Leserbriefe zu „An Verfassungsrechtler unter den NDS-Lesern die Frage: Kündigte Scholz den Bruch seines Amtseids an?“

Ein Artikel von:

Anlässlich der Frage eines NachDenkSeiten-Lesers, ob Aussagen aus der Rede des Bundeskanzlers vom 8. Mai 2022 für eine Klage gegen ihn ausreichen würden, hat die NDS-Redaktion in diesem Beitrag die Verfassungsrechtler innerhalb der Leserschaft um eine Einschätzung zur Klärung der Frage gebeten. Hierzu haben wir viele interessante Leserbriefe bekommen. Danke. Hier eine Auswahl der Zuschriften. Zusammengestellt von Christian Reimann.

1. Leserbrief

Liebe Redaktion,

als Jurist würde ich gegen einen vermeintlichen Eidbruch von Bundeskanzler Scholz argumentieren, dass es im Wesen politischer Prozesse liegt, dass man die idealen Ergebnisse im Sinne der Schadensminimierung oder der Wohlstandsmehrung einer Gruppe (hier des Volkes) eher selten erreichen kann. Internationale politische Prozesse führen zu Interessenkollisionen, die im Rahmen eines Gebens und Nehmens aller Seiten zum Ausgleich gebracht werden müssen. Dies impliziert schon, dass „Schaden vom deutschen Volk abwenden“ auch bedeuten kann, einen begrenzten Schaden in Kauf zu nehmen, um einen drohenden größeren Schaden abzuwehren.

Persönlich will ich damit nicht sagen, dass ich die von Scholz gewählte Priorität teile. Aber die Frage, ob er z.B. mit einem Ölembargo oder später mit einem Gasembargo eher schadet oder eher schützt ist erkennbar abhängig vom Gegenszenario, das man als Gegeben annimmt und das man vermeiden möchte. Aktuell wird kolportiert, Russland werde in der Ukraine nicht Halt machen und seine territoriale Expansionswut würde sich anschließend auf andere Länder ausdehnen. Selbst wenn sich dies später als falsch herausstellen sollte, kann man Scholz rechtlich vermutlich nicht mit Aussicht auf Erfolg vorwerfen, dass er heute auf Basis dieses Szenarios drastische Gegenmaßnahmen durchsetzt. Er wird schon entsprechende nachrichtendienstliche Dossiers vorweisen können.

Politisch kann man ihm das aber schon vorhalten.

Viele Grüße
Stefano Jardella


2. Leserbrief

Hallo,

bin zwar kein Verfassungsrechtler, bin aber selber vor einiger Zeit der Frage nachgegangen und auf das hier gestossen (ja, ich weiß ist das ehemalige Nachrichtenmagazin Spiegel).

Auszug daraus:

„…Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers – wie seiner Minister – sei nur »ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren«….“

„…Stohmann wandte sich nun an das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, das den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln weiterleitete – das Ergebnis blieb dasselbe: kein Meineid, kein Verfahren.…“

Dazu haben sie ja auch Immunität, welche erst einmal aufgehoben werden müsste.
Die können tun und lassen was sie wollen, solange die 4.Macht im Land von selben Trog frisst wie die Politiker-Kaste, ändert sich hier nichts mehr zum Besseren.

Hoffnungslos und verzweifelt grüßt ein treuer Leser,
Martin


3. Leserbrief

Werte Nachdenkseiten,

wir alle sollten in diesen Tagen Verfassungsrechtler sein und von früh bis spät ausrufen:

1. Setzt das Grundgesetz auf den Index der Hassrede, verbannt es, löscht es bei der google-Suche, damit der Michel es auch in der Not nicht mehr auffindet. Denn es ist der Politik ohnehin nichts mehr Wert und verkündet nur noch sinnlos gewordene Staatsziele.

2. Seit der Installation des neuen Präsidenten des BVerfG durch die ehemalige Bundeskanzlerin, unter der Herr Scholz diente, ist jede Rede über den “Bruch eines Amtseides”, über Verletzung unserer Grundrechte, überflüssig geworden: das Bundesverfassungsgericht hat durch skandalöse, rein politisch-ideologisch “begründete” Urteile (Klima-Urteil; Corona-Entscheidungen etc.), sein hohes Ansehen (auch unter Verfassungsrechtlern) verspielt; sich selbst als devoter Zuträger zur Exekutive erniedrigt; und dem in seinen Grundrechten massiv verletzten Bürger seine letzte Zuflucht genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sprung


4. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten.

Zwar bin ich kein Jurist, aber glaubt denn jemand ernsthaft daran, dass so etwas irgendeine Aussicht auf Erfolgt haben könnte – ich jedenfalls nicht.

Unsere Justiz ist in dieser Frage gleichgeschaltet und eine Gewaltenteilung tatsächlich nicht existent.

Man sehe nur das Ergebnis der Strafanzeige des Hamburger Strafrechtlers Dr. Gerhard Strate gegen Olaf Scholz wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Rahmen des Cum-Ex-Komplexes/Warburg-Bank.

