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  1. Über Statistik in Zeiten von Corona
  2. Je länger die Pandemie dauert, desto fragwürdiger ist das Regieren per Verordnung
  3. “Wer diese Regeln macht, hat keine Ahnung von Selbstständigkeit”
  4. Update: Sanktionen im Hau-Ruck-Verfahren
  5. Die EU schaut untätig zu, wie Polen den Rechtsstaat abschafft
  6. Osteuropas geostrategische Drift
  7. Staatsknete für Bonzen statt Bauern
  8. Wem gehört das Wasser?
  9. Bundeswehr stellt Rekrutierungsinteresse über Kinderrechte
  10. NSU-Aktenvernichtung: Verfassungsschutz muss über Aktenschredderer Auskunft geben
  11. Digitale Überwachung: Selfies für den Staat
  12. Blackrock verwaltet so viel Vermögen wie nie
  13. Kanzleramt: Regierung plant Tebartz-van-Elst-Anbau

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Über Statistik in Zeiten von Corona
    Nie war Statistik so wertvoll wie heute! Aber Zahlen ohne Erklärungen sind eine wirkliche Gefahr. Die Politik droht in Sachen Corona vollends unglaubwürdig zu werden, weil sie mit den vorliegenden Zahlen nicht angemessen umgeht.
    Viele glauben, besonders viele Zahlen zu produzieren, sei schon ein Verdienst an sich. Andere sind offenbar fest davon überzeugt, eine Zahl sei eine Zahl und deswegen sei es müßig, auch nur einen weiteren Gedanken über die Bedeutung der Zahl zu verschwenden. Beides ist grundfalsch.
    Es geht darum, unter Würdigung aller Umstände, die uns bekannt sind, herauszuarbeiten, welche Zahl welche Bedeutung hat. Und für diejenigen, die mit großem medialen Getöse Zahlen in die Welt setzen, geht es darum, sich jede Mühe zu geben, um für das Publikum einfache und besonders aussagekräftige Zahlen aus dem großen Zahlensalat herauszudestillieren. Das gilt in den Zeiten von Corona sowohl für das Geschehen im Bereich der menschlichen Gesundheit wie im Bereich der wirtschaftlichen Folgen, die vom Corona-Schock ausgehen.
    Beginnen wir mit Letzterem. Es wird derzeit wieder mit großer Leichtfertigkeit über die Notwendigkeit eines neuen Lockdowns gesprochen, ohne dass überhaupt klar ist, was der erste Lockdown gesundheitspolitisch gebracht hat und vor allem, wie teuer er in ökonomischer Hinsicht war. Er war nämlich ungeheuer teuer und wenn das allgemein bekannt wäre, würde man nicht so über einen neuen Lockdown reden, als könnte die Politik alle paar Monate die Wirtschaft in Tiefschlaf versetzen.
    Quelle: Heiner Flassbeck auf Makroskop

    dazu: Vor dem zweiten Corona-Notstand?
    Gerade in Zeiten, in denen ein Großteil der Notfallbetten leer ist, bräuchte es mehr Politiker und Fachleute, die erklären, dass höhere Infektionszahlen noch nicht höhere Todeszahlen bedeuten. Zudem wäre es an der Zeit, doch mal der Tatsache ins Auge zu sehen, dass sich ein Großteil der Bevölkerung an die Maskenpflicht hält und viele weitere Einschränkungen in Kauf zu nehmen bereit ist und es war, und trotzdem die Infektionszahlen steigen.
    Quelle: Telepolis

  2. Je länger die Pandemie dauert, desto fragwürdiger ist das Regieren per Verordnung
    Als es losging mit Corona und noch niemand genau wusste, was für ein Virus das ist und was zu tun ist, waren Akutmaßnahmen gerechtfertigt. Doch je länger die Pandemie dauert, je mehr man über sie weiß und je klarer wird, dass sie noch eine Weile bleibt, desto weniger ist es gerechtfertigt, dass Regierungen die Regeln machen.
    Denn genau das ist eine Verordnung: Die Delegation von Legislativgewalt auf die Exekutive. Das kann im Akutfall nötig sein, weil für Diskussionen keine Zeit ist. Es kann aber nicht zur Regel werden. Für wesentliche Fragen sind nun einmal die Parlamente zuständig.
    Quelle: Tagesspiegel

