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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Der Wirecard-Skandal ist eine Pleite für alle
  2. Debatte, Ordnungsruf oder Eingriff in Artikel 5?
  3. AKK: 10% statt 2%
  4. SPD lehnt Immunitätsausweis weiter ab
  5. Zeit-Autoren kopieren gesamtes KATAPULT-Buch
  6. Werner Rügemer: Strategien zur Belegschaftsübernahme
  7. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Beste, zweitbeste und schlechte Lösungen
  8. Bündnis Frist ist Frust: „Vier Milliarden Euro für Befristung und Ausbeutung“
  9. Nationaler Bildungsbericht 2020: Arme Kinder bleiben in Deutschland immer mehr auf der Strecke
  10. Konsumklima: “Die Verbraucher erwachen aus der Schockstarre”
  11. Regierung schreibt anlasslose Massenüberwachung in neue Gesetze
  12. Verfolgte Grundrechtsträger?
  13. Krawallnacht: Stuttgart steht noch
  14. Die Pandemie-Profiteure

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Der Wirecard-Skandal ist eine Pleite für alle
    Dass eine deutsche Aktiengesellschaft Milliardenbeträge ausweisen kann, die wohl gar nicht existiert haben, hätte nie geschehen dürfen. Die Regierung wäre es den Bürgern schuldig gewesen, frühzeitig für eine strenge Aufsicht zu sorgen. […]
    Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben 2009 als eine Ursache für die Bankenkrise die “mangelnde Übersicht der Behörden” über das Zusammenspiel von Finanzakteuren ausgemacht. Spekulanten in Großbanken hatten es wild getrieben, hatten auf einen unendlichen Immobilienboom und steigende Preise gesetzt, bis die Blase platzte. Aufsichtsbehörden, die keinen Durchblick haben, was windige Finanzakrobaten treiben – das ist die Linie von der Bankenkrise über Cum-Ex bis Wirecard. Und es gibt eine Linie bei den politischen Verantwortlichen – von Peer Steinbrück über Wolfgang Schäuble bis Olaf Scholz.
    Quelle: Süddeutsche

    Anmerkung Albrecht Müller: Donnerwetter! Die Süddeutsche Zeitung nennt die Verantwortlichen für den Wirecard – Skandal: Steinbrück, Schäuble, Scholz. Sie erinnert auch an die Finanzkrise von 2007 und 2008, damals haben Steinbrück und Merkel alles mit Steuermilliarden zugedeckt, was bei IKB und HRE verspekuliert worden ist. Wenn sie auf den Nachdenkseiten zum Beispiel auf den August 2007 zurück gehen, dann werden Sie die Hinweise auf die damaligen kriminellen Machenschaften finden.

    dazu: Scholz will eine Reform der Finanzaufsicht
    Aus dem Wirecard-Skandal will der Finanzminister rasch Konsequenzen ziehen. Die Bafin soll in Zukunft in Verdachtsmomenten schneller Sonderprüfungen durchführen. Die Opposition stellt dagegen die Zukunft des Behördenchefs Felix Hufeld in Frage.
    Quelle: FAZ

  2. Debatte, Ordnungsruf oder Eingriff in Artikel 5?
    Es bestehen rechtliche Zweifel an der Antisemitismus-Strategie der Bundesregierung.
    Die Auseinandersetzung um die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den kamerunischen Historiker Achille Mbembe hat einen rechtlichen Kern. Es geht um die Qualität parlamentarischer Beschlüsse und ihre Umsetzung in exekutives Handeln. Schon länger als die Feuilletons beschäftigen sich Gerichte mit den damit verbundenen Fragen. Die juristische Dimension der Debatte wird an Bedeutung gewinnen, und die Causa Mbembe ist dabei nur ein Fall von vielen.
    Quelle: FAZ
  3. AKK: 10% statt 2%
    N-tv berichtet, Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer habe vorgeschlagen, sich angesichts der Coronakrise an einem neuen Indikator für den Verteidigungsaushalt zu orientieren: „Aber wenn man sich jetzt die Zahlen in Prozent vom Bip ansieht, ist das vielleicht die falsche Zahl. Denn bei einer erneuten Rezession würden wir viel schneller auf zwei Prozent kommen, hätten aber nicht die Fähigkeiten aufgebaut, die wir eigentlich brauchen“, so Kramp-Karrenbauer. Wichtig wäre es, Deutschland bis 2030 wie vereinbart zehn Prozent der Militärkapazitäten der Nato aufbaue.“
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.