Gruß
Bernd Niedorff


5. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei ein Link zu einem Spiegelartikel aus dem Jahre 2000.

Damals hatte schon mal jemand versucht zu klären, wie verbindlich so ein
Amtseid eigentlich ist.

Kurze Antwort: Der Amtseid ist kein echter Eid und damit auch nicht
verbindlich

Mit freundlichen Grüßen,
Topha


6. Leserbrief

Sehr geehrter Empfänger,

Das ist eine müßige Debatte. Alle Bundeskanzler – mit Ausnahme von Brandt und Schmid – haben Deutschland geschadet und keine Staatsanwaltschaft hat jemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Koch


7. Leserbrief

Hallo NachDenkSeiten,

Da gibt es doch die Möglichkeit der gekreuzten Finger, gebildet vom Schwur-leistenden hinter seinem Rücken. Damit soll der Schwur keine Gültigkeit erlangen. So etwas hatte Scholz aber gar nicht nötig. Sein geleisteter Schwur als antretender Bundeskanzler ist laut Wiki, „in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt“.

Es handelt sich hierbei tatsächlich um einen Publikumswirksamen Zirkus. Dieser Eid ist also, nicht mehr und nicht weniger, als Versprechen eines Politikers zu verstehen. Was das bedeutet, kennen wir ja.

Liebe NDS, macht bitte weiter so. Ihr seid in diesen Zeiten so wichtig und richtig. Das schwöre ich, ganz ohne gekreuzte Finger hinter meinem Rücken.

Liebe Grüße
Armin Hellinger


8. Leserbrief

Lieber Herr Müller,

Ihre Frage lässt sich so beantworten, dass die zitierten Aussagen nicht justitiabel sind:

Würde der zweite Satz “… nicht mehr schaden als …” implizieren, dass Maßnahmen, welche Deutschland und Partnern weniger oder ebenso viel schadeten als/wie Russland, sehr wohl auf des Kanzlers Agenda stünden, dann könnte man eine rechtliche Bewertung erwägen.

Da er jedoch offen lässt, ob er oder ob er nicht Maßnahmen trifft, die Deutschland überhaupt schaden, würde ich davon absehen.

Beste Grüße – und machen Sie weiter!!
Fabian Helms


9. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten,

ein guter Hinweis Ihres Lesers! Dramatischer als die juristische ist aber die politische Dimension der Aussage des Bundeskanzlers Scholz. In der Konsequenz bedeutet sie, dass im Zuge eines absehbar langjährigen Krieges bzw. der damit verbundenen Belastungen z.B. 1 Mio. zusätzliche Erwerbslose in Deutschland weniger Schaden darstellen als 2 Mio. zusätzliche Erwerbslose in Russland, oder z.B. 100.000 gefallene ukrainische Soldaten ein kleinerer “Schaden” sind als 160.000 gefallene russische Soldaten. Das wäre tatsächlich primitives “klassisches” Kriegsdenken eines Bundeskanzlers.

Ich fürchte, die Deutschen werden spätestens im nächsten Winter in einen bis dahin unvorstellbaren Abgrund an Belastungen schreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Militzer


10. Leserbrief

Moin,

vorab: ich bin kein Verfassungsrechtler.

Die Frage in Ihrem Beitrag, ob es für eine Klage reiche, ist sicher nur rein rhetorischer Natur, wenn man bedenkt, wie in “Corona”-Zeiten die Grundrechte mit Füßen getreten wurden und bis sogar heute noch werden?

Ich bitte darum, daß so viele Klagen wie möglich eingereicht werden, allein, um ein Zeichen zu setzen. Die bundesdeutsche Justiz ist nicht unabhängig. Ein Bundeskanzler wird sicherlich seinem Justizminister die Weisung erteilen, daß der wiederum seinen Staatsanwälten Weisungen erteilt, jegliche Verfahren gegen Staatsfunktionäre einzustellen.

Das ist ein in sich geschlossenes, hermetisches System, zumal mit einem Stephan Harbarth, für jeden klar erkennbar, auch die höchste gerichtliche Instanz politisch korrumpiert wurde. Das Verhalten dieses Gerichts ist diametral zu dem, bevor er dessen Präsident wurde.

Aber auch die unteren Instanzen sind alles andere als von unabhängiger Rechtssprechung getrieben. Dieses Verhalten hatte sich zuvor bereits mit den Sanktionen von Hartz IV angekündigt, die ebenfalls rechtswidrig sind, weil ein Existenzminimum nicht weiter kürzbar ist. Die erst langsame und allmähliche Schleifung der deutschen Verfassung ist von einem gemächlichen Schritt zum Schweinsgalopp mutiert.

Übrigens sollte man auch eine Angela Merkel mit solchen Klagen überziehen, denn sie hat die unsäglichen “Anti-Corona-Maßnahmen” forciert, nachweislich Schaden übers Volk gebracht und überhaupt erst den politischen Grundstein für die aktuelle, brandgefährliche Situation gelegt, von widerrechtlichen Auslandseinsätzen der Bundeswehr unter ihrer wie auch Scholz’ Ägide noch gar nicht gesprochen.

