragenden dieses genozidalen Krieges sind die 28 Millionen Menschen im Land, die von Hunger, Cholera und anderen lebensfeindlichen Bedingungen geplagt werden. Der Westen, allen voran die USA und Großbritannien, unterstützen die Koalition auf jede nur erdenkliche Weise. Die direkteste Form des Supports sind gewiss Waffenlieferungen. Laut den neuesten Zahlen des SIPRI-Friedensinstituts waren es im Laufe des Jemenkriegs 33 Länder, die Waffen im Wert von weit über 36 Milliarden US-Dollar an die Koalition verkauft haben – 58 Prozent davon stammen aus den USA, gefolgt von Frankreich, Russland, Großbritannien und Deutschland. Von Jakob Reimann.
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Gegen den Willen des irakischen Parlaments soll der Bundeswehreinsatz in Irak verlängert werden. Das widerspricht auch Ankündigungen der SPD. Dieses Vorhaben erscheint imperialistisch und anmaßend – und es lässt „russische Einmischungen“ im Vergleich zu jenen des Westens einmal mehr harmlos erscheinen. Zusätzlich wird der Erosion der Demokratie auch in Deutschland Vorschub geleistet. Von Tobias Riegel.
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Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden. Das kann, es muss verhindert werden. Von Werner Rügemer.
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Zu dem Artikel „Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil“ gab es Zuschriften mit sehr unterschiedlichen Positionen. Wir geben einige der Briefe hier wieder. Zusammengestellt von Redaktion.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem überraschend klaren Urteil das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ wieder gekippt – endlich. Die Entscheidung gibt den Menschen ihr Recht zurück, dem Tod in würdiger Weise zu begegnen. Die Politik darf diese gute Weisung nicht wieder selbstherrlich ignorieren. Von Tobias Riegel.
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Die meisten zur „Halbzeit“ der Legislaturperiode veröffentlichten Zwischenbilanzen stellen der Großen Koalition ein gutes Zeugnis aus. Die 83-seitige Bestandsaufnahme der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Umsetzung des Koalitionsvertrages enthält viel Eigenlob und auch bürgerliche Kommentatoren schrecken wegen der fleißigen Regierungsarbeit vor Lobhudelei nicht zurück. Trotzdem herrscht bis in die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD hinein ein dumpfes Unbehagen über das Erreichte und wenig Zuversicht in Bezug auf das Geplante. Unterzieht man die bisher geleistete Arbeit einer Analyse aus verteilungspolitischer Sicht, ist das Ergebnis negativ. Von Christoph Butterwegge.
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Im Bundestag wurde der für die Präsenz von US-Truppen in Deutschland wichtige „Truppenstationierungsvertrag“ thematisiert – laut Initiativen zum ersten Mal überhaupt. Die Reaktionen der Abgeordneten der verschiedenen Parteien lassen dabei tief blicken. Über diesen konkreten Vorstoß hinaus wäre auch ein NATO-Austritt Deutschlands überfällig, der Moment scheint günstig – Stichwort: „Hirntod“. Von Tobias Riegel.
Das BVerfG-Urteil zu Hartz IV und der Beitrag “Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung” sowie der “Hinweise #1 vom 06. November 2019” dazu lösten erwartungsgemäß eine Flut von Zuschriften aus, von denen wir nachfolgend einige wiedergeben. Der letzte Leserbrief enthält praktische Tipps zur Einklagung von Schulbuchkosten für Hartz-IV-Empfänger. Zusammengestellt von Moritz Müller.
Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empfängern verkündet. Über 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine Möglichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei großen Infrastrukturvorhaben verkürzt werden sollen. Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verbände und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten. Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet sein, was allerdings nur ein schlechter Ersatz wäre. Seinen Vorstoß begründet der Verkehrsminister mit klimapolitischen Dringlichkeiten. Das braucht man ihm nicht abzunehmen, so wenig wie sein Gerede, Bürgerbeteiligung sei weiterhin garantiert. Sicher ist nicht einmal, ob sein Vorstoß juristisch sauber ist. Von Ralf Wurzbacher.
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