    Anmerkung Christian Reimann: Erinnert sei an die Worte der Bundesverteidigungsministerin: “Ein Land unserer Größe und unserer wirtschaftlichen und technologischen Kraft, ein Land unserer geostrategischen Lage und mit unseren globalen Interessen, das kann nicht einfach nur am Rande stehen und zuschauen”. So gesehen – bei derartigen Machtansprüchen, ist der “Vorschlag” konsequent. Aber angesichts wirklich drängender Probleme hierzulande auch irgendwie verrückt, oder?

  4. SPD lehnt Immunitätsausweis weiter ab
    Die SPD ist weiter gegen einen Immunitätsausweis im Sinne eines Passierscheins. Das stellte SPD-Fraktionsvize Bas klar. Zuvor hatten mehrere Agenturen gemeldet, dass sie Zustimmung signalisiere. Doch ihr Statement sei falsch wiedergegeben worden.
    Die SPD lehnt die Einführung eines Corona-Immunitätsausweises im Sinne eines Passierscheins weiter ab. “Wir wissen nicht, ob und wie lange jemand immun ist, bei dem Antikörper nachgewiesen werden können. Wir wissen auch nicht sicher, ob man trotz Antikörpern infektiös sein kann”, betonte die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas. Eine Immunität sei nach wie vor nicht nachweisbar, sie könne und dürfe daher auch nicht dokumentiert werden. “Alles andere wäre leichtsinnig.”
    Zuvor hatten mehrere Nachrichtenagenturen einen Artikel der “Neuen Osnabrücker Zeitung” zitiert, wonach auf das Virus getestete Menschen Bas zufolge einen Anspruch auf einen solchen Nachweis hätten. Ihr ursprüngliches Statement sei verfälscht worden, sagte Bas auf Twitter.
    Quelle: Tagesschau

    dazu auch: Britische Regierung hält weiter an der Idee eines Covid-19-Immunitätsausweises fest
    Für die Umsetzung von Immunitätsausweisen könnte die deutsche Firma IDnow, die seit Ende 2019 auch in Großbritannien tätig ist, in Frage kommen. Am 9. Juni meldete die Firma, dass Gespräche mit der britischen Regierung über die Erstellung von Immunitätsausweisen für Menschen stattfinden, die von Covid-19 genesen sind. Mit der ID-Technik könne festgestellt werden, wer kürzlich getestet wurde und zurück an den Arbeitsplatz oder in ein Flugzeug steigen darf.
    Die Firma wirbt mit KI-basierter Technik zur Prüfung des Ausweises mit der Smartphone-Kamera, der biometrischen Erfassung des Gesichts und einer Identifizierung per Video-Chat. IDnow erklärt, man benutze nicht den Begriff des Immunitätsausweises, das mache die britische Regierung. Man stelle nur die Identifizierungstechnik bereit, das könnten auch die von der Regierung gespeicherten Testergebnisse sein.
    Weitere Firmen stehen in den Startlöchern, um aus möglichen Immunitätsausweisen ein Geschäft zu machen. Mit IDnow konkurriert beispielsweise die britische Firma Onfido. In Deutschland bietet AU-Schein.de von Can Ansay bereits solche Immunitätsausweise für Menschen an, die positiv auf Sars-CoV-2-Antikörper getestet wurden.
    Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn wollte sie auch bereits im Mai in das “Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” aufnehmen und verstand sie wie Impfpässe. Das geschah auch im Zusammenhang mit einem Deal mit Roche zur millionenfachen Lieferung des neuen Antikörper-Bluttests Elecsys. Spahn zog dann das Vorhaben wieder aus dem Gesetz zurück und schaltete den Ethik-Rat ein, die es zuerst prüfen sollten. Bekanntlich hat die WHO, auf die Roche auch verwies, erklärt, dass es bisher noch keinen Nachweis dafür gibt, dass Menschen mit Antikörpern vor einer Neuinfizierung sicher seien. Gewarnt wird vor den damit einhergehenden Risiken einer trügerischen Sicherheit.
    Quelle: Telepolis

