Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes – Der Staat zieht sich zurück, der Wettbewerb steuert

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Die Bundesregierung will das Hochschulrahmengesetz (HRG) aufheben und damit ein Signal geben, “die Hochschulen zugunsten von mehr Wettbewerb aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen”. In einem Gesetzentwurf [PDF – 88 KB] schreibt sie weiter, mit der Reform seien unter anderem die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und für die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen entfallen. Mit dem Pathos von „Freiheit und Autonomie“ werden nun die Hochschulen dem „unternehmerischen“ Wettbewerb auf dem Ausbildungs- und Wissenschaftsmarkt entlassen. Der Staat entledigt sich seiner grundgesetzlichen Pflicht die Freiheit der Wissenschaft der Wissenschaft zu garantieren. Wolfgang Lieb.

Privatisierung eines zentralen Elements der Daseinsvorsorge, nämlich der wissenschaftlichen Ausbildung und Forschung, Entstaatlichung der Bildung, Preisgabe der gesellschaftlichen Verantwortung für das Hochschulwesen zugunsten der Steuerung durch Wettbewerb und der Konkurrenz zwischen den Ländern und den Hochschulen um Einnahmen aus der Ausbildung (Studiengebühren) und um Drittmittel für die Forschung, so lassen sich die Ziele zusammenfassen, die mit dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des gesamten Regelungsbestandes des Hochschulrahmengesetzes angstrebt werden.

Damit werden nicht nur die Hochschulen aus der gesellschaftlichen Verantwortung entlassen, die Hochschulen selbst können sich damit auch umgekehrt ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft entledigen. Hochschulforschung und Studienangebote werden der Geldsteuerung überlassen.
Der Dammbruch zur Privatisierung der Ausbildung ist damit vollzogen und die Produktion von Wahrheit (als eigentliche Aufgabe der Wissenschaft) wird zunehmend dadurch bestimmt, für welches Wissen sich jeweils aktuell das meiste Geld akquirieren lässt.

Siehe dazu:

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