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Staatsorgane

Buchbesprechung: Stephan Hebel „Deutschland im Tiefschlaf – Wie wir unsere Zukunft verspielen“

Wider das herrschaftssichernde Weiter-so à la Merkel: Machtpolitisch unterdrückte Alternativen sind machbar.
Wie gelingt es dieser Großen Koalition bis auf wenige populistische Ausnahmen eine Politik der Status-quo-Stabilisierung durchzusetzen? Welches sind die Kosten, die der Gesellschaft zur ungebrochenen Stärkung der privatisierten Gewinne aufgebürdet werden? Und vor allem wie kann diese als neoliberale „Sachlogik“ zementierte Politik durch gestaltende Alternativen abgelöst werden?
Auf diese brennenden Fragen gibt Stephan Hebel in seinem neuen Buch beeindruckend gut lesbare klare Antworten. Eine Rezension von Rudolf Hickel.

Hat sich Europa dem Druck der USA gebeugt? Oder aus eigenem Antrieb Sanktionen gegen Russland mit-verhängt?

Diese Fragen werden gestellt, nachdem der Vizepräsident der USA Joe Biden in einer Rede an der Harvard Kennedy School öffentlich bekannte, die EU sei gegen ihren Willen und in Kenntnis des wirtschaftlichen Schadens für die europäischen Volkswirtschaften zu Sanktionen gegen Russland gezwungen worden. Das Weiße Haus hat diese Rede am 3. Oktober veröffentlicht. Ins Deutsche übersetzte Teile der Rede finden sich hier unter der Überschrift „Obama-Vize blamiert Merkel: USA haben EU zu Sanktionen gegen Russland gezwungen“. Wenige Tage später hat der deutsche Bundespräsident in Leipzig die dort 1989 gewonnene Freiheit gepriesen. Als ich beides vernahm, dachte ich, welch eine Ironie: ‚Europa schadet sich auf Geheiß der USA und Gauck ruft: Das ist unsere Freiheit!‘ Albrecht Müller.

Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es

Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab. Von Helmut Lorscheid [*]

Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Der Parlamentsvorbehalt zu Auslandsmilitäreinsätzen fällt – und kein MdB regt sich auf

Der frühere parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer (CDU) hat beim letzten Pleisweiler Gespräch im Juni vorher gesagt, dass demnächst der Vorbehalt einer Zustimmung durch den Bundestag wegfallen wird. Das sei das wahrscheinliche Ergebnis der Beratungen einer Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU). – Die Katze kommt jetzt aus dem Sack. Rühe hat am 10. September in einem Interview mit dem Deutschlandfunk genau dieses angekündigt. Mit vielen Windungen und insgesamt eingebettet in ein demagogisches Meisterstück. Die Zeit der rein nationalen Armeen sei vorbei. Es komme auf „die gesicherte Zurverfügungstellung der Fähigkeiten, die ich transnational nenne“ an. Das Bündnis müsse sich auf uns „verlassen“ können – und – so muss man daraus schließen – nicht das deutsche Volk, wie es der Parlamentsvorbehalt vorsieht. Albrecht Müller.

Ukraine: Merkel rudert zurück und die Medien schweigen

Es gibt Dinge, über die erfährt man in den Medien wenn überhaupt nur am Rande etwas. Erstaunlicherweise zählt auch die offizielle Position der Kanzlerin zum Ukraine-Konflikt dazu. Am Sonntag sagte Angela Merkel im Sommerinterview der ARD ein paar Dinge, die man durchaus als Distanzierung vom Konfrontationskurs der EU einschätzen muss. Die ukrainische Regierung wird dies nicht gerade mit Wohlwollen registriert haben. Und auch die ansonsten konfrontationsfreudigen deutschen Medien scheinen den Worten Merkels nicht besonders gewogen zu sein – anders ist ihr Schweigen kaum zu deuten. Von Jens Berger.

Bundesverfassungsgericht stärkt die individuelle Wissenschaftsfreiheit und die Selbstverwaltungsrechte der Hochschulangehörigen

Das Urteil des BVerfG vom 24. Juni 2014 stärkt die individuelle Wissenschaftsfreiheit und die akademischen Selbstverwaltung und schränkt die Macht des Hochschulmanagements ein. Die Entscheidung stellt die zeitgeistigen wettbewerblichen Steuerungsmodelle für die Hochschulen und deren unternehmerische Aufsichtsratsstrukturen in Frage. Der Karlsruher Spruch dürfte Auswirkungen auf nahezu alle Länderhochschulgesetze haben, besonders auch auf das geltende Hochschulgesetz in NRW. Es müsste die hochschulpolitische Diskussion um ein „Hochschulzukunftsgesetz“ in diesem Lande in eine neue Richtung lenken. Der Richterspruch sollte der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Mut machen, endlich einen Leitbildwechsel zu vollziehen, nämlich weg vom Paradigma der „unternehmerischen Hochschule“ mit seiner Hochschulratsstruktur hin zu einer sich wieder selbstverwalteten Hochschule in staatlicher Verantwortung und hin zu einer von „gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freien Wissenschaft“. Von Wolfgang Lieb.

