Die Rufmord-Maschine

Die Rufmord-Maschine

Die Rufmord-Maschine

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Eine Koalition aus „Bild“-Zeitung, weiteren Medien und Justizkreisen hat das Potenzial, Existenzen zu zerstören – auf Basis reinen Verdachts und lange vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Der aktuelle Fall eines der Kinderpornografie verdächtigten Prominenten macht deutlich: Diesen rufmörderischen Praktiken sollte entgegengetreten werden. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wenn die „Bild“-Zeitung zahlreiche weitere Medien „ansteckt“, um mit mutmaßlich von Staatsanwaltschaften durchgesteckten Informationen bestimmte Individuen zu diffamieren, dann hat diese Verbindung ein potenziell zerstörerisches Potenzial – und das lange bevor ein ordentliches Gericht sich zum jeweiligen Vorgang äußern konnte. Wie zerstörerisch, das zeigt der aktuelle Fall eines der Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigten Prominenten: Nachdem die „Bild“-Zeitung Ende der Woche über den Verdacht berichtet hatte, setzte umgehend eine Rudelbildung aus Zeitungen des Axel-Springer-Verlags und weiteren großen Medien ein.

Alle machen mit: Kampagnen der „Bild“-Zeitung funktionieren nur mit Hilfe anderer Medien

So haben – im Kielwasser von zahlreichen „Bild“-Zeitungs-Artikeln – die „Tagesschau“ , der „Spiegel“, die „Zeit“, die „FAZ“, die „taz“ und viele andere Medien über den Fall berichtet, allesamt mit voller Namensnennung – RTL wollte sogar in einem Jogi-Löw-Interview die „Meinung“ des Bundestrainers zu dem ungeklärten Vorgang erfahren. Weitere Akteure sind die Sozialen Medien und ihre Nutzer, Stichwort: „Twitter-Justiz“. Dieses Thema soll hier aber nicht vertieft werden.

Die Axel-Springer-Kampagnen würden ohne die eifrige Schützenhilfe anderer Medien und ohne mutmaßlich Tipps gebende Staatsanwaltschaften nicht funktionieren. Erst durch das distanzlose Aufspringen auf anrüchige „Bild“-Vorlagen entsteht die nun ganz aktuell wieder zu beobachtende Rufmord-Maschine. Teils ist geradezu schizophrenes Medienverhalten festzustellen: Wenn etwa der „Deutschlandfunk“ einerseits die Verdachtsmeldung skrupellos verbreitet, aber andererseits in seinem Medienmagazin ganz aktuell „kritische“ Fragen an „Bild“-Chef Julian Reichelt stellt.

Klärung erst nach der „öffentlichen Hinrichtung“?

Eine Zusammenfassung des Vorgangs hat der „Bildblog“ hier geliefert. Dort wird auch die Frage aufgeworfen, ob die „Bild“-Zeitung die polizeilichen Ermittlungen selber in Gang gesetzt hat, um dann reißerisch darüber zu berichten. Einmal mehr auf den Punkt bringt der „Postillon“ den Vorgang, wenn er schreibt:

„Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen. (…) Immerhin: Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.“

Sympathiewerte und Stellung des Beschuldigten sind irrelevant

Oft werden im Zusammenhang mit medialer Selbstjustiz die Fälle von mehr oder weniger unsympathischen Prominenten bekannt, so etwa Christian Wulff oder Jörg Kachelmann. Manche Bürger könnten meinen, dass es in diesen Fällen immerhin „die Richtigen“ trifft. Doch Sympathie (und auch eine eventuelle hohe gesellschaftliche Stellung) ist hier kein Kriterium. Im Gegenteil: Wenn das Prinzip der Unschuldsvermutung einerseits im Falle „unsympathischer“ Prominenter beschädigt wird, kann man es nicht andererseits wieder einfordern – etwa, wenn die „Bild“-Zeitung diese Strategie gegen politische Konkurrenten einsetzt. Darum hätte auch Christian Wulff vehement gegen einen „Sturz“ durch die „Bild“-Zeitung in Schutz genommen werden müssen. Wer die Praktiken bei den Prominenten als das Kavaliersdelikt „Sensationsgier“ durchgehen lässt, der kann dann schwer skandalisieren, wenn solche Mittel als politische Waffe eingesetzt werden.

Wie lange will sich die Gesellschaft dieses permanente und destruktive Droh-Potenzial, das prinzipiell Jeden, also auch politische Konkurrenten, treffen kann, noch bieten lassen? Müsste juristisch ein von Medien abgeschirmter Schutzraum für laufende Verfahren geschaffen werden? Wie stellt man die mutmaßlichen Indiskretionen bei den Staatsanwaltschaften ab? Sollte das Recht der Medien auf Verdachtsberichterstattung überprüft werden?