    Anmerkung André Tautenhahn: Beim Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt haben sich die Regierenden jedenfalls wieder sehr viel Zeit genommen. Was sagt das nun über den Akutfall aus und warum können die Parlamente diese Debatte nicht öffentlich führen? Stattdessen wird hinter verschlossenen Türen irgendein Kasperkram entschieden, der keine wesentlichen Fortschritte enthält und nach Stunden von Merkel, Söder und einem Berliner Statisten als dennoch bedeutendes Ergebnis verkündet wird. Dazu dürfen Journalisten, die es bis hierhin im Kanzleramt unter der Maske ausgehalten haben, ein paar Fragen stellen, wenn Regierungssprecher Seibert sie denn dran nimmt. Und hinterher steht in den Zeitungen, wie unzufrieden die Kanzlerin doch sei. Man muss es noch einmal deutlich sagen, die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan.

  3. “Wer diese Regeln macht, hat keine Ahnung von Selbstständigkeit”
    Viele der zwei Millionen Solo-Selbstständigen warten vergeblich auf staatliche Hilfen. Hier erzählen drei von ihnen, wie es ist, nun doch Hartz IV beantragen zu müssen.
    Viele der knapp zwei Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland haben in den ersten Corona-Monaten ihre Arbeit verloren. Ob Physiotherapeutinnen, Opernsänger oder DJ: keine Kunden, keine Konzerte, keine Einnahmen. Die Bundesregierung versprach zu helfen. Erst mit der Soforthilfe im April und Mai, dann mit der Überbrückungshilfe von Juni bis August und mit der Überbrückungshilfe plus, die bis Ende des Jahres gilt.
    24 Milliarden Euro waren von der Regierung für das letzte Hilfspaket eingeplant, nur knapp 250 Millionen Euro wurden bislang ausgezahlt. Woran liegt das? Hier erzählen drei Solo-Selbstständige von ihren Problemen mit den Behörden, von ausstehenden Zahlungen und ihrem Plan für die Zukunft.
    Quelle: Zeit Online

    dazu: Endlich wirksame Überbrückungshilfen schaffen
    „Angesichts dieser Zahlen ist es umso dringlicher, dass endlich den am heftigsten betroffenen Branchen geholfen wird. Es ist gut, dass Peter Altmaier eine Verlängerung und Verbesserung der Soforthilfen anstrebt. Doch dass diese Überlegungen erst einsetzen, nachdem die Antragsfrist für Überbrückungshilfen bereits ausgelaufen war, zeugt von einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber den Millionen Soloselbständigen und Kleinunternehmen, die nach einem von leichten Hoffnungen getragenen Sommer erneut vor dem Abgrund stehen”, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag, die Herbstprognose der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute. Ernst weiter:
    „Es muss sich endlich die Erkenntnis auch im Wirtschaftsministerium durchsetzen, dass Kredite, egal wie gut die Konditionen sind, den von Kontaktbeschränkungen stark beeinträchtigten Branchen nicht mehr weiterhelfen. Wir brauchen endlich die Möglichkeit für Soloselbständige, sich einen Unternehmerlohn auszuzahlen. Die Beschränkung der Hilfen auf einen Mindestumsatzrückgang bestraft Unternehmen, die sich kreative neue Möglichkeiten ausdenken und dennoch am Existenzminimum kratzen. Wenn wir die vielfältige und lokal geprägte Unternehmenslandschaft in Deutschland nicht ernsthaft gefährden wollen, müssen wir jetzt dafür sorgen, dass auch die kleinen und mittleren Unternehmen gut durch die Krise kommen.”
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