  5. Zeit-Autoren kopieren gesamtes KATAPULT-Buch
    KATAPULT wird immer wieder kopiert. Neuer Höhepunkt: Autoren des Zeit-Verlages haben im Auftrag des Hoffmann und Campe Verlags ein gesamtes KATAPULT-Buch kopiert. (…)
    Neuer Höhepunkt: Ein Verlag aus Hamburg hat Autoren des renommierten Zeitverlags beauftragt, unsere Karten samt Layout zu kopieren und daraus ein Buch zu machen, dessen Cover sogar haargenau so aufgebaut ist wie das von unserem Buch. Hart, oder?
    Damit kann man Millionen Scheine verdienen und jetzt kommt’s: Die Knüller von der renommierten »Zeit« haben den Auftrag wirklich angenommen. Die KATAPULT-Kopie liegt jetzt im Buchhandel direkt neben unserem originalen KATAPULT-Buch – sehr schmerzhaft. Ich meine das wirklich ernst, Leute, ich habe keine Lust auf diese zerstörerischen Artikel und ich versuche neuerdings auch, bessere Schimpfwörter zu benutzen, aber wir haben uns hier mühselig einen kleinen Verlag in Greifswald aufgebaut, der regelmäßig von den ganz Großen kopiert wird. (…)
    Ich fasse zusammen:

    • Das Cover hat das gleiche Format wie das unseres ersten Buches.
    • Das Cover ist genau wie unser erstes Buch aufgebaut. Der Titel sollte ursprünglich eine KATAPULT-Kopie werden: »100 Karten, die …«, die ich dann juristisch habe verbieten lassen. Das Buch hat genau das gleiche Text-Bild-Verhältnis wie unser Buch.
    • Der Grafikstil ähnelt stark dem von KATAPULT und nicht dem der Zeit.
    • Viele Karten gab es inhaltlich schon mal im KATAPULT-Magazin.
    • Hoca verstichwortet das Buch bei METIS (wichtigstes Verlags-Analysetool) mit »Katapult«, aber nicht mit »Zeit«.