„Nie wieder Krieg in Europa“ – aber gegen Russland oder sonst wo auf der Welt soll man schon über Militäreinsätze nachdenken

Dieser Tage wird aus vielen Anlässen und an vielen Orten des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren gedacht. Staatsmänner der kriegsbeteiligten Staaten gedenken der Opfer und mahnen, aus der schrecklichen Lektion Lehren zu ziehen. Gestern in Lüttich und Löwen gab es Gedenken des Bundespräsidenten an den deutschen Überfall auf Belgien, am Sonntag Friedensküsse mit dem französischen Staatspräsidenten am „Menschenfresserberg“ Hartmannsweilerkopf im Elsass.
Warum eigentlich nur Friedenspathos bei Gedenkveranstaltungen zu lang zurückliegenden Kriegen? Warum nicht mindestens so emphatische Appelle für eine aktuelle Friedenspolitik etwa gegenüber Russland, Israel und den Palästinensern oder überhaupt gegen Militäreinsätze zur Lösung von Konflikten oder zur Durchsetzung von wie auch immer gearteten Interessen? Von Wolfgang Lieb.

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Vieles spricht dafür, dass die Ausweisung des CIA-Chefs ein inszenierter Theaterdonner ist.

Viele Menschen in Deutschland, möglicherweise die Mehrheit, sehen kritisch, was die USA bei uns anstellen und was sie weltweit tun. Das färbt negativ auch auf die Bundesregierung ab. Deshalb hat die Bundesregierung ein Interesse an einer Distanzierung, die nichts kostet. Die Ausweisung des CIA-Chefs kostet weder die Bundesregierung noch die USA etwas. Sie lenkt von den wirklichen Bedrohungen ab. Und dies erfolgreich. Die Lobeshymnen, die wegen dieser geradezu lächerlichen Ausweisung in den deutschen Medien und unter Politikern (mit wenigen Ausnahmen) gesungen werden, sind bemerkenswert. Von Albrecht Müller

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Wo sind die Erfolge der Militäreinsätze? Alle Indizien sprechen dafür, dass Gauck der oberste Einflussagent der USA in Deutschland ist.

Harter Tobak, werden manche Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten meinen. Die Zweifel verstehe ich, weil wir in der Regel das einigermaßen anständige und verantwortungsvolle Verhalten unserer politischen Spitzen unterstellen, vor allem auch ihre Unabhängigkeit. Aber: Der Bundespräsident fordert jetzt größere Bereitschaft zu Militäreinsätzen. Das tut er „zufällig“ gerade dann, wenn die Erfolglosigkeit militärischen Eingreifens augenfällig geworden ist: in Afghanistan, im Irak, in Libyen usw. Zweifel in die Weisheit der US-amerikanischen Politik, Konflikte in der Welt mit militärischen Interventionen zu lösen, sind angebracht und wachsen. Die alles zerstörende Kraft dieser Art von Politik erleben wir jeden Tag, auch die damit verbundene Zerstörung von Menschenleben und Menschenrechten. In dieser Situation kommt der deutsche Bundespräsident den militärisch orientierten Kreisen in den USA zu Hilfe. Seine Empfehlung widerspricht der ursprünglichen und richtigen Festlegung des Grundgesetzes auf die Bundeswehr als eine Verteidigungsarmee. Von Albrecht Müller

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100 Tage Große Koalition – gestörte Beziehung

Rundum zufrieden zeigt sich auch die Große Koalition. Die Bundesregierung hat anlässlich ihres hunderttägigen Bestehens eigens ein Papier herausgegeben: “Deutschlands Zukunft gestalten – 100 Tage Große Koalition“. Das Koalitionspapier enthält nun einen ganzen Strauß an Themen, mit denen die Bundesregierung versucht, sich und die ersten 100 Tage ihrer Amtszeit ins rechte Licht zu setzen. Alle genannten Themen haben dabei ihre Berechtigung. Weil aber einige, noch dazu zentrale Themen, wie die Rente und der Mindestlohn, bereits in aller Breite rauf und runter diskutiert worden sind und weil mir drei Themen – Arbeitslosigkeit, Energiewende und Außenpolitik – besonders akut erscheinen, soll das Koalitionspapier im Folgenden auf diese drei Themen geprüft und diskutiert werden. Von Thorsten Hild[*].