Mit besten Grüßen,
Michael Schauberger


11. Leserbrief

Sehr geehrte Redaktion,

die hier gestellte Frage bewegt viele Menschen in unserem Land. Da sie für alle unsere politischen Verantwortungsträger gleicher Maßen gilt, wäre dies generell zu klären.

M.E. Ist unser Bundeskanzler jedoch einer der Besonnensten unter den Verantwortungsträgern, was ihm bis dato sogar vorgehalten wird.

Daher wäre mein Petitum für generelle Klärung, nicht jedoch mit dem Fokus auf den Bundeskanzler.

Mit freundlichem Gruß
Desanka Christmann


12. Leserbrief

Hallo liebes Team der Nachdenkseiten,

ich will ja nicht den Miesepeter spielen. Aber glaubt denn wirklich noch einer in diesem Land, dass z.B. das Verfassungsgericht sich bemühen würde, einen vermeintlichen Amtseid Bruch eines Kanzlers feststellen zu wollen, nachdem es zuvor in der Causa Corona auf ganzer Strecke versagt und das Volk bzgl. der nicht absehbaren Schäden und der immer offenbarer werdenden und weitestgehenden Nutzlosigkeit der angeblichen Impfungen im Stich gelassen hat?

Schaden vom deutschen Volk abwenden kann man auch so verstehen, dass ich einem mir Anvertrauten die rechte Hand abschlage, um zu verhindern, dass ihm von seinem Feind letztendlich beide Hände abgeschlagen werden.
Denn so konnte ich ihm wenigstens die linke erhalten. Auf genau so eine Art von Argumentation würden sich die Verteidiger eines Herrn Scholz wohl einstellen
Und: Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist weitestgehend tot – es sei denn, es gäbe noch einen von Idealen getriebenen Juristen, der wie ein Phönix aus der Asche aufersteht und das vermeintlich Aussichtlose trotzdem wagt. Und sei es nur, um der Nachwelt einen leuchtenden Funken von Anstand und Mut zu hinterlassen. So wie es die Geschwister Scholl oder ein Dietrich Bonhoeffer und andere taten.

Mit besten Grüßen
Martina Rüter


13. Leserbrief

Liebes NDS Team,

der Eidbruch ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Im konkreten Fall könnte Scholz sich nur dadurch strafbar gemacht haben, wenn er schon beim Eid den Vorsatz gehabt hätte, sich nicht an ihn zu halten.

Erst wenn er gegen andere Verfassungsgrundsätze verstößt, ist das u. u. justiziabel.

Im übrigen muss ein Bundeskanzler immer Güterabwägungen vornehmen, die in vielen Fällen “dem deutschen Volke” gleichzeitig “dienen” und ‘Schaden” zufügen können, zumindest für Teile des “Volkes”.

Ich glaube Herrn Scholz, das er seinem Amtseid entsprechen möchte. Das Problem ist nur, dass er aus meiner Sicht die falschen Entscheidungen trifft.

Hier hat sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zum Thema geäußert:

Mit freundlichem Gruß
C. K .


14. Leserbrief

Sehr geehrte Redaktion,

Ihre Frage beantworte ich auf Grundlagen zweier Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die ich Ihnen in den Anhang gebe. Ergebnis der Ausarbeitung ist, dass

“nach absolut herrschender Ansicht in der Literatur begründet die Ableistung des Eides gemäß Art. 64 Abs. 2, 56 GG weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten der Bundesregierungs-mitglieder. Er ist „in keinem denkbaren Sinne konstitutiv“, sondern bekräftigt vielmehr deklaratorisch die im einfachen Recht und insbesondere in der Verfassung fixierten Pflichten von Bundeskanzler und Ministern. Eine etwaige Zuwiderhandlung ist demnach weder gerichtlich angreifbar noch strafbewehrt.

Die maßgebliche Bedeutung des Eides liegt somit außerhalb der rechtlichen Sphäre. Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag und „in einer Form, die den besonderen Ernst dieses Versprechens dokumentiert“, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.”

Die vom Wissenschaftlichen Dienst gefundene Antwort wird ebenfalls von Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Grundgesetzkommentar, Art. 56, Rn. 3, 6, 7 gestützt.

Mit freundlichen Grüßen,
Lutz Lehnhardt

WD-3 | PDF
WD-7 | PDF


15. Leserbrief

Lieber Jens, liebe Kollegen,

zur Abschätzung der Folgen des Amtseid-Bruchs bedarf es keiner juristischen Kenntnisse. Der Amtseid des Kanzlers und seiner Minister hat lediglich deklamatorischen Wert. Ihn zu „brechen“, ihm zuwiderzuhandeln, ist nicht strafbar.

https://www.bundestag.de/resource/blob/824992/ecff38ec4faf0149accb69f4720878cd/WD-7-142-20-pdf-data.pdf

Sich darauf einen Vers zu machen, ist allerdings nützlich.