    Quelle: Katapult Magazin

  6. Werner Rügemer: Strategien zur Belegschaftsübernahme
    Rede zum Start unserer Konferenz Arbeiter*innenkontrolle statt Betriebe schließen
    Wir beraten heute und morgen über folgendes Thema: Wie können abhängig Beschäftigte aus ihrer Abhängigkeit heraustreten, sich organisieren, und zwar nicht nur für Arbeitsbedingungen und Arbeitseinkommen, sondern auch für die Gestaltung der Produkte und Dienstleistungen, für deren sozialen und ökologischen Sinn? Wie können also abhängig Beschäftigte etwas unternehmen weit über etwa gewerkschaftliche Mitgliedschaft hinaus, also wie können sie UnternehmerInnen werden? Und das gerade jetzt, wo die abhängig Beschäftigten in einer zusätzlich geschwächten Lage sind, in möglicherweise einer der schwersten Krisen des gegenwärtigen Kapitalismus, der eigentlich ohnehin abgewirtschaftet hat, auch politisch?
    Ich meine: Gerade deswegen! Weil die bisher Verantwortlichen bzw. Un-Verantwortlichen die Krise herbeigeführt haben, im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft, lange vor der Pandemie. Und sich jetzt als Retter aufspielen. Also gerade jetzt: Wie können wir – und damit meine ich ein sehr breites Spektrum von abhängig Beschäftigten, schlecht und gut Bezahlten, Überbeschäftigten und Unterbeschäftigten, Selbständige und Scheinselbständige, Arbeitslosen, gig- und crowdworker – wie also wir, dieser bunte Haufen der gegenwärtig arbeitenden Klasse, also wie können wir solche Unternehmen, die jetzt gescheitert sind oder scheitern können oder scheitern werden, insolvent werden, wie können wir schlecht und asozial und verantwortungslos geführte Unternehmen übernehmen, retten, umgründen, auch neue gründen, und diese dann auch führen, qualitativ besser führen, sozial, ökologisch, demokratisch, und noch wirtschaftlich erfolgreich und das auch noch auf lange Sicht?
    Quelle: arbeitsunrecht
  7. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Beste, zweitbeste und schlechte Lösungen
    Mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ will der Bundestag Haushalte und Unternehmen entlasten. Die Wirtschaft soll gestärkt werden. Aber nicht alle Maßnahmen stoßen auf Zuspruch der Gewerkschaften. Der DGB-klartext. […]
    Unterschiedlich bewertet der DGB die Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen. So ist wenig gegen Fristverlängerungen zur Steuerzahlung einzuwenden, die über Liquiditätsengpässe hinweghelfen. Auch vorübergehend bessere Abschreibungsregeln regen erfahrungsgemäß die Investitionstätigkeit an. Auf Ablehnung der Gewerkschaften stößt aber, dass die für die Kommunen dringend notwendige Gewerbesteuer dauerhaft ausgehöhlt werden soll und auch sehr profitable Unternehmen manche Steuerrechtsänderung zu ihrem Vorteil nutzen können.
    Quelle: DGB klartext
  8. Bündnis Frist ist Frust: „Vier Milliarden Euro für Befristung und Ausbeutung“
    Als Vergeben einer historischen Chance bewertet das Bündnis „Frist ist Frust“ den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“. Den Aushandlungsprozess zu diesem Bund-Länder-Vertrag wird die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) voraussichtlich am Freitag (26.6.) in Berlin endgültig abschließen. Das Bündnis, initiiert vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW, kritisiert, dass die jährlich rund vier Mrd. Euro, die durch den Vertrag ab 2021 zeitlich unbegrenzt an die Hochschulen fließen, nicht an mehr dauerhafte Beschäftigung und bessere Arbeitsbedingungen an den Hochschulen geknüpft werden. Stattdessen werde die Verantwortung vom Bund an die Länder und von dort an die einzelnen Hochschulen verschoben. Das Bündnis hatte unter anderem gefordert, die Schaffung von Dauerstellen verbindlich im Vertrag festzuschreiben, eine Obergrenze für die Lehrverpflichtung einzuziehen und die Beschäftigten in den Prozess einzubeziehen. Nichts davon werde aus Sicht des Bündnisses umgesetzt.
    Quelle: GEW
  9. Nationaler Bildungsbericht 2020: Arme Kinder bleiben in Deutschland immer mehr auf der Strecke
    Die soziale Herkunft von Kindern bestimmt in Deutschland weiterhin ihre Bildungswege und Berufschancen. Und offenbar wird die obere Spitze mit der Entwicklung digitaler Technologie dünner. Ein bisher beobachteter Anstieg des allgemeinen Bildungsniveaus scheint sich seit einigen Jahren ins Gegenteil zu verkehren: Immer weniger Schüler wechseln aufs Gymnasium oder an eine Hochschule, mehr Jugendliche fallen durchs Raster. Und: Die Schulschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärfen diese Entwicklung. Zu diesem Ergebnis kommt der Nationale Bildungsbericht 2020, den Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Dienstag vorgestellt hat. (…)
    Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaften (GEW) forderte nach der Präsentation des Nationalen Bildungsberichts die Politik auf, “endlich ihre Hausaufgaben zu machen”.
    Der Einsatz digitaler Medien im Rahmen des Homeschoolings hänge sozial und wirtschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche weiter ab. So verstärke sich das bereits vorhandene soziale Gefälle in Schulen. Die verantwortlichen Landes- und Bundespolitiker müssten “Raum für die Entwicklung pädagogischer Konzepte schaffen, für eine stabile digitale Infrastruktur sorgen, Systemadministratoren einstellen sowie Lehrkräfte und Schüler mit Endgeräten ausstatten”, sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann am Dienstag.
    Bereits Anfang Juni hatte die GEW darauf hingewiesen, dass 90 Prozent der Lehrkräfte ihre privaten Computer für die Sicherstellung des Heimunterrichts nutzen müssten. Zudem fehlten vielen Lehrern ebenfalls nötige Kenntnisse. “Die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zur Digitalisierung müssen ausgebaut werden”, verlangt Hoffmann. Bisher seien die Schulen zu wenig bei der Entwicklung berücksichtigt worden.
    Quelle: RT Deutsch

