Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?

Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?

Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?

Ein Artikel von: Redaktion

Seit dem 1. Juni ist der Journalist Florian Warweg für die NachDenkSeiten (NDS) als Redakteur tätig. Eines seiner geplanten Arbeitsfelder war, wie auch mehrfach angekündigt, die Abdeckung der Bundespressekonferenz (BPK). Doch der Verein „Bundespressekonferenz e.V.“, welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt, hat sich nach längerem Hin und Her geweigert, ihn in seiner Funktion als NDS-Redakteur aufzunehmen. Die dafür angeführte Begründung ist offensichtlich konstruiert. Wir zeichnen für unsere Leser die bisherige Entwicklung nach. Von Redaktion.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was bisher geschah

Am 18. August erhielt Florian Warweg auf dem Postweg ein Schreiben vom Vorsitzenden des BPK-Mitgliedsausschusses, Jörg Blank, seines Zeichens „Kanzlerkorrespondent“ bei der Deutschen Presseagentur (dpa), in welchem ihm dieser mitteilte, dass der Ausschuss sich „nach eingehender Prüfung“ bestätigt sähe, den Antrag auf Mitgliedschaft in der BPK abzulehnen. Die einzig angeführte Begründung? Herr Warweg würde angeblich für die NachDenkSeiten nicht regelmäßig zu bundespolitischen Themen schreiben:

Diesem Schreiben des BPK-Mitgliedsausschusses, datiert auf den 16. August, waren weitere vorausgegangen, die wir aus Dokumentationszwecken ebenfalls direkt wiedergeben.

1. Bitte um Arbeitsproben:

Der erste Brief, in Reaktion auf den am 1. Juni eingeschickten Mitgliedsantrag, datiert auf den 13. Juni und bittet um Arbeitsproben „der letzten Wochen mit Erscheinungsdatum“. Wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, als Herr Warweg gerade mal acht Arbeitstage für die NDS tätig war.

2. Aufnahme in die Bundespressekonferenz zum 1. Juli:

Am 22. Juni lag erneut ein Anschreiben der BPK im Briefkasten, in welchem Jörg Blank im Namen des Mitgliedsausschusses erklärte:

„Die Darlegung Ihres Arbeitsplanes hat uns davon überzeugt, dass Sie die Satzungskriterien erfüllen. Der Mitgliedsausschuss hat daher beschlossen, Sie zum 01.07.2022 als Mitglied aufzunehmen.“

Allerdings wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Beschluss nur wirksam wird, wenn innerhalb einer zehntägigen Frist BPK-Mitglieder keine Einwände gegen die Mitgliedschaft bekunden.

In der Satzung der BPK heißt es dazu im Wortlaut:

„Hält der Ausschuss die Voraussetzungen für erfüllt, so beschließt er die Aufnahme und gibt sie durch zehntägigen (Kalendertage) Aushang im Haus der Bundespressekonferenz bekannt. Der Beschluss wird wirksam, sofern nicht in dieser Frist Einwände von Mitgliedern erhoben werden. Über Einwände entscheidet der Mitgliedsausschuss binnen dreißig Kalendertagen.“

Kampagne eines Mitarbeiters von „Gegneranalyse“ beginnt

Bereits am 20. Juni, also bezeichnender Weise zwei Tage bevor die NachDenkSeiten überhaupt vom BPK-Mitgliedsausschuss über die vorläufige Aufnahme per Brief informiert worden waren, hatte Matthias Meisner, sogenannter „Freier Journalist“ und Mitarbeiter des Projektes „Gegneranalyse“, auf Twitter die Entscheidung mit entsprechendem Framing verkündet:

Nur einen Tag später, am 21. Juni, also noch immer zu einem Zeitpunkt, als Florian Warweg und die NDS keine offizielle Mitteilung der BPK über die Entscheidung erhalten hatten, legte Meisner in einem vor Unterstellungen strotzenden Artikel nach:

An diesem Vorgehen des BPK-Mitglieds und Mitarbeiters des ausschließlich von Bundesbehörden finanzierten Überwachungsportals „Gegneranalyse“ gab es intern durchaus Kritik. So erklärte unter anderem eine leitende Mitarbeiterin der BPK gegenüber den NachDenkSeiten:

„Dass das Soziale Netz schneller war als die Post ist nicht schön – da stimme ich Ihnen zu.“

Auf die Artikel beim Denunziationsportal „Volksverpetzer“ folgten noch zwei weitere Artikel desselben Autors in ähnlichem Wortlaut und Intention bei Tagesspiegel und der taz à la ‚Wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, dann kommen der Warweg und die „verschwörungsideologischen NachDenkSeiten“ in die Bundespressekonferenz‘.