Viele Grüße
Volker


16. Leserbrief

Eine ähnliche Frage wäre:

Hat Merkel ihren Amtseid ebenfalls gebrochen, als sie n i c h t m a l w i s s e n w o l l t e, ob ihre Corona-Politik mehr schadet als nützt?

Wer geschworen hat, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden, aber gar nicht w i s s e n will, ob er summa summarum mehr Schaden abwendet als anrichtet – der k a n n doch seinen Amtseid gar nicht erfüllen, der er geschworen hat!

Martin


17. Leserbrief

Hallo Nachdenkseitenteam,

vorab: ich bin kein Jurist und weiß auch nicht, ob ein Minister wegen Meineid bezüglich des Amtseids belangt werden kann.

Was der Leser bei seinen Zitaten aus der Rede von Bundeskanzler Scholz aufführt, ist hilfreich, aber ein Blick auf die Realität zeigt, dass Politik zum Schaden des deutschen Volkes seit Beginn des Krieges in der Ukraine betrieben wird.

Sofort haben die zuständigen Minister in der Bundesregierung die Sanktionen, die von der hegemonialen USA und ihrer Lehnsfrau in Brüssel, Ursula von der Leyen, verkündet wurden, auch für die BRD umgesetzt. Unmittelbar trat der Schaden für die Volkswirtschaft und konkret für die Konsumenten, also dem deutschen Volk, in Form von Warenmangel und starken Preissteigerungen ein.

Die Regierung hat also bereits den Amtseid gebrochen, dem Volk Schaden zugefügt.

Aber sie haben scheinbar noch nicht genug, wollen den Schaden noch erhöhen:

  1. Embargo Kohle
    Wie gestern in einem Beitrag auf 3Sat zu sehen war, ist die Steinkohle aus Russland kostengünstig und ziemlich “sauber” im Vergleich mit anderer Auslands-Kohle.
    Die Folge wird ein deutlich teurerer Strom sein.
  2. Embargo Erdöl
    Sprit und Heizen wird viel teurer.
  3. Embargo Gas
    Experten sehen einen erheblich Schaden für die Volkswirtschaft, da Gas in vielen Bereichen der Produktion unbedingt erforderlich ist. Wirtschaftlicher Niedergang ist zu befürchten.
    Und jahrelang wurden die Bundesbürger zum Gas als Heizenergie beraten und haben das auch umgesetzt. Heizkessel sind langlebige Wirtschaftsgüter, wenn sie durch das Gas-Embargo unbrauchbar gemacht werden, wird viel Geld versenkt.
    Und vieles mehr… Dennoch denkt die Regierung über einen Boykott russischen Erdgases nach.
  4. Waffenlieferung und Ausbildung von Ukrainern auf deutschem Boden
    Spätestens mit der Ausbildung von Soldaten einer Krieg führenden Partei macht sich das ausbildende Land völkerrechtlich selbst zur Kriegspartei. Ein größerer Schaden als Krieg ist nicht denkbar.

Die Minister der Bundesregierung und der Kanzler haben dem deutschen Volk also schon viel Schaden zugefügt.

Jagt sie friedlich aus den Ämtern und setzt friedliebende, vernünftige Menschen an ihre Stelle.

Peter Rüthschilling


18. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Amtseid des Bundeskanzlers erfolgt gem.$ 56 GG. Die Eidesleistung schafft keine Rechte, sondern dient nur zur Bekräftigung der Pflichten, die von vornherein mit dem Amt des Bundeskanzlers verbunden sind.

Mit der Ablegung des Amtseides auf das Grundgesetz beschwört der Eidleistende zugleich “ Tausende von Seiten höchst komplizierter Richterrechte, d.h. des BVerfG. Denn Urteile des BVerfG binden alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder. Das ist nur ein feierliches Versprechen ohne strafrechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Pflichten.

Bei einem Amtseid handelt es sich also um einen promissorischen Eid, der nur rein deklaratorischer Natur ist und auf dem man ohne weiteres verzichten könnte. Rein juristisch ohne Wert für den Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Osw.Poplas-B.


19. Leserbrief

Liebe NDS,

alle Jahre wieder könnte man sagen, und doch lautet die Antwort bei jedem “Bruch” des Amtseides: er ist nicht justiziabel. Artikel 56 GG ist nicht mehr als schmuckes verbales Beiwerk, ohne dass Rechte oder Pflichten in rechtsverbindlicher Form definiert würden. Es handelt sich um einen sogenannten promissorischen Eid, mit dem man lediglich verspricht, seinen Pflichten nachzukommen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich mehrfach damit befasst und gibt u.a. einen knappen, gut verständlichen Überblick über verschiedene Länder in “Die Strafbarkeit der Verletzung eines verfassungsmäßigen Amtseides oder der sonstigen Verfassung im internationalen Vergleich” von 2021. Gelegentlich holen sich Bürger, die noch fälchlicherweise an politische Verantwortung glauben, eine juristische Abfuhr, wenn sie mal wieder versuchen, einen auffällig gewordenen Amtseidverletzer der gerechten Strafe zuzuführen, so etwa im Fall von Helmut Kohl.