    Anmerkung Christian Reimann: Die Digitalisierung insbesondere im Bildungsbereich ist auf und von den NachDenkSeiten mehrfach thematisiert worden. Bitte lesen Sie dazu u.a. auch bzw. erneut:

    1. Digitalisierung im Konjunkturpaket: „Corona-Krise“ oder Krise des Kapitalismus?
    2. Digitalisierung: die unsichtbare Gefahr
    3. Die Digitalisierung ist ein Experiment an unseren Kindern.
    4. Corona: Ein Land ignoriert seine Kinder

    Generell dürfte der Inhalt dieses Beitrages aus dem Jahr 2008 immer noch zutreffend sein: Ökonomisierung von Bildung und Privatisierung von Bildungspolitik – Pädagogische An- und Einsprüche.

  10. Konsumklima: “Die Verbraucher erwachen aus der Schockstarre”
    Die Corona-Einschränkungen haben den Konsum einbrechen lassen, jetzt hellt sich das Konsumklima laut neuen GfK-Zahlen langsam wieder auf. Fraglich sei aber, ob die Deutschen je wieder so viel kaufen wie vor der Krise.
    Nach dem Ende der Corona-Einschränkungen im Handel scheint die Kauflust der Deutschen nach und nach zurückzukehren. Für Juli sagt das Konsumklima-Barometer der Marktforschungsfirma GfK einen Anstieg um neun Punkte auf minus 9,6 Zähler voraus.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Die übliche Schönrednerei der GfK – diesmal light. Denn auch nach GfK-Messung bewegt sich das Konsumklima noch weit im negativen Bereich und ist es unsicher, “ob das Konjunkturklima jemals wieder den Wert von vor der Krise erreichen wird”. Hmm… und das hat nicht nur mit “Erwartungen” und “Verunsicherung” zu tun, sondern ganz hart auch mit dem Geld, das die Bürger in der Tasche haben. Bei rasant steigender Arbeitslosigkeit, weiterhin viel Kurzarbeit, stagnierenden Renten und absehbar ganz schwachen Tarifabschlüssen (die meisten Gewerkschaften wollen sich Beschäftigungssicherung mit stagnierenden Löhnen erkaufen, gesamtwirtschaftlich fatal) sehe ich nicht, woher eine Steigerung des Binnenkonsums kommen könnte.

  11. Regierung schreibt anlasslose Massenüberwachung in neue Gesetze
    Obwohl die anlasslose und massenhafte Speicherung von Vorratsdaten wiederholt von Gerichten für illegal erklärt wurde, beharrt die große Koalition weiterhin darauf, das Instrument in Gesetzesform zu gießen.
    Im Referentenentwurf der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), den wir kürzlich veröffentlicht haben, finden sich einschlägige Passagen aus dem bisher geltenden Gesetz wieder. Die Bestimmungen wurden zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof erneut, ob eine verdachtsunabhängige Überwachung rechtens ist. (…)
    Schließlich muss das geplante Gesetz bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden, bevor es in Kraft treten kann. Dies könnte sich als Stolperstein entpuppen, sagt Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
    „Aus europarechtlicher Sicht ist der TKG-Entwurf ein ziemlich klarer Verstoß gegen Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU zu unionstreuem Verhalten, weil kein Staat Gesetze erlassen darf, die gegen Europarecht verstoßen“, so Buermeyer weiter. „Und in diesem Fall hat die Bundesregierung bereits vom Oberverwaltungsgericht Münster schriftlich bekommen, warum die Vorratsdatenspeicherung im TKG mit Unionsrecht unvereinbar ist.“
    Bereits 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die aus 2015 stammende und jetzt wieder aufgekochte Regelung in dieser Form unionsrechtswidrig ist. Damals bemängelten die Richter, die Speicherpflicht erfasse pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer:innen von Telefon- und Internetdiensten – ohne jeglichen Verdacht, dass diese eine Straftat begangen hätten.
    Auflagen werden ignoriert
    „Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe“, zeigte das Gericht auf, wo die Regierung nachbessern muss.
    Gefruchtet hat dies bislang nicht, allerdings steht Deutschland nicht alleine da. Europaweit drängen vor allem Innenminister darauf, die grundrechtsfeindliche Vorratsdatenspeicherung auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Nur wenige Länder konnten sich bislang dazu durchringen, von dem Instrument abzurücken und andere Verfahren einzusetzen. Österreich etwa setzt inzwischen auf „Quick Freeze“. Hierbei werden bestimmte Vorratsdaten erst dann eingefroren, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
    Quelle: Netzpolitik.org

