Billig-Discounter und Freihandel

Ein Artikel von:

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass einige Billig-Discounter sich nicht an ihre Zusagen halten, faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei ihren Lieferanten sicherzustellen. Orlando Pascheit meint, dass an einer generellen Regelung des globalen Handels im Sinne des Arbeiter- und Umweltschutzes kein Weg vorbeiführt.

Auch der Tagesspiegel und die FR haben darüber berichtet:

  • Klage gegen Lidl eingereicht
    Die Handelskette Lidl steht erneut in der Kritik. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat die Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam mit zwei Menschenrechtsorganisationen den Discounter wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. „Das Unternehmen verspricht in seiner Werbung ganz offensiv faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei seinen Textilzulieferern in Bangladesch – aber hält sich nicht daran“, sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale am Donnerstag. „Die Kunden werden so irregeführt.“ Im Auftrag der Menschenrechtsorganisationen hatten Kontrolleure vier für Lidl tätige Textilfirmen in Bangladesch besucht. Die dort befragten Arbeiter sollen von extremen Arbeitszeiten und mickrigen Löhnen berichtet haben.
    Quelle: Tagesspiegel
  • Der faire Wert
    Seit den neunziger Jahren gehört zum neuen Qualitätsbewusstsein auch die punktuelle Solidarität mit den Leidtragenden der Globalisierung. “Fair” gehandelte Produkte anständig entlohnter Kleinbauern und Textilarbeiterinnen dürfen schon mal zehn Prozent teurer sein als normale Produkte. Jetzt klagen Verbraucher- und Menschenrechtsgruppen gemeinsam gegen den Discounter Lidl wegen der Zustände bei dessen Textil-Lieferanten. Das Problem ist nicht neu, dafür aber die Gegenstrategie: Verbraucherschützer pochen nicht einfach auf “gut und billig”, sondern packen Importeur und Händler am eigenen Anspruch, weltweit die Menschenrechte zu achten. Sie bedienen sich dabei des deutschen Wettbewerbsrechts, das offensichtlich irreführende Werbung verbietet. Seit den sechziger Jahren wird der Vormarsch der Discounter durch Dumpingpreise getragen, die wiederum auf rigorosen Kürzungen der Personalkosten, der Löhne also basieren. Inzwischen stößt bei einem Niveau der Arbeitskosten von gerade noch fünf bis zehn Prozent der Verkaufserlöse diese Strategie allerdings an ihre Untergrenzen. Sie treibt die Betroffenen in die Arme von Hartz IV. Die Eigentümer der Billig-Ketten tummeln sich derweil im Spitzenfeld der reichsten Deutschen.
    Die Zustände in den armen Ländern rücken mehr und mehr in den Mittelpunkt von Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz. Das führt zu verstärkter Selbstkontrolle der Importeure, die auf eine gute Selbstdarstellung Wert legen müssen. Der Kunde soll kein schlechtes Gewissen beim Kauf seines Billig-T-Shirts haben, obwohl die niedrigen Einstandspreise der mächtigen Einkäufer aus Deutschland doch nur den flinken Händen der Weberinnen von Dhaka zu verdanken sind. Es bleibt das Problem, dass die Multis immer weniger vor Ort selbst produzieren, sich stattdessen aus dem System der Unter- und Unter-Unter-Lieferanten billig beliefern lassen. Wenn dann Firmen – wie vor kurzem Metro und aktuell Lidl sowie Kik – mit den Folgen des Systems konfrontiert werden, booten sie die von ihnen abhängigen, aber offenbar unbelehrbaren Lieferanten aus.
    Quelle: FR