Die Devise beim Amtseid kann daher ruhig lauten: “Braucht das noch jemand oder kann das weg?”.

Liebe Grüße, Dr. Arno Kohl


20. Leserbrief

Ich bin kein juristischer Fachmann, aber an diesen Artikel im Spiegel konnte ich mich noch erinnern.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Zwanzig


21. Leserbrief

Guten Morgen liebe NDS Macher,

mir ist eine Übersetzung aus dem Timemagazin, welches in einer österreichischen Zeitung erschien, von einem Interview mit O.Scholz zugesandt worden. Sollte dies den Tatsachen entsprechen müsste Scholz sofort zurücktreten denn dies ist ein mehr als offensichtlicher Bruch seines Amtseides. Den Ausschnitt des Interviews im Anhang zu ihrer Verfügung.

Von unserem Leser W.B.

[Anhang]


22. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Redaktion,

Ja, ich habe Ihre Hinweise bezüglich der Adressierung der an sie gerichteten Post verstanden.

Wegen der mich umtreibenden Gemengelage entschuldigen Sie bitte, dass ich mich nicht ganz an diese halte.

Ich habe zwei Anliegen:

  1. Ich bin kein Verfassungsrechtler. Dieses vorangestellt.
    Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, unbeschadet ob einem in der konkreten Sache die Entscheidungen persönlich gefallen oder nicht, lässt für mich nicht eine tatsächlich unabhängige Beschlussfassung erkennen. Dafür ist es einfach nicht unabhängig genug (ich wüsste aber auch nicht, wie man es realistisch unabhängiger gestalten könnte).

    Eine etwaige Klage darf kein „Schnellschuss“ sein – eine Annahme der Sache durch das Gericht muss ebenso wie der angestrebte Ausgang der Klage im Bereich des Möglichen liegen.
    Ein Scheitern hätte verheerende Auswirkungen für die ihr zugrundeliegende Thematik, in aller Öffentlichkeit. Es käme nahezu einem Freibrief für die Kriegshetzer, eingeschlossen die Bundesregierung, gleich.

    Wir müssen einfach mehr werden. Natürlich sind dafür auch „Türgespräche“ gut gemeint. Aber wir alle wissen, was passiert, wenn die Tür hinter vielen Menschen erst einmal wieder ins Schloss gefallen ist.
    Ein ähnliches Phänomen zeigt sich bei vielen kritischen Rockkonzerten: Was für eine Einigkeit im tausendfachen Publikum (Udo Lindenberg ist auch sehr für den Frieden). Aber ist dieses erst einmal zerstoben…

    Die Widersprüche, derer das Volk ausgesetzt ist, sind noch nicht stark genug. Nicht stark genug, dass sich daraus eine Bewegung mit einem sich aus ihr selbst heraus verstärkendem Effekt etabliert. (Ein solcher trat z. B. bei den Montagsdemos, beginnend in Leipzig, ein.)
    Und es bedarf einer entsprechenden integrierenden Führungsfigur, vornehmlich nicht aus dem politischen Lager kommend (Kurt Masur, Leipzig, z. B., – leider verstorben.) Das alles fehlt derzeit.

    Die gegenwärtige Rolle der Medien muss umgekehrt werden. Das geht nur aus ihnen selbst heraus.
    Und damit komme ich zu meinem zweiten Anliegen:

  2. “Im Herbst kritisierte der SWR-Mitarbeiter Ole Skambraks öffentlich die Corona-Berichterstattung seines Hauses als einseitig – und wurde daraufhin im November gekündigt.“
    So steht es auf RT, dessen online-Seite ich dank eigener VPN-Verschlüsselung uneingeschränkt lesen kann.

    Es regt sich Widerstand im Volke, auch im Bereich angestellter Medien-Mitarbeiter.
    Natürlich haben viele Angst; der Umgang mit Uwe Steimle u. a. hat gezeigt, wo wir uns heute befinden. Und nicht umsonst, war eine der ersten „Amtshandlungen“ der Kommission, nicht einmal des EU-Parlamentes, Sputnik und RT „zu verbieten“.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bzw. Ihre tolle Redaktion den Diskurs gezielt auf die Seite von Ole Skambraks, meinungsvielfalt.jetzt, lenken könnten:

    https://meinungsvielfalt.jetzt/statements.html?page_n2=3

Wenn wir je noch eine Chance haben, dann nur über die Medien – wer die Medien auf seiner Seite hat, der hat auch das Wahlvolk, die Wirtschaft und in weiten Zügen auch die Politik auf seiner Seite. Alles ist miteinander verwoben. Praktische Beispiele dafür finden sich heute zuhauf. Insoweit müssen wir den zunächst sich zaghaft andeutenden, aufklärenden Widerstand aus dem Lager der Medien unterstützen und diesen durch Publikmachung schützen. Es ist ein Versuch, ich weiß.
Wir benötigen irgendwie eine Initialzündung. Das Verfassungsgericht sehe ich da eher nicht, um die Massen aufrüttelnd zu erreichen.