  4. Update: Sanktionen im Hau-Ruck-Verfahren
    So schnell kann’s gehen: Nur zwei Tage nach dem Beschluss der Außenminister hat die EU ihre “Ziele” für Russland-Sanktionen festgelegt. Einfach so, auf Verdacht – ohne Tätersuche und Schuldnachweis.
    Die EU gründet sich bekanntlich auf das Recht und die Wirtschaft. Erst vor ein paar Tagen hat die EU-Kommission einen Rechtsstaats-Bericht vorgelegt und faire Verfahren in Polen oder Ungarn angemahnt. Doch wenn es um Russland geht, geht es auch anders.
    Ohne Beweisaufnahme, Tätersuche und Schuldnachweis wurden “Ziele” für die zuvor beschlossenen Sanktionen festgelegt. Bei den betroffenen Personen soll es sich um Verantwortungsträger aus dem Kreml und aus dem russischen Sicherheitsapparat handeln.
    Namen wurden nicht genannt, bisher gibt es nicht einmal eine Pressemitteilung. Macht sich die EU Sorgen wegen der dünnen Beweislage im Fall Nawalny oder der wackeligen Rechtslage? Nein – man wolle verhindern, dass Moskau die Personen schützt, heißt es in Brüssel.
    Und warum die Eile? Vermutlich, damit die neuen Sanktionen beim EU-Gipfel am Donnerstag verkündet werden können – und damit die Debatte um die besondere deutsche Verantwortung im Fall Nawalny beendet wird. Nord Stream 2 muß weitergehen, nicht wahr?
    Quelle: Lost in Europe

    dazu: Sanktionen nach Nawalny-Vergiftung: Wladimir Putin im Visier
    Bemerkenswert schnell einigt sich die EU auf Sanktionen im Fall Nawalny. Erstaunlich ist auch, welche Namen auf der Strafliste stehen. […]
    Die EU verhängt Sanktionen nicht einfach zum Spaß. Sie legt Beweise für ihre Entscheidung vor und muss sich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen absichern.
    Quelle: Süddeutsche

    Anmerkung Albrecht Müller: Hier kommt in einem Blatt, das früher einmal zu den Unterstützern der Entspannungspolitik gehörte, der blanke Hass durch. Und ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist allerdings nicht verwunderlich. Denn der Autor des Kommentars ist als Einflussagent schon lange und einschlägig tätig.

    dazu auch: Nawalny unter hohem Polizeischutz in Luxusresidenz im Schwarzwald
    Die EU will wegen der Vergiftung des russischen Oppositionellen, obgleich dazu viele Fragen offen sind und die russische Regierung nur aus vermeintlichen Plausibilitätsgründen gemäß der Devise: “Wer sonst?”, zum Verantwortlichen gemacht wird, sechs Personen und eine Organisation sanktionieren. Die Sanktionen werden heute bekannt gegeben.
    Als treibende Kraft wirkten der deutsche Außenminister Heiko Maas und sein französischer Kollege Jean-Yves Le Drian, die am 7. Oktober eine gemeinsame Erklärung dazu veröffentlichten. Der Vorwurf lautete vor allem, dass Russland keine “glaubwürdige Erklärung” zum Fall abgegeben habe, wofür es “keine andere plausible Erklärung zur Vergiftung von Herrn Nawalny als eine russische Verantwortung und Beteiligung gibt”. Die Logik ist bemerkenswert und wurde vom Vorgehen der britischen Regierung im Skripal-Fall übernommen, wo diese damit auch durchkam. Wohl gemerkt, bislang sind weder die Täter noch die Hintermänner bekannt, weswegen es auch keineswegs auszuschließen ist, dass es ein – dann aber missglückter – Anschlag war, der vom Kreml in die Wege geleitet wurde oder gedeckt wird (Informationskrieg über mutmaßliche Nawalny-Vergiftung).
    Zumindest die deutsche Regierung dürfte den Fall Nawalny auch dazu benutzt haben, um Stärke gegen Russland zu demonstrieren, aber gleichzeitig an der Gaspipeline Nordstream 2 festzuhalten. Die USA üben einen großen Druck zur Unterbindung der Pipeline aus, um das eigene Frackinggas exportieren zu können, die baltischen Staaten sowie Polen haben sich angeschlossen.
    Quelle: Telepolis

