Der NachDenkSeiten-Gesprächskreis Darmstadt lädt am 18. Oktober um 19 Uhr zu einer Veranstaltung mit dem Redakteur und BPK-Korrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, ein. Titel der Veranstaltung lautet: „Medien als Herrschaftsinstrument“. Die Veranstaltung findet in der Ludwigshöhstraße 42 in 64283 Darmstadt statt. Der Eintritt ist frei.
Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg war vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac Dortmund eingeladen worden, um am 17. Juli über den aktuellen Zustand der bundesdeutschen Medien zu sprechen. Der Vortrag stand unter dem Titel „Medien: Vierte Gewalt oder Meinungsmacher? Der Auftrag der Medien in der Demokratie und die Realität“. Florian Warweg verfolgt bei dem Vortrag einen induktiven Ansatz, indem er mit einigen Beispielen zur aktuellen Berichterstattung zum Ukraine-Krieg einleitet und dann darauf aufbauend die seiner Meinung nach wirkmächtigsten Manipulations-, Einfluss- sowie Repressionsmechanismen im bundesdeutschen Medienraum vorstellt. Die NachDenkSeiten dokumentieren für ihre Leser den Vortrag in der verschriftlichten Fassung. Von Redaktion.
Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg war vom Linken Forum Paderborn (gegründet vom Jugend-Soziologen Arno Klönne als pluralistisches lokales Linksbündnis) eingeladen worden, um über den aktuellen Zustand der bundesdeutschen Medien zu sprechen. Der Vortrag stand unter dem vorgegebenen Titel „Gleichgerichtete Leitmedien? Wie wird Realität ‚gemacht‘? Wie funktioniert Manipulation? Gibt es Alternativen?“ In dem Vortrag zeichnet Florian Warweg nach, welche Faktoren zu der aktuellen existenziellen Krise des Journalismus führten und welche Einfluss-, Repressions- und Manipulationsmechanismen dabei ihre Wirkung entfalten. Er greift hierzu als Analysemittel auf das „Propagandamodell“ von Noam Chomsky zurück und ergänzt dies um konkrete Beispiele aus seiner eigenen journalistischen Erfahrung. Die NachDenkSeiten dokumentieren für ihre Leser den Vortrag in Schrift- und Videoform. Von Redaktion.
Seit dem 1. Juni ist der Journalist Florian Warweg für die NachDenkSeiten (NDS) als Redakteur tätig. Eines seiner geplanten Arbeitsfelder war, wie auch mehrfach angekündigt, die Abdeckung der Bundespressekonferenz (BPK). Doch der Verein „Bundespressekonferenz e.V.“, welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt, hat sich nach längerem Hin und Her geweigert, ihn in seiner Funktion als NDS-Redakteur aufzunehmen. Die dafür angeführte Begründung ist offensichtlich konstruiert. Wir zeichnen für unsere Leser die bisherige Entwicklung nach. Von Redaktion.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.