Bis zum heutigen Tag bleibt Matthias Meisner das einzige Mitglied der Bundespressekonferenz, welches sich proaktiv und öffentlich gegen die Mitgliedschaft eines NDS-Redakteurs bei der Bundespressekonferenz ausgesprochen hat.

Kampagne zeigt Wirkung

Die vom Gegneranalyse-Mitarbeiter in die Wege geleitete Kampagne zeigte den gewünschten „Erfolg“. Kurz nach Veröffentlichung des Meisner-Artikels erhielt unser Redakteur eine Mail, die wir auszugsweise zitieren:

„Sehr geehrter Herr Warweg,
 
vielen Dank für die freundliche Mail, die ich an den Mitgliedsausschuss geleitet habe. 
Nun muss ich Ihnen mitteilen, dass tatsächlich von Mitgliedern gegen Ihre Aufnahme Einwände erhoben wurden, über die der Mitgliedsausschuss binnen dreißig Kalendertage entscheiden muss. Das heißt, dass bis zur Entscheidung über die Einwände Ihre Mitgliedschaft nicht wirksam werden kann. Sie erhalten einen Bescheid, sobald sich der Mitgliedsausschuss erneut beraten hat.“

Rund einen Monat später erhielt Florian Warweg ein weiteres Schreiben, datiert auf den 20. Juli 2022. In diesem wird ihm mitgeteilt, dass die Aufnahme nach „erfolgten Einsprüchen“ zurückgezogen worden sei, da die Kriterien einer Mitgliedschaft doch nicht erfüllt seien. Ein Mitglied der BPK müsse „ständig und weit überwiegend über Bundespolitik berichten“, dies sei bei ihm angeblich nicht der Fall.

Von aktuell 901 Mitgliedern der Bundespressekonferenz sollen sechs namentlich nicht benannte Journalisten intern Einwände gegen die Mitgliedschaft formuliert haben. Über Form und Inhalt dieser „Einwände“ ist nichts bekannt.

Unser Redakteur legte umgehend nach Erhalt des Schreibens Widerspruch ein und wies unter anderem darauf hin, dass im Gegensatz zur Darstellung im BPK-Schreiben 9 von 11 zu diesem Zeitpunkt von ihm für die NDS verfasste Artikel bundespolitische Inhalte zum Thema hatten (Der geneigte Leser kann sich hier gerne selbst ein Bild von den Themen machen, die Herr Warweg bisher für die NachDenkSeiten abgedeckt hat).

Zudem wollte er wissen, ob der Mitgliedsausschuss über eine feste Definition von Bundespolitik, auf deren Basis die Auswahl über die Antragsteller getroffen wird, verfügt. Sowie wenn Ja, wie diese Definition lautet und wo diese schriftlich in der Satzung festgehalten sei.

Einen Monat später, am 18. August 2022 (datiert auf den 16. 8.), erreichte die NachDenkSeiten die bereits oben publizierte definitive Absage. Eine Antwort auf die im Widerspruch formulierten Darlegungen und Fragen, unter anderem nach der Definition von „Bundespolitik“, blieb der BPK-Mitgliedsausschuss in dem Schreiben schuldig.

Soweit die aktuelle Lage, werte Leser und Leserinnen der NachDenkSeiten. Wir können Ihnen versichern, dass in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Über die weiteren Entwicklungen und von uns getroffene Maßnahmen in der Causa BPK werden wir Sie zeitnah informieren.

Leserbriefe zu diesem Beitrag finden Sie hier.

Titelbild: ralphmeiling / shutterstock

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