  5. Die EU schaut untätig zu, wie Polen den Rechtsstaat abschafft
    Warschau missachtet offen das europäische Recht und demontiert die Unabhängigkeit der eigenen Justiz. Die EU protokolliert die Verstöße gewissenhaft – mehr aber auch nicht.
    Quelle: Süddeutsche
  6. Osteuropas geostrategische Drift
    Mit Sorge beobachten Berliner Regierungsberater zunehmende US-Aktivitäten in Ost- und Südosteuropa. Im Rahmen der sogenannten Drei-Meere-Initiative baut Washington seit einigen Jahren seinen Einfluss in zwölf Ländern vom Baltikum bis zur Adria und zum Schwarzen Meer systematisch aus. Zentrales Instrument ist die Energiepolitik. Ziel ist es zum einen, Russlands Einfluss auf dem Erdgasmarkt zu schwächen; dazu fördert die Trump-Administration den Bau von Flüssiggasterminals und Erdgaspipelines und den Absatz von US-Frackinggas. Zum anderen ist Washington bemüht, China abzudrängen, das im Rahmen der Neuen Seidenstraße zunehmend mit der Region kooperiert. Vergangene Woche hat Rumänien den Bau zweier Atomreaktoren, den es zuvor mit der Volksrepublik vereinbart hatte, den Vereinigten Staaten übertragen. Bei alledem bleibt Berlin, das Ost- und Südosteuropa als sein exklusives Einflussgebiet betrachtet, außen vor. Es gelte, erklären Regierungsberater, einer “geostrategischen Drift” der Drei-Meere-Initiative entgegenzuwirken und die EU “gegenüber externen Akteuren zu stärken”.
    Quelle: German Foreign Policy
  7. Staatsknete für Bonzen statt Bauern
    Erstmals hat die Bundesregierung veröffentlicht, dass große Holdings jeweils mehrere Millionen Euro Agrarsubventionen erhalten. Allein Tochterunternehmen der Deutschen Agrar Holding kassierten vergangenes Jahr mindestens 5,5 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Hof bekam nur knapp 21.000 Euro. Zum ersten Mal erklärt die Regierung von CDU/CSU und SPD nun, die Zahlungen an Konzerne reduzieren zu wollen. …
    Die Agrar Holding kassiert vor allem deshalb so viel Geld vom Staat, weil sie so viele Äcker und Wiesen hat. Denn der Löwenanteil der EU-Subventionen, die Direktzahlungen, wird pro Hektar berechnet: Wer viel Land hat, bekommt auch viel Geld. Die Firmengruppe des Bremer Bauunternehmers Kurt Zech bewirtschaftet nach eigenen Angaben in Ostdeutschland mehr als 20.000 Hektar Agrarfläche vor allem mit Mais für Biogas-Anlagen. Der durchschnittliche Hof in Deutschland hat laut Statistischem Bundesamt nur 63 Hektar. …
    Die Eigentümerin der Deutschen Agrar Holding, die Zech Stiftung, sitzt im Steuerparadies Liechtenstein. Sie investiert laut Holdingsprecher Holger Römer vor allem in Immobilien, zum Beispiel in die „Atlantic Hotels“. Die Holding sei auf die Zahlungen vom Staat angewiesen, sagte Römer der taz: „Ohne die Subventionen geht es bei den Böden, die wir haben, gar nicht.“ Das meiste Land liege in Brandenburg, wo die Böden nicht sehr fruchtbar sind. Zur Höhe der Zahlungen vom Staat wollte Römer nichts sagen. …
    Tochterfirmen der Lukas-Stiftung, einer der drei Eigentümerinnen des Discounters Aldi Nord, erhielten den Zahlen zufolge 3,1 Millionen Euro. Der Einstieg der Aldi-Erben in Agrarbetriebe ist besonders kritisiert worden, weil sie so bekannt sind und nicht aus der Landwirtschaft kommen. Wahrscheinlich wollen die Aldi-Nord-Eigentümer ihr Milliardenvermögen nun in Agrarflächen investieren, weil Staaten und Banken kaum noch Zinsen auf Anleihen zahlen. Im Gegensatz dazu versprechen Äcker wegen der EU-Agrarsubventionen eine sichere Rendite.
    Quelle: taz
  8. Wem gehört das Wasser?
    Wer darf sich wieviel vom Grundwasser nehmen? Multinationale Konzerne greifen verstärkt auf kommunale Wasserquellen zu
    Mineralwasser sind nicht direkt gesund, sollen aber irgendwie zum Wohlbefinden beitragen. Sie ergänzen den Mineralienhaushalt, helfen gegen Übersäuerung, regen die Verdauung an usw. 2015 fand Öko-Test in einigen Mineralwassern sogar ungesunde Rückstände. Ihr großer Nachteil ist, dass die Flaschen oft von weither angekarrt werden müssen. Das setzt unnötiges CO2 frei und verschlechtert die Klimabilanzen.
    Bis zu 140 Liter Mineralwasser pro Kopf und Jahr wird in Deutschland getrunken. Mehr als 500 verschiedene Mineralwassermarken und rund 50 verschiedene Heilwässer finden sich in den Verkaufsregalen. Den Löwenanteil daran haben Danone und Nestlé. So lässt Danone für seine Marken Evian und Volvic Wasser aus den fanzösischen Alpen und in der Auvergne abpumpen, unter anderem auch für deutsche Konsumenten.
    Für die Coca-Cola Company mit Sitz in Atlanta (USA) arbeiten mehr als 700.000 Mitarbeiter, davon 8.000 Mitarbeiter in Deutschland. 2016 hatte der Getränke-Riese hierzulande mit einem Absatz von 3,6 Milliarden Litern einen Marktanteil von rund 36 Prozent. Seine Mineralwasser-Marken Vio und Apollinaris lässt er direkt in Deutschland abfüllen. Zum Beispiel in Lüneburg, wo an zwei Stellen im Stadtgebiet jährlich 350 Millionen Liter Wasser aus dem Boden geholt werden.