Herzlichst
Olaf


23. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit etwa 3 Jahren regelmäßiger Leser der NachDenkSeiten und sehe Sie als wichtige Stütze insbesondere seit der Corona-Pandemie und umso mehr seit dem Russisch-ukrainischen Krieg an. Es ist gut, wenn man zur Abwechslung mal etwas liest, was nicht konträr meiner politischen Bildung und meiner kritischen ratio entgegenläuft, wie das leider bei den meisten Massenmedien der Fall ist. Neben den NachDenkSeiten fallen mir als Medien, die ihren journalistisch-kritischen Auftrag uneingeschränkt gerecht werden, nur noch wenige ein, etwa der Freitag und die junge Welt.
Vielen Dank für Ihre Arbeit trotz des immer stärkeren Gegenwindes!

Zu meiner Person:
Ich studiere seit Ende 2015 Jura und lege gerade die letzte Prüfungsleistung des universitären Teils des 1. Examens ab, wobei ich den Schwerpunkt (deutsches nationales) öffentliches Recht gewählt habe, also Staats- und Verwaltungsrecht.
Ich bin also kein vollwertiger Jurist, aber kenne mich im Verfassungsrecht gut aus, da ich dies als politischer Mensch schon immer faszinierend fand, darin bereits gut bewertete wissenschaftliche Arbeiten verfasst und inzwischen drei Jahre Praxiserfahrung in der Rechtspflege/Rechtsanwaltschaft mit Schwerpunkt öffentliches Recht gesammelt habe, sodass ich damit vertraut bin, Rechtssuchenden Fragen zu beantworten, ob und ggf. wie man gegen staatliches Handeln auf dem Rechtsweg vorgehen kann.

Zu Ihrer Frage:
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Amtseid, der in Art. 56 Grundgesetz (GG) für den Bundespräsidenten geregelt ist und im selben Wortlaut durch alle Mitglieder der Bundesregierung geleistet werden muss (Art. 64 II GG), “weder Zuständigkeiten noch Rechte oder Pflichten begründet” (Dürig/Herzog/Scholz/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Stand Juli 2021, Art. 56 Rn. 2, beck-online). Dies ist einhellig in der Rechtsliteratur anerkannt und dasselbe sagte mir schon mein “juristisches Bauchgefühl” beim Lesen Ihrer Frage. Ebenso ist eine strafrechtliche Verfolgung wegen eines Bruchs des Amtseides als “Meineid” nicht möglich (siehe a.a.O. Rn. 4). Es handelt sich beim Amtseid also um “bloße” Symbolik, allenfalls um eine “ethische Selbstbindung des Schwörenden” (a.a.O. Rn. 10).
Das bedeutet natürlich nicht, dass der Bundeskanzler keine Verpflichtung hätte, seine Amtsgeschäfte im Interesse des deutschen Volkes zu führen und insbesondere diesem mit seiner Amtsführung keinen Schaden zuzufügen. So ergibt sich aus Art. 65 Satz 1 GG: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.”und aus Art. 1 III GG: “Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht”.
Allerdings hat der Bundeskanzler einen großen Spielraum, eine sog. “Einschätzungsprärogative” (der Begriff Prärogative entstammt i. Ü. der konstitutionellen Monarchie), wie das Interesse des deutschen Volkes (welches nun mal – und zum Glück – kein homogener, monolithischer Block ist) zu verstehen ist (was nicht empirischer Beweisführung zugänglich ist; Demoskopie kann dies nicht im Ansatz leisten, sondern führt eher zu einer Verzerrung oder Aufladung mit den Vorstellungen des Fragenden) und ebenso, welche Handlungsfolgen er daraus ableitet.

Ganz allgemein ist für die Erhebung eines Rechtsbehelfs (u. a. Klage, Verfassungsbeschwerde) gegen einen Hoheitsträger neben vielem anderem erforderlich, dass man geltend macht, in subjektiv-öffentlichen Rechten unmittelbar durch eine Handlung desselben betroffen und dadurch in diesen Rechten verletzt zu sein.
Hier ist es schon problematisch, dass man als Bürger eigentlich nie in direkten Kontakt mit der Bundesregierung kommt. Dies ist durch den Föderalismus sowie den hierarchischen Behördenaufbau (typischerweise Oberste Behörde -> Oberbehörde -> Mittelbehörde -> Unterbehörde) bedingt.
Es ist zwar durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung die Rechte von Bürgern oder Vereinigungen verletzen können (z. B. vorverurteilende Einlassung der damaligen Justizministerin Schwesig zu Vergewaltigungsvorwürfen des Models Gina Lisa während des laufenden Strafverfahrens, BVerfG, Urt. v. 16.12.2014 – 2 BvE 2/14; anlassbezogene Forderung nach “Roter Karte für die AfD” auf der Website des Bundesbildungsministeriums durch die damalige Ministerin Wanka, BVerfG, Urteil vom 27.2.2018 – 2 BvE 1/16).
Dazu wäre es jedoch zumindest erforderlich, dass man namentlich oder in einer Weise, die eine eindeutige persönliche Zuordnung erlaubt, genannt wird.
Z. B. wäre es ein klarer Rechtsverstoß, wenn Herr Scholz in einem Interview der Tagesschau sagen würde: “Albrecht Müller ist ein russischer Einflussagent”.

Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten, an denen ein oberstes Bundesorgan beteiligt ist, ist immer das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuständig. Dort kann man im Übrigen keine Klagen erheben (auch wenn Medien oft dies unpräzise so formulieren), sondern nur Anträge stellen; so viel nur zur Semantik.
Für Bürger ist die einzige relevante Verfahrensart beim BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde. Eine Verfassungsbeschwerde kann von “jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte” oder gleich gewichtiger Rechte aus dem GG “verletzt zu sein” (Art. 93 I Nr. 4a GG; die Verfassungsbeschwerde wurde während übrigens erst während Ihrer politisch aktiven Zeit, Herr Müller, im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung 1969 zusammen mit dem (praktisch bedeutungslosen) Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG nachträglich im GG eingeführt, was man an dem kleinen “a” hinter der Ziffer erkennen kann).
Während das oben stehende Beispiel, die fiktive Äußerung von Herrn Scholz, klar einen Eingriff in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht als Recht der persönlichen Ehre und damit in ein Grundrecht darstellen würde, ist das bei der Rede von Scholz und seiner Außenpolitik sehr unwahrscheinlich.
Natürlich kann man argumentieren, dass die Russland-Sanktionen die Gefahr eines Atomkrieges steigern würden, also auch etwa eines russischen Präventivschlags auf Büchel in der Pfalz, der u. a. auch Sie, Herrn Müller, in Ihrem Grundrecht auf Leben aus Art. 2 II 1 Alt. 1 GG verletzen würde. Ob Nachteile durch Sanktionen so weit gehen, dass man deshalb einen Grundrechtseingriff (noch nicht: Verletzung; dass ist eine andere Ebene) annehmen könnte, ist eine Frage, deren abschließende Beantwortung hier zu weit führen würde. Wahrscheinlich ist dies aber (nach positivem Recht) zu verneinen.
Denn zwischen der Politik der Bundesregierung und einem Schaden für das deutsche Volk, konkret: den Beschwerdeführer, müsste ein hinreichend enger kausaler Zusammenhang bestehen, um auch nur einen sog. mittelbar-faktischen Grundrechtseingriff anzunehmen.
Das ist hier nicht der Fall.
Selbst wenn dies der Fall wäre, dann wäre die Beweisführung praktisch unmöglich.
Und selbst dann müsste man dem entgegen halten, dass Scholz in dem Zitat zum einen seinen Amtseid bekräftigt und zum anderen herausgestellt hat, dass der Schaden durch die Sanktionen für Deutschland in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit erstrebten Nutzen (ob der Schaden für Russland ein Nutzen für Deutschland ist, ist eine politische Frage, die das BVerfG nicht prüfen würde) stehen würde.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in sicherheitspolitisch heiklen Fragen stets sehr zurückhaltend ist und im Zweifel immer der Bundesregierung Recht gibt (vielleicht erinnern Sie, Herr Müller, sich noch an die berühmte Abhörentscheidung des BVerfG von 1970 sowie an jene zu NATO-Einsätzen außerhalb des Bündnisgebietes von 1994; zu nennen wäre auch die Entscheidung zum NSA-Untersuchungsausschuss 2016).
Nach alldem würde nicht einmal die Möglichkeit einer Rechtsverletzung (sog. Antragsbefugnis) bejaht werden, womit eine Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig wäre. Das bedeutet, dass es nicht einmal zu einer inhaltlichen Prüfung (sog. Begründetheit) käme.

Fazit:
Eine Verfassungsbeschwerde gegen Herrn Scholz wegen eines “Bruchs des Amtseides” bzw. Verletzung seiner darin genannten Amtspflichten würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch das BVerfG als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden.
Ein solches Vorgehen wäre jedenfalls für Sie, Herr Müller, oder andere Personen, die mehr oder weniger im öffentlichen Leben stehen, gefährlich, weil dies durch gewisse Medien gnadenlos ausgeschlachtet werden könnte, um Sie als Verschwörungstheoretiker/”Schwurbler” hingestellt und in die Nähe von Reichsbürger gerückt werden, die regelmäßig Gerichte mit meist völlig hirnrissigen Klagen belästigen.
Ein rechtliches Vorgehen gegen Scholz wäre daher für Ihre Sache äußerst schädlich, weil sie die NachDenkSeiten noch weiter an den Rand des politischen Diskurses bringen und Leser vertreiben könnte. Herrn Scholz würde dies – wenn er es überhaupt zur Kenntnis nehmen würde – mehr nutzen als schaden.