Urteil zur Drei-Prozent-Sperrklausel – Eine höchstrichterliche Abwertung der Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sperrklausel mit der widersprüchlichen Begründung, dass das Demokratieprinzip Vorrang habe, solange das Europäische Parlament keinen hinreichenden demokratischen Einfluss habe. Im Kern ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität der Drei-Prozent-Klausel um eine Abwägung

  • einerseits zwischen der Wahlrechtsgleichheit – also die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Gleichheit der Bürger – und der Chancengleichheit aller Parteien und
  • andererseits der Sicherung der Wahl einmal als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes und zum anderen dem pragmatischen Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit eines Parlaments, also der Erschwerungen der Mehrheitsbildung bei einer großen Zahl von Vertretern kleiner Parteien.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht dem Demokratieprinzip nach den derzeitigen Verhältnissen des Parlamentarismus in der Europäischen Union eindeutig den Vorrang vor einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments eingeräumt. Das Urteil ist letztlich eine höchstrichterliche Abwertung der im Mai stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament. Von Wolfgang Lieb.

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Der Kommentar des Bundespräsidenten zur Abhörung der Bundeskanzler durch die USA: Über das Ziel hinausgeschossen!

Jetzt wird bekannt, dass auch Bundeskanzler Schröder vom amerikanischen Geheimdienst NSA abgehört wurde. Hier die entsprechende Meldung NSA hörte auch Gerhard Schröders Handy ab. Die Begründung laut Spiegel online: „Schröder sei damals wegen seiner kritischen Haltung gegenüber den Vorbereitungen der USA für einen Irak-Krieg zum Überwachungsziel erklärt worden. Eine Person mit Kenntnis der Aktion wird mit der Aussage zitiert: ‚Wir hatten Grund zur Annahme, dass (Schröder) nicht zum Erfolg der Allianz beitrug’“. Unser süßer Bundespräsident hat diese Art von Überwachungspraxis bei seiner berühmten Münchner Rede – siehe hier und hier – so kommentiert: „Wir beschweren uns, zu Recht, wenn Verbündete bei der elektronischen Gefahrenabwehr über das Ziel hinausschießen.“ Albrecht Müller.

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Ein Geflecht von spießbürgerlichen Klischees und Unwahrheiten führt den Bundespräsidenten zum gewollten Schluss: Mehr „Verantwortung“, mehr Militäreinsatz.

Man kann die Rede des Bundespräsidenten vor der Sicherheitskonferenz in München drehen und wenden, wie man will, sie hat eine zentrale Botschaft: Deutschland soll sich in den Krisen und Konflikten dieser Welt mehr engagieren. Das meint: militärisch engagieren – auch wenn dies immer wieder in Nebensätzen relativiert wird. Man kann davon ausgehen, dass diese Rede mit der Bundesregierung abgesprochen ist. Außenminister Steinmeier hat sich parallel dazu ähnlich geäußert: „Deutschland ist eigentlich zu groß, um Weltpolitik nur von der Außenlinie zu kommentieren.” Und Gauck hat Steinmeier als einzigen deutschen Politiker in seiner Rede ausdrücklich gelobt. Soviel zum Kern der Rede. Ansonsten enthält sie viele Aussagen und Fragen, die erkennen lassen, in welchen Klischees und Denkmustern sich der Bundespräsident bewegt. Wenn Sie sich das antun wollen, dann lesen Sie die Rede. Sie tun aber dann gut daran, sich quasi bei jedem Satz zu fragen: Was sagt er eigentlich, was will er sagen? Gaucks Sprache besteht oft aus Sprachsignalen, die als Stimmungsträger gedacht sind und nicht als logisch nachvollziehbare Aussagen. Albrecht Müller.

Der Kuss der Patin – Irrungen und Wirrungen um Ursula von der Leyen

Die Benennung Ursula von der Leyens zur künftigen Verteidigungsministerin ist in der Tat eine politische Überraschung. Wenig überraschend ist indes die Reaktion der Medien auf diese Personalie. Schenkt man den Leitartiklern der Republik Glauben, so ist Angela Merkel ein echter Coup gelungen, mit dem sie die umtriebige Niedersächsin von der Leyen zu ihrer Thronfolgerin gekürt hat. Quer durch nahezu alle Kommentare ziehen sich dabei zwei grandiose Denkfehler: Zum einen soll das Verteidigungsministerium angeblich ein echtes Sprungbrett für politische Karrieren sein und zum anderen wird von der Leyen wie eh und je als „Powerfrau“ dargestellt, die dank ihrer „überwältigenden“ Fähigkeiten für jede Aufgabe geeignet ist. Dabei sollten die Kollegen es doch eigentlich besser wissen. Die Benennung von der Leyens zur Verteidigungsministerin mag ein Coup gewesen sein – aber in einer ganz anderen Art und Weise als es den Medien vorschwebt. Von Jens Berger.

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