Was tun? Sanktionen gegen „Bild“ laufen ins Leere

Und welche Möglichkeiten der Sanktionen würden sich bei den jetzt wieder erlebten Verletzungen der Presse-Standards überhaupt anbieten? Da die Mitarbeiter und Chefs der „Bild“-Zeitung mutmaßlich keiner Berufsethik folgen, laufen auch eventuelle öffentliche Rügen ins Leere: Vertrauen und Seriosität ist für die Boulevard-Szene kein Kapital, darum fürchtet sie auch nicht deren Beschädigung. Dazu kommt: Da der Konzern in Geld schwimmt, bezahlt er eventuelle Geldbußen aus der Portokasse. Auch ein Leser-Boykott scheint nicht wirksam zu sein: Trotz dramatisch abnehmender Leserzahlen steigert sich der Gewinn des Axel-Springer-Konzerns angeblich und nach eigenen Angaben stetig. Auch öffentliche Empörung scheint kontraproduktiv: Die Debatten über „Bild“-Verfehlungen führen wiederum der Zeitung neue Leser zu. Darum wird hier auch nicht auf die „Bild“-Beiträge verlinkt. Allgemeine Einschätzungen des „Bild-Komplexes“ finden sich etwa hier auf den NachDenkSeiten:

„Einzelne Beiträge aus dem Springer-Verlag sollten kein Objekt der Medienkritik mehr sein – auch und gerade weil der Medien-Konzern innerhalb der ideologisch einseitigen Medienlandschaft Deutschlands ein besonders destruktives Element darstellt. Der Verlag ist ein „Gesamtkunstwerk“: Mutmaßlich zahlreiche Beiträge der verschiedenen Medien des Konzerns fließen täglich zu einer Gesamtwirkung zusammen und interagieren untereinander. Die Skandalisierung einzelner Artikel würde suggerieren, dass die nicht skandalisierten Beiträge als seriös und nicht als Teil des Gesamtkunstwerks zu betrachten seien. Dem Springer-Verlag sollte man sich also vor allem als Komplex nähern.“

Bild“-Zeitung: „Großmeisterin der medialen Hinrichtung“?

Und das „Neue Deutschland“ thematisiert die potenzielle Bedrohung der Demokratie durch den Axel-Springer-Verlag:

„Wer außerhalb des Springer-Konzerns hat eigentlich den Herausgeber der »Bild«-Gruppe, Kai Diekmann, mitbestimmt? Wer könnte ihn wieder abberufen? Diese Fragen sind dann berechtigt, wenn Boulevard-Chefs nicht mehr nur berichten, sondern sich mutmaßlich zum politisch-moralischen Korrektiv und etwa zum Sturz eines Bundespräsidenten berufen fühlen. Die Antwort ist bekannt: Die Bürger (auch die Nicht-»Bild«-Leser) müssen das höchst wirkungsvolle politische Sendungsbewusstsein des Springer-Personals ertragen, ohne auf diese Meinungsbildung demokratisch Einfluss nehmen zu können. So kann ein von der Minderheit der »Bild«-Käufer und potenten Anzeigenkunden finanziertes Produkt die Politik für eine von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossene Mehrheit verändern.“

Auf den aktuellen Vorgang und die mit ihm verbundenen Heucheleien kommen wiederum „Die Kolumnisten“ zurück:

„2017 erlangte die deutsche Polizei Kenntnis von rund 14.900 Fällen von Kinderpornografie. Täglich könnte die BILD also von rund 41 Fällen berichten. Tut sie aber nicht, obwohl die Tat ja nicht mehr oder weniger schlimm ist, wenn sie von einem Nichtprominenten begangen wird. Es geht also weniger um eine Information der Öffentlichkeit über mutmaßlich begangene Straftaten, sondern eher darum, mit der Prominenz eines mutmaßlichen Täters den Voyeurismus der Leser zu befriedigen. Das betrifft nun natürlich nicht nur die BILD, aber sie ist halt die Großmeisterin der medialen Hinrichtung.“

Rechtfertigen Ermittlungen bereits Berichte?

Laut diesem Artikel ist auch allein die Tatsache, dass es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gibt, grundsätzlich kein ausreichender Grund für Verdachtsberichte durch Medien. Das hänge damit zusammen, dass die Hürde für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens äußerst niedrig sei: „Es reicht ja schon, wenn irgendjemand Sie anonym anzeigt und behauptet, sie hätten Kinderpornos verschickt, um Ermittlungen auszulösen.“ Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verdachtsberichterstattung äußert sich folgendermaßen:

„Die Staatsanwaltschaft hat schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (vgl. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO). Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 – III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN). Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachts-gründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23). So müssen die Ermittlungsbehörden auch auf völlig unbegründete, unter Umständen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erstattete Strafanzeigen hin tätig werden (Soehring, aaO).“

Journalisten dürfen nicht auf den Ausgang eines Verfahrens „wetten“

Dieser Text behält seine Gültigkeit, auch im Falle eines Schuldspruchs eines ordentlichen Gerichts über den hier behandelten Vorgang. Alles andere würde bedeuten, dass es Journalisten erlaubt ist, auf den Ausgang eines Verfahrens zu „wetten“: Im Falle einer Verurteilung wäre nach dieser schrägen Logik dann auch die Vorverurteilung rückwirkend gerechtfertigt. „Bild“ und andere Medien dürfen aber prinzipiell nicht vorverurteilen und schon gar nicht bestrafen – und seien die Fälle auch (angeblich) noch so eindeutig.

Ob die „Bild“ mit ihrer aktuellen Kampagne einen nach juristischen Maßstäben tatsächlich Schuldigen getroffen hat, das wird die Zukunft zeigen. Fest steht aber bereits jetzt: Das Leben des Betroffenen wird auch im Falle seiner Unschuld nie wieder dasselbe sein.

Titelbild: Elena Dijour / Shutterstock