Falls Sie meinen Leserbrief veröffentlichen wollen (dazu sind Sie herzlich eingeladen), bitte ich dies lediglich unter Angabe meiner Initialien zu tun.
Ich muss nämlich relativ bald mein Referendariat absolvieren, also ca. zwei Jahre in den Dienst des Landes NRW eintreten und möchte nachteiligen Konsequenzen von vornherein vorbeugen. Zwar halte ich diese mit Blick auf den Inhalt meiner vorliegenden E-Mail für unwahrscheinlich, doch mich wundert im Deutschland des Jahres 2022 gar nichts mehr.
Tatsächlich habe ich Anfang 2019 bereits an der Universität bei einem Vortrag mit Diskussion, die ich u. a. zum Thema der Inlandsüberwachung durch BND und NSA gehalten und dabei die faktische Besatzung und nicht vorhandene sicherheits- oder wirtschaftspolitische Souveränität der BRD thematisiert habe, üble Erfahrungen mit einem Mitarbeiter der Uni und mutmaßlichen V-Mann des Verfassungsschutzes gemacht – und das, obwohl meine Äußerungen im Kern sachlich zutreffend und zudem von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt waren!
Zu diesem Vorgang und insbesondere zur Inlandsüberwachung in Deutschland kann ich gerne den NachDenkSeiten einen längeren Aufsatz schreiben, sobald ich Zeit dafür habe. Falls daran Interesse besteht, dann melden Sie sich gerne.

Bitte bleiben Sie standhaft in Ihrer Systemkritik, aber vergessen Sie auch dabei nie die kritische Reflektion der eigenen Meinung.
Wenn ich meiner juristischen Ausbildung für eines dankbar bin, dann dafür, dabei eingeübt zu haben, Sachverhalte kritisch-distanziert und unvoreingenommen von allen Seiten zu betrachen, bevor ich mir eine Wertung erlaube. Das haben die meisten heutigen Journalisten leider ver- oder nie erlernt.

Mit freundlichen Grüßen
N. W.


24. Leserbrief

Wir unternehmen nichts, was uns und unseren Partnern mehr schadet als Russland.

diese Aussage ist eine positive Aussage, also mit aktiver Handlung. Die aktive Handlung ist eine negative Handlung, es wird nichts unternommen, was uns und unseren Partnern mehr schadet als Russland. Es scheint also etwas zu sein, das nicht geschieht. Wenn es nicht geschieht in der positiven Aussage, wendet der Bundeskanzler Schaden ab..

In der Aufforderung war auch enthalten, dass die Frage zu mehr oder weniger (schaden) nicht entscheidend sein kann. Vielleicht darf ich es anders cormulieren, wer sind die Partner, die verglichen werden.

Zum Beispiel das Imperium, also die USA. Ob die NATO als Organisation auch ein Partner sein kann, möchte ich mal außen vor lassen, jedenfalls ist es die USA als einer der oder aller Partner. Fangen wir jetzt an mit dem Vergleich an, wie wird den Vereinigten Staaten durch die UKr. Krise geschadet. Und dann denke ich hat man das Ergebnis, Deutschland wird mehr geschadet, als den Vereinigten Staaten. Ich nenne die USA das Imperium.

In der allgemeinen Denkweise, dass alle Partner in Bezug genommen werden, muss es jeder einzelne der Partner sein und nur das kann verglichen werden. Wenn also einer seiner Partner keinen Schaden hat, verletzt unser Bundeskanzler seinen Amtseid.

Der Vergleich mit dem Einsatz von Geld kann nicht entscheidend sein. Es setzt die USA und Deutschland nach Ihren Möglichkeiten oder Fähigkeiten Geld ein. Wenn man Geld einsetzt, ist das kein Schaden, es ist zwar Steuergeld, das ausgegeben wird, weil Panzer und Haubitzen in der Regel ist keine sinnvolle Investitionen nach dem GG sein koennen, aber das alleine darf man nicht vergleichen.

Das Imperium erfährt keinen Schaden. Deutschland schon, Beendigung (Gas und Öl), Verlust der Europäischen Friedensordnung. Das Imperium kann künftig teures Fracking Gas verkaufen. Das ist kein Schaden , sondern ein Gewinn.

ganz viele gruesse
frank reimund Leonhard


25. Leserbrief

Liebe Mitstreiter,

ich denke, diese gute Aktion könnte ruhig auch mal erwähnt werden:

“Hamburger Anwalt stellt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Politiker Graf Lambsdorff und Anton Hofreiter, sowie den Journalist Frank Plasberg.”

Weitere Informationen dazu in der Anlage. Die Anzeige wird zwischenzeitlich von über 20 weiteren Personen unterstützt und hat noch Luft nach oben.

Mit freundlichen Grüßen
Niki Müller

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