    Nun will das Unternehmen einen dritten Brunnen im nahe gelegenen Reppenstedt bauen, die Abpumpmenge soll auf 700 Millionen Liter pro Jahr erhöht werden.
    Quelle: Telepolis
  9. Bundeswehr stellt Rekrutierungsinteresse über Kinderrechte
    Die Bundeswehr rekrutiert immer noch Minderjährige im großen Stil für die militärische Ausbildung und belegt, dass sie ihr Rekrutierungsinteresse über den Kindesschutz stellt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der LINKEN Bundestagsabgeordneten Helin Evrim Sommer geht hervor, dass die Anzahl der minderjährigen Auszubildenden, die bei Dienstantritt unter 18 Jahren waren, leicht von 1.679 in 2018 auf 1.705 in 2019 gestiegen ist. Dabei werden die jugendlichen Soldat*innen immer jünger, wie die wachsende Anzahl jener zeigt, die bei Ablauf der Probezeit von sechs Monaten noch immer minderjährig waren. Während im Jahr 2018 652 Rekrut*innen nach Ende der Probezeit nicht volljährig waren, erhöhte sich ihre Zahl in 2019 auf 747.
    Zwar weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Dienst frühestens mit 17 Jahren angetreten werden kann. Generell steht diese Praxis aber nur deshalb formalrechtlich im Einklang mit dem UN-Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten, weil die Bundesregierung seinerzeit selbst auf diese Ausnahmemöglichkeit für die regulären staatlichen Streitkräfte hingewirkt hat. Das Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention wird dennoch klar unterlaufen, wonach keine unter 18-Jährigen für militärische Zwecke eingesetzt werden sollen. Auch nicht für Ausbildungszwecke.
    “Wer selbst Minderjährige für die eigene Armee rekrutiert, versagt als Vorbild für andere und kann daher den Einsatz von Minderjährigen als Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten kaum glaubwürdig ächten“, kommentierte die Linke-Abgeordnete Helin Evrim Sommer gegenüber der Rheinischen Post. Die Fraktion DIE LINKE fordert die strikte Einhaltung der Volljährigkeitsregel in der Bundeswehr.
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
  10. NSU-Aktenvernichtung: Verfassungsschutz muss über Aktenschredderer Auskunft geben
    Jahrelang klagte der Verfassungsschutz, weil er nichts über den Mann sagen wollte, der NSU-Akten vernichtet hatte. Nun hat das Amt in letzter Instanz verloren.
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf bestimmte Antworten über geschredderte NSU-Akten nicht länger verweigern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Bis jetzt ist der Beamte des Verfassungsschutzes nur unter seinem Tarnnamen bekannt: Lothar Lingen. Dabei ist der frühere Referatsleiter des BfV eine wichtige Figur in dem Bemühen, die sogenannte NSU-Affäre aufzuklären. Denn Lothar Lingen hat möglicherweise wichtige Verfassungsschutzakten vernichtet, kurz nachdem 2011 die Existenz der Mörder des selbst ernannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekannt geworden war. Bis heute weigert sich das BfV, Fragen zu einem Disziplinarverfahren zu beantworten, das aufgrund der Vernichtungsaktion gegen den Beamten eröffnet worden ist.
    Dem öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen sei “für das Gemeinwesen ein derart überragend großes Gewicht beizumessen”, meinten die Leipziger Richter, dass trotz gewisser Einschränkungen bei einzelnen Fragen “eine andere Entscheidung als die Auskunftserteilung ausgeschlossen war”.
    Quelle: Zeit Online
  11. Digitale Überwachung: Selfies für den Staat
    Ein Bericht der Bürgerrechtsorganisation “Freedom House” warnt: Die Pandemie werde in vielen Ländern missbraucht, um neue Instrumente zur digitalen Überwachung zu schaffen.
    Die Corona-Pandemie habe zu einem “dramatischen Verfall” der Freiheit im Internet geführt – zu diesem Ergebnis kommt die nichtstaatliche US-Organisation Freedom House in ihrem jährlichen “Freedom on the Net Report”, der untersucht, wie es international um die digitale Redefreiheit und das Recht auf die eigenen Daten steht. Dieses Jahr zeige sich ein “besonders düsteres” Bild. Staatliche und private Akteure in zahlreichen Ländern hätten die Krise genutzt, um online veröffentlichte Informationen zu steuern, kritische Berichte zu unterdrücken und neue Technologien zur sozialen Kontrolle zu installieren.
    Quelle: Süddeutsche
  12. Blackrock verwaltet so viel Vermögen wie nie
    Der Finanzriese wächst und wächst – trotz Corona. Chef und Gründer Larry Fink sorgt zusätzlich mit einem Appell für die branchenübergreifende Nutzung des Homeoffice auch nach der Pandemie für Aufmerksamkeit.
    Quelle: FAZ