    Anmerkung Christian Reimann: Interessant wäre zu erfahren, ob es erneut Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung gibt.

  12. Verfolgte Grundrechtsträger?
    Was passiert im Moment mit und in unserer Polizei?
    Das Bild war in allen Nachrichtensendungen präsent, das Video wurde tausendfach angeklickt: Der Polizeibeamte, der in der Stuttgarter Innenstadt massiv angesprungen wurde. Wir sehen Gewalt gegen Polizei, nachdem in den vergangenen Wochen viel über Gewalt durch Polizei diskutiert wurde. Wandelt sich die Perspektive, wechseln Polizeibeamt*innen von der Täter- noch stärker in die Opferrolle? Ist zu befürchten, dass aus verfolgenden nun verfolgte Grundrechtsträger werden? Wohl kaum. (…)
    Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG HH springt gleich auf den Zug auf, kritisiert die Justiz und fordert mehr oder weniger unverblümt Richter zum Rechtsbruch auf, wenn sie auf Twitter schreibt: „Zum Autoritätsverlust der #Polizei tragen auch Richter bei, die Straftäter immer wieder laufen lassen. Gerade beim Kampf gegen Drogendelikte haben viele Beamte schon lange das Gefühl, nicht mehr Freund & Helfer, sondern Depp der Nation zu sein“ – worauf Rechtsanwalt Hüttl zurecht behauptet, dass damit vermittelt werde, ruhig mal ein paar Angeklagte einzuknasten, auch ohne sichere Feststellung der Schuld. Die Polizei soll „vom Freund und Helfer zum Deppen“ werden, meint in diesem Kontext ein WAZ-Redakteur, und für ihn ist es „auch bezeichnend, dass jetzt der Innenminister in einem Shitstorm steht, weil er eine Kolumnistin der ,taz’ anzeigen will“. Während man von Journalisten (im Gegensatz zu Politikern) durchaus mehr Sorgfalt bei der Recherche erwarten kann, ist der Aufschrei der DPolG erwartbar gewesen. Die kleinste aber lauteste Gewerkschaft fällt immer wieder dadurch auf, dass sie rechtslastige Forderungen erhebt; so hatte die (nicht ganz ernst gemeinte) Forderung von Andreas Hüttl, sie durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, durchaus einen Hintergrund.
    Horst Seehofer hätte mit seiner Ankündigung, Strafanzeige gegen die taz-Journalistin zu stellen, nicht deutlicher machen können, dass ihm der Schutz der Polizei wichtiger ist als der Meinungsfreiheit, und damit der Verfassung. Dabei genießt weder die Polizei als Institution noch der einzelne Polizeibeamte einen besonderen, über das für einen Bundesbürger übliche Maß hinausgehenden verfassungsmäßigen Schutz – Journalisten (und übrigen auch Wissenschaftler) sehr wohl. Polizisten können sich auf Gesetze und das Gewaltmonopol berufen, aber sie müssen immer die entsprechenden, durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip oder die Strafprozeßordnung gesetzten Grenzen einhalten. Tun sie dies nicht, dürfen sie auch nicht geschützt werden. Durch wen auch immer
    Quelle: Thomas Feltes in Verfassungsblog
  13. Krawallnacht: Stuttgart steht noch
    Vieles ist nicht falsch, zu wenig aber richtig: Die Berichterstattung über die “Nacht der Schande” (“Bild”) in Stuttgart hat bundesweit eine mediale Realität erzeugt, die von der Wirklichkeit weit entfernt ist. Dabei war die schlimm genug. Jetzt steht das sensationslüsterne Zerrbild der Aufarbeitung im Weg.