So clever es ist, das Problem der Arbeitsbedingungen in Billiglohnländern über das hiesige Wettbewerbsrechts anzugehen, zeigt uns doch dieses Vorgehen, dass diese Problematik nicht aus eigenem Recht angegangen werden kann. Niemand verbietet unseren  Discountern in der Dritten Welt unter Mißachtung von Sozial- und Umweltstandards produzieren zu lassen. In der WTO ist es bisher zu keiner Verankerung von Mindeststandards gekommen. Bereits in der der Ministererklärung von Singapur im Jahre 1996 wurde deutlich, dass die Entwicklungsländer Sozial- und Umweltstandards ablehnen, da sie den Verlust von Kostenvorteilen und den Mißbrauch von Normen zu protektionistischen Zwecken fürchten. Auch in Doha (2001) kam man nicht weiter als bis zu Verhandlungsaufträgen.
Die Aussetzung der multilateralen Handelsgespräche im Rahmen der Doha-Runde hat sowohl seitens der EU wie auch der USA verstärkt zu Bemühungen geführt, den Freihandel durch bilaterale und regionale Vereinbarungen zu ersetzen. Beide Wirtschaftmächte versuchen seit 2006/2007 in diesen Verträgen Umwelt- und Sozialstandards zu verankern. Diese haben in den Verträgen der USA allerdings einen verbindlicheren Charakter. So führte der Vertrag mit Marokko u.a. dazu, dass das Mindestalter von Arbeitskräften von 12 auf 15 Jahre angehoben wurde, die Wochenarbeitszeit von 48 auf 44 Stunden gesenkt wurde, die Arbeitnehmer ferner das Recht erhielten, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die Einschränkung der Trade Promotion Authority des US-amerikanischen Präsidenten 2007 [PDF – 8,6 MB] macht allerdings deutlich, dass es nicht nur um den Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Umwelt in den Verhandlungsstaaten selbst geht, sondern auch um den Schutz amerikanischer Arbeiter und Unternehmen.
Für den führenden Freihandelstheoretiker Jagdish Bhagwati ist das eindeutig eine strategische Nutzung von Umwelt- und Sozialstandards im Sinne eines Exportprotektionismus [DOC – 30 KB].

Andererseits ignorieren Freihändler gerne, dass mühsam errungene Arbeitszeitvorgaben, Standards beim Unfallschutz am Arbeitsplatz und Umweltauflagen in den alten Industriestaaten von global agierenden Unternehmen und Finanzinstituten umgangen werden können, indem Arbeit in solche Länder verlagert wird, die weniger fordern. Kinderarbeit und Umweltzerstörung werden im Ringen und Weltmarktanteile von vielen Entwicklungs-  aber auch den Schwellenländern immer noch als Wettbewerbsvorteile wahrgenommen. So lehnt die indische Regierung in den derzeitigen Verhandlungen mit der EU die vertragliche Aufnahme von Sozial- und Umweltstandards ab. „Es gibt für uns gewisse rote Linien“, warnte Indiens Staatssekretär für Handel, Rahul Khullar. „Wenn die EU keine Freihandelsabkommen ohne Sozialklauseln akzeptiert, dann kann ich nur sagen: Pech gehabt.“ In vielen indischen Exportbranchen vom Steinmetzhandwerk bis zur Textilindustrie arbeiten Kinder für einen Hungerlohn. Um u.a. diesen „Vorteil“ zu wahren verzichtet die indische Regierung auf einen besseren Zugang zu den europäischen Märkten.

Bei aller Sympathie für die Vorgehensweise im Falle Lidls oder den vielen Fair Trade- Aktionen: Es führt kein Weg an einer generellen Regelung des globalen Handels im Sinne des Arbeiter- und Umweltschutzes vorbei. Fatal wäre es allerdings, wenn wir in kleineren Entwicklungsländern Sozial- und Umweltstandards durchsetzen, aber vor mächtigen Schwellenländern wie Indien und China einknicken würden. Verfehlt wäre es auch anzunehmen, in solchen Handelsabkommen allein bei den Entwicklungsländern eine Bringschuld zu verorten. So sollten wir viel mehr den Entwicklungsländern zugestehen, dass sie in einer Übergangsphase ihre aufstrebenden Industrien z.B. mit Zöllen schützen, bis sie mit uns konkurrieren können.

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!