    dazu: Die Gewinner der Krise – BlackRock und Co. kassieren gleich doppelt
    Wer denkt, man könne an der Börse nur bei steigenden Kursen Gewinne erzielen, hat noch nichts von Leerverkäufen gehört. Mit diesem trotz stetiger Kritik immer noch erlaubten Finanzinstrument wetten Spekulanten auch auf fallende Kurse und machen bei einem Crash auf Kosten der Kleinanleger den großen Reibach. Ganz vorne dabei ist einmal mehr BlackRock. Der „Vermögensverwalter“ taucht bei den Leerverkäufen an allen Ecken und Enden der Spekulationskette auf. Möglich wird dies vor allem dadurch, dass BlackRock Billionen Euro verwaltet, die für die private Altersvorsorge der Menschen gedacht sind. So wird ihr privater Spargroschen zum Spielgeld im Finanzcasino und die Politik weigert sich einmal mehr, dieses Treiben zu beenden. Von Jens Berger.
    Quelle: NachDenkSeiten

  13. Kanzleramt: Regierung plant Tebartz-van-Elst-Anbau
    Eine Erweiterung des Baus soll den Steuerzahler mehr kosten als das Berliner Stadtschloss
    Ein “Anbau” klingt nicht nach einer großen Sache. Vor allem dann nicht, wenn es sich dabei um einen “nüchternen, auf Funktionalität ausgerichteten Zweckbau” handelt, wie die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und der Öffentlichkeit eine geplante Erweiterung im letzten Jahr darstellte. Nun kam über den Bundesrechnungshof heraus, dass das Bundesinnenministerium die Kosten für diesen Anbau auf mehr als 600 Millionen Euro schätzt – wobei die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages noch vor zusätzlichen “hohen Kostenrisiken” warnen.
    Ein wichtiger Grund dafür ist, dass es sich bei diesem als “Anbau” und “Erweiterung” verkauften Projekt in Wirklichkeit um eine Verdoppelung des Bundeskanzleramts von jetzt etwa 25.000 auf dann 50.000 Quadratmeter handelt. Der neue Sitz des deutschen Regierungsoberhaupts wäre dann statt achtmal sechzehnmal so groß wie der des US-Präsidenten, statt zehnmal zwanzigmal so groß wie der die Nummer zehn in der Londoner Downing Street, und statt dreimal sechsmal so groß wie der Pariser Élysée-Palast, in dem Emmanuel Macron herrscht.
    Statt nur einer 200 Quadratmeter großen Kanzlerwohnung soll es darin eine zweite mit 250 Quadratmeter geben, die für vom Rechnungshof geschätzte 225.000 Euro auf Kosten des Steuerzahlers eingerichtet wird. Doppelt gibt es danach auch die Verbindung über die Spree, die für 18,1 Millionen Euro mit einer zweiten 176 Meter lange Kanzlerbrücke überbaut wird.
    Quelle: Telepolis

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