    Es gibt kein “Schlachtfeld” (CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart), auch keine Blutspur, “die sich vom Hauptbahnhof bis zur Marienstraße zieht” (StN). Es gibt keine “verwüstete Innenstadt” (dpa) und keine “bürgerkriegsähnlichen Zustände” (AfD und SPD). Aber es gibt in der deutschen Sprache jede Möglichkeit, sich differenziert auszudrücken über den Landfriedensbruch, die inakzeptablen Angriffe auf Menschen und Fahrzeuge, die Lust an Gewalt und Zerstörung, das Macho-Gebaren und das schräge Bewusstsein, wonach gewalttätiger Blödsinn eine Art Heldentat ist, wenn sie einen Filmschnipsel auf Youtube hergibt.
    Statt einzuordnen hat in der Medienberichterstattung aber vor allem die Übertreibung Konjunktur, seit in der Nacht zum Sonntag die ersten Mitschnitte die sozialen und die ersten Meldungen die klassischen Medien eroberten. Später Dutzende Live-Schalten auf allen Kanälen wie aus einem Krisenherd, Sondersendungen im SWR, auf ntv, bei RTL und wie sie alle heißen.
    Allerdings hätten sich die aus Berlin, Hamburg oder München angereisten Kamerateams und Fotografen erst einmal die Augen reiben müssen angesichts der gelassenen Beschaulichkeit am ersten Sommertag 2020. Denn schon in den frühen Morgenstunden hatten Feuerwehr, Stadtreinigung, Müllabfuhr und Technisches Hilfswerk ganze Arbeit geleistet. Zwei Dutzend Spanplatten ersetzten die zersplitterten Schaufenster. Für Horst Seehofer, eigens aus Berlin angereist, wurde extra ein heftig demoliertes Polizeifahrzeug mit zertrümmerten Scheiben in der Oberen Königstraße platziert (Bilder dazu hier). Zehn Meter weiter hatte das Eiscafé Venedig nicht so sehr viel hergegeben an optischer Untermalung. Immerhin konnte es weniger als vierzig Stunden nach dem Krawall schon wieder KundInnen mit Kugeln und Bechern bedienen, obwohl es doch laut FAZ “zerstört” worden war.
    Quelle: Kontext: Wochenzeitung
  14. Die Pandemie-Profiteure
    Anwaltskanzleien werben für millionenschwere Investor-Staat-Klagen wegen der Corona-Maßnahmen – schuld sind die Sonderrechte für Konzerne
    Am 26. März 2020 zählte Italien erstmals mehr als 8 000 Todesopfer durch das Coronavirus. Zu diesem Zeitpunkt waren das mehr als doppelt so viele wie irgendwo sonst auf der Welt. Am selben Tag sinnierten Anwälte einer italienischen Kanzlei über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und seiner verheerenden wirtschaftlichen Folgen. Ihr Fazit: Die „übereilten und schlecht koordinierten“ Maßnahmen der italienischen Regierung könnten in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen – und zu einer Welle teurer Schadenersatzklagen gegen Italien vor privaten Schiedsgerichten führen.
    Weltweit ermöglichen über 2 600 Handels- und Investitionsabkommen ausländischen Investoren, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre weitreichenden Rechte in den Verträgen als verletzt ansehen. Dabei können Konzerne schwindelerregende Summen an Schadensersatz für angebliche Investitionseinbußen fordern – und zwar infolge von Enteignungen aber auch indirekter Schäden durch quasi jegliche Art der Regulierung.
    Bekannte Beispiele aus Deutschland sind die beiden Investor-Staat-Klagen des schwedischen Konzerns Vattenfall.
    Quelle: IPG Journal

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